Mietz und Maus & Co

@ Sabr

wegen dem Möbelzerkratzen:
Also ganz wirst Du das denen nicht abgewöhnen können, meine Beiden haben einen riesigen Kratzbaum, den die auch oft und gerne benutzen, (schon tw. 2 mal neu gewickelt) aber so ab und an probiert katz es dann doch an anderen Stellen.
Eine Blumenspritze ist da das Mittel der Wahl zum Abgewöhnen, die brauchen diese nur zu sehen und schon wird geflitzt, oder nur mal schütteln klappt auch.
Wirklich benutzt wird die selten, beim letzten mal war sogar das ganze Wasser schon verdunstet.
Die Kater kennen das aber schon von klein auf, und die beiden haben oft genug schon getropft, aber nur, wenn man (frau) sie wirklich bei der Tat ertappen, oder kurz danach (max 10-20 sec. glaube ich, wegen Katzenkurzzeitgedächtnis, die vergessen solche Untaten gerne wieder).

Aber du solltest Dir schon im Klaren sein, daß wenn mit ausgefahrenen Krallen Beschleunigungskontests im Wohnzimmer ausgetragen werden, und wegen besserer Haftung auch Couch, Kissen, Dosenöffner, Kommoden etc. gerne mit den "Spikes" perforiert werden, um noch die entscheidenden hundertstel herauszukitzzeln, wird das Spuren hinterlassen, aber keine Angst nach ein paar Jahren haben sich die Katzen dann beruhigt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Die Interpunktaion und ähnlich lästiges.)
@trabifant
Name und Alter der Katze...
sieht für mich jetzt danach aus, daß sie im Mietvertrag landet. Was anderes kann ich mir jetzt nicht vorstellen.

Will/kann heißen: diese eine Katze ist genemigt. Bei weiteren Katzen sehe ich Fragezeichen. Ebenso, wenn diese deine Katze stirbt, und du eine neue willst. Weil ansonsten kann man das allgemeingültiger regeln, und benötigt hierzu nicht Name und Alter.
Wenn überhaupt würde mich als Vermieter höchstens das Alter der Katze interessieren. Und ob sie Freigang gewohnt ist, oder es sich um einen reinen Stubentieger handelt. Aber nie der Name. Das deutet für mich darauf hin, daß sie im Mietvertrag landen wird.
Wobei, die Rassebezeichnung wäre dafür sicherlich auch noch interessant. Ne Chipnummer gäbe es auch noch. Eine Tattoonummer, Haustierpaß, etc. Ach ja, und das Ganze (Unterlagen) bitte ich dreifacher Ausfertigung...

Spaß beiseite: Ich würde hergehen und bei Gelegenheit mal ganz beiläufig und harmlos fragen, wozu?. Gelegenheit wäre z.B., wenn du ihm die Angaben zu eurer Katze gibst. Dann seid ihr eh schon beim Thema Katze... ;)



BTW: Mögliche Schäden am Haus und der Einrichtung lassen sich regeln. Daran sollte eine Katzenhaltung eigentlich nicht scheitern. Inwieweit mögliche Schäden von deiner Versicherung abdeckt sind, kannst du ja klären lassen. Falls nicht bereits enthalten, kann man dies sicherlich mit aufnehmen.








BCFliege schrieb:
...dass Katzen in haushaltsüblichen Mengen eigentlich nicht verboten werden können...
Die Begrifflichkeit "haushaltsübliche Mengen" im Zusammenhang mit einem Lebewesen.
Naja...

Abgesehen davon ist diese Behauptung "nicht verboten werden" schlichtweg falsch. Katzen gehören regelmäßig nicht zu den von dir angesprochenen Kleintieren. Eine einheitliche Rechtssprechung hierzu gibt es nicht. Was hier geht, kann dort verboten sein. Kommt ganz auf die Laune/Tagesform des Richters an. Soetwas läuft imo in die Richtung Glücksspiel.






