Mediamarkt will meine Grafikkarte nicht zurückgeben

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Crazyprof

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Liebe Community,

ich habe über eBay von einer Privatperson eine Grafikkarte gekauft: eine Asus GeForce RTX 2070 Super Dual Evo OC 8GB.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022 (Originale Rechnung ist vorhanden. Kaufdatum 4. Februar 2020).

Einige Merkmale mit dieser Grafikkarte:
  • Beim Idle dreht der Lüfter nicht. So muss sie sein, wenn ich das richtig gelesen habe.
  • Wenn ich beim Surfen bin, steigt ihrer Temperatur ein bisschen, und fängt der Lüfter zu drehen und zu stoppen wenn sie genug gekühlt ist.
  • In diesem Zyklus von Start und Stop, merke ich, dass der(die) Lüfter klackert ein bisschen.
  • Wenn ich die Lüfter ständig unter 1000rpm setze, höre ich nichts.
  • Ansonsten funktioniert die Karte einwandfrei.

Dann dachte ich, weil die Karte ihre Restgarantie noch hat, kann doch die Lüfter bei Mediamarkt repariert werden.
Das habe ich gemacht und nach zwei Wochen bekam ich eine SMS:
"Guten Tag,
bitte bringen Sie noch ggf. vorhandenes Zubehör, Kaufbeleg und Reparaturauftrag mit. Sie erhalten Ihr Geld zurück. Dazu benötigen wir auch Ihre EC-Kate. Ihr Media Markt Hannover"

Ich war vor Ort und benachrichtigt, dass die Grafikkarte nicht reparabel ist.
Ich habe mich darüber stark beschwert, da die Grafikkarte voll funktionsfähig war.

Zwei Möglichkeiten wurde mir gegeben.
1. EC-Karte reinstecken, Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
2. Anwalt suchen.

Ersatz werde ich nicht bekommen, da sie aktuell keinen Vorrat haben.
Wieso ich meine Karte nicht zurück kriegen darf, können sie darüber nichts sagen.

Ich habe mehrmals versucht Media Markt anzurufen, bekam nur Kollege, der mir verspricht, dass jemand sich bei mir melden wird.
Nach 10 Minuten bekam ich immer die gleiche Nachricht per SMS.

What to do?
Könnt ihr mir bitte helfen?

Ich hoffe, ich habe hier im richtigen Ort gepostet.
Wenn nicht, bitte im Richtigen einordnen.

Danke im Voraus für eure Hilfe!


Ergänzungen

Einzige was ich unterschrieben habe, als ich die Karte zur Reparatur abgab, der sogenannte Quittung der Serviceauftrag:
  • Kundeninformation (Mein Telefonnummer, email, usw.)
  • Artikelinformation (Artikelnummer, Hersteller, Seriennummer, Zubehör: Komplett in OVP, Produktzustand: ohne sichtbare Schäden, Fingerabdrücke/ Gebrauchsspüren)
  • Fehlerbeschreibung: Lüfter klackern beim drehen, bitte komplett prüfen
  • Fotos der Grafikkarte
  • Nur offen sichbare Schäden sind aufgeführt. Möglicherweise gibt es weitere Schäden, die erkennbar sind Insbesondere bei Handys, Pads und Laptops ist es oft nicht möglich alle Beschädigungen bereits bei Reparaturannahme zu erkennen. Verdeckte Schäden können nur durch autorisierte Werkstatt festgestellt werden.
  • Wird Ihr Produkt unrepariert zurückgegeben, können Ihnen die Überprüfungskosten berechner werden. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Hersteller und Werkstatt, hierzu werden Sie von uns gesondert informiert (Keinerlei Info bekommen! Nur SMS von MM: bitte kommen mit EC-Karte)
  • (Text über Datenverlust, was nicht bei einer Grafikkarte relevant ist)
  • (Text über Erlaubnis, dass MM mich eine Umfrage schicken darf)
  • Kundenunterschrift
  • Kleingedrückte, die mit dem Fußzeile teilweise verdeckt ist:
    Kann eine Reparatur weder auf Garantie noch auf Gewährleistung bearbeitet werden, entstehen KOSTEN! (Jaa, jaa..)
Screenshots des Garantiestatus:
1622131933121.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Crazyprof schrieb:
"Guten Tag,
bitte bringen Sie noch ggf. vorhandenes Zubehör, Kaufbeleg und Reparaturauftrag mit. Sie erhalten Ihr Geld zurück. Dazu benötigen wir auch Ihre EC-Kate. Ihr Media Markt Hannover"
Bezahltes Geld zurück - besser geht doch nicht!
Wenn jeder Garantiefall in Deutschland so kulant gehändelt werden würde, hätten einige Kunden weniger Ärger. Wo ist das Problem?
 
