Zumindest seit 2013 nicht (und viel länger gibt es LTE auch noch nicht). (Zumindest) seit 2013 gilt die EU-Definition für "weiße Flecken" (<30 Mbit/s im Download). Und seitdem sind diese Gebiete in den Förderprogrammen förderfähig. Wäre LTE ein Hinderungsgrund wären z.B. erhebliche Teile des geförderten Ausbaus in Bayern seit 2013 nicht möglich gewesen.Haggis schrieb:Ist sowas nach wie vor eine Bremse für den Glasfaserausbau?
Vor Jahren war die theoretische Verfügbarkeit eines wackeligen LTE-"Anschlusses" ein Hinderungsgrund für Glasfaser-Ausbaufürdergelder.
Basis für die Ermittlung der Förderfähigkeit ist der Breitbandatlas des Bundes. Da wurden früher zwar auch drahtlose Technologien berücksichtigt, aber LTE galt da per Definition als Versorgung < 30 Mbit/s. Mittlerweile werden nur noch kabelgebundene Technologien berücksichtigt. Und die Fördergrenze liegt mittlerweile auch bei 100 Mbit/s im Download.
Es kann natürlich sein dass früher irgendwo irgendwelche Kommunalpolitiker mal beschlossen haben dass ein geförderter Ausbau in einem Ortsteil nicht notwendig wäre, weil "es gibt ja LTE". Das wäre dann aber eine Entscheidung der Kommune oder des Landkreises.