Mediamarkt will meine Grafikkarte nicht zurückgeben

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Crazyprof

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Liebe Community,

ich habe über eBay von einer Privatperson eine Grafikkarte gekauft: eine Asus GeForce RTX 2070 Super Dual Evo OC 8GB.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022 (Originale Rechnung ist vorhanden. Kaufdatum 4. Februar 2020).

Einige Merkmale mit dieser Grafikkarte:
  • Beim Idle dreht der Lüfter nicht. So muss sie sein, wenn ich das richtig gelesen habe.
  • Wenn ich beim Surfen bin, steigt ihrer Temperatur ein bisschen, und fängt der Lüfter zu drehen und zu stoppen wenn sie genug gekühlt ist.
  • In diesem Zyklus von Start und Stop, merke ich, dass der(die) Lüfter klackert ein bisschen.
  • Wenn ich die Lüfter ständig unter 1000rpm setze, höre ich nichts.
  • Ansonsten funktioniert die Karte einwandfrei.

Dann dachte ich, weil die Karte ihre Restgarantie noch hat, kann doch die Lüfter bei Mediamarkt repariert werden.
Das habe ich gemacht und nach zwei Wochen bekam ich eine SMS:
"Guten Tag,
bitte bringen Sie noch ggf. vorhandenes Zubehör, Kaufbeleg und Reparaturauftrag mit. Sie erhalten Ihr Geld zurück. Dazu benötigen wir auch Ihre EC-Kate. Ihr Media Markt Hannover"

Ich war vor Ort und benachrichtigt, dass die Grafikkarte nicht reparabel ist.
Ich habe mich darüber stark beschwert, da die Grafikkarte voll funktionsfähig war.

Zwei Möglichkeiten wurde mir gegeben.
1. EC-Karte reinstecken, Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
2. Anwalt suchen.

Ersatz werde ich nicht bekommen, da sie aktuell keinen Vorrat haben.
Wieso ich meine Karte nicht zurück kriegen darf, können sie darüber nichts sagen.

Ich habe mehrmals versucht Media Markt anzurufen, bekam nur Kollege, der mir verspricht, dass jemand sich bei mir melden wird.
Nach 10 Minuten bekam ich immer die gleiche Nachricht per SMS.

What to do?
Könnt ihr mir bitte helfen?

Ich hoffe, ich habe hier im richtigen Ort gepostet.
Wenn nicht, bitte im Richtigen einordnen.

Danke im Voraus für eure Hilfe!


Ergänzungen

Einzige was ich unterschrieben habe, als ich die Karte zur Reparatur abgab, der sogenannte Quittung der Serviceauftrag:
  • Kundeninformation (Mein Telefonnummer, email, usw.)
  • Artikelinformation (Artikelnummer, Hersteller, Seriennummer, Zubehör: Komplett in OVP, Produktzustand: ohne sichtbare Schäden, Fingerabdrücke/ Gebrauchsspüren)
  • Fehlerbeschreibung: Lüfter klackern beim drehen, bitte komplett prüfen
  • Fotos der Grafikkarte
  • Nur offen sichbare Schäden sind aufgeführt. Möglicherweise gibt es weitere Schäden, die erkennbar sind Insbesondere bei Handys, Pads und Laptops ist es oft nicht möglich alle Beschädigungen bereits bei Reparaturannahme zu erkennen. Verdeckte Schäden können nur durch autorisierte Werkstatt festgestellt werden.
  • Wird Ihr Produkt unrepariert zurückgegeben, können Ihnen die Überprüfungskosten berechner werden. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Hersteller und Werkstatt, hierzu werden Sie von uns gesondert informiert (Keinerlei Info bekommen! Nur SMS von MM: bitte kommen mit EC-Karte)
  • (Text über Datenverlust, was nicht bei einer Grafikkarte relevant ist)
  • (Text über Erlaubnis, dass MM mich eine Umfrage schicken darf)
  • Kundenunterschrift
  • Kleingedrückte, die mit dem Fußzeile teilweise verdeckt ist:
    Kann eine Reparatur weder auf Garantie noch auf Gewährleistung bearbeitet werden, entstehen KOSTEN! (Jaa, jaa..)
Screenshots des Garantiestatus:
1622131933121.png
 
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Wurde die Karte bei "Irgendjemandem" gekauft der sie vorher bei Media Markt gekauft hat oder direkt bei Media Markt?
Es gibt ja gerade bei Media Markt die Situation, dass da oft bestimmte Filialen ihre eigenen Produkte bei eBay einstellen und man dann direkt bei der Filiale gekauft hat.
Der Verkäufername ist dann auch immer der Name einer bestimmten Filiale.