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Sehr interessanter Thread. Allerdings, wenn man sich mit der aktuellen Martklage befasst, muss es klar sein, dass kein Laden dir eine Ersatzgrafikkarte geben kann/will/wird. Und schon gar nicht MM, da die sowieso die Karte an den Hersteller retournieren und nicht selbst rumschrauben.
Rückabwicklung mit Erstattung des damaligen Kaufpreises ist aktuell der Standard-Prozess. Viel Spaß bei der Suche nach einem neuen Grafikbeschleuniger.
 
kabralo schrieb:
Bezahltes Geld zurück - besser geht doch nicht!
Wenn jeder Garantiefall in Deutschland so kulant gehändelt werden würde, hätten einige Kunden weniger Ärger. Wo ist das Problem?
...dass er jetzt ohne Karte dasteht und sich für das Geld keinen gleichwertigen Ersatz kaufen kann? In Zeiten normaler Preise wäre das super, quasi ein (fast) Gratis-Update auf ne 3060ti oder so. Aber jetzt... Dumm gelaufen!
 
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Hatsune_Miku schrieb:
Sorry für den thread missbrauch, aber ich danke für die zahlreichen infos hier. Meine strix 2070s o8g klappert auch am lüfter und ich bin drauf und dran die reparieren zu lassen.
Mach keinen gleichen Fehler.
Ich konnte das Lüfter-Problem bestimmt selber reparieren, aber ja dachte ich, so war den richtigen Weg. Dadurch fühle ich mich sicher, dass die Karte in den richtigen Händen landet. Mist.

Ich habe also viele Frage gesehen, versuche ich alle zu beantworten und auch in der originalen Post zu ergänzen.

Die Karte habe ich über eBay von einer Privatperson gekauft.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022 (Originale Rechnung ist vorhanden. Kaufdatum 4. Februar 2020)

Einzige was ich unterschrieben habe, als ich die Karte zur Reparatur abgab, der sogenannte Quittung der Serviceauftrag:
  • Kundeninformation (Mein Telefonnummer, email, usw.)
  • Artikelinformation (Artikelnummer, Hersteller, Seriennummer, Zubehör: Komplett in OVP, Produktzustand: ohne sichtbare Schäden, Fingerabdrücke/ Gebrauchsspüren)
  • Fehlerbeschreibung: Lüfter klackern beim drehen, bitte komplett prüfen
  • Fotos der Grafikkarte
  • Nur offen sichbare Schäden sind aufgeführt. Möglicherweise gibt es weitere Schäden, die erkennbar sind Insbesondere bei Handys, Pads und Laptops ist es oft nicht möglich alle Beschädigungen bereits bei Reparaturannahme zu erkennen. Verdeckte Schäden können nur durch autorisierte Werkstatt festgestellt werden.
  • Wird Ihr Produkt unrepariert zurückgegeben, können Ihnen die Überprüfungskosten berechner werden. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Hersteller und Werkstatt, hierzu werden Sie von uns gesondert informiert (Keinerlei Info bekommen! Nur SMS von MM: bitte kommen mit EC-Karte)
  • (Text über Datenverlust, was nicht bei einer Grafikkarte relevant ist)
  • (Text über Erlaubnis, dass MM mich eine Umfrage schicken darf)
  • Kundenunterschrift
  • Kleingedrückte, die mit dem Fußzeile teilweise verdeckt ist:
    Kann eine Reparatur weder auf Garantie noch auf Gewährleistung bearbeitet werden, entstehen KOSTEN! (Jaa, jaa..)
Und jetzt Screenshots des Garantiestatus:
1622131547082.png
 
