Mediamarkt will meine Grafikkarte nicht zurückgeben

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Crazyprof

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Liebe Community,

ich habe über eBay von einer Privatperson eine Grafikkarte gekauft: eine Asus GeForce RTX 2070 Super Dual Evo OC 8GB.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022 (Originale Rechnung ist vorhanden. Kaufdatum 4. Februar 2020).

Einige Merkmale mit dieser Grafikkarte:
  • Beim Idle dreht der Lüfter nicht. So muss sie sein, wenn ich das richtig gelesen habe.
  • Wenn ich beim Surfen bin, steigt ihrer Temperatur ein bisschen, und fängt der Lüfter zu drehen und zu stoppen wenn sie genug gekühlt ist.
  • In diesem Zyklus von Start und Stop, merke ich, dass der(die) Lüfter klackert ein bisschen.
  • Wenn ich die Lüfter ständig unter 1000rpm setze, höre ich nichts.
  • Ansonsten funktioniert die Karte einwandfrei.

Dann dachte ich, weil die Karte ihre Restgarantie noch hat, kann doch die Lüfter bei Mediamarkt repariert werden.
Das habe ich gemacht und nach zwei Wochen bekam ich eine SMS:
"Guten Tag,
bitte bringen Sie noch ggf. vorhandenes Zubehör, Kaufbeleg und Reparaturauftrag mit. Sie erhalten Ihr Geld zurück. Dazu benötigen wir auch Ihre EC-Kate. Ihr Media Markt Hannover"

Ich war vor Ort und benachrichtigt, dass die Grafikkarte nicht reparabel ist.
Ich habe mich darüber stark beschwert, da die Grafikkarte voll funktionsfähig war.

Zwei Möglichkeiten wurde mir gegeben.
1. EC-Karte reinstecken, Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
2. Anwalt suchen.

Ersatz werde ich nicht bekommen, da sie aktuell keinen Vorrat haben.
Wieso ich meine Karte nicht zurück kriegen darf, können sie darüber nichts sagen.

Ich habe mehrmals versucht Media Markt anzurufen, bekam nur Kollege, der mir verspricht, dass jemand sich bei mir melden wird.
Nach 10 Minuten bekam ich immer die gleiche Nachricht per SMS.

What to do?
Könnt ihr mir bitte helfen?

Ich hoffe, ich habe hier im richtigen Ort gepostet.
Wenn nicht, bitte im Richtigen einordnen.

Danke im Voraus für eure Hilfe!


Ergänzungen

Einzige was ich unterschrieben habe, als ich die Karte zur Reparatur abgab, der sogenannte Quittung der Serviceauftrag:
  • Kundeninformation (Mein Telefonnummer, email, usw.)
  • Artikelinformation (Artikelnummer, Hersteller, Seriennummer, Zubehör: Komplett in OVP, Produktzustand: ohne sichtbare Schäden, Fingerabdrücke/ Gebrauchsspüren)
  • Fehlerbeschreibung: Lüfter klackern beim drehen, bitte komplett prüfen
  • Fotos der Grafikkarte
  • Nur offen sichbare Schäden sind aufgeführt. Möglicherweise gibt es weitere Schäden, die erkennbar sind Insbesondere bei Handys, Pads und Laptops ist es oft nicht möglich alle Beschädigungen bereits bei Reparaturannahme zu erkennen. Verdeckte Schäden können nur durch autorisierte Werkstatt festgestellt werden.
  • Wird Ihr Produkt unrepariert zurückgegeben, können Ihnen die Überprüfungskosten berechner werden. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Hersteller und Werkstatt, hierzu werden Sie von uns gesondert informiert (Keinerlei Info bekommen! Nur SMS von MM: bitte kommen mit EC-Karte)
  • (Text über Datenverlust, was nicht bei einer Grafikkarte relevant ist)
  • (Text über Erlaubnis, dass MM mich eine Umfrage schicken darf)
  • Kundenunterschrift
  • Kleingedrückte, die mit dem Fußzeile teilweise verdeckt ist:
    Kann eine Reparatur weder auf Garantie noch auf Gewährleistung bearbeitet werden, entstehen KOSTEN! (Jaa, jaa..)
Screenshots des Garantiestatus:
1622131933121.png
 
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Anwalt ist doch in so einem Fall totaler Blödsinn außer man hat eine entsprechende Rechtsschutzversicherung oder kennt einen der das umsonst macht !!!
 
