Hallo zusammen,
@ Simonsworld
Simonsworld schrieb:
Ich gehe aber davon aus, dass falls ein Garantiefall eintritt, dann muss man aber den Rechner vor dem Einschicken in seinen Urzustand zurückversetzen?
Wieso solltest du deinen Rechner bei einem Garantiefall auf den Urzustand zurück Setzen müssen? Das macht keinen Sinn und ehrlich gesagt kenne ich das so nirgends. Aber ich will dir einen Fall von meiner Wenigkeit berichten.
Bei meinem 2005 gekauften 17,3 Zoll "Multi-Media Notebook", so nannte man manche Modelle damals, war 3 Wochen vor Ablauf der Garantie die Platte defekt. Ein Sonntag wohlgemerkt, ich rufe da an und der Support-Mitarbeiter gibt mir auf, nur das Gerät in die vorgesehene Verpackung ordnungsgemäß zu tun, mehr nicht und hammermäßigerweise nannte er mir auch eine Zeit, zu welcher das Gerät in etwa abgeholt werden würde! Am nächsten Tag, also ein Montag wohlgemerkt, klingelt es um die Mittagszeit - wie genannt von dem Support-Mitarbeiter übrigens - an der Haustür. Die Verpackung - also die Kartonage wie das Gerät gekauft wurde - wurde kurz geprüft und weg war das Notebook.
Dachte schon, das sehe ich so schnell nicht mehr. Dann Mittwochs, Sage und Schreibe also 2 Tage später um das nicht unter den Tisch fallen zu lassen, um die Mittagszeit klingelt es an meiner Haustür. Was war es? Mein Notebook war wieder da. Mit nagelneuem Bios, komplett gereinigt, sowie natürlich neuer Festplatte! Sowas in der Art habe ich sonstig von noch keiner anderen Computer-Firma je erlebt. Und ich weiß was ich Sage, mein Bruder hat eine Computer-Firma.
Also, ich habe noch nie davon gehört, daß ein Rechner zurück gesetzt werden muß. Bei Medion jedenfalls ist das meines Wissens nicht der Fall. Abgesehen davon macht das kaum Sinn.
Simonsworld schrieb:
Zumindest behält sich Medion den Ausschluss der Garantie bei baulichen Veränderungen vor. Zitat: Für Versagen und Schäden, die durch... am MEDION Gerät vorgenommene Veränderungen, Umbauten, Erweiterungen, Verwendung von Fremdteilen entstanden sind, übernimmt MEDION keine Garantie.
Sowie: Die Garantie erlischt, wenn der Fehler am Gerät durch Wartung oder Reparatur entstanden ist, die durch jemand anderen als durch MEDION... durchgeführt wurde.
Geh doch einfach mal ins Medion Forum. Mir selbst wurde für meinen Ram-Nachkauf Respektive Nacheinbau das genaue Ram-Modell in Wort und wohlgemerkt Bild in einem Thread von einem Mod dargelegt. Moment, hier:
https://community.medion.com/t5/Notebook-Netbook/AKOYA-P7644/td-p/21225
Hier ist der Link zu dem Thread, mittels welchem ich selbst nach dem entsprechenden Ram für die Erweiterung für mein P7644 nachfragte, nicht daß du meinst, ich erfinde hier was:
https://community.medion.com/t5/Not...dies-der-richtige-Ram-Riegel-zwecks/m-p/27796
Von der Sorte findest du dort zuhauf Anleitungen als auch Empfehlungen, wie z. b. auch für NVMe`s oder SSD`s. Aber natürlich muß ein Notebook oder Desktop-Rechner von Medion auch dafür vorgesehen sein. Wenn z. b. alles fest verlötet ist und kein entsprechender Platz vorgesehen ist zum Nachrüsten, du also rumfriemeln mußt im schlimmsten Fall, verfällt die Garantie. Gar keine Frage. Gemeint sind also Sachen, die gar nicht vorgsehen sind im Kern, okay?
Und der Einbau von z. b. Ram oder einer SSD / NVMe ist im übrigen keine "bauliche Veränderung", wenn entsprechende Steckplätze / entsprechender Erweiterungs-Einbauplatz dafür vorhanden ist. Was anderes wäre es, wenn du selbst Raum schaffst für etwas was von Medion auch nicht vorgesehen ist. Siehe o. a. letzter Absatz.
Wir reden hier von 2 Paar Schuhen. Also locker bleiben. Und wie gesagt, du hast jetzt den Link. Du findest da Threads mit genau solchen Einbauanleitungen. Alleine schon dadurch ist man auf der sicheren Seite bei solchen Nachrüstungen.
Zum Abschluß zu der Thematik hier übrigens ein Statement des Kollegen @ daddle der in deren Forum häufig sehr sachkompetent hilft:
Die Service-Klappe ist ja dafür da Ram oder SSD zu erreichen, das kann nicht zur Garantie-Einschränkung führen, sondern gehört zum bestimmungsgemässen Gebrauch solange du nicht irgendetwas am Innenleben beschädigst. Sogar die Mods hier geben Tipps zum Speicher erweitern.
Den Beitrag aus welchem dieser Passus entnommen ist, findest du in dem 2.ten aufgeführten Link als Beitrag 10 des Threadteilnehmers @ daddle. Kannst es ja selbst mal durchlesen. Hoffe du bist jetzt beruhigt.
Wie gesagt, wir Reden hier von 2 Paar Schuhen. In solchen Fällen sind Erweiterungen sogar baulich vorgesehen für den Käufer, wenn er das so machen will irgendwann. Der von dir genannte o. a. Absatz zum Garantieverfall berührt aber eben Veränderungen, die niemals im Sinne von Medion vorgesehen sind. Dies nur abschließend.
So long....