Kleinanzeigen-entspricht nicht der Beschreibung, weiteres Vorgehen

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@KraitES Warum solltest "du" vom Vertrag zurücktreten können? Pacta sunt servanda. Für den Verkäufer sehe ich hier kein Rücktrittsrecht.
Gut, realitätsfern gedacht, aber der Käufer hat ein Recht auf die geschuldete Leistung. Dann können auch ggf. mgl. Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig sein.
 
KraitES tritt ja nicht zurück, er reagiert auf den Rücktrittswusch des Käufers.
Er bietet dem Kunden die Rückabwicklung an incl der Versandkosten (so wie ich das verstehe).
Die Anwaltsleistung war aber kein Vertragsbestandteil.
So lange der VK sich hier nicht querstellt is der also auch nicht nötig gewesen.
 
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@KraitES Das o.g. war ja auch nur ein Gedankenspiel, wenn der Käufer am Vertrag festhalten möchte.
Ansonsten volle Zustimmung. Erst nach erfolglosem Erstkontakt durch die Privatperson ist das einschalten eines RA erstattungsfähig.
 
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Naja, mal sehen. Werde erstmal doch ein Einwurfeinschreiben nehmen und die Frist zur Nacherfüllung setzen, danach noch eine wegen Rücktritt.

Wenn die mich immer noch ignoriert, dann weiß ich nicht, ob ich wirklich ne Klage einreiche angesichts des kleinen Betrags, obwohl die Aussichten eigentlich gut aussehen. Ganz von dem Gedanken möchte ich mich noch nicht lösen.

Ist einfach lächerlich, wenn solche Leute ungestraft davonkommen.
Klar, Kleinanzeigen und überweisen ist auch nicht gerade klug. Aber bei der kleinen Summe dachte ich schon, dass sie da nix verbergen wird, außerdem ist ihr Profil gut bewertet, was ich nicht verstehe. Solche Menschen sind aber schon ebärmlich, lügen und schwindeln bei 30€....
 
Vielleicht hat sie auch einfach keine Ahnung von Motorradkleidung...
 
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Wäre ich in deiner Situation würde ich mir den Stress nicht antun. Verkauf die Jacke doch für etwas weniger Geld (und korrekter Beschreibung) wieder via Kleinanzeigen, vielleicht findet sich jemand der das Teil für 30€ oder so nimmt.
newc0meR schrieb:
Kleinanzeigen und überweisen ist auch nicht gerade klug.
Hmmm, dann hatte ich bisher immer Glück ^^
 
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Du kannst keine "Klage einreichen" vor dem Mahnbescheid. Und davor, wie beschrieben, in Verzug setzen per einschreiben.
Wenn Sie dem Mahnbescheid widerspricht, wird es kompliziert, du brauchst einen Anwalt und musst beweisen, daß der Vertrag nicht erfüllt wurde. Wenn du dir diesen Stress geben willst, bloss weil du irgendjemand unbekannten mit vermeintlich bösartigen Charakter irgendetwas "nicht durchgehen" lassen willst: viel spaß. Schöne weihnachten allerseits.
 
@AnnAluna90 Warum sollte man um eine zulässige zivilrechtliche Klage auf den Weg zu bringen, einen Mahnbescheid benötigen?Das einzige was man benötigt ist eine Klageschrift. Und vor dem Amtsgericht ist jedermann postulationsfähig und braucht nicht zwingend einen Rechtsanwalt.
 
Eine "Gute" FLM Jacke von Polo für 37 € und bei EBK keinen Käuferschutz aka PP.
Made my day ^^
Anständige Textiljacken gehen ab 400 los, selbst da keine Garantie auf Wind UND Regenfestigkeit:
Siehe diverse Tests Motorradkleidung.
Kaum ernst zu nehmen der Faden.
 
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AnnAluna90 schrieb:
Du kannst keine "Klage einreichen" vor dem Mahnbescheid. Und davor, wie beschrieben, in Verzug setzen per einschreiben.
Wenn Sie dem Mahnbescheid widerspricht, wird es kompliziert, du brauchst einen Anwalt und musst beweisen, daß der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wer hat dir denn das alles erzählt? Kurz gesagt ist das alles falsch.
 
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@Acdcrocker
Dachte Mahnbescheid waere obligatorisch. OK Dann nicht. Aber eine Klage als Laie ohne Anwalt durchziehen ist vielleicht möglich aber doch praxisfern. Wuerde Ich niemandem empfehlen, der sich in einem computerforum über das richtige reagieren auf "eBay-Betrug" informiert.
 
