News Microsoft Surface Pro 2 auch weiterhin mit älteren CPUs

Microsoft hat nichtmal den Refresh großartig vorgestellt. Die Erwartungen der Kunden beruhen nur darauf, dass sie in irgendwelchen Artikeln über Forumsbeiträge gelesen haben, in denen einige Käufer darüber schrieben, dass sie ein Austauschgerät mit 4300u erhalten haben.

Danach haben sich verschiedenste Gerüchte aufgebaut und die Interessierten fingen an rumzuträumen. War jedenfalls bei mir auch so. Von Microsoft gab es in dieser Zeit jedoch keine großartige Werbung diesbezüglich.

Es handelt sich somit weder um Betrug noch um sonst irgendein linkes Ding. Es ist evtl. nur ein ungeschickter Vorgang seitens Microsoft gewesen überhaupt solche Geräte an normale Kunden herauszugeben. Wenn dies ein Test sein sollte, ob die CPU sich auch eignen würde (bzgl. Stromverbrauch und Temperatur), dann hätte man liebe eine Closed-Beta draus machen sollen. So wird sich Microsoft selbst ins eigene Fleisch schneiden, denn der Homo Sapiens Sapiens ist immer sehr bemüht das Beste aus dem Wenigsten zu bekommen und somit könnten die "Alt"-Geräte leicht in den Verkaufsregalen liegen bleiben.

@MXE

Die Zusage wurde aber nur von einem First-Level-Support-Mitarbeiter gemacht. Die haben eh kaum eine Ahnung und nehmen eigentlich nur Daten auf. Da ich auch erstmal heiß war auf das MSP2 mit neuer CPU, habe ich versucht eine offizielle Bestätigung dafür zu bekommen. Die gibt es nicht. Es gibt nur einige ungeschickt geschriebene Artikel auf verschiedenen Webseiten, die so wirken als ob das offiziell wäre. Meistens wird aber von Käufern berichtet, die zufällig solch ein Gerät erhalten haben. War mir somit zu unsicher und ich habe es gelassen und mir ein kleines Touch-Ultrabook mit Grafikkarte (Nvidia 750m) zu einem günstigerem Preis geholt.
 
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MikeMüller schrieb:
LTE wäre vielleicht auch mal ganz nett.
LTE gibt es bei MS nur für billiggeräte, den sinn muß man ja nicht verstehen.
 
Dass sich Leute beschwehren...

Microsoft hat afaik den 4300U nur eingebaut, da es beim 4200 u.a. zu Engpässen kam, da dieser ein sehr beliebter Ultrabook-Prozessor ist.

Eine kurze Suche bei Geizhals ergibt 12 Seiten mit Notebooks.
http://geizhals.at/de/?cat=nb&asuch...=&filter=aktualisieren&mail=&bl1_id=30&sort=p

Das Surface Pro 2 verkauft sich nämlich ganz gut. Nicht überragend, aber für ein Ultrabook ist es ganz akzeptabel und da selbst bei den schon vor dem Release georderten Geräten Engpässe aufgrund des Prozessors auftraten, musste Microsoft zwangsweise ausweichen. Mehr ist das nicht. Microsoft bewirbt die CPU nicht und gibt auch keine Garantie, weshalb man auch keine erwarten sollte.

Es ist übrigens nicht nur ein nettes Leistungsupgerade, da der 4300U nicht nur mehr Takt (übrigens taktet die HD4400 auch etwas schneler), sondern auch 1-2 Features mehr hat.
 
Ich habe zufällig grade 2 Surface im Büro, bei normaler Benutzung merkt man wirklich keinen Unterschied.
Ich hab auch mal ein paar Benchmarks laufen lassen, für Super PI braucht der 4300 sowohl mit 1 Mio als auch mit 16 Mio Stellen etwas länger als der 4200.
Im Cinebench R15.0 ist der 4300 etwas flotter, den OpenGL-Test schafft er mit 26,67fps (4200: 19,91) und im CPU-Test schafft er 248 Punkte (4200: 213). Also ja, etwas flotter, aber keinesfalls kriegsentscheidend.
Ich kann verstehen, das man die möglichst beste P/L haben möchte, aber man kann Microsoft wirklich kein Fehlverhalten vorwerfen.
 
