Mediamarkt will meine Grafikkarte nicht zurückgeben

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Crazyprof

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Liebe Community,

ich habe über eBay von einer Privatperson eine Grafikkarte gekauft: eine Asus GeForce RTX 2070 Super Dual Evo OC 8GB.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022 (Originale Rechnung ist vorhanden. Kaufdatum 4. Februar 2020).

Einige Merkmale mit dieser Grafikkarte:
  • Beim Idle dreht der Lüfter nicht. So muss sie sein, wenn ich das richtig gelesen habe.
  • Wenn ich beim Surfen bin, steigt ihrer Temperatur ein bisschen, und fängt der Lüfter zu drehen und zu stoppen wenn sie genug gekühlt ist.
  • In diesem Zyklus von Start und Stop, merke ich, dass der(die) Lüfter klackert ein bisschen.
  • Wenn ich die Lüfter ständig unter 1000rpm setze, höre ich nichts.
  • Ansonsten funktioniert die Karte einwandfrei.

Dann dachte ich, weil die Karte ihre Restgarantie noch hat, kann doch die Lüfter bei Mediamarkt repariert werden.
Das habe ich gemacht und nach zwei Wochen bekam ich eine SMS:
"Guten Tag,
bitte bringen Sie noch ggf. vorhandenes Zubehör, Kaufbeleg und Reparaturauftrag mit. Sie erhalten Ihr Geld zurück. Dazu benötigen wir auch Ihre EC-Kate. Ihr Media Markt Hannover"

Ich war vor Ort und benachrichtigt, dass die Grafikkarte nicht reparabel ist.
Ich habe mich darüber stark beschwert, da die Grafikkarte voll funktionsfähig war.

Zwei Möglichkeiten wurde mir gegeben.
1. EC-Karte reinstecken, Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
2. Anwalt suchen.

Ersatz werde ich nicht bekommen, da sie aktuell keinen Vorrat haben.
Wieso ich meine Karte nicht zurück kriegen darf, können sie darüber nichts sagen.

Ich habe mehrmals versucht Media Markt anzurufen, bekam nur Kollege, der mir verspricht, dass jemand sich bei mir melden wird.
Nach 10 Minuten bekam ich immer die gleiche Nachricht per SMS.

What to do?
Könnt ihr mir bitte helfen?

Ich hoffe, ich habe hier im richtigen Ort gepostet.
Wenn nicht, bitte im Richtigen einordnen.

Danke im Voraus für eure Hilfe!


Ergänzungen

Einzige was ich unterschrieben habe, als ich die Karte zur Reparatur abgab, der sogenannte Quittung der Serviceauftrag:
  • Kundeninformation (Mein Telefonnummer, email, usw.)
  • Artikelinformation (Artikelnummer, Hersteller, Seriennummer, Zubehör: Komplett in OVP, Produktzustand: ohne sichtbare Schäden, Fingerabdrücke/ Gebrauchsspüren)
  • Fehlerbeschreibung: Lüfter klackern beim drehen, bitte komplett prüfen
  • Fotos der Grafikkarte
  • Nur offen sichbare Schäden sind aufgeführt. Möglicherweise gibt es weitere Schäden, die erkennbar sind Insbesondere bei Handys, Pads und Laptops ist es oft nicht möglich alle Beschädigungen bereits bei Reparaturannahme zu erkennen. Verdeckte Schäden können nur durch autorisierte Werkstatt festgestellt werden.
  • Wird Ihr Produkt unrepariert zurückgegeben, können Ihnen die Überprüfungskosten berechner werden. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Hersteller und Werkstatt, hierzu werden Sie von uns gesondert informiert (Keinerlei Info bekommen! Nur SMS von MM: bitte kommen mit EC-Karte)
  • (Text über Datenverlust, was nicht bei einer Grafikkarte relevant ist)
  • (Text über Erlaubnis, dass MM mich eine Umfrage schicken darf)
  • Kundenunterschrift
  • Kleingedrückte, die mit dem Fußzeile teilweise verdeckt ist:
    Kann eine Reparatur weder auf Garantie noch auf Gewährleistung bearbeitet werden, entstehen KOSTEN! (Jaa, jaa..)
Screenshots des Garantiestatus:
1622131933121.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Ging es dem TE nicht darum, daß er eben nicht den Kaufpreis (und schon gar nicht den aktuellen Marktpreis) erstattet haben will, sondern die Karte wieder ausgehändigt haben möchte?
ASUS hat sie wohl einbehalten, weil nicht reparabel, der TE möchte die "defekte" Karte aber wieder zurück erhalten?
 
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Sepp Depp schrieb:
Ich hoffe er wird genau das nicht machen. Der TE möchte sein Eigentum zurück, und es gibt hier nicht einen einzigen Grund ihm dies zu verweigern.
Natürlich ist es blöd gelaufen. Aber Ich schaue immer nach Nutzen und Erfolg. Wenn ich wegen 200€ einen riesen Wirbel machen muss dann lasse Ich das evtl lieber mal sein. Aber er kann ja einfach mal zu einem Anwalt rennen erstmal 150€ hinlegen und einen Brief schreiben lassen. das Geld für den Anwalt wird er wohl selber blechen müssen. Ob und wie der Erfolg ist kann er ja dann mal posten.
 
Aber MM oder Asus muss mir doch die Karte wieder aushändigen ? Selbst wenn diese Defekt ist ... Ich kann doch darauf bestehen, MEINE Hardware auch im Defekten Zustand wieder zurück zu bekommen. ?!
 