@AnnAluna90 Och, es gibt genug Kandidaten, insbesondere Lehrer und Ärzte, die es selbst probieren. Kann klappen muss aber nicht. Als Laie ist aber anwaltliche Vertretung sicher die bessere Wahl. Aber soweit ist ja der TE noch lange nicht.
 
Joker (AC) schrieb:
Eine "Gute" FLM Jacke von Polo für 37 € und bei EBK keinen Käuferschutz aka PP.
Made my day ^^
Anständige Textiljacken gehen ab 400 los, selbst da keine Garantie auf Wind UND Regenfestigkeit:
Siehe diverse Tests Motorradkleidung.
Kaum ernst zu nehmen der Faden.

Wat bist Du denn für ein Schlaumeier. Es gibt genug Schnäppchen und PP hat Sie abgelehnt und bei 37 hab ich mir nichts gedacht. Wesentlich höhere Beiträge hätte ich nicht gezahlt.

Hab jetzt ne Dainese Hawker D-Dry für unter 100 ergattert, jetzt sag mir dass die nicht wasser- und winddicht ist.

Gerade Off-Season macht man Schnäppchen.
Also bleib mal aufm Teppich und heb nicht ab ;)
 
Man kann auch im Internet ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten (https://www.online-mahnantrag.de/).

Hierzu ist kein Anwalt notwendig, die Kosten und Auslagen des Gerichts muss der Gläubiger zunächst bezahlen, allerdings werden sie automatisch vom Gericht zur Forderungssumme hinzugezählt (d.h. du zahlst dem Gericht 32 Euro Gebühren, wodurch deine Forderung gegenüber dem Schuldner durch das Gericht automatisch um 32 Euro erhöht wird).

Wenn der Schuldner dagegen keinen Widerspruch einlegt, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, und wenn auch gegen den keine Rechtsmittel erhoben werden, wird er rechtskräftig und der Gerichtsvollzieher kann bspw. das Konto des Schuldners pfänden.
 
Mahnen kann ich ja eh erst, wenn die Ware nach dem Rücktritt vom Vertrag nicht abgeholt wird. Oder schicke ich ihr die Ware auf ihre Kosten zurück? Und dann könnte ich ein Mahnverfahren beginnen.

Und da ich studiere, könnte ich doch auch Prozesskostenhilfe beantragen? Wobei ich als Student schon mehr als der Durchschnitt verdiene, kp ob ich unter der Grenze liege. Ich werde Freitag das erste Einwurfeinschreiben verschicken mit einer 14-tägigen Frist und dann mal sehen, ob eine Reaktion kommt.

SpookyFBI schrieb:
Vielleicht hat sie auch einfach keine Ahnung von Motorradkleidung...

Dann aber bitte nicht so querstellen. Dann hätte ich sogar Verständnis. Aber die Löcher in der Jacke haben mit Ahnung ja nicht viel zu tun... die erkennt auch ein Laie.
 
Das Mahnverfahren ist nur für einen Anspruch, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat zulässig.
Grundsätzlich kann jeder PKH beantragen, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, allerdings erst wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Erfasst ist aber auch die künftige Partei. Selbst für das Mahnverfahren kann man PKH beantragen, allerdings muss dann für einen nachfolgenden Rechtszug nochmals gesondert bewilligt werden.
Es gibt Online PKH-Rechner um einen mgl. Anspruch zu prüfen. Viel interessanter ist aber im vorgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der Beratungshilfe, die ähnliche Voraussetzungen wie die PKH aufweist.
Darüber kannst du dich ja im Zweifel mal informieren :D
 
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Laut Rechner keine, weil ich irgendwie 168€ über dem Freibetrag liege xD
 
newc0meR schrieb:
Laut Rechner keine, weil ich irgendwie 168€ über dem Freibetrag liege xD
Dann wird dem wohl so sein. Im Zweifel kannst du dich auf der Rechtsantragstelle oder der sonstigen laut Geschäftsverteilungsplan zuständigen Stelle bei deinem örtlichen AG darüber informieren.
 
Naja, als Unwissender verkaufe ich nicht einfach Sachen und sichere Eigenschaften zu, von denen ich keine Ahnung habe, sondern verhalte mich wahrheitsgemäß ("Keine Ahnung, ich fahre selbst nicht, kann höchstens noch ein weiteres Foto machen.").
 
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Ebay Kleinanzeigen oder Ebay sind ja wahrlich dafür bekannt das nur Fachleute ihr Zeug da verkaufen^^
Viele der Privatverkäufer finden irgendwo was im Keller und unter oder überschätzen den Wert.
Andere wissen in der Tat nicht was sie da wirklich verkaufen.
Also wer mit der vermutung rangeht das die alle wissen was die da machwen handelt schon recht fahrlässig^^
 
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