$0.02
Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß, dass die Formulierung "haushaltsübliche Mengen" da etwas komisch klingt, aber so ist es doch. Bis zu 3 oder 4 katzen sind ja normal, je nach Wohnungsgröße auch. Aber 20 Katzen in ner einzimmerwohnung sicherlich nicht. da kann der Vermieter dann denke ich auch zu recht intervenieren.

Ich wohne in Berlin, meine Mutter in NRW, und da ist es eben so, dass Katzen nicht angemeldet werden müssen, zumindest wenn sie reine Stubentiger sind und wenn eine Menge gegeben ist, bei der keine Verwahrlosung droht oder die Wohnung entgegen des Vertrages zur gewerblichen Zucht verwendet wird. Also ich kenne nur meine Hausverwaltung (da ist es auch immer anders) und die Rechtslage in NRW durch meine Mutter, wie gesagt auch Hausverwaltungsangestellte in einer kleinen Hausverwaltung.

Aber man kann doch sicher im Internet nachschauen wie die Rechtslage im jeweiligen Bundesland ist, also ob Katze als Kleintier gilt, welche einem nicht verboten werden können. Und die "haushaltsübliche Menge" gilt ja bei allem, bei 50 Wellensittichen kann die Hausverwaltung auch intervenieren ;)
 
also ich habe jetzt meine dritte katze und keine kratz an möbeln, die haben bisher alle nur ihren kratzbaum benutzt (es ging bisher auch immer schnell mit dem abgewöhnen, man muss nur konsequent sein).
 
eklipse schrieb:
@trabifant
Name und Alter der Katze...
sieht für mich jetzt danach aus, daß sie im Mietvertrag landet.

Dann heißt halt die nächste Mieze auch wieder Schnuffel.
Welcher Vermieter läßt schon das alter einer Katze per Gutachter überprüfen?
 
@eclipse

Völliger Nonsens.

Katzen gehören zu normalem Lebensstandard dazu. Wieviele liegt im Ermessen des Richters. Meißt 2 Stubentiger werden als normal und erlaubt angesehen. Allgemeine Formulierungen wie Tierhaltung verboten sind unzulässig. Verbieten kann es der Vermieter nur über den Rechtsweg sowie nur aus wichtigem Grund( starke Lärm-, Geruchbelästigung, der nachbar hat ne Katzenhaarallergie mitsamt schlimmen Astma und die Katze ist Freigänger etc.).

Alles andere gehört zum normalen Lebensstandard. Man muss dem Vermieter auch nicht sagen/fragen das man ne Mietz mitbringt. Vllt bekommt man ja dann die Wohnung nicht?! Je nach Wohnungsangebot in der Stadt. Wie gesagt das geht dem Vermieter erstmal nichts an und allgemeine Klauseln sind unwirksam. Und der Mieter hat in Deutschland schon stark gechütze Rechte und das ist gut so!

Die meisten privaten Vermieter sind eh meist mehr mit dem Herzen dabei und meinen es wäre ein netter Zug von Ihnen einem in der Wohnung leben zu lassen. Das der Mieter dfafür Geld bezahlt ist erstmal zweitrangig.:freak:


Also conclusion: Katze holen und gut ist. Vorher allerdings schlau machen was die Mietz braucht! Nämlich ne 2te Mietz als Spielkameraden! Habe auch 2 und besser geht es nicht;)

Zu allen anderen Fragen bitte im http://www.katzen-forum.net/ melden.
 
Ach das kommt aber stark auf die Katze an. Hab mir damals auch extra 2 geholt, nur wollten die nachm kastrieren nix mehr voneinander wissen ;)

Hab im Moment auch nur eine, ist allerdings Freigänger. Der fühlt sich pudelwohl ;)

Nur als Wohnungskatze würd ich mir auch eher zwei anschaffen.
 
@dirky8
Ich lasse dir ja gern deinen Glauben. Insofern werde glücklich damit.
Allerdings hat Glauben nichts mit der Realität zu tun. Und genau um die geht es hier.


