Kratzer am Bildschirm

Acdcrocker schrieb:
Wenn der TE den Schaden nicht verursacht hat und der Kratzer bei Gefahrübergang schon da war, JA!

Wer den Kratzer verursacht hat ist völlig Irrelevant.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Das einem solch ein Transportschaden erst nach ein paar Tagen auffällt, spricht nicht für die Geschichte des TE.
Alles was zählt ist die Frage ob die Geschichte des TE glaubhaft ist.

Asus hat den Kratzer bei der Montage verursacht.
Die Qualitätskontrolle hat es nicht bemerkt.
Der TE Packt den Monitor aus, begutachtet ihn und stellt keinen Mangel Fest.
Der TE betreibt den Monitor ein paar Tage und stellt nichts Fest.
Der TE stellt ein paar Tage später fest, dass von Anfang an ein Kratzer im Display vorhanden ist.
Und wenn man jetzt noch bedenkt, das 99% aller Kratzer vom User verursacht werden,
Ja dann sehe ich ganz schlechte Karten für den TE.

Die wären schon schlecht wenn ihm der Mangel unverzüglich aufgefallen wäre.
Nach ein paar Tagen? keine Chance.
 
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Acdcrocker schrieb:
Wie oft den noch: Wenn der TE den Schaden nicht verursacht hat und der Kratzer bei Gefahrübergang schon da war, JA!

Der TE kann viel sagen wenn der Tag lang ist...

Ich kaufe mir demnächst ein Auto und fahre gegen einen Pfosten und sage dann zu Audi,
die Delle/Riss habe ich nicht verursacht...

Ausserdem haben ganz schlaue User auf Computerbase gesagt, dass die ersten sechs Monate der Händler in der Beweispflicht ist
 
@florian. Für den Sachmangel an sich schon. Für den Anspruch und die Geltendmachung nicht.

@Ribery88 Dein Beispiel hinkt. Möchtest du mir erklären,wie du dir herleitest, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nicht in der Beweispflicht ist? :D
 
Hat er doch schon:

Ribery88 schrieb:
Die ersten 6 Monate greift beim Verbrauchsgüterkauf die sogenannte Beweislastumkehr gem. § 477 BGB. Daher wird zu deinen Gunsten in den ersten 6 Monaten seit Gefahrübergang vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Beweisführung für den Verkäufer abgeschlossen.
 
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Wenn sich der Verkäufer auf § 477 2. Alt BGB stützen möchte, muss er dies, aber im Rahmen eines Vollbeweises tun.
 
Wow soviele antworten, erstmal vielen Dank dafür 💪

Ich warte erstmal ab wie der Händler reagiert, den Monitor habe ich über eBay gekauft und per Lastschrift bezahlt.

Ich Kann zu 100% Ausschließen das ich den Kratzer beim Montieren des Standfußes verursacht habe, so wie ich den Standfuß montiert habe ist es Unmöglich das ich den Kratzer verursacht habe.
 
Deswegen bin ich immer sehr vorsichtig, dass man sofort denkt, dass der Reklamierte immer zu 100% die Wahrheit sagt und trotz mehrfachem Hinweis meinerseits, dass der Kratzer nicht vom Werk aus oder Versand sein kann, sondern durch unsachgemäße Handhabung nur entstanden ist, wurde dies wie immer von den Theoretikern ignoriert


Sofern der Händler sicher ist, dass er keinen Rückläufer versendet hat, kann er ganz entspannt sein
 
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florian. schrieb:
Wer den Kratzer verursacht hat ist völlig Irrelevant.
Nein, wenn der TE es selbst war oder jemand aus seinem Haushalt, ggf. ein tierischer Mitbewohner oder Besucher (Katzen sind neugierige Tiere), dann hat er keinen Anspruch gegenüber dem Händler oder Hersteller, von daher ist die Aussage es wäre irrelevant wer den Schaden verursacht hat, schlicht und einfach falsch.
florian. schrieb:
Der TE stellt ein paar Tage später fest, dass von Anfang an ein Kratzer im Display vorhanden ist.
Was eigentlich unmöglich ist, da man bei einem Schaden der nach Tage erst auffällt, eben nicht sagen kann das diese von Anfang an vorhanden war, gerade in so einem Fall wo man ja bei der Nutzung des Monitors auf den Ort schaut wo der Schaden ist. Gerade bei einem neuen Monitor schaut an doch genau hin, wenn man ihn auspackt und erstmal in Betrieb nimmt ob da Schäden und vor allem Pixelfehler vorhanden sind. Deshalb ist die Annahme so ein großer Kratzer wäre beim Auspacken schon vorhanden, wenn er erst nach mehreren Tagen der Nutzung bemerkt wird, wenig glaubwürdig. Der Händler wird dies wahrscheinlich genauso sehen und sich auf "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar" berufen, wogegen der TE dann auf juristischem Wege angehen müsste.
 
