Hallo zusammen,
ich würde gerne euren Rat zu einer Klausel im Mietvertrag einholen. Konkret heißt es dort:
§7 Zustand der Mieträume
1. Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Der Zustand der Mieträume ist wie folgt:
renoviert
2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen, im Übrigen kann der Mieter vom Vermieter Schadensersatz wegen Mängeln der Mietsache nur verlangen, soweit dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Recht des Mieters zur Mietminderung oder zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Ist das richtig, dass der Zustand der Mietsache im Mietvertrag festgelegt wird? Ich gehe davon aus, dass der Zustand im Übergabeprotokoll dokumentiert wird und daher der Zustand laut Übergabeprotokoll gilt. Oder wie ist der erste Absatz zu verstehen?
Des Weiteren hat der Vermieter dem Mietinteressenten (per E-Mail) mitgeteilt: "Mit [Vormieter] müssten Sie sich bezüglich des Zustandes der Wohnung bei Übergabe einigen. Im Mietvertrag gilt vereinbart, dass die Wohnung zum Ende der Mietzeit fachmännisch weiss [sic!] gestrichen übergeben wird."
Folgende Fragen stellen sich mir:
1. Steht dem Mieter laut Mietvertrag eine renovierte Wohnung zu?
2. Sollte in die Klausel das Übergabeprotokoll mit einbezogen werden?
3. Was ist mit dem Vormieter zu vereinbaren? Meine Sicht: Der Vormieter soll vom Mieter gebeten werden, abschließende Schönheitsreperaturen durchführen. Allerdings ist das dann ja keine Renovierung?
Ich bin mir sicher, ihr könnt mir bei Beantwortung der Fragen helfen ;-)
ich würde gerne euren Rat zu einer Klausel im Mietvertrag einholen. Konkret heißt es dort:
§7 Zustand der Mieträume
1. Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Der Zustand der Mieträume ist wie folgt:
renoviert
2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen, im Übrigen kann der Mieter vom Vermieter Schadensersatz wegen Mängeln der Mietsache nur verlangen, soweit dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Recht des Mieters zur Mietminderung oder zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Ist das richtig, dass der Zustand der Mietsache im Mietvertrag festgelegt wird? Ich gehe davon aus, dass der Zustand im Übergabeprotokoll dokumentiert wird und daher der Zustand laut Übergabeprotokoll gilt. Oder wie ist der erste Absatz zu verstehen?
Des Weiteren hat der Vermieter dem Mietinteressenten (per E-Mail) mitgeteilt: "Mit [Vormieter] müssten Sie sich bezüglich des Zustandes der Wohnung bei Übergabe einigen. Im Mietvertrag gilt vereinbart, dass die Wohnung zum Ende der Mietzeit fachmännisch weiss [sic!] gestrichen übergeben wird."
Folgende Fragen stellen sich mir:
1. Steht dem Mieter laut Mietvertrag eine renovierte Wohnung zu?
2. Sollte in die Klausel das Übergabeprotokoll mit einbezogen werden?
3. Was ist mit dem Vormieter zu vereinbaren? Meine Sicht: Der Vormieter soll vom Mieter gebeten werden, abschließende Schönheitsreperaturen durchführen. Allerdings ist das dann ja keine Renovierung?
Ich bin mir sicher, ihr könnt mir bei Beantwortung der Fragen helfen ;-)