Es ist regelmäßig so, daß Katzenhaltung nicht gestattet ist. Und auch manche Richter sehen hierin keinerlei Grund zu Beanstandungen. Was bei dir gestattet sein kann, kann woanders recht schnell in die Hose gehen.
Mir ist nichts von einer bundeseinheitlichen Rechtssprechung hierzu bekannt. Und wenn du dir das von dir verlinkte Forum mal genauer anschauen würdest, so wirst du dort nichts anderes lesen.

Ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren. Allerdings möchte ich dann von dir das passende Urteil dazu. ;)





Das gewisse, sehr allgemein gehaltene Vormulierungen im Mietvertrag vor Gericht keinen Bestand haben, darüber brauchen wir nicht zu streiten. Ein kluger Vermieter verzichtet auf so allgemeine Klauseln, und passt seinen Mietvertrag entsrechend an. Trotzdem kann er dir die Katzen- und auch Hundehaltung regelmäßig verbieten. Jenachdem welcher Meinungsgruppe die örtliche Richterschaft angehört.

Mann muß sich also vorher genau darüber informieren, bevor man auf Konfrontationskurs mit dem Vermieter geht. Und ob Kleinkrieg immer der beste Weg ist, darf angezweifelt werden. Ein klärendes Gespräch, vorab, ist immer besser. Auch kann man bei Ablehnung versuchen, dem Vermierter etwaige Ängste bezüglich des gewünschten Haustieres zu nehmen. Auch das kann zum Erfolg führen.



$0.02
Gruß
 
@MrMorgan
Freigängern ist das auch egal, die holen sich ihre sozialen Kontakte dann in der Nachbarschaft, sei es bei anderen Katzen, Menschen oder anderen Tieren (unsere ehemalige Katze war zB. mit dem Nachbarshund dicke, der hatte aufm Hof auch immer Freigang).
 
eklipse schrieb:
@dirky8
Allerdings hat Glauben nichts mit der Realität zu tun. Und genau um die geht es hier.

Es ist regelmäßig so, daß Katzenhaltung nicht gestattet ist. Und auch manche Richter sehen hierin keinerlei Grund zu Beanstandungen.
Mir ist nichts von einer bundeseinheitlichen Rechtssprechung hierzu bekannt.
Ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren. Allerdings möchte ich dann von dir das passende Urteil dazu.
Urteile

Ich habe sicherlich auch meine Erfahrung mit Verrmietern da ich beruflich schon sehr oft umgezogen bin;)

Und ddas von mir verlinkte Forum ist genau wie dieses hier. Da wird auch viel Unwissendes geschrieben. Und ich bin da schon länger unterwegs um beurteilen wer da Ahnung hat und wer nicht. Also Beine still halten.
Ergänzung ()

MrMorgan schrieb:
Ach das kommt aber stark auf die Katze an. Hab mir damals auch extra 2 geholt, nur wollten die nachm kastrieren nix mehr voneinander wissen ;)

Hab im Moment auch nur eine, ist allerdings Freigänger. Der fühlt sich pudelwohl ;)

Nur als Wohnungskatze würd ich mir auch eher zwei anschaffen.

Du widersprichts mir also im Teil 1 und gibst mir Recht im Absatz 3...soso. Und was deine einzelne Erfahrung Allgemeingültig macht solltets du auch mal überlegen:)

Der Freigänger hat aber auch genung soziale kätzische Kontakte:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
es kommt eben auf die katze drauf an. Man braucht für Freigänger sicherlich nicht unbedingt nen Katzenkumpel. Bei Wohnungskatzen würde ich das allerdings schwer in Betracht ziehen (sofern berufstätig und die Katze den halben Tag allein wäre).
 
@dirky8
  • Daß ich hier "meine Beine stillhalten soll", laß ich mir von dir nicht vorschreiben.
    Das mal als Erstes. :hammer_alt:


  • Zweitens; daß du "beruflich schon sehr oft umgezogen bist" stellt im meinen Augen keine ausreichende Qualifikation dar.
  • Drittens kenne ich das von dir verlinkte Forum auch. Es steht (neben anderen Katzenforen) bei mir im Abo.
    Und das nicht erst seit gestern. ;)



  • Drittens habe ich dich um ein entsprechendes Urteil gebenen.
    Den Knochen den du mir hier hingeworfen hast, entspricht nicht dem, was ich von dir verlangt habe.

