Lebensmittelrecht. Legitimation zur Verbrauchertäuschung?

knoxxi schrieb:
Schuhe? Handschuhe? Taschen? Einige Knöpfe etc pp. Die Liste hier ist lang.
Sicherlich auch. Möbel war halt nur das erste was mir eingefallen ist, ohne jemals den Anspruch gehabt zu haben, eine Lückenlose Auflistung zu machen.
 
Wie ist das eigentlich mit Labor-"Fleisch" (also komplett künstlich hergestellt)?
Ist das dann vegan oder nicht?
 
Der Kunde wird auch in anderen Bereichen verarscht. Wer einen Thermomix hat oder eine andere Küchenmaschine mit Waage wird wissen, dass regelmäßig - ohne Rücksicht auf Marke und Preis - weniger Inhalt in Packungen vorhanden ist, als zugesichert.

Mit erschreckender Leichtigkeit liefern sowohl Hersteller als auch Händler die fehlenden Produkte nach. Verdächtig sind insbesondere Produkte, die auf wenig Gewicht extrem teuer sind (Fair Trade, (Bio) Nüsse etc.))
 
DerOlf schrieb:
Wie ist das eigentlich mit Labor-"Fleisch" (also komplett künstlich hergestellt)?
Ist das dann vegan oder nicht?
So es kein tierisches Erzeugnis enthält, klar?! :D
Ergänzung ()

Idon schrieb:
Der Kunde wird auch in anderen Bereichen verarscht. Wer einen Thermomix hat oder eine andere Küchenmaschine mit Waage wird wissen, dass regelmäßig - ohne Rücksicht auf Marke und Preis - weniger Inhalt in Packungen vorhanden ist, als zugesichert.
???
Also eine Waage habe ich natürlich (keinen Thermomix - so ein Schund kommt mir nicht ins Haus :D), aber ich kenne es eigentlich eher umgekehrt. Nämlich, dass ein/zwei Gramm mehr drin sind als auf der Verpackung steht. Dabei meine ich natürlich keine Mogelpackung, die zu großen Teilen mit "Luft" gefüllt ist und weniger Ware beinhaltet, als man der Verpackung nach meinen könnte.

Weil du Nüsse erwähnst: Steh ich nicht so sehr drauf, als dass ich da regelmäßig massenweise einkaufe. Wenn, greife ich da aber zu Seeberger und egal welche Nuss das nun sind oder waren... ist es nicht weniger als auf der Verpackung angegeben drin.

Kannst du nen konkretes Produkt nennen, bei dem dir das aufgefallen wäre?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ohne Rücksicht auf Marke und Preis - weniger Inhalt in Packungen vorhanden ist, als zugesichert.

Ja das hängt mit dem "E" auf der Gewichtsangabe zussammen

Vgl auch hier:
https://www.florin.de/infothek/fertigverpackungen/

TU1 "Unterfüllungen" sind in gewissen Grenzen zulässig, TU2 daf man keinesfalls im Laden finden. Ansonsten, Gewerbeaufsicht, Lebensmittelkontrolle usw.
Natürlich kommt es immer aufs Produkt an wie stark das Risikio ist. Aber bei einem guten QM darf das nicht vorkommen.
Ich musste früher mind. 2 mal Pro Stunde wiegen, bei Störungen / Umstellungen öfter, wurde auch alles im System abgespeichert und bei TU2 musste man sofort eingreifen.

Sollte sowas öfter vorkommen das man deutlich unter den Grenzen von TU1 liegt kann man schon was machen.

TU2 wäre zwar bis 2% zulässigt, aber IFS, oder BRC, und viele andere Zertifakte fordern das keine TU2 rausgheen.


Der größte "Betrug" war eigentlich der Wegfall der "Standardgrößen" so konnte eine Tafel Schokolade nun 80g statt wie früher 100g haben, die Hersteller waren natürlich so schlau die Packung gleich groß zu lassen und tlw. ach den Preis.
 
