@Fettoni
Microsoft ist in diesem Fall
Hersteller und
Händler (microsoftstore) gleichzeitig und wenn mir der Microsoft (Amazon, was auch immer ...) "sales advisor" aus dem microsoftstore, wie in dem angegebenen Fall, zusichert, dass ich die Variante XYZ erhalte, dann ist das bindend.
Die zugesicherte Eigenschaft wird gemäß §§ 434, § 437, 439 und 440 BGB gesetzlich geregelt.
Eine Eigenschaft gilt als "zugesichert", wenn der Vertragspartner zusichert, dass er rechtlich dafür einsteht, dass sie tatsächlich vorhanden ist. Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe die zugesicherte Eigenschaft besitzt. Wenn einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, so liegt ein Mangel vor. Dieser wiederum hat Gewährleistungsansprüche seitens des Käufers zur Folge; er kann entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder Nacherfüllung oder Minderung verlangen.
Dann ist es mir persönlich egal ob nun der
Hersteller Microsoft dafür aktiv Werbung macht, ob die Schulung des sales advisor (
Händler) vor einem Monat oder vor einem Jahr statt gefunden hat. Mir ist es auch egal, ob andere die "Änderung(en)" als eine Verbesserung ansehen oder nicht.
hier mal ein Beispiel:
Ich habe mich vor ein paar Jahren (3 - 4?) für einen Receiver interessiert, wir reden hier nicht über so ein 100€ Dingens. Ich war unschlüssig, mich hatten ein paar Details davon abgehalten diesen zu kaufen. Es ging um den Verbrauch, Einschaltzeiten ... im Prinzip um nichts weltbewegendes. Als nun durchsickerte, dass eine "verbesserte" Version im Umlauf ist und dies auch von einem Sprecher des Unternehmens bestätigt wurde, stand mein Entschluss fest.
Deshalb habe ich "meinen" Händler bei dem ich schon des öfteren solche Dinge (für Freunde, Familie ...) bestellt hatte, kontaktiert. Dieser meinte allerdings, dass er mir
nicht versichern könnte, dass ich die "verbesserte" Variante bekommen würde, da dies von außen nicht ersichtlich ist. (Sie waren ja auch nicht der Hersteller des Gerätes.)
Beim dritten oder vierten Shop bekam ich dann die Zusage vom Verkaufsberater.
Es war dann allerdings die alte Version die ich bekommen habe, trotz mehrfachen nachfragens. Nach der Meinung einzelner hier Forum, hätte ich diese wohl nicht zurückgeben dürfen bzw. war das nicht legitim, obwohl ich die Zusicherung des Verkaufsberaters hatte. Denn
1. war der Verkaufsberater sicher unterbezahlt
2. hatte dieser schon lange keine Schulung mehr
3. hätte es mindestens der Zusicherung des oberen Managements gebraucht
4. hatte der Hersteller selbst nie aktiv mit den Verbesserungen geworben
5. waren die Verbesserungen gegenüber dem alten Modell nur geringfügig
6. dafür gibt es weder eine moralische noch rechtliche Grundlage
7. und das aller wichtigste: man macht so etwas nicht, wenn es sich um das Produkt des Herstellers X handelt
8. ....
Übrigens hat mich dann "mein" Händler des Vertrauens zwei Wochen später kontaktiert, ob ich noch Interesse hätte, denn mittlerweile könnte er mir auch garantieren (zusichern), dass ich die "verbesserte" Version erhalten würde und so war es dann auch und wäre dem nicht so gewesen, hätte ich diese zurückgeschickt.
Verkäufer dürfen alles versprechen, müssen sich aber an nichts halten, mag für den ein oder anderem hier aus dem Forum ein legitimer Leitspruch sein, für mich nicht.