Sester schrieb:Sachschädenregulierung durch Sicherheitslücken ist wohl der häufigste Anwendungsfall des Produkthaftungsgesetzes.
Stell dir vor du hast ein Auto für das man einen Schlüssel braucht laut Hersteller aber man braucht durch das Verschulden des Herstellers dann doch keinen. Für dadurch enstehende Sachschäden muss der Hersteller in unbegrenzter Höhe haften.
Straftatbestände sehe ich nicht aber ich bin auch nur Laie.
Auch ich bin kein Jurist, aber sollte hier nicht mindestens der Umstand der 'groben Fahrlässigkeit' (wie in deinem Auto-Vergleich) gegeben sein müssen?
Ich bin in jedem Fall gespannt auf die weitere Entwicklung.