Mediamarkt will meine Grafikkarte nicht zurückgeben

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Crazyprof

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Liebe Community,

ich habe über eBay von einer Privatperson eine Grafikkarte gekauft: eine Asus GeForce RTX 2070 Super Dual Evo OC 8GB.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022 (Originale Rechnung ist vorhanden. Kaufdatum 4. Februar 2020).

Einige Merkmale mit dieser Grafikkarte:
  • Beim Idle dreht der Lüfter nicht. So muss sie sein, wenn ich das richtig gelesen habe.
  • Wenn ich beim Surfen bin, steigt ihrer Temperatur ein bisschen, und fängt der Lüfter zu drehen und zu stoppen wenn sie genug gekühlt ist.
  • In diesem Zyklus von Start und Stop, merke ich, dass der(die) Lüfter klackert ein bisschen.
  • Wenn ich die Lüfter ständig unter 1000rpm setze, höre ich nichts.
  • Ansonsten funktioniert die Karte einwandfrei.

Dann dachte ich, weil die Karte ihre Restgarantie noch hat, kann doch die Lüfter bei Mediamarkt repariert werden.
Das habe ich gemacht und nach zwei Wochen bekam ich eine SMS:
"Guten Tag,
bitte bringen Sie noch ggf. vorhandenes Zubehör, Kaufbeleg und Reparaturauftrag mit. Sie erhalten Ihr Geld zurück. Dazu benötigen wir auch Ihre EC-Kate. Ihr Media Markt Hannover"

Ich war vor Ort und benachrichtigt, dass die Grafikkarte nicht reparabel ist.
Ich habe mich darüber stark beschwert, da die Grafikkarte voll funktionsfähig war.

Zwei Möglichkeiten wurde mir gegeben.
1. EC-Karte reinstecken, Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
2. Anwalt suchen.

Ersatz werde ich nicht bekommen, da sie aktuell keinen Vorrat haben.
Wieso ich meine Karte nicht zurück kriegen darf, können sie darüber nichts sagen.

Ich habe mehrmals versucht Media Markt anzurufen, bekam nur Kollege, der mir verspricht, dass jemand sich bei mir melden wird.
Nach 10 Minuten bekam ich immer die gleiche Nachricht per SMS.

What to do?
Könnt ihr mir bitte helfen?

Ich hoffe, ich habe hier im richtigen Ort gepostet.
Wenn nicht, bitte im Richtigen einordnen.

Danke im Voraus für eure Hilfe!


Ergänzungen

Einzige was ich unterschrieben habe, als ich die Karte zur Reparatur abgab, der sogenannte Quittung der Serviceauftrag:
  • Kundeninformation (Mein Telefonnummer, email, usw.)
  • Artikelinformation (Artikelnummer, Hersteller, Seriennummer, Zubehör: Komplett in OVP, Produktzustand: ohne sichtbare Schäden, Fingerabdrücke/ Gebrauchsspüren)
  • Fehlerbeschreibung: Lüfter klackern beim drehen, bitte komplett prüfen
  • Fotos der Grafikkarte
  • Nur offen sichbare Schäden sind aufgeführt. Möglicherweise gibt es weitere Schäden, die erkennbar sind Insbesondere bei Handys, Pads und Laptops ist es oft nicht möglich alle Beschädigungen bereits bei Reparaturannahme zu erkennen. Verdeckte Schäden können nur durch autorisierte Werkstatt festgestellt werden.
  • Wird Ihr Produkt unrepariert zurückgegeben, können Ihnen die Überprüfungskosten berechner werden. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Hersteller und Werkstatt, hierzu werden Sie von uns gesondert informiert (Keinerlei Info bekommen! Nur SMS von MM: bitte kommen mit EC-Karte)
  • (Text über Datenverlust, was nicht bei einer Grafikkarte relevant ist)
  • (Text über Erlaubnis, dass MM mich eine Umfrage schicken darf)
  • Kundenunterschrift
  • Kleingedrückte, die mit dem Fußzeile teilweise verdeckt ist:
    Kann eine Reparatur weder auf Garantie noch auf Gewährleistung bearbeitet werden, entstehen KOSTEN! (Jaa, jaa..)
Screenshots des Garantiestatus:
1622131933121.png
 
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Luxmanl525 schrieb:
Du hast ein ziemlich krasses Selbstverständnis von dem was sich gehört und was nicht. Es ist doch wohl sebstverständlich daß du nur das Geld zurück kriegst, was du oder er für die Karte seinerzeit gezahlt hast bzw. hatte.
ich würde eigentlich schon erwarten, dass der Zeitwert gezahlt wird. ist ja sonst auch in der Regel so, dass es nur den Zeitwert und nicht den Kaufpreis gibt, weil eben eine gewisse Abnutzung da ist und ein Wertverlust dadurch entsteht.
Wenn wie in der aktuellen Situation eine Wertsteigerung eintritt, dann sollte nach dieser Logik auch im umgekehrten Sinne ein höherer Betrag erstattet werden. Der TE hätte dieses Teil ja aktuell für einen deutlich höheren Betrag verkaufen können, auch wenn der Lüfter in manchen Situationen wohl etwas speziell ist.
Es geht ja darum, dass man immer den Restwert erstattet bekommt, wenn der Händler keinen gleichwertigen Ersatz anbieten kann, damit der Käufer sich eben eine gleichwertiges Modell selbst über den Gebrauchtmarkt besorgen kann.
 