D0m1n4t0r schrieb:
Hier mal das rechtliche. Ist eine Ware defekt / oder weisst einen Mangel auf, hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung / Nacherfüllung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung

Da Media Markt die Karte zu Asus geschickt hat, und Asus sagt die karte ist nicht reparabel, haben sie den Mangel schonmal anerkannt.

Es gibt zwei Wege und nur einer hat eine "Nacherfüllung" - nämlich der Weg über die Gewährleistung.
Der Weg wird vom TE so aber nicht eindeutig genannt, auch wenn natürlich der Otto-Normalbürger ständig Garantie und Gewährleistung verwechselt.

Gut möglich, dass der TE hier einfach eine Reparatur wünschte, Media Markt sagte, dass sie das nicht machen können und die Filiale selbst hat natürlich auch keine entsprechende Karte mehr als Ersatz - oder eine Reparatur wurde gleich wegen Beweislastumkehr abgelehnt.
Also bot man an die Garantieabwicklung bei Asus für den TE zu übernehmen (evtl. will Asus auch eh, dass man sich dafür an den Händler wendet, keine Ahnung).
Und ab dem Punkt ist man an die Bedingungen der Garantie gebunden, wenn darin steht, dass man das Eigentum an der Karte mit Einsendung aufgibt ist das halt so.
Asus hätte die Karte theoretisch repariert oder ersetzt, es gibt aber keine Ersatzgeräte mehr.
Also hat man dann die (günstigste) Lösung gewählt und angeboten das Geld zu erstatten, da würde Asus das Geld direkt an Media Markt zahlen und die leiten es dann an den TE weiter.
Ich bin mir sehr sicher, dass das von den Garantiebedingungen so möglich ist und in allen anderen Jahre als den letzten beiden (mal von irgendwelchen Superinflationen abgesehen^^) ist das ja auch voll in Ordnung, dann bekommt man den vollen Kaufpreis für eine alte Karte und holt sich dafür eine neue Karte.
Ist 2020 und 2021 halt leider nicht möglich.

Eine andere Karte zu fordern (!) ist in den Garantiebedingungen garantiert nicht vorgesehen und was ist überhaupt eine Karte mit vergleichbarer/besserer Leistung?
Dann hätte Asus gerade dummerweise nur Radeon-Karten auf Lager, die evtl. mehr Leistung haben, aber dafür kein G-Sync oder DLSS unterstützen oder die neue Karte hat weniger RAM als die alte (wie damals beim Wechseln von GDDR zu HBM).

Insgesamt ist die Sache einfach unglaublich dumm gelaufen und wegen eines "kosmetischen" Fehlers eine ansonsten vollkommen intakte Gaming-Grafikkarte aus der Hand zu geben ist gerade einfach vollkommen unvernünftig gewesen.

Dem TE können wir nicht mehr wirklich helfen, aber vielleicht liest es ja jemand anderes bevor er einen ähnlichen Fehler begeht.
 
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cvzone schrieb:
Ich habe gerade keinerlei Lust darüber mit Dir zu diskutieren,

Keine Ahnung warum man nicht einfach zugeben will das man falsch lag :)


cvzone schrieb:
Ja, man tut dies. Ist die Karte in ihrer Summe defekt (Fehler zB nicht bestimmbar), dann geht die Karte in Gänze als Eigentum über.

Eingeschränkt, nach erfolgter Reparatur. Ja.

Aber doch nicht in dem Moment, wo (das hat Wolfpac nämlich angedeutet, weswegen ich extra nachgefragt habe) man MM seine Karte im Rahmen der Garantie übergibt.
 
Die Rechtslage ist doch relativ klar, oder nicht?
Jedenfalls scheint unklar zu sein, ob die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) oder eine Garantie (gegenüber MM) hier zum Tragen gekommen ist?
Daraus ergeben sich doch dann ziemlich klar die Pflichten des Händlers. Ruf doch einfach mal bei der Verbraucherzentrale an, die helfen dir bei der Klärung, was für Rechte du jetzt hast.

