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Tandeki
Gast
Jelais99 schrieb:Diese Veranstaltung ist abgesagt. Waren keine weiteren geplant? Wäre es nicht erstrebenswert für die Zukunft zu einer Lösung oder einen Kompromiss zu kommen?
Ein Kompromiss? Warum? Wieso müssen Erwachsene einen Kompromiss eingehen, wenn sie Spiele spielen wollen? Nein, die Entscheidung des Rathauses war falsch, ein Kompromiss würde dieses Tatsache nur aufweichen. Zumal dieser Veranstalter laut Meldung im nächsten Jahr wahrscheinlich nicht mehr in der Lage sein wird, eine LAN zu veranstalten.
Jelais99 schrieb:Zudem hatte der Veranstalter bereits Auslagen. Indem man weiterhin den Dialog sucht, könnte man zumindestens Versuchen sich dahingehend zu einigen, dass sich die Gemeinde an den entstandenen Auslagen beteiligt
Muhaha, und rosa Einhörner reiten durch Seen voll von Ambrosia und das Mana wächst den schlafenden Schönen in den Mund hinein. Oh je, nie und nimmer! Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass eine öffentliche Verwaltungseinheit freiwillig Geld herausrückt. Zumal davon ja auch immer zu wenig da ist.
Jelais99 schrieb:Und noch etwas Deliberation: dann zeig mir bitte, wogegen die Gemeinde genau verstoßen hat? Ich vermische hier gar nichts. Das einzige was fraglich ist, ob die im Vorfeld getroffene mündliche Vereinbarung bereits den Charakter eines geschlossenen Vertrags hat. In allem anderen sehe ich keinen rechtlichen Verstoß seitens der Gemeindeverwaltung.
Oh aber Du vermischst hier so einiges. Dein Ursprungssatz lautet "Es wurde in diesem Zusammenhang keine Bestimmung des Grundgesetzes strapaziert". Als ich das Verneint habe, hast Du geschrieben "Und nun zeig mir bitte, wo eine Komune verpflichtet wird, ihre Räumlichkeiten für so etwas zur Verfügung zu stellen". Und eben da vermischst Du das Grundgesetz und das Öffentliche Recht, Gemeindeordnung usw. Denn im Grundgesetz wird keine Vermietung öffentlicher Räume bzw. Vertragsrecht behandelt. Das ist "Öffentliches Recht". Ich bezog mich in Verneinung Deiner Ursprungsbehauptung aber auf das Grundgesetz. Und hier ist, wie ich bereits vor unserer Unterdiskussion ausgeführt habe, die freie Entfaltung des Individuum unter anderen Gesetzen eine Basis unserer gesamten Grundordnung. Und diese grundsätzlichen Gesetze (deshalb ja auch "Grundgesetz") können nur dann außer Kraft gesetzt werden, wenn Rechte anderer verletzt werden.
Und nun sage mir bitte, welches andere Individualrecht durch das verletzt wird, das es volljährigen Bürgern erlaubt, ihrem Hobby nachzugehen. Meiner Meinung nach KEINES und deshalb empfinde ich die Individualrechte derer als strapaziert, die einfach nur ihrem Hobby nachgehen wollten.