News Leistungsschutzrecht: EU-Gesetz soll kein Lex Google werden

Klassikfan schrieb:

Wobei es allerdings eine Ausnahmeregel gibt. Es war nämlich immer erlaubt Texte in gewissem Umfang und unter bestimmten Bedinungen zu zitieren. Also Ausschnitte davon wiederzugeben und auf die Quelle zu verweisen.

Das wurde jetzt mit dem Leistungsschutzrecht weiter eingeschränkt. Überschriften und blöderweise nicht weiter definierte, kurze Ausschnitte sind weiterhin erlaubt. Es weiß also niemand, der sich nicht auf reine Überschriften beschränkt, mehr, ob er gegen das Leistungsschutzrecht verstößt oder nicht, bis er verklagt wird und es einen Gerichtsprozess mit völlig ungewissem Ausgang gibt.

Wie gesagt, ein Paradis für Abmahnanwälte. Der Gesetzgeber hat man wieder völlig dabei versagt zu definieren, was noch erlaubt und was schon verboten ist. Ich glaube nicht, dass das ein Versehen bzw. einfach schlampige Arbeit war. Die Rechtsunsicherheit ist garantiert gewollt.

Ich weiß auch nicht, in welchem Zeitalter die Verlage und deren Anwälte leben? Wie soll eine Suchmaschine ihrer Meinung nach auf eine Seite verlinken, ohne Inhalte von dieser darzustellen?

Ganz klar. Die Verlage wollen, dass es sowas wie Google News weiterhin gibt, aber sie wollen oben drauf noch dafür bezahlt werden, dass dass die Betreiber dieser Dienste ihnen diesen Gefallen tun darf.

Kleinere Dienstleister können aber auch gerne per Abmahung platt gemacht werden. Irgendwelche innovativen Internet-Startups sind nur potentielle Konkurrenz für die alten Papier-Verlage.

Die totale Horrorvorstellung für die Verlage dürfte sein, dass sie irgendwann mal überhaupt nicht mehr gebraucht werden, weil die Journalisten ihre Inhalte mit Hilfe solcher kostenlosen Dienstleister wie Google und/oder hunderten kleinen Diensten, über das Internet selbst verbreiten und verwerten können. Ohne dass ein großer Verlag dazwischen hängt, der einen großen Teil des Profits einstreicht.
Je geringer die Bedeutung des Papiers wird, um so ungewisser sieht die Zukunft für die Verlage aus. Eigentlich braucht man sie im Internetzeitalter überhaupt nicht mehr.
 
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