Wow, wie sich die Leute hier wieder aufregen.

1. MS hat nie die neue CPU beworben oder ein offizielles Statement abgegeben.

2. Kam schonmal jemandem der Gedanke, dass es auch noch Restbestände mit alter CPU geben könnte, die noch abverkauft werden? Nur weil frisch produzierte Geräte die neue CPU haben bedeutet dies noch lange nicht, dass alle auf Lager liegende ebenfalls umgerüstet werden.
 
romeon schrieb:
Und wenn aktuell ein und dasselbe Tablet-Modell mit verschiedenen CPUs zum identischen Preis ausgeliefert wird, möchte ich sicher auch nicht das langsamere. Oder würde jemand beim Autokauf anstatt das 120PS-Modell lieber das mit nur 100 zum gleichen Preis nehmen, weil man ja sowieso "keinen" Unterschied merkt? :)

Dann muss man als MS Mitarbeiter halt sagen dass sie gerade in der Phase sind wo die CPU-Umstellung läuft und dass man dem Kunden nicht vorher sagen kann was er für ein Gerät nach Hause geschickt bekommt.
Vielleicht plus dem Hinweis dass das Ganze noch 4-6 Wochen dauert und man später bestellen soll wenn man Wert auf die Zahl 3 statt 2 legt.

Vielleicht sollte MS es wie Apple machen und die Upgrades des gleichen Gerätes durch sowas wie "Late 2013" unterscheidbar machen.
 
daniel.e. schrieb:
Wow und was soll das rumgeheule, 300mhz die sicher keinen riesen unterschied machen, kommuniziert wurde immer nur der i5 4200 und nicht der i5 4300, ich finde das zu bemängeln doch iwie lächerlich.

Jo, das Geheule ist auch echt übertrieben.
Das ist zwar eine zugesicherte Eigenschaft, die nicht erfüllt wird, aber egal.

Du beschwerst dich bestimmt auch nicht, wenn dein PC einen Kern weniger, die SSD statt 120Gb nur 100 hat und der Monitor statt 21 nur 19" groß ist?


Bei mir siehts so aus, dass ich bei JEDER Hardware erstmal mit Tools schaue ob die Sachen echt neu sind und ob auch das drin ist, was ich bezahlt habe.
 
Margot Honecker schrieb:
ist ja zumindest in der EU egal, dank widerrufsrecht. im geschäft gibts die sowieso nirgends zu kaufen

Selbst im Geschäft könntest du es unter diesen Voraussetzungen "zurückgeben", denn ob die Zusicherung telefonisch oder mündlich vor Ort durch einen "sales advisor" gemacht wird, spielt keine Rolle.

Auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kann ein Mangel darstellen, der zum Rücktritt von einem Kaufvertrag berechtigt. Gegenüber Verkäufern, die ein bestimmte Eigenschaft zusichern, stehen Käufer zumindest Nacherfüllungsansprüche zu.

Sollte der Verkäufer innerhalb einer sogenannten Nacherfüllungsfrist den Mangel nicht beseitigen, kann der Käufer grundsätzlich auch den Rücktritt vom Vertrag erklären.

§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB hält ausdrücklich fest, dass zu der Beschaffenheit auch Eigenschaften gehören, die ein Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers über bestimmte Eigenschaften erwarten kann. Zugesicherte Eigenschaften sind zum Beispiele Verbrauchswerte, Leistungswerte oder bestimmte Einsatzmöglichkeiten einer Kaufsache.

Sichert der Verkäufer daher Eigenschaften zu, die nicht vorliegen, sollte der Käufer auf Nacherfüllung bestehen und gegebenenfalls den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Denn Eigenschaften, die zugesichert werden, sind oft Anreiz für den Kauf eines Produktes oder einer Ware.

Dabei sollten auch etwaigen Mitarbeiter, die im Verkauf beschäftigt sind, entsprechend geschult werden. Denn auch die mündlichen Zusicherung eines Mitarbeiters kann als Zusicherung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gewertet werden.

Zugegeben über das Widerrufsrecht in Form eines Fernabsatzvertrags wird es in den meisten Fällen am unkompliziertesten sein.