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ich würde selber einen Brief an den GF des Marktes (per Einschreiben) und um Klärung des Sachverhaltes bitten, sachlich bleiben und sagen daß die Grafikkarte funktionstüchtig war und die angebotene Rückerstattung kein
Ersatz ermöglicht, da eine Neuanschaffung weitaus teurer ausfällt.

Dann die Herausgabe deiner Grafikkarte fordern mit bestätigtem Funktionstest vor Ort, oder wenn das nicht möglich ist den Zeitwert der Karte ermitteln und eine entspr. Rückerstattung verlangen.
 
[SET]-=JENNER=- schrieb:
2 Monate später bekomm ich den Kaufpreis (1800€) zurück obwohl die graka mittlerweile für 3600€ gehandelt wird....

Ist wohl momentan das Standard Vorgehen der Händler...

Das war schon IMMER das Vorgehen der Händler, seit 20 Jahren in der IT Branche mit Händlern und ihren Tagespreisen.
Erwartest du etwa, dass du eine Karte für €1800 kaufst und die nach knapp 2 Jahren zurück gibst und dann 3600 Euro dafür bekommst ?
Was glaubst du wie lange so ein Händler existieren würde, der sowas macht ?
 
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Moderativer Hinweis:

Ich möchte bitten, von allen spekulativen Beschuldigungen des Händlers abzusehen und sich auf die Fakten zu konzentrieren.

Danke.
 
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Wir reden hier nicht von 2 Jahren sondern nach 3 Monaten ... Alternate kann mir auch gerne eine andere 3090 geben ... Denn für 1800 bekomm ich keine 3090 mehr ... Das ist ja das was mich so ankotzt. Und nach 3 Monaten sollte eine solch teure Karte nicht sterben ....

Wieso @pvcf nun so reagiert ist mir schleierhaft...
 
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[SET]-=JENNER=- schrieb:
Wieso @pvcf nun so reagiert ist mir schleierhaft...

Weil erstens die Rückgabefrist 2 Wochen beträgt, danach greift die Gewählreistungsfrist / Garantie, und die beträgt im Normalfall 2 Jahre. Daher ist es unerheblich ob es 2 Monate, 3 Monate oder 23 Monate sind.

Weiterhin steht im Kleingedrucktem seit locker 20 Jahren drinn, dass der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs erstattet wird.
Das macht insbesondere bei Aktionspreistagen Sinn (ein Artikel wird über einen bestimmten Zeitraum hinweg billiger angeboten um Kunden zu locken bzw Werbung zu machen).

btw, ich bin kein Händler oder sowas, ich verstehe auch seeeeeeeeeeeehr dass du Gefrustet bist. In deinem Fall würde ich sogar behaupten, dass Alternate dir absichtlich keine Austauschkarte gibt, weil sie da zum aktuellem Kurs keinen Gewinn bei jemand anderem machen können.
"Gefrustet" bin ich wegen der Annahme, dass dir jeder Händler alles zum gegenwärtigen Kurs zurücknehmen muss. Stell dir mal vor, du hast nen Barren Gold gekauft, und gibst den nach 3 Monaten zurück, weil der Preis mittlerweile gestiegen ist. Klar, wär super für alle Kunden und keiner würde mehr arbeiten gehen, sondern nur noch Gold kaufen, warten und dass dann zurückgeben.
Kann nicht lange funktionieren, oder ?

