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News Microsoft repariert Xbox 360 kostenlos

Christoph

Lustsklave der Frauen
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Jan. 2002
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In den vergangenen Wochen und Monaten machten diverse Meldungen die Runde, in denen davon die Rede war, dass Microsofts aktuelle Spielekonsole, die Xbox 360, immer öfter das Zeitliche segnen würde. Wenig später stellte sich aber heraus, dass von diesem Problem nur die erste Baureihe der Konsole betroffen war.

Zur News: Microsoft repariert Xbox 360 kostenlos
 
Ungewöhnliche News! Diese Tatsache ist doch schon allgemein bekannt. Die ganze Prozedur dauerte in meinem Fall zb. keine Woche und Festplatte etc. musste ich gar nicht weggeben.
 
Verbraucherschutz ist eben eine sinnvolle Angelegenheit, auch wenn MS immer wieder durch vorbildliches Verhalten gegenüber seinen Kunden glänzt. Das gilt im übrigen aber nicht für deren Call Center, denn die glänzten bei mir eher durch Ahnungslosigkeit und obendrauf noch durch Unfähigkeit. Nur ein Punkt: Ich mußte meine komplette Festplatte mit einschicken und keiner dieser Deppen hat es für nötig gehalten mir zu sagen, dass ich die nie wiedersehen würde. Spielstände ADE.
Gehört vielleicht nicht ganz zum Thema, aber wenn man eine Konsole repariert (umgetauscht) haben will, dann kommt man an diesen Leuten nicht vorbei.
 
Für Besitzer deutscher Konsolen ist dieses Angebot Microsofts allerdings eher uninteressant. Schließlich gibt es hierzulande eine zweijährige Gewährleistungspflicht, die solche Schäden deckt und Microsoft dazu verpflichtet, das Gerät kostenfrei zu reparieren. Ist diese Zeit aber einmal abgelaufen, könnte sich Microsofts neuerlicher Schritt auch für deutsche Kunden als nützlich erweisen.

Kann es sein, dass hier mal wieder Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen werden? Die Gewährleistungspflicht liegt beim Händler und nach 6 Monaten gibt es da die Beweislastumkehr. Wenn die Konsole nicht direkt bei MS gekauft wurde hat MS gar nichts mit der Gewährleistung zu tun.

Die Garantie (und ich glaube das ist hier gemeint) ist eine freiwillige Leistung des Herstellers für die es keine gesetzliche Grundlage gibt. Wenn ein Hersteller meint er müsse nur 6 Monate Garantie geben, dann ist das halt so.

Edit: Tippfehler beseitigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Indirekt ist das schon eine Sache des Herstellers, denn der Händler wird sich bei dem das Geld wieder zurückholen, bzw. die Reparatur wird sowieso von MS ausgeführt. Fehler in bestimmten Baureihen, die auch bekannt sind dürften die Beweislastumkehr ziemlich unnötig machen. Es muss/soll ja bewiesen werden, dass der Fehler schon beim Bau bestand. Bei einer im Allgemeinen immobilen Konsole dürfte ein Problem mit Chips, mechanischen Teilen oder Netzteilen wohl keine Nachfragen hervorrufen und anstandslos repariert werden.

Was ich nicht vestehe ist, warum eine für ganz Europa und auch für 90% der Besitzer einer XBox360 in den USA irrelevante Nachricht hier steht. Diese führt wohl eher zu Verwirrungen.
 
@ HotShot

Ich bin mir nicht sicher, ob ich verstehe was du damit sagen willst.

"Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks.

Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistung seit 1. Januar 2002 zwei Jahre. Nur bei einem Privatverkauf kann sie komplett ausgeschlossen werden"

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
 
Er wolte lediglich die Unterschiede zwischen §§ 434, 437 BGB und § 476 BGB zu § 443 BGB hervorheben. Das sind nämlich in der Tat zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Das eine ist gesetzlich festgelegt und lässt sich auch durch AGBs nur schwer aushebeln. Das andere ist dabei rein optional und muss vom Hersteller nicht gewährt werden. Zu Einzelheiten fragt mich, wenn ich Examen habe. Hab in letzter Zeit zu viel mit Arbeits- und Sozialrecht zu tun. Da vergisst man andere Sachen auch mal... ;)
 
Es ist zwar richtig, dass die Gewährleistungspflicht 2 Jahre beträgt, allerdings (wie HotShot schon schrieb): Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d. h. der Kunde muss nachweisen, das der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt vorlag. Dies kann er ausschliesslich durch einen vom Gericht bestellten Gutachter.

@Mods: Kann man sowas nicht mal in eine FAQ packen? Ist ja schon schlimm genug, wenn selbst die Redakteure das durcheinander werfen. Der Artikel ist in diesem Zusammenhang missverständlich und falsch.
 
Ich will damit sagen, dass man besser gleich den Garantieanspruch beim Hersteller geltend macht.

Die Gewährleistung liegt beim Händler. Da gibt es nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Das heißt du muss nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Kannst du das nicht und die Garantie beim Hersteller ist abgelaufen gehst du leer aus.