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@brettler

Danke! Wieder was gelernt - ist ein Bereich, in dem ich noch nie arbeitstechnisch zu tun hatte.

Was sind denn "gleiche" und "ungleiche" Produkte?

@Scrypton

Ich könnte eine ganze Menge an konkreten Produkten nennen, möchte darauf jedoch verzichten. Seeberger war bisher nicht dabei.

Etwas unkonkreter und rein aus dem Kopf:
  • Cashews geröstet und gesalzen der Eigenmarke einer großen Kette im Lebensmitteleinzelhandel.
  • Pinienkerne Bio derselben Kette.
  • Cashews geröstet und gesalzen eines Discounters.
  • FairTrade Gewürzmischung aus der indischen Richtung (>10% Abweichung!).
  • 1l H-Milch verschiedener Erzeuger, manche Marken konsequent leicht drunter.
  • Schlagsahne eines Discounters.

Je nachdem wie sehr mich das nervt reklamiere ich das Produkt. Kompensation reichen von Nachlieferung via Post bis Geld (teilweise einfach ein 5€-Schein per Brief) und große "Fresspakete" als Entschuldigung.


Zum Thermomix: Ich finde es praktisch. Nach der Arbeit, ohne viel denken, einfach nur frische, ehrliche Zutaten ohne Zusatzstoffe zusammenmischen. Am Ende kommt ein in aller Regel sehr leckeres Gericht heraus, dass man so vielleicht nie probiert hätte. Dazu ein Einkaufszettel, der sich zwischen den beteiligten Personen synchronisiert, ebenso der Wochenplaner. So kann jeder seine Gerichte hinzufügen und dann kann zielgerichtet nach dem automatisch daraus erstellten Einkaufsplan eingekauft werden.

Das ist dann auch einer meiner Beiträge zur Senkung von Verschwendung. Wir werfen so deutlich weniger weg. Überschüssiges Gemüse frieren wir ein oder benutzen es direkt um z. B. selbst Gemüsepaste (= Brühwürfelersatz) herzustellen oder mal eine Suppe außer der Reihe.

Edit:
Fleisch werfen wir generell nicht weg. Das wird zielgerichtet gekauft und verkocht bzw. als Wurst gegessen; lieber mal einen Käse oder Gemüsezeugs liegen lassen.
 
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Was sind denn "gleiche" und "ungleiche" Produkte?

Das höre ich leider auch zum ersten Mal. Könnte mir aber vorstellen, das gleich gemeint ist : 1 Tüte Erdnüsse und ungleich 1 Tüte mit verschiedenen Nüssen.

Je nachdem wie sehr mich das nervt reklamiere ich das Produkt. Kompensation reichen von Nachlieferung via Post bis Geld (teilweise einfach ein 5€-Schein per Brief) und große "Fresspakete" als Entschuldigung.

Ja, damit erreicht man überraschend viel. Und die Entschädigung ist immer ncoh günstiger als ein Bußgeld, wenn das Landratsamt o.Ä, das so vorfinden.

Hab vor ein paar Jahren auch mal verschimmelten Backfisch reklamiert. Kam ein ewig langer Brief, das dies eine Ausnahme wäre und man auch in den Rückstellproben keinen Schimmel fand (ja klar..) gab auch 10 Euro Gutschein, dafür..
 
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@Mustis
In aller Regel vermutlich ja (mangelndes Wissen beim Händler; Kundenservice; Angst vor Überprüfungen etc.), nur hat man dann keinen Rechtsanspruch im Sinne eines Sachmangels.
 
Also schreibst du einfach du hattest zu wenig und die weisen dich nicht drauf hin, dass sie sich in der erlaubten Abweichung bewegen sondern schicken trotzdem etwas? Weißt du die Fehlmenge nicht aus oder wie?