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Lass Dir von MM schriftlich bescheinigen, dass es keine vergleichbar schnelle Karte im gesamten Bundesgebiet bei MM gibt. Lass Dir auch das 400 Euro Angebot schriftlich geben.
Dann am besten nerven. Mit Anwalt immer wieder drohen.
 
Hatte das gleiche Problem meine 3090 hat den Geist aufgegeben und ist bei alternate in die RNA gegangen ... 2 Monate später bekomm ich den Kaufpreis (1800€) zurück obwohl die graka mittlerweile für 3600€ gehandelt wird....

Ist wohl momentan das Standard Vorgehen der Händler...
 
Hallo zusammen,

@ rg88
rg88 schrieb:
ich würde eigentlich schon erwarten, dass der Zeitwert gezahlt wird. ist ja sonst auch in der Regel so, dass es nur den Zeitwert und nicht den Kaufpreis gibt, weil eben eine gewisse Abnutzung da ist und ein Wertverlust dadurch entsteht.
Grüß dich. Da stimme ich dir völlig zu. Aber du mißverstehst da etwas. Er will ja den derzeitigen Handelspreis, mittels welchem Grafikkarten derzeit gehandelt werden. Die haben Null mit dem UVP der Grafikkartenhersteller selbst noch zu tun. Verstehst du?

Im übrigen würde der Zeitwert geringer sein als der seinerzeitige Kaufpreis sein. Das darfst du nicht vergessen. Denn der VK seinerzeit würde abzüglich der Zeit in welcher die Karte in Händen des jetzgien / vorigen Besitzers ist, den aktuellen Zeitwert ergeben.

Das Geld welches er möglicherweise noch vom Händler bekommen kann, kann niemals über dem UVP des Herstellers respektive des seinerzeitigen Kaufpreises liegen. Da kann er vor Gericht prozessieren wie er will.

So long....
 
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rg88 schrieb:
ich würde eigentlich schon erwarten, dass der Zeitwert gezahlt wird. ist ja sonst auch in der Regel so, dass es nur den Zeitwert und nicht den Kaufpreis gibt, weil eben eine gewisse Abnutzung da ist und ein Wertverlust dadurch entsteht.
Bei einem Gewährleistungsfall wird der Vertrag rückabgewickelt, was eben dann halt der Kaufpreis ist. Bei der ganzen Sache ist auch noch das Wörtchen "unverhältnismäßig" relevant. Der Händler muss nichts tun, was "unverhältnismäßig" ist, und das ist nun mal der Fall, wenn der TE 2x so viel Geld will, wie er mal bezahlt hat. Theoretisch kann MM auch noch Abnutzung mit abziehen.
 
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JohnStorm schrieb:
Sofern die Karte jünger als zwei Jahre war, könntest Du Dich eventuell auf eine Abwicklung im Rahmen der Gewährleistung berufen

Mediamarkt weist bereits bei Antrag auf die Beweislastumkehr hin.
Bei Restgarantie bis 2022 bezweifle ich, dass der TE noch in den 6 Monaten war.


JohnStorm schrieb:
Das schließt erst einmal Gutschrift aus, dh muss von Dir nicht akzeptiert werden.

Du musst nichts akzeptieren weil der Händler genau gar nicht zu entscheiden hat wie er Nacherfüllt.
Du als Kunde entscheidest das, der Händler kann höchsten aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten ablehnen.

Ansonsten @topic:
Anwalt fände ich sinnvoll. Immerhin enthalten die dir gerade dein Eigentum vor.
 
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Luxmanl525 schrieb:
Versteh schon wie du das meinst.
Aber der Zeitwert ist ja der aktuelle Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Gebrauchtmodell. Ich weiß nicht, ob die da die aktuellen Preise geläufig sind, aber die sind um einiges höher, als der UVP, und das auch für gebrauchte Teile. Für UVP ist es fast unmöglich ein Modell zu bekommen
 
Hancock schrieb:
Der Händler muss nichts tun, was "unverhältnismäßig" ist, und das ist nun mal der Fall, wenn der TE 2x so viel Geld will, wie er mal bezahlt hat.

