Auf den letzten Seiten finden sich viele Empfehlungen für eine "Vogel-Strauss"-Lösung: Kopf in den Sand zu stecken und das Problem existiert nicht mehr. Ich weiss jetzt nur nicht, wie der Strauss auf Hongkongchinesisch heisst.
Es ist verdienstvoll, wenn CB die Diskussion eröffnet. Deshalb erlaube ich mir folgende Bemerkungen (es ist mal wieder länger geworden ...):
Gerade weil die diesbezügliche Rechtslage nicht gefestigt ist, fühlen sich einige deutsche Rechtsanwälte kaum eingeschränkt in ihren Tätigkeiten, die zwischen Wahrnehmung berechtigter Interessen und Rechtsmissbrauch pendeln (entsprechende Urteile liegen vor).
Was hier interessiert, sind die "nicht eindeutigen Fälle": die werden nur eindeutig, wenn geklagt und ein Urteil gefällt wird.
CB und andere Foren geraten immer wieder unter Druck von Rechtsanwälten, die unter Berufung auf die Interessen ihrer Klienten weit gehende Massnahmen verlangen. Ihre Druckmittel sind (ausser engen Terminen) die angedrohten finanziellen Folgen.
Interessanterweise hat CB gemäss Darstellung in der Kolumne im vorliegenden Fall zuerst gehandelt (sprich: Beiträge gelöscht), aber neue und weitergehende Forderungen dann aber abgelehnt. Das heisst doch: offensichtlich in schädigender/beleidigender Absicht publizierte Posts mussten raus, subjektiv gefärbte und als solche erkennbaren Erfahrungsberichte blieben drin.
Ich möchte eigentlich CB ermuntern, in solchen (nicht mehr) eindeutigen Fällen standfest zu bleiben und die Kanzleien aufzufordern, Klage zu erheben. Wenn es tatsächlich (wie ich den Diskussionsbeiträgen der ModeratorInnen auf den vorangehenden Seiten entnehme) für ein Gericht um die Abwägung von Meinungsfreiheit (mit Grundrechtsrang) und Geschäftsschädigung (kein Grundrechtsrang) geht, wird es sehr sorgfältig abwägen. Es würde der Rechtssicherheit 'rund um Internetforen' dienen, wenn einmal höchstinstanzlich geklärt würde, ob ein "nicht eindeutiger" Forumsbeitrag tatsächlich die Bestimmungen von §3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erfüllt:
§ 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs
Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
Man beachte die vom Gesetzgeber bewusst in die komplizierte Satzstruktur eingefügte Einschränkung "nicht nur unerheblich". Aufschlussreich auch die Liste der "Beispiele unlauteren Wettbewerbs in §4" (auszugsweise zitiert):
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
7.die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;
Die Kläger müssten dem Gericht somit ERSTENS nachweisen, dass die kritisierten Äusserungen tatsächlich "nicht nur unerheblich" geschäftsschädigend sind, und dass ZWEITENS CB dafür presserechtlich verantwortlich ist. Es dürfte kein Zufall sein, dass sich die bekannt(er)en Fälle um presserechtliche Fragen drehen, und nicht um die Sache an sich.
Es ist nicht dasselbe, ob sich eine Firma "in ihren Rechten verletzt" sieht oder verletzt ist. Dazwischen liegen Urteile. Behauptungen von Anwaltskanzleien auf Rechtsverletzungen bleiben Behauptungen, bis sie rechtskräftig gerichtlich bestätigt sind.
Ein letzter Punkt: Nach meiner Meinung sollten die CB-ModeratorInnen ihre Eingriffe im Sinne der Diskussion in diesem Thread deutlicher kenntlich machen. Wenn irgendwelche Satzzeichen wiederholt oder unmittelbar vorangehende Posts zitiert werden, ist das Moderatorenteam ja auch zur Stelle. Ich bin sicher, dass der Lerneffekt für die Community gross wäre, wenn ein Eingriff des Moderatorenteams in einem (sonst nicht gelöschten) Post klar und deutlich erkennbar ist. Es wäre auch zu überlegen, ob die Forumsregeln nicht mit einem Hinweis ergänzt werden sollten, dass Posts entfernt werden können, wenn sie "unbewiesene Behauptungen geschäftsschädigenden Charakters" enthalten. Dabei bleibt offen, ob es CB oder Dritte sind, die den Beitrag monieren.