baLubaerchen
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2009
- Beiträge
- 1.253
Hey,
da nirgends etwas genaues darüber steht, frage ich hier mal.
Laut Mietrecht muss die Kündigung für eine Wohnung ja bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter vorliegen, damit man Sie zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann.
Ich habe erst gestern die Zusage für meine neue Wohnung bekommen und habe heute die Kündigung in den Briefkasten meines Vermieters (Privatvermieter) geworfen der gerade im Urlaub ist.
Damit hat er Sie ja theoretisch heute vorliegen. Dafür das er im Urlaub ist kann ich ja nichts ?!
Sollte er jetzt irgendwie Stress machen und sagen, dass Sie ihm nicht rechtzeitig vorlag, was kann ich dann machen?
Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
In die neue Wohnung ziehe ich bereits am 1.1 und muss sowieso schon einmal doppelt Miete zahlen. Zwei mal wäre echt äußerst unschön![Traurig :( :(](/forum/styles/smilies/frown.gif)
Gruß Olli
da nirgends etwas genaues darüber steht, frage ich hier mal.
Laut Mietrecht muss die Kündigung für eine Wohnung ja bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter vorliegen, damit man Sie zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann.
Ich habe erst gestern die Zusage für meine neue Wohnung bekommen und habe heute die Kündigung in den Briefkasten meines Vermieters (Privatvermieter) geworfen der gerade im Urlaub ist.
Damit hat er Sie ja theoretisch heute vorliegen. Dafür das er im Urlaub ist kann ich ja nichts ?!
Sollte er jetzt irgendwie Stress machen und sagen, dass Sie ihm nicht rechtzeitig vorlag, was kann ich dann machen?
Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
In die neue Wohnung ziehe ich bereits am 1.1 und muss sowieso schon einmal doppelt Miete zahlen. Zwei mal wäre echt äußerst unschön
![Traurig :( :(](/forum/styles/smilies/frown.gif)
Gruß Olli