PS: Bin nur grad erstaunt, dass das so funktioniert. Ich mein mit einem Hinweis auf die erlaubte Abweichung wäre die Sache ja rechtssicher abgeschloßen (natürlich sofern diese nicht unterschritten ist).
 
@Mustis

Ich schicke Kassenbon (wenn verfügbar) und ein Foto der Verpackung mit EAN/Chargen-Nr. und sage, dass meine Waage(n) x gemessen haben. Wenn sachlich richtig weise ich darauf hin, dass ich mit Freunden zusammen gekocht habe.

Meistens noch ein Füllsatz á la schon enttäuscht etc.


Es ist in vielen Prozessen günstiger einfach EUR 2-5 rauszuhauen als die Angaben zu prüfen, also beim Kunden nachzufragen und der Sache intern nachzugehen. Insbesondere aber möchte man eben halt auch nicht im Fokus irgendwelcher Behörden stehen.


Machen wir auf der Arbeit ja auch so. Es gibt 1-2 Hebel bei uns, mit denen man quasi jeden Wunsch erfüllt bekommt. :)
 
muss ich mal testen.... ^^

PS. Dir würd ich ja mal nen paar Tage über die Schultern schauen im Berufsalltag. Wie das so ist, den ganzen Tag anderen auf den Sack zu gehen =D
 
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Scrypton schrieb:
So es kein tierisches Erzeugnis enthält, klar?!
Dachte ich mir schon. Hat ja mit Tier nicht mehr zu tun, als gleiche Gene.
Allerdings müssen die ja auch irgendwo her kommen (momentan wahrscheinlich vom entsprechenden Tier) ... und damit würde es genauso Tierisches enthalten.
Ich glaube das ist für echte Veganer keine ganz so leichte Frage ... aber ich weiß es nicht ... bin ja selbst nur "Flexitarier" (der Ehrlichkeit halber, weil ich ja 2 - 5 mal oder auch öfter im Jahr Fleisch esse und auch auf Milch, Eier und Käse nicht verzichten will).

@Idon & @Mustis:
Ich finde es schon hart, was ihr da diskutiert.
1. ist eine leichte Gewichtsschwankung gerade bei Schüttgut fast unvermeidbar.
2. spielt das mit der Angst der Unternehmen vor einer Untersuchung ... nicht so sehr vor den Folgen einer solchen. Die Untersuchung selbst stört den Betrieb.
Aber solange es funktioniert, sind die Hersteller ja letztlich selbst schuld, wenn sie sich so "abziehen" lassen. Es gibt ja auch genug unternehmen, die dadurch ihre Profite optimieren wollen ... 3g sind bei einer 500g Packung nicht viel, aber bei 10.000 Stück hat man gleich 30kg gespart ... oder konnte 60 Packungen extra abfüllen.
Da finde ich es dann auch OK, wenn das vom Kunden ein bisschen ausgenutzt wird ;)

In der DDR gab es bei dem Problem eine sehr simple Lösung. Da stand die Gewichtsangabe nur als Intervall drauf (98 - 102g z.B. bei einer Tafel Schokolade) oder mit einer prozentualen Angabe der möglichen Abweichung (+/- 3% z.B.).
Auch das Abdrucken von Produktions- und Endverbraucherpreis fand ich nicht so eine schlechte Idee. Ich fänd es schon interessant, wie groß die Gewinnspanne bei den einzelnen Produkten eigentlich letztendlich ist.
 
@DerOlf

Für Rezepte benötige ich eine gewisse Menge. 70g statt 75g sind schon Abweichungen, die ich nicht gut finde und die sich auswirken können.
Zu 1) Das bezweifle ich, es gibt moderne Messtechniken, welche auch schnell laufende Förderbänder exakt abwiegen. Wenn das nicht geht oder nicht gewünscht ist, muss man als Unternehmen eben stets übererfüllen und nicht versuchen, den unternehmerischen Sweet Spot zu finden.