Wenn Gewährleistung, dann Ersatz oder Reparatur. Ka ob das überhaupt möglich ist, dass ein Händler sich nur auf die Garantie beruft bzw. den Kunden entsprechendes unterschreiben lässt und er dadurch Gewährleistungsansprüche verliert... das würde ich stark bezweifeln.

Allerdings wird der TE ja gegenüber keine Gewährleistungsansprüche gegenüber MM haben, nehme ich an? Da er die Karte ja nicht bei MM gekauft hat. Und MM hat bei Garantie sicherlich genau das vorgesehen, was sie auch gerade machen.

Ich würde vermuten: Da nicht selbst bei MM gekauft -> keine Chance.
 
Bonanca schrieb:
Aber doch nicht in dem Moment, wo (das hat Wolfpac nämlich angedeutet, weswegen ich extra nachgefragt habe) man MM seine Karte im Rahmen der Garantie übergibt.
Nein, ich habe nur angedeutet, dass erstmal geklärt werden muss unter welchen Bedingungen die Karte übergeben wurde. Wenn MM nur im Auftrag des Kunden die Karte an den Hersteller gesendet hat - dann ist wohl nicht Media Markt verantwortlich, dass ASUS die Karte nicht mehr zurückgeben will oder kann.

Ich weiß auch nicht ob im Rahmen von Garantiebedingungen eine Eigentumsübertragung möglich oder zulässig ist.

Asus möchte jedenfalls, falls der Kunde seine Karte zurück möchte gemäß deren Bedingungen bis zu 100€ für den Spaß als "Diagnosegebühr". edit vielleicht auch nur bei "kostenpflichtigen Reparaturen, bin jetzt etwas unschlüssig

BeBur schrieb:
Ruf doch einfach mal bei der Verbraucherzentrale an, die helfen dir bei der Klärung, was für Rechte du jetzt hast.
Mit deren Hotline für 1,75 Euro pro Minute habe ich zumindest in BaWü bei Finanzprodukten SEHR schlechte Erfahrungen gemacht, obwohl genau mein Thema geradezu prädestiniert gewesen wäre für den Verbraucherschutz - seit dem bin ich mit dem Thema eigentlich durch ;) (Anwalt hats auch nicht geregelt bekommen (erstes mal Anwalt für mich) - aber BaFin hat dann geregelt)
 
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Wolfpac schrieb:
Wenn MM nur im Auftrag des Kunden die Karte an den Hersteller gesendet hat - dann ist wohl nicht Media Markt verantwortlich, dass ASUS die Karte nicht mehr zurückgeben will oder kann.

Wenn der TO die Karte bei Media Markt gekauft hat, ist nach meinem Dafürhalten Media Markt der Vertragspartner des TO und nicht Asus. Daher hat Mediamarkt die Karte zur Erfüllung der Ansprüche weiterzuleiten. Es ist ja nicht so, dass der TO ne Briefmarke draufgepappt und das Ding selber zu Asus geschickt hat, wenn ich das bis hierher richtig gelesen habe. Oder läuft das hier über "Werksgarantie" ?
 
BeBur schrieb:
Ka ob das überhaupt möglich ist, dass ein Händler sich nur auf die Garantie beruft
Kann er nicht, aber sie versuchen es sehr gerne. Dann muss man klar sagen, was man tun möchte und da 80% der Kunden den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen, versuchen sie es dann natürlich über die Garantie, weil billiger für den Händler.

Wie auch immer, der MM kann sich (und tut das auch gerne) auf die Beweislastumkehr berufen und auf die Unmöglichkeit der Nacherfüllung, zB. wenn es für ihn unmöglich oder unvertretbar wäre ein Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Was hier "unvertretbar" ist entscheiden im Zweifelsfall final Gerichte und nicht wir, aus Sicht des MM ist es sicherlich unvertretbar eine Ersatzkarte, die aktuell das dreifache kostet zur Verfügung zu stellen, falls sie überhaupt eine haben...

In dem Falle wird es (vermutlich) über die Garantie gelaufen sein und Asus hat einfach die Erstattung des Produktes über den Partner angeordnet haben. Da der MM hier nur (vermutlich) im Auftrag des Kunden gehandelt hat, ist der relativ fein raus.

Niemand von uns weiß, was der TE unterschrieben hat.
Ergänzung ()

Xtrasmart schrieb:
Wenn der TO die Karte bei Media Markt gekauft hat, ist nach meinem Dafürhalten Media Markt der Vertragspartner des TO und nicht Asus.
Ja, für die Gewährleistung. Beweistlastumkehr nach 6 Monaten...
 