    Weil das (Knochen ohne Verstand) kann ich auch...
    • Kündigung wegen unberechtigter Katzenhaltung - LG Berlin
    • Hauskatzen sind Kleintiere, und bedürfen keiner Erlaubnis - LG Mönchengladbach
    • Verbot der Hunde und Katzenhaltung in Mietwohnung ist wirksam - LG Karlsruhe
    • Verbot der Hunde und Katzenhaltung verletzt nicht Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - BVerfG
    • Mietwohnung, Katzenhaltung trotz gegenteiliger Vereinbarung erlaubt - AG Dortmund
    • Verbotswidrige Katzenhaltung rechtfertigt Kündigung - AG Waldshut-Tiengen
    • Katzen gehören zu Kleintieren, und bedürften keiner Genemigung - LG München
    • "Der Mieter verpflichtet sich keine Katzen und Hunde zu halten ", ist wirksam - LG Hamburg
    Das können wir in alle Ewigkeit so fortsetzen.


    Und das spiegelt genau das wieder, was ich gesagt habe...
    Eine einheitliche Rechtssprechung diesbezüglich gibt es nicht. Was hier erlaubt ist, kann woanderst verboten sein.

    Auch bestreite ich nicht, daß die Urteile in jüngster Zeit immer tierhaltungsfreundlicher werden. Aber eine Garantie für solch ein tierfreundliches Urteil gibt es nicht. Und nichts anderes habe ich gesagt.

    Deswegen halte ich es für wenig hilfreich, jemanden ohne Not zu raten, es darauf ankommen zu lassen.






Und ich bin jetzt hier raus. Diese Diskussion bringt nichts.
Denn sie kann und wird hier nicht entschieden. Das tun andere.


$0.02
 
sry, aber was willst du eigentlich? Meine Links gegen mich verwenden? Du hast oben nichts wirklich Handfestes geschrieben... Sicher muss man es irgendwannn darauf ankommen lassen. Entweder ich entscheide mich für das Tier was 12-18 Jahre alt werden wird in der Regel und übernehme die Verantwortung oder eben nicht!

Und wenn du die einzelnen Instanzen auseinanderhälst(und richtig wertest) in ihrer Wichtigkeit, wird man sehr wohl eine recht klare Rechtsprechung feststellen.

Ob die Rechtssprechung in den letzten Jahren Tierfreundlicher geworden interressiert nicht! Da sie es jetzt ist! Was vor 10 Jahren war junkt doch heute nicht mehr.

Ich habe dir auch keinen Knochen hingeworfen(WTF). Du verstehst aber scheinbar die deutsche Rechtsprechung nicht bzw den Aufbau der Instanzen. Das ist da ganze Problem. Oder warum vergleichst du Landes mit Amtsgericht. Oder Bundes mit Landesgericht? Stichworte Instanzen und einzelrichterliche Entscheidungen.

Lieber einmal wirklich die Füße stillhalten und sich erstmal richtig informieren.

Erfahrungen mit Vermietern muss man sammeln wenn man mitreden möchtet. Mehr habe ich nicht gesagt.

Und nochetwas. Solche, ich habe gesagt und damit basta Diskussionen führe am liebsten! Bezogen auf dein ich antworte doch noch einmal, sage meine Diskussionspartner auch gleich das ich nicht mehr auf seine Argumente eingehen werde. Keine Kultur.... :freak: Deine schönen Textabsätze machen das ganze auch nicht mehr glaubwürdig.

PS:Garantie für Urteile gibt es nie. Sonst könnte man sich das ganze sparen.... Soviel zu deinem Rechtsverständnis
 
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Schönes Schildpattmuster! Ist der obere ein Kater?
 
heute mussten wir usn leider verabschieden von unserem Teddy :( :(

Grad mal ca. ein Jahr alt wurde er, wir durften ihm nur 7 Monate ein schönes Zuhause geben :(

Verdammte scheiss Autos *schnüff*
 

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