Sprich: jetzt pauschal den aktuellen Kaufpreis einer 2070 zu verlangen, geht nicht.
Anders würde ich die Sache einschätzen (aber ich bin auch kein Rechtswissenschaftler), wenn die Karte quasie von MM "gestohlen" wurde, und sie DANN das Teil zum gegenwärtigen Marktpreis ersetzen oder Auszahlen müssten.
Dort allerdings werden die sich bei Reparaturannahme auf Gewährleistung mit irgendwas abgesichert haben, daher der Rat von dem Mitarbeiter, sich einen Anwalt zu nehmen, um das abzuklopfen.

Ist wirklich Mieß gelaufen, und bestätigt meine Erfahrungen bei Rückgaben in Großmärkten: das Teil wird ohne Diskussion zurückgenommen und das Geld auf den Tisch gelegt, wenn man um Reparaturversuch bittet, heist es immer: "Das kommt uns zu teuer, machen wir Prinzipiell nicht!", was relativ krass ist, wenn man bedenkt dass es eben auf ALLE Artikel 2 Jahre Garantie gibt.

Hab 2 Kumpels die haben jeweils unabhängig voneinander nach nem halben Jahr ein paar verschlissene Schuhe auf the Theke geknallt und das Geld zurück erhalten :D
Nicht mal da ist irgendwas mit Reparatur oder Austausch.
Dasselbe bei Flatscreens, DVB boxen, Fahradgepäckträgern... egal was.

Amazon wurde doch letztes Jahr deswegen extrem gehatet, weil sie alle Retouren einfach quasie einschmelzen / Vernichten.
Hatte gestern sogar von einem Fall gehört, da war einer mit seinem Massagesessel unzufrieden: Amazon hat dem sofort das Geld zurücküberwiesen und gesagt, er kann das Ding behalten, weil sie nicht noch für den Rücktransport und die vernichtung Löhnen wollten ^^

Reparatur war mal... vor ... 20 - 30 Jahren...
 
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Luxmanl525 schrieb:
Ja nun, so etwas kann auch andere Ursachen haben, muß nicht im eigentlichen Sinn eine Macke der Karte sein. Schau mal ob die Karte irgendwo anliegt, oder etwas an der Karte irgendwo anliegt, das kann auch lediglich nur ein Kabel sein. Muß nicht viel sein. Ab einer bestimmten Drehzahl kann das dann sich so äußern, wie du es beschreibst.

So long....
Und wie soll er das tun, wenn die Karte nicht mehr in seinem Besitz ist?
 
Sorry für den thread missbrauch, aber ich danke für die zahlreichen infos hier. Meine strix 2070s o8g klappert auch am lüfter und ich bin drauf und dran die reparieren zu lassen.
Aber wenn ich danach nur Geld wiederbekomme wäre mir absolut nicht geholfen. So versuche ich das noch weiter rauszuzögern in der hoffnung das der markt und entsprechende ersatzteile wieder ausreichend lagernd sind.
Umbau käme für mich nicht infrage
 
Hier mal das rechtliche. Ist eine Ware defekt / oder weisst einen Mangel auf, hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Nacherfüllung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung

Da Media Markt die Karte zu Asus geschickt hat, und Asus sagt die karte ist nicht reparabel, haben sie den Mangel schonmal anerkannt.
Du kannst Behebung des Mangels fordern oder die Lieferung einer mangelfreien Karte mit der gleichen Leistung. Media Markt darf sich aussuchen was davon sie sich zur Mangelbehebung aussuchen.
Funktioniert diese Art der Mangelbehebung nicht, so wie in deinem Fall, dann muss Media Markt aber die andere Art nehmen um den Mangel zu beheben und das - wichtig - wäre hier: Lieferung einer Ersatz Grafikarte mit der selben Leistung.

Rückerstattung des Kaufpreises ist vom Gesetzgeber so nämlich erstmal garnicht vorgesehen bei der Mangelbeseitigung. Darauf solltest du dich nicht einlassen!
Der Gesetzgeber sieht vor: Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Mangelfreien Sache, hier also einer GTX 2070S bzw. einer Karte mit mindestens derselben Leistung.