Ist das die garantieanzeige von Asus?
Mal angenommen es stimmt alles soweit, dann hier der Part von den Asus garantiebedingungen:
"9. Aufgegebenes Eigentum

Nachdem Ihr Produkt repariert wurde oder Sie das Reparaturangebot abgelehnt haben, gibt ASUS Ihr Produkt über den vereinbarten Service Prozess zurück."

Da Asus nicht direkt repariert, sondern autorisierte Händler, hat sich MM oder die Rep Firma das Teil unter den Nagel gerissen. Oder aber so beschädigt, dass es nicht reparabel ist.

Empfehle daher trotzdem dir rechtlichen Beistand, da entweder MM oder Asus für Ersatz sorgen müssen. Du musst NICHT das Geld annehmen.
Wenn sie dir aber zb eine baugleiche reparierte Karte anbieten, dann ist das ok.
 
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Die Sache ist klar und das Geld was MM bietet zu nehmen offensichtlich die schlauste Lösung in dieser Situation.Hätte m.E. gar noch dümmer laufen können.Da kann man noch viele Paragraphen reiten,letztendlich ,insbesondere wenn die Fronten verhärtet sind,werden alle anderen Möglichkeiten Zeit&Geld kosten und eine GPU in absehbarer Zeit hat man so auch nicht.Bitte hinten anstellen.
 
firexs schrieb:
Ist das die garantieanzeige von Asus?
Jap. Unter dieser Seite kann man die Seriennummer eingeben und Garantiestatus abfragen.
https://www.asus.com/de/support/warranty-status-inquiry/

firexs schrieb:
Empfehle daher trotzdem dir rechtlichen Beistand, da entweder MM oder Asus für Ersatz sorgen müssen. Du musst NICHT das Geld annehmen.
Wenn sie dir aber zb eine baugleiche reparierte Karte anbieten, dann ist das ok.
Ein Rechtsanwalt habe ich gefunden, den Sachstand alles erklärt.
Jetzt überlege ich noch, ob so wirklich den richtigen Weg ist.

Ich war nochmal vor Ort bei MM, wieder den gleichen Service-Mitarbeiter getroffen, wieder das Angebot bekommen mit dem Einkaufpreis, habe wieder abgelehnt. Ich habe sowieso mein Geldbeutel mit Absicht zu Hause gelassen.
Schriftliche Bestätigung angefordert, warum ich die Karte nicht zurück kriegen kann, was eigentlich irreparabel ist. Nichts.
 
Zuse schrieb:
In Zeiten normaler Preise wäre das super, quasi ein (fast) Gratis-Update auf ne 3060ti oder so. Aber jetzt...
Was ist denn mit den Preisen? Haben die sich innerhalb eines Jahres so sehr verändert, dass er jammert, weil er "nur" den von ihm bezahlten Preis zurückerhält?
https://www.verbraucherzentrale.de/...rechte/nachbesserung-und-ersatzlieferung-5068
Was Crazyprof hier möchte - Apri, April, es war gar kein Garantiefall - ist so nirgendwo vorgesehen.
Ein Mann, ein Wort. Da hat der Gesetzgeber auch kein Mitleid.
 
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kabralo schrieb:
Was ist denn mit den Preisen?
Schon mal versucht in letzter Zeit eine Graka zu kaufen, egal ob gebraucht oder neu?

Sogar für meine 5 Jahre alte 1070 würde ich jetzt wieder ~400 € bekommen ...
 
