Kleinanzeigen-entspricht nicht der Beschreibung, weiteres Vorgehen

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S4b0teuR

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Hi,

ich habe über ebay Kleinanzeigen eine Motorradjacke per Überweisung gekauft, die auch ankam, allerdings nicht wie beschrieben.

Vor dem Kauf habe ich explizit gefragt, ob Rücke—, Ellenbogen- und Schulterprotektoreb dabei wären und dies bejahte die Dame.
Dann wurde die Jacke als wasser- und winddicht angegeben.

So, nun kam die Jacke heute an, kein Rückenprotektor, sondern nur eine Schaumstoffeinlage und normalerweise gehört zu der Jacke eine zweite Innenjacke, die man einklipsen kann. Die ist nicht dabei und dies wurde auch nicht erwähnt. Nun kann die Jacke ohne diese Unterziehjacke die Klimabedingungen gar nicht erfüllen, nach denen ich auch explizit nachgefragt hatte.

Nun ignoriert die mich und es geht mir nicht mal um das Geld (37€), allerdings finde ich ihr Verhalten einfach frech.

Möchte sie also als Privatperson in Verzug setzen und dann an nen Anwalt übergeben, so habe ich es gelesen.

Meine Frage: Ich schicke ihr die Jacke jetzt zurück. Soll ich eine Zahlungsfrist dann in das Paket legen oder zwecks Beweisführung per Einschreiben nachschicken?


Und ja, ich weiß, dass man Kleinanzeigen nicht überweisen sollte, es ging hier aber nicht um eine sehr hohe Summe und ihr Profil schien seriös.
 
Wenn du diesen Sachverhalt sowieso einem Anwalt übergeben möchtest, dann wird er dir sicher auch diese Frage beantworten. Solltest du vorher schon irgendwas unternehmen, könnte das eventuell für deinen Anwalt kontraproduktiv sein.
 
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Naja, wenn ich das selbst machen kann, dann mache ich es auch gerne selbst. Habe nur gelesen, dass man den Schuldner in Verzug setzen sollte und erst dann einen Anwalt einschalten sollte, da dann die Kosten von Schuldner getragen werden.

ich weiß nicht, ob die auf einfache Briefe von mir reagieren würde.
Aber wie gesagt, ich bin gewillt es ohne Anwalt zu klären, nur wie gehe ich vor und was muss ich genau machen?
 
Einzig entscheidend ist, was stand in der Beschreibung bei eBay Kleinanzeigen. Und nur das.

37€? Da wirst Du das bekommen haben, was bei eBay Kleinanzeigen angepriesen wurde. Oder nicht?
 
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KA sind eigentlich zur abholung gedacht.
da passiert sowas nicht.
 
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BlubbsDE schrieb:
Einzig entscheidend ist, was stand in der Beschreibung bei eBay Kleinanzeigen. Und nur das.

das stimmt so auch nicht, Nebenabsprachen sind natürlich auch bindend, hier kommt es schlicht drauf an ob die Absprache schriftlich oder mit Zeugen stattgefunden hat.
Nüchtern betrachtet würde ich genau davon abhängig machen ob ich das Thema weiter verfolge.
Gibt es die Anzeige nicht her und es gibt keine Beweise für die Nachfragen und Antwort ... da ist es den Aufwand nicht wert. Wird dir der Anwalt im Erstgespräch auch sagen...
 
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Die richtige Vorgehensweise wäre:
1. Kleinanzeige und den damit einhergehenden Schriftwechsel darauf prüfen, ob die von Dir reklamierten Eigenschaften der Jacke klar und deutlich vereinbart bzw. zugesagt wurden.
2. Hoffentlich hast Du dokumentiert, dass die Jacke bereits bei der Annahme, d. h. beim Auspacken die von Dir monierten Fehler hatte. (Zeuge und/oder Video dürfte genügen)
3. Wenn Du nach reiflicher Prüfung der vorgenannten Voraussetzungen immer noch der Ansicht bist, dass die 37,00 EUR nicht als Lehrgeld abgeschrieben werden sollen, dann:
4. die Jacke im Beisein eines Zeugen als Paket verpacken und versenden. "Paketverfolgung" nicht vergessen zu beauftragen!
5 a. Den Kaufbetrag und die Kosten der Rücksendung beim Verkäufer schriftlich (auf Briefpapier nicht per Mail) fordern. In diesem Schreiben deine Bankverbindung nennen und auffordern "den Betrag von XX,00 EUR bis zum ..... auf Deinem Konto eingehend zu zahlen (klares Datum, nicht unbestimmte Wochenfrist oder Monatsende schreiben. Acht Tage genügen)
5 b. Dieses Schreiben im Beisein eines Zeugen einkuvertieren und per Einschreiben, Rückschein versenden.
6. Wenn das Geld nicht fristgemäß da ist (und Du immer noch stinksauer bist), dann kannst Du bei dem für Dein Bundesland zuständigen zentralen Mahngericht für eine geringe Gebühr einen Mahnbescheid beantragen.

