Yiasmat schrieb:
Käufer einen Käuferschutz hat und behauptet er nun der Artikel ist nicht wie beschrieben oder funktioniert nicht
wie ist das denn nun ?
Käufer K kauft bei Verkäufer V die Ware W. Postversand ist vereinbart.
Variante 1: Es wird "sicher bezahlen" von kleinanzeigen.de verwendet. K zahlt an Kleinanzeigen.de.
Variante 2: Es wird paypal verwendet - und zwar nicht "Freude und Bekannte." K zahlt an paypal.
Variante 3: Der Kauf erfolgt über ebay - K zahlt an ebay.
V wird über den sicheren Geldeingang informiert und schickt die Ware zu K.
Fall 1: Die Ware wird aufgegeben, kommt aber nie an: Trägt das Risiko des Versendungskaufs der Verkäufer ? Was sind die Regeln des BGB für den Versendungskauf und werden diese Regelungen angewendet ?
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Nur: Die Ware wird durch V zur Post gebracht, das Paket verschwindet und K sagt "es war was anderes drin als vereinbart"
Fall 2: Die Ware kommt an, K behauptet, die Ware nicht bekommen zu haben - V wird den Versendungsnachweis vorlegen - K bekommt sein Geld
Fall 3: Die Ware kommt an, K sagt aber wahrheitswidrig, es sei was anderes drin als vereinbart.
Fall 4: Die Ware kommt an und K sagt "die Ware geht nicht, ist defekt und nicht zu gebrauchen"
===> wie gehen die zwischengeschaltenen Firmen in den obigen Beispielen vor:
Variante 1: Kleinanzeigen.de
Variante 2: paypal
Variante 3: ebay
Wird die Angelegenheit durch die jeweilige zwischengeschaltene Firma zur Zufriedenheit beider Parteien geklärt oder wird einfach das Konto des Verkäufers wieder belastet ?