Hallo zusammen,

@ kabralo
kabralo schrieb:
Bezahltes Geld zurück - besser geht doch nicht!
Wenn jeder Garantiefall in Deutschland so kulant gehändelt werden würde, hätten einige Kunden weniger Ärger. Wo ist das Problem?
Na der Herr will das Geld welches er zum jetzigen Stand der Dinge benötigt, um eine wenigstens gleiche Karte zu Erstehen :freak:. Und hier kannst du nachverfolgen, was er veranschlagt:
Crazyprof schrieb:
Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
Also 800 € will er. Jetzt stell dir nur mal vor was das für ein Dreh für jeden darstellen würde, der vor Sage ich mal, 1 1/2 Jahren irgendeine Karte gekauft hat und jetzt eine Macke geltend macht. Das ist etwas vom Absurdesten was ich seit langem hier zur Kenntnis genommen habe.

Und es ist auch richtig, daß das nicht durchgeht bzw. sowas nicht vorgesehen ist. Einige hier haben sich offenbar nicht so Recht vor Augen gehalten, was der Kollege hier eigentlich will und was das für andere Äquivalente Leute Respektive der Firmen bedeuten würde.
kabralo schrieb:
Da hat der Gesetzgeber auch kein Mitleid.
Zum Glück für die Firmen. Seine Forderung, sein Ansinnen, ist grundsätzlich lächerlich.

So long....
 
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Hallo,

@Bonanca ich gehe mal davon aus, dass MM die Reparatur im Auftrag des Kunden als Garantiefall des Käufers weiterleitet. Also wirds glaub doch schwierig zu unterscheiden, was genau da jetzt läuft. Und ja, ich habs etwas verschludert.

Wenn du die Karte privat gekauft hast, kann es jedoch sein, dass die Garantie seitens Asus nicht greift. Bei einer Garantie kann der Hersteller die Bedingungen frei bestimmen, wie z. B. die Garantie hat nur der Erstkäufer, der Zweitkäufer muss z. B. eine Garantieübertragung vom Erstkäufer vorlegen (da gibts Vorlagen) usw... Zumal ich mir bei der Fehlerbeschreibung gar nicht mal sicher bin, ob da wirklich ein Defekt bzw. Garantiefall vorliegt. Die tauschen den Lüfter, der klackert nicht bei niedrigen Drehzahlen, aber hat allgemein ein deutlich lauteres Laufgeräusch. Oder der neue Kühlkörper liegt schlechter an und die Karte wird wärmer und taktet deutlich niedriger als die alte Karte. Dann hast du auch nichts gewonnen.

Ansonsten hast du glaub nur noch die Option, das Geld zu nehmen. Alles andere kostet dich auch Geld und vor allem Zeit. Auch wenn du prinzipiell im Recht bist. Einen Gerichtstermin bekommst du erst in Monaten, selbst wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würdest du vermutlich 150 € Selbstbeteiligung zahlen müssen. Angesichts dessen ist der volle Kaufpreis die beste Variante. Da es ja nicht mal einen sicheren Ausgang gibt, der dir ein besseres Ergebnis nennt. Wenn der Richter beispielsweise sagt, die Ware ist defekt, MM kann nichts dafür (ist nur Dienstleister bzw. ein besserer Postbote) und du bekommst den vollen Kaufpreis und musst zufrieden sein. Dann hast du in 3 Monaten das gleiche wie heute. Das die Grafikkartenpreise momentan so kaputt sind, kommt halt noch dazu. Aber das hilft dir leider auch nichts.

Gruß
 
Hallo zusammen,

@ Crazyprof
Crazyprof schrieb:
Jetzt überlege ich noch, ob so wirklich den richtigen Weg ist.
Alleine schon wenn du den Wert deiner Karte nimmst und die Kosten für den Anwalt. Dann stell dir mal vor, es kommt zu Prozeßkosten. Und du wirst nicht Gewinnen. Dessen kannst du sicher sein. Wenn dein Anwalt dir Hoffnungen auf einen Prozeßgewinn gemacht hat, solltest du ihn sofort entbinden.

Das was ich konkret, im Kern, meine ist, die Kosten für den Anwalt etc. in Relation zum Wert der Karte, dem Streitwert als solches, Rechnen sich hinten und vorne nicht. Wenn der Anwalt 3-4 Schreiben hin und her schickt, sind die Kosten schon fast höher als der Wert der Karte.