Die zugesicherte Eigenschaft wird gemäß §§ 434, § 437, 439 und 440 BGB gesetzlich geregelt.

Eine Eigenschaft gilt als "zugesichert", wenn der Vertragspartner zusichert, dass er rechtlich dafür einsteht, dass sie tatsächlich vorhanden ist. Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe die zugesicherte Eigenschaft besitzt. Wenn einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, so liegt ein Mangel vor. Dieser wiederum hat Gewährleistungsansprüche seitens des Käufers zur Folge; er kann entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder Nacherfüllung oder Minderung verlangen.
http://www.juraforum.de/lexikon/eigenschaft-zugesicherte
 
Dabei sollten auch etwaigen Mitarbeiter, die im Verkauf beschäftigt sind, entsprechend geschult werden. Denn auch die mündlichen Zusicherung eines Mitarbeiters kann als Zusicherung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gewertet werden.
Das funktioniert nicht bei mehreren Warengruppen, die sich jährlich aktualisieren. Schon gar nicht bei Trendprodukten und Angestellten, die schlecht bezahlt werden. In einem Markt, der schnelllebieg ist und billige Preise forciert ist Schulung nicht drin.

Denn dann wüsste der Angestellte nämlich durch ein Dattenblatt selbst, was er zusichern kann und was nicht, wenn eine qualitative Unternehmenskommunikation geführt wird und das Produkt in seinen Eigenschaften nicht der Vermarktungsabteilung untergeordnet wird.

Microsoft hat bei intel nicht den 4300 in zugesicherter Menge eingekauft, der im Endpreis auch vom Kunden bereitwillig bezahlt werden würde. Das hätte nämlich auch mit dem 4200 funktioniert, in dem man für eine Produktionslinie eben einen Mehrpreis bezahlt. Tablets müssen nach derzeitiger Lage billig sein und bitte unter 1Kilo und damit sind die Eigenschaften der Oberflächlichkeit unterworfen. Die Datenblätter werden von Generation zu Generation immer oberflächlicher. Es reicht aus sich hier im Unterforum umzuschauen, wie der kunde tickt.

Selbst Großhändler haben längst ihre Probleme, weil sie keinen direkten Draht zum Hersteller haben oder in Bereiche einsteigen, von denen sie keine Ahnung haben. Wenn der Großhändler schon kein Wissen hat, wie soll es erst der kleine Kaufmann haben?
Sieht man auf den Messen Händler, die eben die Wünsche der Kunden an die Hersteller weiter kommunizieren?
Die Messen sind da um herstellereigene Trends an den Mann zu bringen, die der Händler gefälligst zu verkaufen hat. So funktioniert schneller und luktrativer Handel heute.
 
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Der Nachbar schrieb:
Das funktioniert nicht bei mehreren Warengruppen, die sich jährlich aktualisieren. Schon gar nicht bei Trendprodukten und Angestellten, die schlecht bezahlt werden. In einem Markt, der schnelllebieg ist und billige Preise forciert ist Schulung nicht drin.

Doch das geht ganz einfach:
Dem Kundencenter Zugriff auf solche Produkte ermöglichen, dann können die einfach nachsehen.
Oder dokumentieren, was man da überhaupt verbaut hat...
 
daniel.e. schrieb:
Wow und was soll das rumgeheule, 300mhz die sicher keinen riesen unterschied machen, kommuniziert wurde immer nur der i5 4200 und nicht der i5 4300, ich finde das zu bemängeln doch iwie lächerlich.
Dann verkaufen wir halt im Supermarkt auch demnächst nur 950g in der 1kg Packung... Beschiss bleibt Beschiss. Wenn ein neuer Prozessor zugesagt wird, dann will ich den auch haben -oder eine Preisreduktion, da sonst der Kunde beim Weiterverkauf auf der Differenz sitzen bleibt.
 
HighTech-Freak schrieb:
Dann verkaufen wir halt im Supermarkt auch demnächst nur 950g in der 1kg Packung... Beschiss bleibt Beschiss. Wenn ein neuer Prozessor zugesagt wird, dann will ich den auch haben -oder eine Preisreduktion, da sonst der Kunde beim Weiterverkauf auf der Differenz sitzen bleibt.