Nicht vergessen: Ich zahle für 100% Leistung. Wie fände das der Supermarkt oder der Hersteller, wenn ich bei einem Preis von EUR 1,00 behaupten würde, ich zahle im Durchschnitt sicherlich die verlangten EUR 1,00 - aber manchmal eben nur EUR 0,97? Glaubst du, das würde funktionieren und ein Supermarkt oder Hersteller lässt sich darauf ein? Natürlich nicht.

Der Kunde hat keine Chance die Produkte vor dem Kauf zu wiegen oder anderweitig zu prüfen. So lange das so ist, sollte das Gesamtrisiko des Gewichts auf dem Hersteller lasten.
 
Idon schrieb:
Für Rezepte benötige ich eine gewisse Menge. 70g statt 75g sind schon Abweichungen, die ich nicht gut finde und die sich auswirken können.
Da hast du Recht ... wie wäre es mit grundsätzlich etwas zu viel kaufen ... oder einfach 2 Packungen ... wenn der Inhalt passt, hast du halt 2 mal was davon ;)

Ich denke schon, dass genaue Messinstrumente existieren ... ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass einige Hersteller die nicht nutzen wollen, weil sie mit Abweichungen inneralb der Toleranz dtrotzdem gut fahren.
Wie in meinem beispiel oben ... 3g Abweichung auf 500g bedeuten bei 10.000 Packungen 60 Packungen extra.
Bei 1g auf 500g sind es dann nur 20 Packungen, bei 0,5 eben nur 10 ... aber wenn die Jahresproduktion in die Millionen geht, dann ist auch das recht profitabel.

Idon schrieb:
Der Kunde hat keine Chance die Produkte vor dem Kauf zu wiegen oder anderweitig zu prüfen. So lange das so ist, sollte das Gesamtrisiko des Gewichts auf dem Hersteller lasten.
Tatsächlich stehen in jedem Supermarkt Waagen rum ... meist in der Gemüseabteilung.
Und die wiegen auch, wenn man da ne 500g Packung Nüsse draufstellt. Für kleinere Packungen kann man ja sowas nutzen ... braucht nur ne gerade Standfläche. Für Gewürze im Beutel geht sogar ne Pesola.
Und man sollte das Gewicht der Verpackung kennen.

Es geht, ... wenn man da Bock drauf hat. Ich habe nicht so das Bedürfnis die Gewichte zu kontrollieren .... wenns alle ist, ist es weg, und dann ist auch recht egal, wie viel es genau gewesen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
Ich wage zu bezweifeln, dass die bei Volvic, Evian oder Carolinen ihre Etiketten aufkleben ... die laufen komplett um die Flasche herum und werden wahrscheinlich aufgeschrumpft ... das hält dann nur aufgrund der Form.
Doch, die sind in aller Regel mit einer kleinen Spur geklebt - vielleicht finde ich ein Bild. Im Spoiler stehts.
Der Kaseinleim (Milcheiweiß wenn ich mich recht entsinne und damit =! vegan) ist mWn. aber eigentlich nur bei Glasflaschen zu finden.

Hier kann man es erahnen. Da liegt auch das Etikettenmaterial übereinander. Falls du in die Verlegenheit kommst eine PET-Flasche zu kaufen, einfach mal das Etikett abpulen ;)
1598392350076.png

Quelle:

1598392291068.png

Das hier ist natürlich ein geschrumpftes Etikett, falls du das eigentlich meintest.
Quelle:

zum Thema: Ich mache es auch wie von vielen hier angesprochen: Natur(Soja)-Joghurt kaufen und selber ein paar Früchte rein. Sonst achte ich relativ wenig auf die Inhaltsstoffe, sondern eigentlich nur darauf das es vegan ist. Fertigprodukte benutze ich sehr selten und die in Post #100 angesprochenen Fleischersatzprodukte esse ich auch quasi nie. Da hab ich guten Tofu lieber, ist auch sehr wenig drin ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@DerOlf

3g bei 500g stören mich nicht wirklich. 70g bei 75g, 47g bei 50g, 18g bei 20g - das finde ich nervend. Ich sehe auch nicht ein mehr zu kaufen, denn das geht zu meinen Lasten. Ich trage dann das unternehmerische Risiko sowie die unternehmerische Chance des Produzenten - das akzeptiere ich nicht.