Also jeder muß Wissen was er tut. Mehr als dir vor Augen führen, was hier Sache ist, kann man nicht. Jedwede Entscheidungen was du tust, mußt du schon selbst Treffen.

So long....
 
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Habe ich einen Denkfehler? Der Händler erstattet dir den Preis der damals gekauften Grafikkarte? Was willst du denn mehr? Das der Händler dir jetzt den heutigen Kaufpreis einer Grafikkarte erstattet? Besser geht es nicht.
 
Hallo zusammen,

@ Wu134
Wu134 schrieb:
Wenn du die Karte privat gekauft hast, kann es jedoch sein, dass die Garantie seitens Asus nicht greift.
Doch, sie greift. Jedenfalls wenn stimmt was er angibt. Er hat dargelegt, daß er alle Papiere, Rechnungen hat. Auch von demjenigem von welchem er die Karte über Ebay erstanden hat.

@ Sensei07
Sensei07 schrieb:
Habe ich einen Denkfehler? Der Händler erstattet dir den Preis der damals gekauften Grafikkarte? Was willst du denn mehr? Das der Händler dir jetzt den heutigen Kaufpreis einer Grafikkarte erstattet? Besser geht es nicht.
Schau dir meinen o. a. Beitrag an, da steht deutlich, wie er sich das denkt. Und ich sehe das auch so wie du.

So long....
 
Also soweit ich lese wollte der TE nur eine nicht klackernde Karte und jetzt geht es im Prinzip darum das er gern seine Karte zurückhätte, aber eben nicht bekommt.

Und das eine Karte mit klackerndem Lüfter angeblich irreparabel sein soll ist schon etwas seltsam, dazu eben das es die Option nicht gibt die Karte wieder zu bekommen, obwohl es ja sein Eigentum ist.
 
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Danke pc Tüftler. Irgendwie lesen die meisten nicht richtig.

Die Karte ist Eigentum des aktuellen Besitzers. Das einbehalten ist nicht rechtens.
Und der TE, selbst wenn er es vorgehabt hätte, hat nie nirgends erzählt, er wolle quasi for free ne neue oder evtl bessere Karte.
Normalerweise ist volle preiserstattung ganz nett, aber nicht, wenn man keinen gleichwertigen Ersatz holen kann.

Btw ist mir damals ähnliches passiert, da war es ein DVD lw, damals noch teuer. War nach einem Jahr defekt, wurde vom Händler eingeschickt und als Garantiefall angenommen.
Nach den damaligen Zeiten, waren glaub ich mal um die 20-30werktage, habe ich eine Frist gesetzt.
Danach wieder hin und sie haben nochmal nachgehakt. Gerät defekt, auch irreparabel. Habe dann aber das nachfolge Modell bekommen, was ok war.

Im übrigen auch ein Grund, warum die Handy-dealer ihre Geräte gerne für 1eur mit Vertrag raushauen. Da gibt es dann halt 1eur wieder 😆
 
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Ich weiß nicht, wieso hier Firmen verteidigt werden. Am Ende sind wir alles Kunden.

Moralisch ist die Sache für mich eindeutig: Das Risiko eines solchen Vorfalls MUSS beim Händler liegen und nicht beim Kunden. Was juckt mich als Otto-Normalo, dass der Händler Verlust macht. Ich habe bezahlt und möchte die entsprechende Leistung. Dass die Karte jetzt das Doppelte kostet ist das Problem von MM. Ende.

Die Frage der rechtlichen Grundlage ist leider eine andere.

Ein Händler muss solche Ereignisse einkalkulieren. Dann hätten sie die Karte eben damals nicht für 400€ verkaufen dürfen, wenn sie es sich jetzt nicht leisten können, einen Ersatz zu beschaffen.
 