Genau so ist es eben nicht. Auf dieses Beispiel bezogen wäre richtiger: Du hast eine 1kg Packung gekauft und dich dann beschwert, dass du nur 1kg bekommen hast, weil ein anderer Kunde 1050g bekommen hat.
Versteh hier die Aufregung nicht. Auf der Verpackung steht der i5 4200. Nun gibt es Leute, die den etwas schnelleren bekommen haben (die könnten reklamieren, weil sie nicht das bekommen haben, was auf der Packung steht) und es gibt noch andere, die genau das bekommen haben, was sie gekauft haben :freak:
Wo wurde denn der neue Prozessor zugesagt? Eine Quelle mit einem offiziellen Microsoft Statement wäre interessant, und selbst nach Zusage, muss man halt beim Händler in die Beschreibung schauen bzw. auf die Verpackung, denn es werden mit Sicherheit nicht von heute auf morgen alle 4200er Chargen weggeworfen.

Edit: Hab mal schnell bei ein paar online-Händlern nachgeguckt, dort steht überall: "Intel Core i5-4200U Processor". Das ist schon heftiger beschiss, was hier abgeht :evillol:
 
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JamesFunk schrieb:
Jo, das Geheule ist auch echt übertrieben.
Das ist zwar eine zugesicherte Eigenschaft, die nicht erfüllt wird, aber egal.

Du beschwerst dich bestimmt auch nicht, wenn dein PC einen Kern weniger, die SSD statt 120Gb nur 100 hat und der Monitor statt 21 nur 19" groß ist?


Bei mir siehts so aus, dass ich bei JEDER Hardware erstmal mit Tools schaue ob die Sachen echt neu sind und ob auch das drin ist, was ich bezahlt habe.

Ist das dein Ernst? Mal ehrlich die Meinungen hier im Forum sind echt das allerletzte. Das Surface Pro 2 wurde schon IMMER und OFFIZIELL mit dem 4200er (bzw. einem "Intel® Core™ i5-Prozessor der 4. Generation") Verkauft. Da es zu einem 4200er Engpass kam (nehm ich mal an) konnten sich manche glücklich schätzen kostenlos eine etwas bessere CPU zu bekommen um beliefert zu werden. Die bessere CPU wurde NIE offiziell angekündigt oder als neues Modell oder ähnliches bestätigt/verkauft.

Die ganzen Vergleiche hier sind doch abartig lächerlich.

HighTech-Freak schrieb:
Dann verkaufen wir halt im Supermarkt auch demnächst nur 950g in der 1kg Packung... Beschiss bleibt Beschiss. Wenn ein neuer Prozessor zugesagt wird, dann will ich den auch haben -oder eine Preisreduktion, da sonst der Kunde beim Weiterverkauf auf der Differenz sitzen bleibt.
Es wurde NIE ein neuer Prozessor zugesagt. Im Gegenteil, kurze Zeit haben Leute statt ner 1kg Packung ne 1,1kg Packung bekommen und jetzt ist es Beschiss, dass doch 1kg drin ist? Ernsthaft?

JamesFunk schrieb:
Du beschwerst dich bestimmt auch nicht, wenn dein PC einen Kern weniger, die SSD statt 120Gb nur 100 hat und der Monitor statt 21 nur 19" groß ist?

Gleiches wie oben: Es wurden kurzzeitig statt 120GB SSDs welche mit 130 ausgeliefert, da die 120er nicht da waren und jetzt beschweren sich alle, dass die gekauften 120er SSDs nur 120GB haben.


Abgesehen davon steht in den Spezifikationen "Intel® Core™ i5-Prozessor der 4. Generation". Man bekommt also genau das, was man bekommen soll.
 