Laut Text in den News ist MS in der Gewährleistungspflicht - das ist falsch!

Also nochmal: Zum Hersteller geht man wegen der Garantie, nicht wegen der Gewährleistung.

Sonderfall: Wenn der Hersteller gleichzeitig dein Händler ist, also direkt an Endkunden (dich oder mich) verkauft, kannst du beide Ansprüche beim Hersteller geltend machen. Der Einfachheit halber wird das aber die Garantie sein, die man geltend macht.


Edit: Danke an die beiden Vorposter. War zu langsam. :)
 
Wie, was? An keine Gesetzlichen Regelungen gebunden? 2 Jahre Garantie sind Pflicht und nicht Gutwill des Herstellers. Es heißt zwar nicht Garantie sondern "Mängelgewährleistung". Folgendes gilt:
Im Falle der Mangelhaftigkeit der gekauften Sache kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Hier hat dann der Käufer das Recht, Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu forden. Ist dies nicht möglich oder weigert sich der Vekäufer, kann er vom Vertrag zurücktreten oder Mindern. Daneben kommt ein Schadensersatzanspruch des Käufers in Betracht.
Also sollte sich Microsoft bemühe diese quasi Garantie auch zu erfüllen, der Händler ist nur der Ansprechpartner, was könnte denn der dafür? Ich weiß nicht wo da die aktuelle News ist, wenn ein Unternehmen doch sowieso kostenfrei zur Garantieleistung verpflichtet ist und sonst sogar Schadensersatz leisten müsste. Die tun gut daran, die Kisten zu reparieren, sonst...

EDIT:
Interessant, der Hersteller vertreibt ein mangelhaftes Produkt und der Vertragspartner (Händler) haftet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Auweia....

Garantie ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Der Händler ist Ansprechpartner für die Gewährleistung, alles dazu ist schon weiter oben geschrieben worden.
 
Garantien sind nicht gesetzlich festgelegt aber Formvorschriften für Garantien sind im Konsumentenschutzgesetz §9b festgelegt. Also wenn der Verkäufer oder Hersteller davon spricht (was er ja immer tut) ist er auch daran gebunden. Auch wenn dann sowieso wieder eigentlich eine Gewährleistung eintritt.
 
Gesetzlich festgelegt ist, dass eine Garantie (wenn der Hersteller eine gibt) auch eingelöst werden muss und dass die Bedingungen verständlich sind. Die Dauer liegt im Ermessen des Hersteller. Die Garantiebedingungen sind dann beim Herstellers nachzulesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mmh, ich bin nicht so ganz einverstanden mit verschiedenen Aufklärungsversuche in diesem Thread. Ich sehe alles folgendermassen, weil ich es auch so gelernt habe:

Das europäische Gesetz legt für jede Warengruppe eine gewisse Gewährleistungspflicht an die sich jeder Hersteller halten muss, wenn er die Ware in der EU verkaufen will. Das Gesetz legt also eine Mindest-Gewähelsitungsdauer fest, sowie der Umfang von Schäden, für die der Hersteller aufkommen muss.

Für die meisten Elektronikgeräte beträgt die vorgeschriebene Gewährleistungsdauer zwischen 6 und 12 Monate. Alles was darüber hinausgeht, kann der Hersteller freiwillig bestimmen. Ob er Garantie zulässt, kann er selbst entscheiden. Genauso kann er in Einzelfälle bestimmen, ob er kulant ist, und Schäden nach Ablauf der Garantie auf seine Kosten übernimmt.

Der Unteschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist also, dass Gewährleistung Pflicht ist, und, dass Garantie optional ist, und im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer festgelegt wird. Natürlich muss sich der Verkäufer dann an seine Garantie-Pflichten halten. Kulanz beruht eben einfach darauf, ob der Verkäufer freiwillig nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung die Kosten für die Schadenbeseitigung (oder Teile davon) auf sich nimmt. Interessant ist auch, wie bereits erwähnt wurde, dass in den ersten 6 Monate des Gewährleitungszeitraums, der Händler den Schaden durch den Käufer nachweisen muss, und nach dem 6ten Monat, muss der Käufer beweisen, dass der Schaden ein Konstruktionsfehler ist.

Was Microsoft hier betreibt, ist also meiner Meinung nach eher eine Art von Kulanz, um Imageverlust zu verhindern.
 
Meine X Box 360 war defekt! Bei Big M angerufen,nen Termin mit UPS ausgemacht, UPS kam und holte die Konsole ab!

3 Tage später war die Kiste wieder da und funktioniert seit der Reperatur wieder einwandfrei!

Toller Support von Winzigweich muss man sagen!
 
JO bei mir genauso ...

hatte auch eine von der ersten Baureihe .. die ging dann nach etwa nen halben Jahr nicht mehr ...

Dienstag UPS angerufen .. Mittwoch waren sie da .. Freitag kam ne nagelneue XBOX ... sehr sehr geiler Service von MS .. und auch alles kostenlos ( auch hotline ) ...
 
@Thomas Malone

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Finde ich gut von Microsoft,dass sie die Xbox Reparieren.Endlich mal was Ordentliches.
mfg
 
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