Mmh, ich bin nicht so ganz einverstanden mit verschiedenen Aufklärungsversuche in diesem Thread. Ich sehe alles folgendermassen, weil ich es auch so gelernt habe:
Das europäische Gesetz legt für jede Warengruppe eine gewisse Gewährleistungspflicht an die sich jeder Hersteller halten muss, wenn er die Ware in der EU verkaufen will. Das Gesetz legt also eine Mindest-Gewähelsitungsdauer fest, sowie der Umfang von Schäden, für die der Hersteller aufkommen muss.
Für die meisten Elektronikgeräte beträgt die vorgeschriebene Gewährleistungsdauer zwischen 6 und 12 Monate. Alles was darüber hinausgeht, kann der Hersteller freiwillig bestimmen. Ob er Garantie zulässt, kann er selbst entscheiden. Genauso kann er in Einzelfälle bestimmen, ob er kulant ist, und Schäden nach Ablauf der Garantie auf seine Kosten übernimmt.
Der Unteschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist also, dass Gewährleistung Pflicht ist, und, dass Garantie optional ist, und im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer festgelegt wird. Natürlich muss sich der Verkäufer dann an seine Garantie-Pflichten halten. Kulanz beruht eben einfach darauf, ob der Verkäufer freiwillig nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung die Kosten für die Schadenbeseitigung (oder Teile davon) auf sich nimmt. Interessant ist auch, wie bereits erwähnt wurde, dass in den ersten 6 Monate des Gewährleitungszeitraums, der Händler den Schaden durch den Käufer nachweisen muss, und nach dem 6ten Monat, muss der Käufer beweisen, dass der Schaden ein Konstruktionsfehler ist.
Was Microsoft hier betreibt, ist also meiner Meinung nach eher eine Art von Kulanz, um Imageverlust zu verhindern.