An die Gemüsewaagen habe ich auch gedacht, allerdings müsste man für Tara das Gewicht der jeweiligen Verpackungen kennen.
 
Alle Mess- und Wägeneinrichtungen die wir einsetzen habe alle eine gewisse Abweichung. Viel genauer als eine Abweichung von 0,5% geht es nicht. Wir setzen hier komplett auf Siemens und deren Siwaren Komponenten.
 
Auch wenn man sich innerhalb der zulässigen Mindermengen bewegt

Das kommt tatsächlichauf den Einzelfall an..
Der Hersteller muss ja auch beweisen können, das man im % der zulässigen TU1 liegt. Das wieder rauszusuchen ist zu großer Aufwand und so "haut" man lieber ein paar Goodies herraus.

Zudem besteht ja tatsächlich die Gefahr das der Verbraucher zur Gewerbeaufsicht/Eichamt usw. geht und die genauer hinschauen (auch künftig)

Und nicht zuletzt "knebeln" einen Aldi usw. oft mit Zertifikaten usw. die deutlich mehr fordern als das Gesetz..

1. ist eine leichte Gewichtsschwankung gerade bei Schüttgut fast unvermeidbar.

Eigentlich nicht.

Die Hersteller hätten ja auch das Problem das bei ständiger "Unterfüllung" mehr Produkt übrig bleibt als geplant, wenn man das durchzieht. Was macht man nun mit diesem Produkt? Vermischen geht gerade bei Milchprodukten nicht..

In der DDR gab es bei dem Problem eine sehr simple Lösung.
Die "Lösung" kam daher das man nicht in der Lage war genau abzfüllen.Nicht zuletzt erlebte die "butter mit Salz" i der DDR eine Wiedergeburt/boom weil man die Butter sonst nicht haltbar bekam..
 
Idon schrieb:
Für Rezepte benötige ich eine gewisse Menge. 70g statt 75g sind schon Abweichungen, die ich nicht gut finde und die sich auswirken können.
Kommt drauf an, um was es sich dabei handelt.
Bei Mehl, Butter, Nüsse, Nudeln, Käse usw. würden die 5g ohne(!) "Auswirkungen" nicht ins Gewicht fallen. Tatsächlich fällt mir kaum etwas ein, bei dem die 5g Abweichung - bei der genannten Gesamtmenge - relevant wären.
Ergänzung ()

brettler schrieb:
Der Hersteller muss ja auch beweisen können, das man im % der zulässigen TU1 liegt. Das wieder rauszusuchen ist zu großer Aufwand und so "haut" man lieber ein paar Goodies herraus.

Zudem besteht ja tatsächlich die Gefahr das der Verbraucher zur Gewerbeaufsicht/Eichamt usw. geht und die genauer hinschauen (auch künftig)
Ich glaube nicht, dass das aus Sorge vor irgendwelchen Ämtern geschieht und denke auch nicht, dass die Hersteller es in solchen Fällen überhaupt in Erwägung ziehen dem Kunden gegenüber etwas zu "beweisen" - was übrigens kein "großer" Aufwand wäre, da mindestens die größeren Unternehmen solche Muster-Antworten für sämtliche Produkte und solche Fälle easy vorbereiten und ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen könnten.

Es geht viel mehr um Kundenbindung und dessen Mundpropaganda. Die einzelne "negative" Erfahrung soll am Ende weniger negativ bis hin zu eher positiv gestimmt sein.
 
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