Hallo zusammen,

@ firexs
firexs schrieb:
Danke pc Tüftler. Irgendwie lesen die meisten nicht richtig.
Das stimmt nicht. Es ist nur so, daß der TE teils krasse Vorstellungen hat. Und sich im besonderen nicht klar ist, welche Kostenrelation da eigentlich entsteht, wenn er den Rechtsweg beschreitet, wobei zumindest ich ihm dieses Recht sehr wohl zugestehe. Das Recht hat er zweifellos.
firexs schrieb:
Die Karte ist Eigentum des aktuellen Besitzers. Das einbehalten ist nicht rechtens.
Auch dies wird von niemandem bestritten. Beides nicht übrigens. Er hat aber noch eine Offerierung in Form des Erstattens des vollen Kaufpreises seitens MM bekommen. Und wenn du dir seine Darlegungen anschaust, wirst du feststellen, daß ihm das nicht reicht.

Dabei möchte ich noch einmal Anmerken, daß MM Respektive Asus auch die Pflicht hat, zumindest eine Performanceähnliche Karte zu Ersetzen, wenn der Kunde andere Offerierungen für nicht Akzeptabel hält.
firexs schrieb:
Nach den damaligen Zeiten, waren glaub ich mal um die 20-30werktage, habe ich eine Frist gesetzt.
Du hast die richtige Vorgehensweise gewählt. Richtig verfahren würde der TE, wenn er ein Schreiben an MM richtet und per Einschreiben eine Frist setzt und zum Ausdruck bringt, daß er sein Eigentum zurück will. Das gehört übrigens zu einem ordentlichen Rechtsweg dazu. Das ist etwas, was der Anwalt in jedem Fall auch tun wird. Und dafür Geld verlangen wird.
firexs schrieb:
Danach wieder hin und sie haben nochmal nachgehakt. Gerät defekt, auch irreparabel. Habe dann aber das nachfolge Modell bekommen, was ok war.
Genau. Die haben dir ein Modell im ähnlichen Preissegment mit ähnlicher Güte als Ersatz gegeben. Genau dies könnte der TE auch geltend machen.

Mir ist jetzt noch etwas eingefallen. Wenn MM tatsächlich die Karte verschludert oder komplett unbrauchbar gemacht haben sollte, könnte es je nach Richter sein, daß er den Wert doch bekommt, welchen er investiern müßte für eine Karte mit ähnlicher Performance / Güte.

Aber auch nur dann. Und es müßte zum Prozeß kommen. Vorher steht normalerweise erst einmal ein Gütetermin an. Nur so könnte er übrigens auch alle Rechtskosten erstattet bekommen bzw. MM müßte dieselben tragen.

Doch bis dahin wird noch einiges Wasser den Rhein runter laufen. Im schlimmsten Fall werden bis dahin die Preise für Grafikkarten wieder halbwegs runter sein.

So long....
 
Zuletzt bearbeitet:
Luxmanl525 schrieb:
Das was ich konkret, im Kern, meine ist, die Kosten für den Anwalt etc. in Relation zum Wert der Karte, dem Streitwert als solches, Rechnen sich hinten und vorne nicht. Wenn der Anwalt 3-4 Schreiben hin und her schickt, sind die Kosten schon fast höher als der Wert der Karte.

Vll mal bitte sich über Anwaltskosten informieren bevor man so einen Blödsinn schreibt. Die Kosten bleiben gleich, egal ob der Anwalt 1 oder 20 Schreiben schickt. Je nach Auftrag entstehen hier RA-Kosten zwischen von ca. 100-150€ außergerichtlich...

Die übrigen Ausführungen sind ebenso qualifiziert....

firexs schrieb:
Die Karte ist Eigentum des aktuellen Besitzers.

Aua. Bitte mal über Eigentum und Besitz informieren.... In dem Fall hätte der TE sein Eigentum wohl verloren. Zum Glück ist dem nicht so nachdem was hier bisher gepostet wurde.
 
Eine Rückzahlung in aktuell angemesser Größenordnung wäre für den Händler sicher unangenehm. Andererseits dürfte er seit dem globalen Preisanstieg nicht wenig vom Verkauf solcher Karten profitiert haben.

Als Kulanz könnte man wenigstens einen Nachlass auf ein gleichwertiges Modell anbieten. So trifft man sich vielleicht irgendwo in der Mitte.
 
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