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Fettoni schrieb:
Es wurde NIE ein neuer Prozessor zugesagt. Im Gegenteil, kurze Zeit haben Leute statt ner 1kg Packung ne 1,1kg Packung bekommen und jetzt ist es Beschiss, dass doch 1kg drin ist? Ernsthaft?
Ja, is mein Ernst! Wenn Dir wer am Telefon zusagt (steht mehrfach im Artikel) Du bekommst das, kannst auch schwer zuerst die Verapckung prüfen. Dafür gibt's glücklicherweise das Rücktrittsrecht. Ob das telefonisch, per Produktschild oder per Brieftaube zugesichert wird is vollkommen irrelevant... siehe dazu auch user4bases Beitrag weiter oben.
 
user4base schrieb:
....
Dabei sollten auch etwaigen Mitarbeiter, die im Verkauf beschäftigt sind, entsprechend geschult werden. Denn auch die mündlichen Zusicherung eines Mitarbeiters kann als Zusicherung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gewertet werden.

Der Nachbar schrieb:
Das funktioniert nicht bei mehreren Warengruppen, die sich jährlich aktualisieren. Schon gar nicht bei Trendprodukten und Angestellten, die schlecht bezahlt werden. In einem Markt, der schnelllebieg ist und billige Preise forciert ist Schulung nicht drin. ....

und was schlägst du vor?
Die von einem Verkäufer zugesicherte Eigenschaft (§§ 434, § 437, 439 und 440 BGB) gilt nur, wenn er gut bezahlt wird/wurde und entsprechende Schulungen bekommen hat. Das stell ich mir ein bisschen kompliziert vor, wenn mir der Verkäufer bestimmte Eigenschaften zusichert und ich muss mich zuerst nach seinem Gehalt und seinem Schulungsstand erkundigen, damit ich abschätzen kann, dass diese zugesicherte Eigenschaft auch wirklich bestand haben.


Gerichte haben sogar schon zu Gunsten des Käufers entschieden weil die vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben war, obwohl das ausgelieferte Produkt im allgemeinen als höherwertig an zu sehen war.

Höherwertige Schlechtleistung

Nach einem Beschluss des OLG Koblenz vom 05.03.2012 (Aktenzeichen: 5 U 1499/11) stellt auch eine höherwertige Lieferung einen Mangel dar, wenn die Parteien vertraglich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart haben. ...



@Fettoni
Mal angenommen es gibt von einem Smartphone/Tablet/... "X2" eine 2 GB und eine 3 GB Variante. Alle beide kosten gleich viel und laufen auch unter dem gleichen Namen/Produktbezeichnung. Du gehst in ein Geschäft (oder auch online) und fragst den Verkäufer (Verkaufsberater, "sales advisor", ..): habt ihr das Smartphone "X2" mit 3 GB für 500€. Der Verkäufer sagt: ja selbstverständlich kein Problem. Zuhause angekommen stellst du dann fest, entgegen der Zusicherung des Verkäufers, dass es doch nur die 2GB Version des Smartphone "X2" ist.

Was machst du, gehst du nochmal ins Geschäft und bestehst auf die zugesicherte Eigenschaft, vielleicht ist auch nur ein Fehler bei der Warenausgabe passiert und dir ist versehentlich die 2GB Variante ausgehändigt worden, oder sagst du: das ist mir jetzt egal. Alle beide Möglichkeiten sind legitim.

Einige hier würden als Verkäufer (bzw. als Verantwortlicher) dem Kunden wohl dann sagen: Pech gehabt und außerdem braucht niemand 3GB auf ein Smartphone. Andere würden wohl argumentieren, dass der Verkäufer schlecht bezahlt ist und lange keine Schulung mehr bekommen hat und deshalb die zugesicherte Eigenschaft des Verkäufers nicht geltend gemacht werden kann.

Die Sache sieht völlig anders aus, wenn ich die 3GB Variante haben will, der Verkäufer mir aber sagt, das kann ich ihnen aber nicht versprechen/zusichern und ich kaufe das Smartphone aber trotzdem, dann kann ich beim Verkäufer nur auf Kulanz hoffen, dass er mir es vielleicht trotzdem umtauscht.





BlooDFreeZe schrieb:
....
Es wurde NIE ein neuer Prozessor zugesagt.
...

Dann lügt die Dame also?
Nach ihren Angaben hatte sie sich im Januar vor dem Kauf von Microsoft bestätigen lassen, dass der schnellere Chip zum Einsatz kommt.
 