Was du jetzt machen solltest, wäre Media Markt schriftlich eine Frist zu setzen die Karte zu reparieren oder dir eine vergleichbare Karte als Ersatz zu überlassen.
Und dass der Grafikkartenpreis zwischenzeitlich gestiegen ist, ist nicht dein Problem.

Media Markt versucht sich hier davor zu drücken dir eine teure neue Karte geben zu müssen und versucht stattdessen billig davonzukommen durch Rückerstattung des Kaufpreises. Ich würde darauf nicht eingehen sondern auf meinen Rechten bestehen und Lieferung einer Ersatzkarte verlangen.
 
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Cebo schrieb:
Erst steckt man sich als Händler die höheren Gewinne für Grafikkarten in die Tasche und lässt dann Kunden bei der Abwicklung von Gewährleistungsfällen im Regen stehen.:headshot::utflakcannon:
Ich glaube kaum, dass bei der vorliegenden Karte (2070 Super EVO OC für 400 EUR) der Händler "höhere Gewinne" gemacht hat.
 
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pvcf schrieb:
Gewählreistungsfrist [...], und die beträgt im Normalfall 2 Jahre. Daher ist es unerheblich ob es 2 Monate, 3 Monate oder 23 Monate sind.

Vllt möchtest du diese Aussage nochmal überdenken:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html


pvcf schrieb:
Weiterhin steht im Kleingedrucktem seit locker 20 Jahren drinn
Da kann auch stehen dass mich der Weihnachtsmann besuchen kommt und mich am Arsch kratzt. Fakt ist, dass bei Gewährleistung (und bei 2 Monaten reden wir hoffentlich von Gewährleistung!) der Verbraucher entscheidet, ob er Reparatur oder Neulieferung haben will. Der Händler darf das nicht entscheiden und lediglich die Wahl des Kunden aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten ablehnen.

Das ist gesetzlich verankert und entsprechend ist es komplett egal, was da im Kleingedruckten steht. O.g. Anrecht von Verbrauch darf der Händler nicht verwirken.


pvcf schrieb:
"Gefrustet" bin ich wegen der Annahme, dass dir jeder Händler alles zum gegenwärtigen Kurs zurücknehmen muss.

Diese Annahme habe ich bei Jenner nirgendwo rausgelesen.
Ich habe es so verstehen, dass er sogar gerne eine Reparatur, Neulieferung oder auch Ersatzlieferung mittels anderer 3090 erhalten hätte.
Alternate hat hier aber scheinbar eigenmächtig andere entschieden (was sie nicht dürfen). Da wäre ich auch gefrustet bei einem 1.800€ Gerät - ganz unabhängig vom Tagespreis.


pvcf schrieb:
Stell dir mal vor, du hast nen Barren Gold gekauft, und gibst den nach 3 Monaten zurück, weil der Preis mittlerweile gestiegen ist.
Wie gibt man denn Gold mittels Gewährleistungsansprüchen zurück? :freak:




pvcf schrieb:
jetzt pauschal den aktuellen Kaufpreis einer 2070 zu verlangen, geht nicht.
Der TE ist SEHR spärlich mit den Informationen. Ich würde es gerne auf Stress seinerseits schieben (was ich verstehen würde), aber dafür antwortet er zu selten.
Trotzdem glaube ich nicht, dass er den aktuellen Kaufpreis einer 2070 haben will.
Er will wenigstens seine eingeschickte Karte (aka sein Eigentum) zurück.


pvcf schrieb:
wenn die Karte quasie von MM "gestohlen" wurde
Das schließt du hier also direkt aus?
Warum?
Die Karte ist immernoch Eigentum des TEs.


D0m1n4t0r schrieb:
Ist eine Ware defekt / oder weisst einen Mangel auf, hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Nacherfüllung.

Wir haben bisher noch nichtmal vom TE erfahren, ob es im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie eingeschickt wurde.