In der heutigen Austausch-statt-Reparatur-Gesellschaft ist das eher ein Wunschgedanke, da genau seine Karte zu bekommen. Ist ja auch ne Frage der Transportkosten. Wenn ich die als Händler einschicke und der Hersteller/Service sagt "lohnt net" ist das auch unsinnig, die wieder zurückzuschicken. Zumal da ja jeder Einzelfall geprüft werden müsste "will der Kunde das Geld oder den gerade offiziell als Schrott deklarierten Artikel" - was wieder Lagerplatz und Zeit frisst. Und ne Unterschrift braucht. Ich war z.B. komplett darauf eingestellt, ein anderes Gerät zu bekommen, wahrscheinlich sogar mit Pixelfehler im Panel.

Hast du wirklich erwartet, da setzt sich jemand hin und
  • testet die Karte und vergleicht sie mit den geschilderten Problemen
  • sucht dann den Fehler (kann ja auch das PWM sein)
  • bestellt passende Ersatzteile beim Hersteller
  • repariert dann den Fehler
  • testet nochmal
  • verpackt es wieder
  • schickt es zurück
In der heutigen Zeit?
Bei Consumer-Elektronikartikeln?

Zumal das normalerweise auch immer für den Kunden lohnend ist, den Originalpreis zu bekommen. Dass es jetzt bei den Grakas momentan nicht ist...
 
Tornavida schrieb:
Aber wenn die Karte weg ist,was soll man da machen ausser den Kaufpreis zu erstatten?

Den Zeitwert ersetzen, weil plötzlich ein anderer Anspruch entstanden ist.
Mustis schrieb:
Wenn es auf Garantie basiert gibt es ggf. ekinen Rückgabeanspruch?
Wieso sollte das so sein?

ChiliSchaf schrieb:
In der heutigen Zeit?
Bei Consumer-Elektronikartikeln?

Zumal das normalerweise auch immer für den Kunden lohnend ist, den Originalpreis zu bekommen. Dass es jetzt bei den Grakas momentan nicht ist...

Und das soll dann jetzt das Problem des TEs sein?
Klingt für mich nach einem Problem für MM.
 
Bonanca schrieb:
Wieso sollte das so sein?
Weil man in der GArantie ziemlich viel machen kann? Wenn dir jemand die Garantie gibt, dass du dein Geld zurück erhälst, wenn der Artikel innerhalb der Garantie kaputt geht ist das inwiefern verboten oder ungewöhnlich? Bei der Garantie gibt es kein Wahlrecht des Kunden wie bei der Gewährleistung. Sofern man also nicht weiß, was er da unterschrieben hat und inwiefern Asus GArantiebestimmungen lauten ist das reines Wunschdenken, dass a) Anspruch auf Reparatur hat und b) das man ein Herausgabeanspruch zwingend hätte. Mit seiner Unterschrift hat er ggf. genau das abgetreten in Zusicherung der Auszahlung des Kaufpreises weil das Asus deutlich günstiger (keine VErsandkosten, keine Logistikkosten, Verpackungskosten und und und) kommt als die Karte hin und her zu senden.
 
Bonanca schrieb:
Den Zeitwert ersetzen, weil plötzlich ein anderer Anspruch entstanden ist.
Bis das durch ist hat die Karte einen Zeitwert von 100,-.:rolleyes:.Und du als Kunde freust dich dann auch bei einem normalen Markt dann den Zeitwert ersetzt zu bekommen wenn etwas abhanden kommt,mal abgesehen davon dass es keine Institution für die Bestimmung des Zeitwertes für solche Sachen gibt und die Karte wegen Mangel eingereicht wurde?Was für einen Zeitwert soll denn die mangelhafte Karte haben?800 Euro;)

Wie schon viele hier geschrieben haben,400,- einsacken,eine Lehre daraus ziehen und/oder eventuell ein freundliches Gespräch mit den Verantwortlichen und hoffen,dass eine bessere Lösung angeboten wird.Mehr ist hier nicht drin.
 
Mustis schrieb:
Wenn dir jemand die Garantie gibt, dass du dein Geld zurück erhälst, wenn der Artikel innerhalb der Garantie kaputt geht ist das inwiefern verboten oder ungewöhnlich?

Der TE hat aber, wenn auch grob, ausgeführt, was er da ausgefüllt hat. Desweiteren wissen wir, dass es Asus Garantie wäre.
Wäre mir jetzt neu, dass Asus das so anbietet. Überzeuge mich gerne vom Gegenteil mit entsprechenden Aussagen von Asus, oder kennzeichne es eindeutig als Meinung/Vermutung.


Mustis schrieb:
Vorallem Zeitwert basierend auf Garantieansprüchen?

Wenn das Eigentum des TEs weg ist, dann entsteht ggbfl. Schadensersatzanspruch. Und ja, dieser richtet sich nach dem Zeitwert des Eigentums.
Was hat das jetzt mit Garantieansprüchen zu tun?


Tornavida schrieb:
mal abgesehen davon dass es keine Institution für die Bestimmung des Zeitwertes für solche Sachen gibt

Sachverständige.
Richterliche Schadensschätzung.


Tornavida schrieb:
Was für einen Zeitwert soll denn die mangelhafte Karte haben?800 Euro
Nicht unbedingt, da aber nur der Lüfter geklackert hat (mangelhaft heißt ja nicht defekt), sicherlich mehr als 400€ derzeit.
 
Ohne Rückmeldung des TE sehe ich hier keine sachlich weiterführende Diskussionsgrundlage.
In so fern ist hier erst mal dicht.

Sollte ein Update eintreffen, dann bitte per PN um Freischaltung bitten.

Danke für das Verständnis. :)
Die Moderation.
 
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