Bleibt das alles erfolglos, dann könnte über die Zuziehung eines Anwaltes und der damit verbundenen Kosten nachgedacht werden.
 
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Ich hatte Mal einen ähnlichen Fall. Hab dem Verkäufer dann per Einschreiben eine Frist gesetzt zur Regulierung der Angelegenheit und als erste Stufe des gesetzlichen Mahnverfahren deklariert sowie mit "Anzeige bei den Behörden" gedroht bei Nichterfüllung. Ihm darüber hinaus zu verstehen gegeben, dass der vergleichsweise geringe Betrag mich nicht davon abhalten wird, das durchzuziehen. Alle Kosten natürlich zu seinen Lasten.

Einige Tage später, war die Sache erledigt!
Gauner lassen sich davon natürlich nicht beeindrucken, aber Ottonormalbescheißer kriegt dann doch mal eher Muffensausen.
 
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Druck aufbauen könnte funktionieren.

Nur sei dir bewusst, dass du nicht unbedingt im Recht bist. Wie schon gesagt wurde steht dir ein Artikel laut Beschreibung zu. Die Nebenabsprachen waren unter Laien. Da könnte als Beschreibung "Protektor" durchaus als Schaumstoffeinlage durchgehen (vor allem gibt es Schaumstoffprotektoren - ist es eine Einlage/Platzhalter oder ein Schaumstoffprotektor?). Wasser- und Windfest dürfte die reine Außenjacke auch alleine sein - eine Innenjacke liefert zusätzliche Wärmeisolierung. Was du da zusätzlich angefragt hast weiß ich nicht, aber Klimabedingungen sind ja unter Laien durchaus subjektiv zu bewerten.
 
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Warum wollen hier einige kommentarlos die Jacke zurücksenden und dann eventuell auch noch auf eigene Kosten? Am Ende steht man womöglich ohne Jacke und ohne Geld da.

Und was soll das mit dem Geld einfordern(@Bolder)? Das kann man höchstens in dieser Phase als gütlichen Einigungsvorschlag formulieren, aber doch nicht im Rahmen einer Anspruchsgrundlage.


Fristsetzung zur vertragsgemäßen Lieferung per Einschreiben mit Rückschein reicht doch im ersten Schritt aus.
 
Hallo,

so war der Artikel beschrieben. In einem Chat habe ich gefragt: Sind Protektoren dabei, sie sagte ja und dann habe ich explizit gefragt: Ellenbogen, Schulter und Rücken? Und sie genau.
Das ist nur ein Platzhalter, kein Schaumstoffprotektor, sorry.

ja, ich will es nicht einfach unter Lehrgeld verbuchen, weil mich ihr Verhalten ankotzt. Die ist der Meinung, dass die sich alles erlauben kann, weil sie privat verkauft.

Ich schicke erstmal ein Einschreiben die Sache zu klären wie oben beschrieben und dann den Rest,
 

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Alternative zum Einschreiben wäre die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Kostet ein paar Euro mehr, macht aber bei den meisten "Privatverkäufern" einen ernormen Eindruck. Und die Kosten hierfür würde ich gleich aufschlagen und entsprechend mehr fordern. Soll die Verkäuferin ruhig ein bisschen Herzklopfen und ein schlechtes Gewissen bekommen.
 
@newc0meR:
Hast Du mal darüber nachgedacht, was es bedeutet, wenn ein mit dem Vermerk
"Privatverkauf. Keine Garantie, keine Rücknahme, keine Gewährleistung "
versehenes Angebot angenommen wird?


@jof:
die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist die beweissicherste Zustellung. Sie ist zwar etwas umständlich, kostet jedoch nicht die Welt. Aber, im Bestreitungsfall, also wenn der Briefempfänger behauptet, dass er nur einen leeren Umschlag erhalten hat, tut es normalerweise auch ein (geschäftsfähiger, volljähriger) Zeuge.

Meine Güte, wir reden über 37,00 EUR. Da müssen auch die Beitreibungskosten in einem Verhältnis stehen.
 
@Bolder

Hast du mal darüber nachgedacht, dass trotzdem zugesicherte Eigenschaften geliefert werden müssen?
 
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Kann er die Zusicherungen beweisen?
Kann er im Streitfall ein Chatprotokoll vorlegen?
 
