altes Thema, sorry...ausserdem hab ich das auch nur am Rande verfolgt, aber was sagt Aldi denn dazu? (oder ist das wieder aufgehoben?)
Im März 2011 hat der Bundesgerichtshof Mindestanforderungen zur Verfügbarkeit von Prospektware festgelegt (BGH, Az. I ZR 183/09). Nach dem Urteil müssen die begehrten Non-Food-Artikel, wie im konkreten Fall ein PC-Flachbildschirm, am ersten Aktionstag ab Verkaufsbeginn für mindestens sechs Stunden erhältlich sein. Das gelte auch dann, wenn im Prospekt extra darauf hingewiesen wurde, dass der Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft sein könne,