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BeBur schrieb:
Die Rechtslage ist doch relativ klar, oder nicht?
Jedenfalls scheint unklar zu sein, ob die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) oder eine Garantie (gegenüber MM) hier zum Tragen gekommen ist?
Gegenüber MM dürfte eh keine Garantie zum Tragen kommen, da nicht vorhanden.

Wenn der TE die Karte tatsächlich gebraucht bei eBay gekauft haben sollte (auch das ist unklar), dann kann er ja sogar noch Glück haben, den damaligen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Im (theoretisch) schlimmsten Fall erhielte er nämlich nichts.
 
cvzone schrieb:
Wie auch immer, der MM kann sich (und tut das auch gerne) auf die Beweislastumkehr berufen
MM wird sich wohl eher darauf berufen, dass der TE gar nicht bei MM, sondern gebraucht auf ebay gekauft hat (offenbar) und damit die Gewährleistung wenn dann beim ebay-Verkäufer liegt, welche dieser aber vermutlich ausgeschlossen hat, da Privatverkauf.
 
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Es ist ein absolutes Unding dass Kundeneigentum einfach entsorgt wird.
Das passiert teilweise sogar dann, wenn die Garantie vom Hersteller ablehnt wird.

Du hast dich an den Händler gewandt und damit Sachmangelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gefordert.
Der Kunde darf entscheiden welche Lösung er haben möchte.
Weder der Händler, noch der prüfende Hersteller/Distributor dürfen dein Eigentum einfach so entsorgen.

Poche auf Herausgabe DEINER Karte, akzeptiere evtl. entstehende Rückabwicklungskosten. Alternativ, verlange die Herausgabe einer technisch gleichwertigen Karte.
 
h00bi schrieb:
Du hast dich an den Händler gewandt und damit Sachmangelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gefordert.
Das ist wie gesagt fraglich, da er auf ebay gekauft hat und nicht bei MM und die Gewährleistung nicht ohne weiteres und nicht automatisch übertragen wird bei Weiterverkauf. Er hat also vermutlich eine Garantieleistung in Anspruch genommen und für die gelten bisher unbekannte Rahmenbedingungen.
 
@BeBur https://www.mediamarktsaturn.com/pr...t-deutschland-startet-eigenes-outlet-bei-ebay Auch Media Markt kann ein eBay-Händler sein!

Und ich glaube nicht, dass der TE die Karte erst kürzlich gekauft hat, deshalb ist ein kosmetisches Problem wie ein etwas klackernder Lüfter etwas bei dem der Händler garantiert die Gewährleistung ablehnen wird - wenn das Problem von Anfang an bestanden hätte hätte sich der Kunde ja melden können, so wird er aber nach über 6 Monaten mit einem Problem gekommen sein, welches ein klassischer Defekt ist bei dem die Beweislast voll beim Kunden liegt.
Also wird das ganze über die Garantie von Asus gelaufen sein, laut Geizhals.de sind das drei Jahre und sollen über den Händler abgewickelt werden.
Es wäre also ne Karte aus dem Jahr 2019, deshalb auch sehr sicher keine Gewährleistungsabwicklung sondern ein Garantiefall.
Media Markt hat die Karte eingeschickt, Asus hat geantwortet "wirtschaftlicher Totalschaden, zahlt dem Kunden einfach das Geld wieder aus!"
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Garantie so formuliert ist, dass Media Markt hier vollkommen raus aus der Sache ist und dass Asus genau das machen können was sie hier getan haben.
 
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Auszug vzhh.de:
Der Händler ist verpflichtet, die Sache nach Wahl des Kunden entweder umzutauschen oder zu reparieren bzw. reparieren zu lassen. Sollte die Ware nach dem Umtausch oder dem zweiten Reparaturversuch immer noch mangelhaft sein, können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen oder die mangelhafte Ware behalten und den Kaufpreis mindern.

Dies nur als Info. Frag einen Anwalt bzw wenn vorhanden öra oder verbraucherzentrale.

lg
fire
 
firexs schrieb:
Auszug vzhh.de:
Der Händler ist verpflichtet, die Sache nach Wahl des Kunden entweder umzutauschen oder zu reparieren bzw. reparieren zu lassen. Sollte die Ware nach dem Umtausch oder dem zweiten Reparaturversuch immer noch mangelhaft sein, können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen oder die mangelhafte Ware behalten und den Kaufpreis mindern.