Der TE will aber nicht primär 2x soviel Geld, sondern seine (oder eine vergleichbare) Karte wiederhaben.
 
Es ist deine karte wenn Mediamarkt sie nicht herausgeben will oder kann haben Sie ein Problem. Garantie ist so eine Sache bist du sicher das, sie übertragbar ist also auf dich? Viele Hersteller geben die Garantie nur an erst Besitzer und das dürfen Sie auch.
 
Multivac schrieb:
Viele Hersteller geben die Garantie nur an erst Besitzer und das dürfen Sie auch.

Dann dürfen sie aufgrund dessen den Garantieantrag ablehnen, aber nicht einfach die Karte behalten.

Edit: was aber nicht das (direkte) Problem vom TE ist, sondern von MM. Denn MM hat dem TE die Grafikkarte zurückzugeben.
An MM würde ich vermutlich die Forderung stellen, dass ich binnen 14 Tagen meine eingeschickte Karte zurückerhalte oder mich alternativ auch mit einem vergleichbaren, einwandfreien Modell zufrieden geben.
 
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Crazyprof schrieb:
ich habe über eBay eine Grafikkarte gekauft: eine Asus GeForce RTX 2070 Super Dual Evo OC 8GB.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022.
Wenn der ebay-Verkäufer Dir eine Original-Rechnung bzw. einen Kaufbeleg von MM mit übergeben hat und die 2 Jahre Gewährleistungszeitraum sind noch nicht vorbei, warst Du bei MM zunächst erst einmal richtig. Die Leute dort haben die Karte zum Hersteller mit einem Reparatur-Auftrag im Rahmen der Garantie geschickt. Nun haben sie die Nachricht vom Hersteller bekommen, dass die Karte irreparabel ist. Daraufhin haben die Leute von MM Dich benachrichtigt, dass sie Dir den vollen Kaufpreis erstatten wollen, was Du zur Zeit noch ablehnst.

Beim Hersteller liegt die Karte jetzt im Schrottcontainer, da kommst Du nicht mehr dran. Von MM bekommst Du den vollen Kaufpreis erstattet; mehr können die auch nicht tun, denn die aktuellen Marktpreise sind denen sowas von egal.

Hättest Du gleich (ohne MM in Gewährleistungspflicht zu nehmen) die Garantie des Herstellers in Anspruch genommen, sähe die Geschichte anders aus. Aber so wie es jetzt ist: dumm gelaufen.

Bitte immer "Garantie" und "Gewährleistung" auseinanderhalten! Garantie gibt der Hersteller, Gewährleistung gibt der Händler.
 
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Hallo zusammen,

@ omavoss
omavoss schrieb:
Beim Hersteller liebt die Karte jetzt im Schrottcontainer, da kommst du nicht mehr dran.
Was vielleicht noch zuwenig Beachtung gefunden hat, man kann es Drehen und Wenden wie man will, der Hersteller ist in dem Fall auf jeden Fall auch in der Pflicht, dem Kunden eine entsprechend ähnlich performanende Karte zugänglich zu machen, wenn der Kunde sich gegen das Ersetzen des Preises in Bar ausspricht.

Der Hersteller ist zwar nicht in der Pflicht, eine über dem Kaufpreis liegende Karte zugänglich zu machen, aber zumindest also eine mit wenigstens gleicher Performance. Wenn der Käufer sich gegen das Ersetzen des Kaufpreises durch eine Barauszahlung ausspricht.

So long....
 
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Luxmanl525 schrieb:
Der Hersteller ist zwar nicht in der Pflicht, eine über dem Kaufpreis liegende Karte zugänglich zu machen, aber zumindest also eine mit wenigstens gleicher Performance. Wenn der Käufer sich gegen das Ersetzen des Kaufpreises durch eine Barauszahlung ausspricht.
Dann müsste der Verkäufer, in diesem Falle MM, gegenüber dem Hersteller diesen Anspruch geltend machen. Könnte klappen, wird aber schwer. Gegebenenfalls müsste der Käufer noch etwas draufzahlen . . . das wird er aber nicht wollen.

Ich denke jetzt daran, was ich in so einem konkreten Fall tun würde bzw. getan hätte: in der heutigen Situation mit den Mondpreisen für Grafikkarten hätte ich den Lüfter ersetzt; alles wäre gut gewesen. So ist das Kind in den Brunnen gefallen; man muss den "Verlust" wahrscheinlich als Lehrgeld ablegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ein "typisches" Beispiel von zuviel gewollt. Leises Klackern ist eigentlich kein Defekt bzw. da hätte ein Video mit Ton vom Problem viel geholfen. Das kann auch das typische Geräusch von PWM sein bei sehr niedrigen Drehzahlen.

