h00bi schrieb:
Das mit dem "Hausrecht" ist so eine Sache. Denn es ist eine Sache, wenn der Inhaber sein Hausrecht wirklich frei ausübt oder ob er unter Druck gesetzt wird, sein Hausrecht zu missbrauchen um Interessen anderer durchzusetzen.
Bspw. wurde hier (Bayern) von der Polizei gegenüber zahlreichen Betreibern von Supermärkten und Restaurants behauptet, dass der Inhaber ein Bußgeld bekommen könnte, wenn er nicht unter Androhung eines Hausverbots die Maskenpflicht durchsetze.
Das ist zwar rechtlich unwahr (
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-206/ -> Bußgeld nur für den Kunden Nr. 6; für Betreiber ist Nr. 11 einschlägig und da ist eben gerade NUR ein Verstoß des Personals gegen die Maskenpflicht enthalten, NICHT aber von Kunden), aber ganz offenbar gab es da vonseiten des Innenministeriums die Anweisung, diese Falsche Information zu verbreiten - vermutlich weil es nicht genug Polizisten/Ordnungsbeamte gibt, welche in Supermärkten die Maskenpflicht überprüfen könnten.
Übrigens wäre es auch gar nicht möglich, die Überprüfung der Maskenpflicht der Kunden rechtlich auch tatsächlich dem Inhaber aufzuerlegen: Das ist eine hoheitliche Aufgabe, die nur Beamte durchführen können.
Genauso wie du auch von einem öffentlichen Parkplatz keinen Falschparker abschleppen lassen kannst. Du musst erstmal die Polizei rufen, damit die das machen.
Ehe du jetzt erwiderst, aber von meinem Privatgrundstück kann ich doch einen Falschparker abschleppen lassen: Ja, das kannst du. Aber du bekommst eben auch kein Bußgeld, wenn du es nicht tust.
Und das ist eben bei dem "Hausrecht" der Inhaber genauso: Da müsste schon gewährleistet sein, dass es frei ausgeübt wird und niemand den Inhaber unter Druck setzt, sein Hausrecht auszuüben um bspw. eine Test- oder Impfpflicht durchzusetzen. Denn wenn der Inhaber derart unter Druck gesetzt wird, handelt er nicht mehr im Rahmen seines Hausrechts, sondern er handelt mittelbar aufgrund des Drucks von außen, wodurch wir in eine andere rechtliche Kategorie kommen (staatliche Vorschriften statt Hausrecht).
Und ob wirklich Reihenweise Händler und Gastronomen ohne jegliche (auch angebliche, d.h. nicht wirklich existierende) Pflicht dann einen Teil ihrer Kunden ausschließen wollen, würde ich bezweifeln. Einzelne schon, aber die große Masse kann sich auf Dauer nicht leisten 10% weniger Kunden zu haben - so reich sind die meisten nicht.
PS: Diese "Pflicht des Inhabers" ist relevant, weil das eben auch die Pflicht zur Nutzung der Luca-App sein kann. Oder eine Pflicht, die so behauptet wird, ohne zu bestehen.
Und ich bezweifle eben, dass ein Inhaber, der wirklich frei und ohne Druck von Außen entscheiden kann wirklich die Luca-App zur Pflicht machen würde.
Zumal er bei einer Luca-App-Pflicht sicherlich mehr als 10% Kunden verlieren würde - ich denke da an viele ältere Menschen, die bereits bei solch einfachen Dingen am Handy/Computer wie eine Luca-Registrierung überfordert wären.