Also bleibt als Fazit: Die "Reparatur" ist misslungen, dir wird der Rücktritt und die Erstattung des Kaufpreises angeboten. Alles Paletti. Da MM nicht selbst reparieren kann, gings zu ASUS bzw. einem zertifizierten Partner für Reparaturen. Leider weiß niemand, bei welchem Vorgang oder wogenau das Missgeschick passiert ist, was zum Verlust und zur unmöglichen Rückgabe führt. Deshalb Kaufpreis-Erstattung ...

Was vielleicht noch möglich ist, ich kenns von anderen Firmen, dass man eine Entschädigung zahlen muss, wenn eine eventuelle Reparatur nicht von der Garantie abgedeckt ist, dann wird manchmal eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die muss man zahlen, solange wird die Ware als Pfand behalten. Vielleicht liegt ja sowas vor und irgendwo fehlt die Kommunikation zwischen den involvierten Parteien.

Gruß
 
firexs schrieb:
Der Händler ist verpflichtet, die Sache nach Wahl des Kunden entweder umzutauschen oder zu reparieren bzw. reparieren zu lassen
Wobei immer noch der §275 BGB dazwischen kommen kann, was in der derzeitgen Lage (inbesondere Absatz 2) absolut möglich sein kann. Und eine Reparatur durch MM scheidet ja wohl aus. Und reparieren lassen wird im Rahmen der Garantieerhaltung auch nicht möglich sein, außer durch Asus. Und die haben ja wohl gesagt (sei es über Garantie oder Gewährleistung) "geht nicht mehr".
 
cvzone schrieb:
Wobei immer noch der §275 BGB dazwischen kommen kann, was in der derzeitgen Lage (inbesondere Absatz 2) absolut möglich sein kann.
MM verkauft die Teile ja offenbar zum Teil noch, da kann der Aufwand ja eigentlich nicht so hoch sein, oder? Oder zählt monetärer Verlust auch mit rein zu "Aufwand"?
 
BeBur schrieb:
MM verkauft die Teile ja offenbar zum Teil noch
Allerdings dann wohl für 800 Euro. Die werden dem Kunden vermutlich nichts für 800 Euro geben wollen, wofür dieser mal 400 bezahlt hat. Das das dreist und unverschämt ist vesteht sich von selbst, aber leider der Normalfall. Und der MM wird das sicherlich zum "Aufwand" zählen. Ob das letztendlich so stimmt müssen dann ja oft erst die Gerichte klären.

Aktuell ist diese Karte beim MM nicht lieferbar und damit hat sich der Fall für die Abteilung (absolute Massenabfertigung) vermutlich wohl schlicht erledigt.

Das der Media Markt nicht viel auf Vertragsrecht gibt ist ja leider nicht neu (siehe stornierte PS5 Bestellungen nachdem man groß das Geld eingesammelt hat).
 
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firexs schrieb:
Das ist Gewährleistung und der entsprechende Paragraph ist wohl den meisten Kommentierern hier bekannt. Ob der TE aber Gewährleistung oder Garantie in Anspruch genommen hat, ist noch unklar.
Hast du den Thread überhaupt gelesen?

Wu134 schrieb:
Also bleibt als Fazit: Die "Reparatur" ist misslungen, dir wird der Rücktritt und die Erstattung des Kaufpreises angeboten. Alles Paletti.
Da ist überhaupt nicht "Alles Paletti".
1. Geht es bei dem von dir zitierten (s.o.) um Gewährleistung.
2. Hat der Händler das nicht anzubieten, sondern der Kunde zu verlangen. Wenn der Kunde nicht vom Kaufvertrag zurücktreten will, hat MM ihm seine GraKa zurückzugeben.
3. Der TE hat neben der Reparatur (die ja scheinbar fehlschlug) im Rahmen der Gewährleistung auch Ersatzlieferung als Option.

Wu134 schrieb:
Wenn du jetzt mit der Garantie ankommst ergibt dein voriger Absatz noch weniger Sinn.

cvzone schrieb:
was in der derzeitgen Lage (inbesondere Absatz 2) absolut möglich sein kann.
Da wäre es tatsächlich interessant wenn MM im Rahmen eines solchen Falls Ihre Einkaufspreise damals und heute offenlegen müssten :D
 
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