Nein? Warum? Der Chip kommt manchmal zum Einsatz?! Klar wurde bestätigt, dass der Chip verbaut wird. Wird er ja auch. Aber ein Surface Pro 2 Refresh, ein permanentes Upgrade auf den 4300 o.ä. wurde nicht angekündigt. Du wirst nur Aussagen finden wie:
Microsoft routinely makes small changes to internal components over the lifetime of a product, based on numerous factors including supply chain partnerships, availability, and value for our customers. With any change to hardware or software, we work to ensure that the product experience remains excellent.
Versprochen wurde niemandem was. Außer vllt. ein Supportmitarbeiter nimmt den Mund zu voll (wie dieser Fall). Sie beschwert sich dann natürlich zurecht, wenn derjenige ihr das zugesagt hat.
 
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user4base schrieb:
@Fettoni
Mal angenommen es gibt von einem Smartphone/Tablet/... "X2" eine 2 GB und eine 3 GB Variante. Alle beide kosten gleich viel und laufen auch unter dem gleichen Namen/Produktbezeichnung. Du gehst in ein Geschäft (oder auch online) und fragst den Verkäufer (Verkaufsberater, "sales advisor", ..): habt ihr das Smartphone "X2" mit 3 GB für 500€. Der Verkäufer sagt: ja selbstverständlich kein Problem. Zuhause angekommen stellst du dann fest, entgegen der Zusicherung des Verkäufers, dass es doch nur die 2GB Version des Smartphone "X2" ist.

Was machst du, gehst du nochmal ins Geschäft und bestehst auf die zugesicherte Eigenschaft, vielleicht ist auch nur ein Fehler bei der Warenausgabe passiert und dir ist versehentlich die 2GB Variante ausgehändigt worden, oder sagst du: das ist mir jetzt egal. Alle beide Möglichkeiten sind legitim.

Einige hier würden als Verkäufer (bzw. als Verantwortlicher) dem Kunden wohl dann sagen: Pech gehabt und außerdem braucht niemand 3GB auf ein Smartphone. Andere würden wohl argumentieren, dass der Verkäufer schlecht bezahlt ist und lange keine Schulung mehr bekommen hat und deshalb die zugesicherte Eigenschaft des Verkäufers nicht geltend gemacht werden kann.

Die Sache sieht völlig anders aus, wenn ich die 3GB Variante haben will, der Verkäufer mir aber sagt, das kann ich ihnen aber nicht versprechen/zusichern und ich kaufe das Smartphone aber trotzdem, dann kann ich beim Verkäufer nur auf Kulanz hoffen, dass er mir es vielleicht trotzdem umtauscht.

Ich verstehe die Argumentation und bin durchaus bei dir, mit einer Einschränkung: Wenn ein solches Gerät von offizieller Seite in 2 Varianten ausgegeben wird, dann wird das wohl auch auf der Packung stehen, die dann logischerweise in 2 Ausführungen existiert.
Ich kann mir keinen Verkäufer vorstellen, der dir sagt "Das ist die 3GB Variante", wenn auf der Verpackung groß steht, dass das Gerät nur 2GB hat (es sei denn, er hat es aufgepackt und nachgeguckt). Beim Surface gibt es halt von offizieller Seite aus nur eine zugesicherte Variante, die mit dem 4200er.

BlooDFreeZe schrieb:
Nein? Warum? Der Chip kommt manchmal zum Einsatz?! Klar wurde bestätigt, dass der Chip verbaut wird. Wird er ja auch. Aber ein Surface Pro 2 Refresh, ein permanentes Upgrade auf den 4300 o.ä. wurde nicht angekündigt. Du wirst nur

Das ist eben die Realität. Es gibt keine offizielle und zugesicherte Variante davon.
Falls doch, würde mich eben die Quelle interessieren, und nicht die Aussage einer Käuferin, was ihr irgendein Microsoft Mitarbeiter erzählt hat.

Dass sich die Käuferin aufregt kann ich dann durchaus nachvollziehen und das ist natürlich gerechtfertigt. Die Forenstimmen hier kann ich allerdings größtenteils nicht verstehen...
 