D0m1n4t0r schrieb:
die Lieferung einer mangelfreien Karte mit der gleichen Leistung.
Nein, fordern darfst du nur Lieferung einer mangelfreien gleichen Karte.
Eine Karte mit gleicher Leistung darfst du dem Händler als Alternative Nachbesserungsleistung vorschlagen, aber nicht fordern. Der Kaufvertrag sieht ja ein explizites Modell vor, keine Karte mit Leistung X.

Lassen sich Händler oft drauf ein, wenn es stressfreier oder keine Zusatzkosten bedeutet. Aber MM versucht hier ja offensichtlich, sich aus dem Kaufvertrag rauszuwinden, warum sollten sie dann den Vorschlag akzeptieren?


D0m1n4t0r schrieb:
Und dass der Grafikkartenpreis zwischenzeitlich gestiegen ist, ist nicht dein Problem.
Jain.
Wenn der Einkaufspreis für MM dadurch ebenfalls erheblich(!) gestiegen ist, könnten wir, zumindest was die Ersatzlieferung angeht, in den Bereich der unverhältnismäßig hohen Kosten für den Händler kommen, auf Basis dessen er eine Nacherfüllungsart sehr wohl ablehnen darf.

Müsste er dann aber offen legen.
Ergänzung ()

Wolfpac schrieb:
Dafür müsste erstmal klar sein, was der TE bei Mediamarkt unterschrieben hat.
Behauptest du gerade indirekt, dass man für das Zurückschicken der Karte im Rahmen der Garantie das Eigentumsrecht aufgibt? Oder was meinst du damit?
 
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Das Problem ist doch Folgendes: Wir stochern im Unklaren. Wir haben nur das, was uns der TE schildert. Und zwar ohne die Details.
Wir wissen:
  • er hat die Karte bei eBay gekauft
  • die Lüfter waren ihm beim ständig Anlaufen und Abschalten zu laut (insbesondere wenn die Lüfter wieder ausgingen, hat er wohl ein Geräusch vernommen, was genervt hat)
  • er hat die Karte im MM abgegeben
  • der MM hat die Karte an den Hersteller weitergeschickt
  • der Hersteller hat dem MM zwischenzeitlich zurückgemeldet: Nicht zu reparieren (Vermutung: Produkt ist EOL und daher keine Ersatzteile)
  • der MM bietet dem Kunden nun an, den vollen (selbstverständlich ursprünglichen!) Kaufpreis zu erstatten.

Defacto könnte man sogar einen Zeitwert abziehen. Würde eine Versicherung auch machen. Völlig unabhängig davon, was Grafikkarten mit ähnlichen Leistungsspektrum aktuell neu oder gebraucht kosten. Die Schadenssumme ist in beiden Fällen der auf der Rechnung stehende Kaufpreis und nicht der aktuelle Marktwert.

So. Jetzt kommen wir zu Dingen, die wir nicht wissen:
- Wir wissen nicht, wie das erste Gespräch, als die Karte an den MM übergeben worden ist, gelaufen ist. Vielleicht wurde hier schon die Gewährleistung abgelehnt mit Verweis auf die Beweislastumkehr. Möglicherweise hat der TE hier bereits etwas unterschrieben und damit der Abwicklung über die Garantie zugestimmt. Sehr wahrscheinlich hat man ihn auch darauf hingewiesen, dass man die Karte nicht selbst prüfen und reparieren, sondern an den Hersteller senden wird.

Deswegen ist es auch Unfug, hier von "Gestohlen" zu sprechen. Das sind erst einmal genauso haltlose Behauptungen. Noch einmal: Wenn man etwas bei einem Händler zur Reparatur oder Abwicklung abgibt, unterschreibt man immer. Der Händler muss sich ja auch absichern.

