Kündigung bei der Telekom wegen Umzug

awo

Lt. Commander
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Okt. 2005
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1.216
Hi

mal ne frage und zwar wandere ich nach England aus!
Nun wollte ich frühzeitig bei der Telekom Kündigen da ich ja in England die Telekom nicht nutzen kann.
Jetzt ahbe ich ein schreiben bekommen das ich mich nur aus dem Vertrag rauskaufen kann!

was ich aber nicht einsehe!
jemand nen Tip


mfg

awo
 
Kommt wirklich auf den Anbieter an und wie der Mitarbeiter gerade drauf ist. Meine Schwester ist vor ein paar Jahren auch nach England ausgewandert und hatte noch einen Mobilfunkvertrag von O2 mit noch rund 12 Monaten Laufzeit. Nach Verhandlung und Zahlung von 6 Monatsbeiträgen war der Vertrag dicht. Auch mußte sie ein Schreiben vorlegen, welches bestätigt, dass sie tatsächlich nach England geht.
 
ganz schwer zu sagen, eigentlich war es so das es ein Umzug, wo der Anbeiter die Dienstleitstung nicht anbieten kann, ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist, bin ich der Meinung.

Meiner Logik nach müsste dies auch / gerade für den Umzug ins Ausland Gültigkeit haben.
 
Ich hab mal gehöhrt das es nen Sonderkündikungsrecht bei der Telekom gibt, nur muss man da hartnäckig sein.
 
Grundsätzlich haste Pech... du hast ne Vertrag mit ner Mindestlaufzeit unterschrieben und den musst du erfüllen. Dabei ist es herzlich egal ob du auswanderst.
Wenn dir anbieten das du dich "freikaufen" kannst ist das reine Kulanz. Ansprüche hast du keine.
 
rechtl. ist auswanderung kein grund den vertrag vorzeitig zu kündigen.
wenn du einen nachweis hast .. zeigt sich die telekom aber meist kulant und man trifft sich in der mitte (wie post #2).

auch wenn es logisch erscheint ... dass mit auswanderung eine weitere nutzung (festnetz oder handy) nicht mehr möglich ist und somit die leistung nicht in anspruch genommen wird,
haben "leider" die anbieter das letzte wort.
von daher .. versuch eine einigung zu erzielen von denen beide was haben und gut ist.

auch eine möglichkeit wäre vllt .. wenn du einen nachmieter hast der deinen vertrag vltl übernehmen würde.
dazu dürfte sich die tkom ggf. bereit erklären ..
 
Zuletzt bearbeitet:
habe mich grad ein bisserl schlau gemacht und laut BGB 626 ist dies ein grund für eine SOnderkündigung oder liege ich da falsch?

mfg

awo
 
ich weiß nich wie alt du bist aber wenn du angibst das du jetz wieder bei deinen eltern wohnst und die nen vertrag mit der t-com ham wird deiner ohne probleme gekündigt
 
awo schrieb:
habe mich grad ein bisserl schlau gemacht und laut BGB 626 ist dies ein grund für eine SOnderkündigung oder liege ich da falsch?

mfg

awo

nein .. soweit ich weiß und kürzlich oft in div. sendungen berichtet wurde ..
ist das kein kündigungsgrund. es ist teilweise wirklich verrückt was alles nicht als kündigungsgrund ausreicht. zb sogar wenn du ein mobilfunkvertrag hast...
mit dem netz aber kein empfang bei dir ... reicht auch das nicht ;)
auch hier pech gehabt.
man kann da nur auf kulanz der provider hoffen
 
BGB 626 gilt nicht, da geht es um Dienstverträge (also ne Art von Arbeitsvertrag), nicht um Dienstleistungsverträge.
 
Wäre nicht auch ne Möglichkeit der Telekom ne falsche Tatsache vorzugaukeln, dass du in ne WG ziehst, die nen Telekom-Vertrag hat?

Sprich, du suchst dir irgendwen, der tatsächlich nen Telekomvertrag hat, lässt dir von ihm unterschreiben, dass du ab sofort in der WG mitwohnst und den Vertrag mitnutzt, legst das der Telekom vor und die geben Ruhe.

Nur so als Idee, wie gut das funktioniert kann ich auch nicht sagen...
 
Und warum sollte die Telekom interessieren ob er inne WG zieht? Ändert doch nix daran das er nen Vertrag unterschrieben hat zu dessen Erfüllung er genauso verpflichtet ist wie die Telekom.
Manchmal versteh ich es echt nicht, wenn die Telekom mal nicht die bestellten DSL6000er Leitung liefert wird direkt rumgeheult und mit Anwalt gedroht aber wenn man selbst seine Vertrag erfüllen soll zudem man sich freiwillig entschieden hat, heißt es die unverschämten Unternehmen, Servicewüste DE usw. wenn die Unternehmen dann mal nicht so wollen wie der Kunde (der letzte Teil bezog sich eher auf nen gleich gelagerten Fall in nem anderen Forum wo angeregt wurde sich einfach in Ausland zu verdrücken nachdem man Konten und Wohnsitz abgemeldet hat).
 
Statt wild herum zu spekulieren oder Meinungen zum Thema zu schreiben, wäre es doch viel einfacher eine Websuche zu konsultieren. Die sind genau für solche Zwecke geschaffen worden. Da gibt es auch diverse Seiten als Treffer, auf denen von Anwälten geantwortet wird.

Kurz: Ja, beim Umzug ins Ausland gibt es Sonderkündigungsrecht. Wann/was/wer/wo/wie/warum? Selbst Suche starten und bisschen lesen tut nicht weh.
 
Es gibt grundsätzliche kein Sonderkündigungsrecht, der Begriff existiert schlicht im deutschen Recht nicht.
Es gibt nur die Möglichkeit einer "außerordentlichen Kündigung", diese ist bei solche befristeten Verträgen, wie eben Mobilfunkverträgen, nur bei wichtigen Gründen möglich. Es ist soweit richtig das ein Umzug/Auswanderung ein solcher Grund sein kann.
Dann ist aber der Vertragspartner (hier die Telekom) berechtigt eine Vertragsstrafe (§341BGB) zu verlangen. Das tut sie eben in Form des Angebotes sich "freizukaufen".
 
hi

ja die seiten ahbe ich jetzt auch gefunden danke für eure antworten!

mfg

awo
 
Für mein Verständnis sind die AGB's bzw das was im Vertrag steht bindend.

Wenn da irgendwo ein "Sonderkündigungsrecht" z.B. bei Umzug und dortiger "Nicht-Empfangbarkeit" steht (ich bilde mir ein fast die gleiche Formulierung schon mal irgendwo gelesen zu haben),

müsste man sich darauf uneingeschränkt berufen können !?

Denn wenn so ein Fakt eindeutig formuliert und von beiden Seiten vertraglich vereinbart ist... (also ich weiß nicht:cool_alt:)

Selbst wenn, wie ich hier gelesen habe "Sonderkündigungsrecht" die falsche juristische Bezeichnung sein sollte und es "außerordentliche Kündigung" heißen müsste, ist es für mein Verständnis ein unumstößlicher Fakt, zumindest bei dortiger "Nicht-Empfangbarkeit"!

mfG
 
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