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Es kommt ja auch noch dazu, daß ein Kratzer dieser Größe bei ausgeschaltetem Monitor mit großer Wahrscheinlichkeit noch deutlich besser zu sehen ist.
 
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alf420 schrieb:
und warum hast du dir die dann bestellt. :confused_alt: :confused_alt:
Das ist keine Uhr...
bluebox schrieb:
Es kommt ja auch noch dazu, daß ein Kratzer dieser Größe bei ausgeschaltetem Monitor mit großer Wahrscheinlichkeit noch deutlich besser zu sehen ist.
Je nach Blickwinkel kann man denn Kratzer nicht sehen, dazu kommt das der jabm fast am rechten Rand ist.
 
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Ninowupp schrieb:
dazu kommt das der jabm fast am rechten Rand ist.
Dem Bild nach steht das PC Gehäuse davor, wenn der Monitor also bewegt wurde kann die Schramme dabei passiert sein, an den Rückseiten sind zuweilen scharfe Kanten z.B. von Rändelschrauben. Bei den gebogenen Monitoren verschätzen sich die Leute oft was auf der anderen Seite passiert, wenn man den an einer Seite bewegt.
 
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Was für ein lächerlicher Gesprächsverlauf.... Wahrscheinlich hat er sich ein Streichkäsebrötchen geschmiert und ist mit dem Messer abgerutscht....
 
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Holt schrieb:
Dem Bild nach steht das PC Gehäuse davor, wenn der Monitor also bewegt wurde kann die Schramme dabei passiert sein, an den Rückseiten sind zuweilen scharfe Kanten z.B. von Rändelschrauben. Bei den gebogenen Monitoren verschätzen sich die Leute oft was auf der anderen Seite passiert, wenn man den an einer Seite bewegt.
Sry aber das ist blödsinn, wieso sollte ich den Monitor bewegen?
Der Monitor wird Aufgestellt wie es mir am Besten Passt und bleibt dann immer so stehen, es seiden der wird irgendwann mal Ausgetauscht, der PC wird Aufgerüstet oder der Schreibtisch wird ausgesucht.

Ich habe übrigens Schon am 23. Rückmeldung von Händler bekommen, der Thread kann geschlossen werden.
 
Auf jeden Fall wundert mich bei dem aufgeräumten Schreibtisch (paßt zur Rechtschreibung) kein Kratzer.
 
Ribery88 schrieb:
Deswegen bin ich immer sehr vorsichtig, dass man sofort denkt, dass der Reklamierte immer zu 100% die Wahrheit sagt und trotz mehrfachem Hinweis meinerseits, dass der Kratzer nicht vom Werk aus oder Versand sein kann, sondern durch unsachgemäße Handhabung nur entstanden ist, wurde dies wie immer von den Theoretikern ignoriert

Ist ja schon irgendwie vermessen Fehler im Werk kategorisch auszuschließen und sich selbst zur absoluten Autorität auszurufen. Unsachgemäße Handhabung beschädigt Waren wohl erst, wenn sie ausgeliefert worden sind.

Ohne Worte...
 
Bennomatico schrieb:
Ist ja schon irgendwie vermessen Fehler im Werk kategorisch auszuschließen und sich selbst zur absoluten Autorität auszurufen. Unsachgemäße Handhabung beschädigt Waren wohl erst, wenn sie ausgeliefert worden sind.

Ohne Worte...


Mache dir erstmal die Mühe und schaue
dir an, wie die Produktion solche Ware überhaupt abläuft und dann schaue dir den Kratzer an





Du kannst uns sicherlich mitteilen, wie dieser Kratzer im Werk entstanden ist ?
 
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