Blutschlumpf schrieb:
Das Paket in Empfang nehmen und das Produkt benutzen/testen sind nicht das gleiche.
Bestell mal nen Mediaplayer und ein HDMI Kabel dafür. Kommt das Kabel 3 Tage später als der Player, funktioniert deine Version schon nicht.
Warum sollte das Kabel denn später kommen?
Fall1: Kabel und Player vom gleichen Anbieter in zwei Sendungen verschickt, dann regelt man es meinetwegen so, dass die Frist ab
vollständigem Erhalt der Lieferung beginnt.
Fall2: bei zwei verschiedenen Händlern bestellt, um 17 Cent zu sparen --> selbst schuld. In einem Ladengeschäft, wo es nur Player, aber keine Kabel gibt, könnte man ihn auch nicht testen und würde dort vermutlich auch gar nicht erst kaufen. Analog gilt das dann für den Versandhandel.
Ganz im Ernst. Dieses Widerrufsrecht wurde bei Fernabsatzverträgen ins Leben gerufen, damit Kunden dort im Gegensatz zum Handel im Geschäft (wo es deshalb logischerweise kein Widerrufsrecht gibt) nicht den Nachteil haben, die Ware nicht so begutachten zu können, wie sie es in einem Ladengeschäft könnten.
Und dafür sind zwei Tage nunmal mehr als ausreichend.
Mir ist klar, dass sich viele an den Luxus gewöhnt haben, auf Fremdkosten zu Hause einfach mal alles ausgiebig testen zu können, aber das war eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers, als dieses Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ins Leben gerufen wurde.