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@ JamesFunk
Das funktioniert nicht. Keine Zeit, kein Geld, selbst wenn es zentral gemacht wird, weil schon die Nachfolgegeräte in der Tür stehen. Detaillierte Angaben und optimale Unternehmenskommunikation werden erschwert ohne ausführliche Sichtung und Tests mit nachfolgender Unterrichtung, die zeitaufwendig und damit Geld kostet um den Gewinn in Schulungen zu investieren. Tablets als Trend haben ein schnelles Verfallsdatum. Sowas funktioniert vielleicht bei Apple und hier ist das Sortiment auch wirklich flach, wo sich die Verkäufer täglich ihre Apple Geräte leben können. Als normaler Händler rennt man den Produktspezifikationen hinterher, tauscht sich aus und nimmt selbst die Vorführmodelle genauer unter die Lupe, wenn dafür überhaupt noch Zeit bleibt. Wer das Geld durch einen alten Tariflohn über hat, testet selbst. Warum bemängeln noch heute die Leute das erste Surface Pro und würden nicht dafür auch heute die 800€ bezahlen, wenn es den Preis wert ist? Ist es doch oder etwa nicht?

Die Kunden kommen in das Geschäft durch Testberichte und Herstellerwerbung. Würde ich nach den CB Tests und selbst nach dieser Meldung meine Aussagen treffen, dann wäre die 4200U eine alte CPU, statt nur kleineres Modell. Hier erschwert noch intel die Angaben zu der Ausstattung, denn das macht was aus, ob eine CPU mit vPro verkauft wird oder nicht und nur unter einem U vermarktet wird. Im intel tick-tock Verfahren muss sich der Händler die gesamten Core Generationen aneignen.

Gehe ich weiter und mache die gleichen Angaben, die Microsoft bei den Produktspzifikationen für den Verkauf macht, dann habe ich gar keine technische Grundlage bis auf die HD4400, wenn spezifische Anforderungen vom Kunden gestellt werden. Microsoft ist dadurch unfähig selbst intern auf einfachsten Weg klare und genaue Daten zukommen zu lassen, mit denen selbst die eigenen Mitarbeiter arbeiten könnten, denn dann gäbe es keien Spekulationen. Mir ist herzlich egal, welche Hardware durch Testberichte offenbart wird. Das ist die Aufgabe des Herstellers bei guter Kundenkommunikation nichts zu verschleiern.

Fettoni schrieb:
Edit: Hab mal schnell bei ein paar online-Händlern nachgeguckt, dort steht überall: "Intel Core i5-4200U Processor". Das ist schon heftiger beschiss, was hier abgeht
Nicht aber hier, wenn man nicht ganz nach unten scrollt.
Zur Festplatte und RAM steht leider nichts und diese Daten sind ebenso wichtig.

BlooDFreeZe schrieb:
Abgesehen davon steht in den Spezifikationen "Intel® Core™ i5-Prozessor der 4. Generation". Man bekommt also genau das, was man bekommen soll.
VW Golf 7 Generation ist genauso aussagekräftig. Selbst in der Surface pro 2 PDF steht kein 4200U und bei einem 512GB Modell für knapp 1700€ erwarte ich nicht das langsamte CPU Modell und 8GB irgendwas an RAM nur weil hier: "i5-Prozessor der 4. Generation" drauf steht. Das ist keinesfalls transparent um selbst 800€ nur für unbekannten Speicher zu zahlen und irgendeine CPU der vierten Generation zu erhalten.
 
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Artikel-Update: Wie uns unser Leser Christian informierte, liefert Microsoft das Surface Pro 2 in der Tat bereits mit neuer Hardware aus. Seine Bestellung bei Microsoft vom 22. Februar 2014 kam in Form einer Variante mit Intel Core i5-4300U zu ihm nach Hause. Wir haben Microsoft um eine Stellungnahme gebeten.

[Bilder: Zum Betrachten bitte den Artikel aufrufen.]
 
Dann verkaufen wir halt im Supermarkt auch demnächst nur 950g in der 1kg Packung...

Eben nicht effektiv handelt es sich darum das die einen Packungen 1,05kg drin haben anstelle von 1kg, aber die 1kg werden verkauft und die bekommen alle. Daher kann man da nicht verlangen die 4300u zu bekommen wie auch bei einer Packung reis du nicht verlangen kannst das du die Abpackung bekommst mit dem Maximalgewicht.
 
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