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1) Ich gehe davon aus, dass er die Protektoren via Chat nachweisen kann -, immerhin schreib er von einem Chat.
2) Wind- und wasserdicht steht in der Auktion.
3) Die Innenjacke fehlt. Dazu sehe ich seinen Hinweis in der Auktion. Sofern diese standardmäßig bei der Jacke dabei ist und nicht in aller Regel extra dazu gekauft werden muss sehe ich auch hier einen Ansatzpunkt.

Damit hätten wir also potentiell drei (vier) zugesicherte Eigenschaften, die der TE meint, nicht erfüllt zu sehen.
 
@Idon

Genau so ist es. Natürlich habe ich den Chatverlauf mit ihr noch. Die Innenjacke ist normalerweise Bestandteil der Jacke, habe andere Angebote selbiger Jacke mit der Innenjacke auf Kleinanzeigen gesehen.

Dass ich bei einem Privatkauf keine Gewährleistung oder Rücknahme erwarten kann ist mir auch klar, aber nicht, wenn mir was zugesichert wird, was dann aber nicht vorhanden ist.

Ja, es sind hier nur 37€, gerade deswegen denkt die wohl, die kann son kack abziehen. Und ich will ihr klarmachen, dass sie den falschen verarscht hat.

Wie mache ich die Zustellung per Gerichtsvollzieher? Setzt er das Schreiben auf oder ich? Kann mir da einer die Vorgehensweise erklären?

Mit freundlichen Grüßen

Edit:
Hab mich informiert:
Kann mir noch einer stichwortartig aufzählen, was ich von dem Verkäufer in meinem Schreiben fordere?
  • Rücknahme des Artikels mit Fristsetzung?
  • Erstattung des Kaufpreises+Kosten für Zustellung
  • Und falls er das nicht tut, was ist der nächste Schritt? In Verzug setzen, oder?

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist dann leider Rechtsberatung im Einzelfall und zumindest ich halte mich da raus.

Imho erklärt Wikipedia die einzelnen Fragen (z. B. Verzug) ziemlich gut.

Generell sieht das Gesetz die Lieferung der vereinbarten Sache oder eine Minderung des Kaufpreises vor und keine nachgelagerten Rechte (Rücknahme etc.). Davon gibt es Abweichungen - ob hier eine vorliegt, vermag ich nicht zu beurteilen.
 
Also mit dem Gerichtsvollzieher find ich mit Kanonen auf Spatzen.

Du hast die Verkäuferin ja nur noch nicht erreicht.
Ich hab auch so ne Billig-Jacke und da sind die Protektoren auch nur aus Schaumstoff.
Das mit dem Innenfutter mag stimmen - steht aber auch nicht in dem Artikel.
Die Wind-/Regendichtigkeit hat ja nix mit dem Innenfutter zu tun.
Zumindest bei mir is das nur son Billig-Stepp-Flies.

Warum sollte denn die Verkäuferin die Kosten für den Gerichtsvollzieher übernehmen?


In wie weit da vll die von Dir angesprochenen privaten Nachrichten eine andere Darstellung ergeben kann man natürlich schlecht sagen.

Das sich grad jetzt jemand ggf nicht meldet liegt vermutlich an Urlaub/Ferien.
 
Ja, ich lasse die Innenjacke mal außen vor, allerdings stimmt es nicht, dass die Innenjacke ausschließlich der Wärmeisolierung dient.

In aktuellen Angeboten wird immer beschrieben, dass die Innenjacke Wind- und Wasserdicht ist, dann gibt es noch ein Thermofutter.

Wie dem auch sei, ist die Jacke nicht dabei, muss sie das in der Beschreibung auch erwähnen, denn standardmäßig gehört die Innenjacke zur Jacke.

Und eine Schaumstoffeinlage ist kein Protektor, wovor soll die denn beim Sturz schützen?

Ich schicke ihr einfach ein Einschreiben und nimm einen Zeugen mit, meinen Bruder. Der auch dabei war als ich das Paket ausgepackt hatte.

###Nachtrag###
Hab mich bezüglich der Gesetze eingelesen und hätte eine Frage:
Laut §434 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Ware nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist, habe ich das richtig verstanden?

Dann hat der Verkäufer laut §439 BGB das Recht auf Nacherfüllung. Sind 14 Tage dabei angemessen?
Und wenn die fehlschlägt, kann ich vom Vertrag zurücktreten ($440 BGB), korrekt? Oder ggf. Minderung (§441BGB), die für mich aber nicht von Interesse wäre.

Hier nochmal ein paar Bilder zur Beschreibung: Guter gebrauchter Zustand und die Schaumstoffeinlage, die als Protektor benannt wurde.
 

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