Ich habe vollstes Verständnis für den TE, dass das sicher mehr als ärgerlich ist, dass die Karte scheinbar futsch ist. Womöglich hat er mehr als die 400 Euro bezahlt. Im Nachhinein wäre es wohl besser gewesen, vorher in einem Hardware-Forum nachzuhaken, ob man hier vielleicht selbst Hand anlegen kann.
Sehr wahrscheinlich hätte es gereicht, die Lüfterkurve etwas anzupassen oder die Kühlung im Gehäuse zu optimieren, damit die GPU unter Teillast nicht ständig genau diese "Quäntchen" zu heiß wird und die Lüfter anspringen und kurze Zeit später wieder ausgehen, weil die Temperaturen recht zügig unter Wert Y landen.

Aber mich stört einfach diese "guter Kunde"-"böser Händler"-Einstellung.

Zumal hier viele die Beweislastumkehr einfach mal komplett Außen vor lassen. Nach 6 Monaten ist man als Kunde in der Pflicht nachzuweisen, dass der beschriebene Defekt auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits bei Auslieferung(!) bestanden hat.

Und nun meine laienhafte Vermutung:
  • MM hat Gewährleistung "ausgeschlossen" und auf die Beweislastumkehr verwiesen
  • MM hat als "Lösung" angeboten, den "Defekt" über die Herstellergarantie abzuwickeln
  • Alle das hat der Kunde mit einer Unterschrift bestätigt
 
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cvzone schrieb:
Das hier hier statt "ersetzt" erstattet wurde tut dabei erst einmal nichts zur Sache...

Doch, sogar sehr viel. Darfst du mir aber gerne näher ausführen wieso das nichts zur Sache tut. Bin gespannt.

Dieser Passus ist dafür da, damit man nicht auf die Idee kommt einen ausgetauschten Lüfter auf seiner GraKa zu erhalten und danach zu sagen "ich will den original Lüfter aber auch zurück.".

Oder das ganze ausgetauschte PCB bspw..
 
Bonanca schrieb:
Dieser Passus ist dafür da, damit man nicht auf die Idee kommt einen ausgetauschten Lüfter auf seiner GraKa zu erhalten und danach zu sagen "ich will den original Lüfter aber auch zurück.".
Diesen Passus kann man auch wunderbar auf die gesamte Karte übertragen...

Allerdings:
Nachdem Ihr Produkt repariert wurde oder Sie das Reparaturangebot abgelehnt haben, gibt ASUS Ihr Produkt über den vereinbarten Service Prozess zurück. Wenn Sie Ihr Produkt nicht abholen oder die Lieferung an die von Ihnen angegebene Adresse nicht möglich ist, bewahrt ASUS Ihr Produkt über einen Zeitraum von 60 Tagen auf. Nach diesem Zeitraum sendet Ihnen ASUS eine Benachrichtigung an die von Ihnen bei der Serviceanfrage angegebene Adresse. Falls Sie das Produkt dennoch nicht abholen, behält sich ASUS das Recht vor, Schadensersatz von Ihnen zu verlangen, inklusive Lagerungsgebühren; Entsorgung des Produktes entsprechend den gültigen Gesetzen und Richtlinien; sowie ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht wegen unbezahlter Forderungen.

Ich würde einfach mal in Ruhe im sachlichen Ton mit dem MM reden und auf die Garantiebedingungen hinweisen. Vielleicht lässt sich was erreichen. Mindestens die RMA-Nummer können sie ja herausrücken, damit du ggfs. direkt mit ASUS Kontakt aufnehmen kannst.
 
Bonanca schrieb:
Doch, sogar sehr viel.
Ich habe gerade keinerlei Lust darüber mit Dir zu diskutieren, damit gestehe nich jedoch nicht ein damit falsch zu liegen oder es nicht zu wissen.

Gehen wir aber mal von diesem Einzefall weg. Du hast generell die Frage gestellt, ob man sein Eigentumsrecht beim Anspruch der Garantie aufgibt. Ja, man tut dies. Ist die Karte in ihrer Summe defekt (Fehler zB nicht bestimmbar), dann geht die Karte (so zumindest be Asus) in Gänze als Eigentum über.
 
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