Wie schon mehrfach vermutet, schickt MM die Karte zur Reparatur weiter. Da wird nicht intern geprüft, ob MM sie selbst reparieren kann. Irgendwo auf dem Weg kann die Karte auch verloren gegangen sein, egal ob Post, DHL, Hermes oder andere Speditionen. Es wird teilweise spekuliert, ob Pakete ohne neutrale Umverpackung öfters verschwinden als braune Kartons. Und wenns nur 1 von 10.000 Paketen ist, wenns deins ist, hast du ein Problem. Die Lösung von MM wäre in normalen Zeiten die beste Lösung, du bekommst den Kaufpreis zuürck. Aktuell ist es ein "blöder" Deal. Da aktuell Grafikkarten immer noch sehr knapp sind, kann man wohl kaum erwarten, eine entsprechende Karte als Ersatz zu bekommen. Zumal man dies vor Gericht erstreiten müsste, so dass es am Ende unterm Strich ein teures Geschäft wird. Denn am Ende ist es schon ein großes Entgegenkommen, den Neupreis erstattet zu bekommen. Mehr kann man objektiv leider nicht erwarten.

Eventuell mal freundlich nachhaken, ob man die Karte noch zurückbekommen kann bzw. wo sie hängen geblieben ist. Sie unrepariert zurückzubekommen ist die beste Alternative. Ansonsten Geld und als doofe Idee verbuchen.

Gruß
 
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Hallo zusammen,

@ Wu134
Wu134 schrieb:
Irgendwo auf dem Weg kann die Karte auch verloren gegangen sein, egal ob Post, DHL, Hermes oder andere Speditionen.
Das ist im Moment noch Spekulation, vor allem da der TE nicht Preis gibt, wieso er die Karte nicht mehr bekommen kann. Er hat ja nicht einmal dargelegt, ob er sie überhaupt zurück verlangt hat.

Tatsächlich hat er einfach die beiden besagten Punkte zur Erörterung gestellt. Ich vermute tatsächlich, er hat sie bisher noch gar nicht zurück verlangt.

So long.....
 
Es wär interessant, was der TE unterschrieben hat und was im "Kleingedruckten" steht.
 
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Jetzt könnte man noch weiter spekulieren: Irgendein "Jemand" von MM oder beim Hersteller im Reparaturteam könne Gefallen an der Karte gefunden haben . . . und sie taucht bei ebay oder Konsorten wieder auf . . .

Alles reine Spekulation; soweit man vom TE nicht weiterreichende Informationen bekommt, sollte man nicht weiter raten.

Zunächst sollte aber geklärt werden: Was versteht @Crazyprof unter "Restgarantie bis 2022"? Meint er wirklich Garantie des Herstellers oder Gewährleistung des Verkäufers? Beides geht natürlich nur mit Original-Kaufbeleg des Erstkäufers (bzw. einer Kopie davon), Gewährleistungsfrist ist üblicherweise bis zu zwei Jahren, Garantiefrist der Hersteller kann von 2 Jahren bis lebenslang (meint dann 25 Jahre) bedeuten.

Um die Garantiefrist des Herstellers herauszufinden, müsste man die genaue Herstellerbezeichnung der Karte wissen, dazu ihre Seriennummer und natürlich das Kaufdatum des Erstkäufers.
 
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Ich finde es schon mal wieder interessant, wenn jemandem, dem seine Karte RMA bedingt verlustig gegangen ist, geraten wird, was er alles hätte machen können. Hätte hätte Fahrradkette. Das ist mal überflüssig wie ein Kropf. Sofern der TO keine Rechtsschutz hat, die ohne Selbstbehalt mindestens die Erstberatung übernimmt, legt er zunächst mal um die 200 Euro auf den Tisch. Für die Karte bekäme er 400 erstattet. Jetzt kann jeder mal selber den Bleistift zücken. Wenn das nicht kostenfrei über den Verbraucherschutz zu machen ist, ist der Verlust praktisch jetzt schon zementiert.
 
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Ich weiß, für einige ist der Betrag vielleicht nicht viel, aber was passiert mit mir ist einfach Ungerechtigkeit.

Ich habe schon mal einen Anwalt kontaktiert, mal schauen wie es weiter geht.
MM werde ich weiterhin belästigen, mit Anforderungen, die ihr mal vorgeschlagen habt.

@Luxmanl525
Das habe ich sogar schon ganz am Anfang gefordert.
Crazyprof schrieb:
Wieso ich meine Karte nicht zurück kriegen darf, können sie darüber nichts sagen.

@omavoss
Kaufbeleg, Originalrechnung sind vorhanden. Garantie läuft noch bis Ende 2022
Zur Reparatur habe ich sie auch gezeigt.

Ich wusste leider nicht, dass direkt über ASUS besser gehen soll.
 
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