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trashes
Gast
Es geht um den Wertverlust.van9186 schrieb:Wenn ich als Kunde etwas kaufe und einen Teil davon oder alles zurücksende und die rücksendung von vornherein freiwillig selber bezahle, dann hat der Händler doch im Grunde keine nennenswerten unkosten, sofern ich den Versand zu mir hin auch noch bezahlt habe, oder?
Oder geht es hier in erster Linie um Verpackungen und geöffnete Waren die man nicht mehr als neu verkaufen kann???
Da muss man schon deutlich unterscheiden um was für waren es sich handelt, wie die verpackt waren usw... Bei kleidung z.B wäre das ja etwas unfair weil da muss man einfach davon ausgehen dass da öfter was zurückgeht als wie bei hardware. Bei hardware würd ich cpu's von vornherein von rückgabe ausschließen.
Wer sich eine cpu bestellt und beim einbau merkt das die nicht passt hat pech. Und geringe übertaktbarkeit zählt sowieso schonmal gar nicht.
Bzw kann man das schwer als neu verkaufen.