News Millionen deutsche Rezeptdatensätze illegal gehandelt?

Hier geht es einen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen, um nicht mehr und auch nicht weniger.

Ja das Problem ist , die machen dadurch sicher viele Millionen , dürfen die Millionen auf alle Fälle aber behalten wenn sie im Ernstfall nur ein paar tausend an Strafe bezahlen. Das heisst die Praktik wird auf jeden Fall so weitergeführt wie bisher weil es sich einfach rechnet kriminell zu arbeiten und unsere Politiker scheffeln denen bei jeder Reform immernoch neue Milliarden zu die sie einfach in die eigenen Taschen wirtschaften können auf Kosten der Patienten .
 
Creeed schrieb:
Hier geht es einen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen, um nicht mehr und auch nicht weniger.

Daten bzgl der Krankengeschichte eines Menschen sind aber so ziemlich die persönlichsten und heikelsten die es gibt. Da ist es umso schlimmer wenn diese in Umlauf geraten...
 
Dem widerspreche ich ja auch nicht, nur die Rechtslage gibt nichts her. Vielleicht kann man noch was über §203 StGb drehen. Wobei hier dann Absatz 5 strafverschärfend wirken würde. Aber das sind dann auch nur max. 2 Jahre.
 
Bekäme man hier nach deutschem Recht einen Schadenersatzanspruch zusammen? Oder zumindest eine Art Verwendungsanspruch, wie man ihn in §1041 ABGB findet (der redet zwar von einer Sache, definiert die aber weitgehender, sodass auch Immaterialgüterrechte darunterfallen können)?
 
Glaube ich weniger da das Immaterialgüterrecht an sich keine Privatgeheimnisse sondern nur Geschäftsgeheimnisse abdeckt. Aber das sollte sich ein Vollblutjurist mal ansehen, das geht für meinen Wissensstand etwas zu tief ins Jura.
 
Nein, da kein realer Schaden entstanden ist.
Rechtlich ist es einfach nur ein Vertragsbruch.
Die Firma arbeitet für die Krankenkassen und hat sich hier nicht an die Abmachungen gehalten.

Naja und man kann nicht immer aus dem Rezept schliessen welche Krankheit du hasst.
Ich finde es ein generelles Unding das die Pharmaindustrie überhaupt solche Informationen bekommt.
Das verhindert einen fairen Wettbewerb, und somit eine gesunde Preisgestaltung.

Sieht man das Produkt X in Region X nicht läuft, setzt man sich mit den Ärzten zusammen und handelt Bonis aus.
Das wiederum führt dazu das die kosten solcher Bonus Programme der Patient trägt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Japp, wenn, dann geht wohl nur ein Verwendungsanspruch, wenn man sein Anwendungsgebiet auf diese Daten hin erstrecken kann. Dann würde sich aber ohnedies die Frage stellen, ob da dann nicht jeder Einzelne klagen müsste und dann wäre die Klagssumme recht niedrig, was wiederum den Sinn der Klage untergraben würde.

Naja, wie Creeed schon sagt, das müssen Vollblutjuristen klären.
 
@Creeed

Falsch, ganz falsch. Hehlerei setzt wie vieles eine bewegliche Sache voraus und das sind Daten nicht.

daten können gestolen werden. das ist ne tatsache. genau das wurde getan. die mittäterschaft ist übrigens klar ersichtlich. deutschland rückt den namen des daten-diebes und dessen standort nicht heraus. womit d ein straf-verfahren in der ch verunmöglicht gerade. das IST mittäterschaft, was denn sonst. da würd steinbrück direkt mit der kavallerie drohen. manchmal, seid ihr drollig mit euren versuchen unrecht als recht darzustellen.
die ausflucht, es müsste beweglich sein, damit es gestolen werden kann, oder als hehlerei gilt, ist mehr als fadenscheinig. ich glaube aber sofort, das dies so bei euch im gesetz steht. mein kommentar dazu, es taugt nix. hehlerei ist, wenn man etwas gestohlenes kauft und weiss, das es gestohlen ist. DAS ist der teil, welcher zählt.

es bleibt ein diebstahl. es ist gesetzlich verboten, dies zu tun. der deutsche staat würde sowas NIE bei den amis versuchen. das zeigt genauestens, wie die sachlage liegt.
anarchistisches gehabe eines grossen players, der sich als rechts-staat ausgibt. d hat aber an glaubwürdigkeit verloren, wenn man betrachtet, wie gesetze der ch gebrochen werden. das würde zur rechtsstaatlichkeit gehören, anderer länder gesetzte zu achten. vorallen, wenn dies auf ihrem grund und boden geschieht.

man kann die sache auch drehen. wenn die ch die daten gekauft hätte, wie d. dann hätten wir garantiert sanktionen von euch zu erwarten, falls nur das. auch darum ist das herauswinden etwas hässlich gerade.

der unterschied, zum vorgeworfenen(nicht erwiesenen) steuerhinterzug von deutschen bürgern, welche ihr geld in die ch bringen, ist dagegen nur ein verdacht. tatsächlich, wurde aber ein datensatz, der erwiesenermassen in der ch gestohlen wurde, in deutschland gekauft. das nennt man nunmal hehlerei. dazu kommt auch, das d wusste, das die daten gestohlen sind. das erschwert die sachlage erheblich. moralisch, kann man das auch nicht rechtfertigen.


jahrzehntelang werden nun schon menschen wegen "diebstahl" "raubmordkopieren" abgemahnt und verurteilt desswegen. darum gibt es diese strafe nämlich, weil man da es klar als diebstahl, oder raub deklarierte. da wurde auch von einem schaden fabuliert, der faktisch NIE erwiesen wurde.

mir ist auch klar, das es da, unter der flagge von urheberrecht läuft. doch worin genau besteht der unterschied? die contentmafia dahinter wurd durch den deutschen staat ersetzt? ja bravo, das soll rechtens sein, oder etwas mit recht und gesetz zu tun haben? daten sind daten, das nimmt sich herzlich wenig. vielleicht könnt ihr ja nun endlich mehrer arten des rechtes etablieren. ein recht für die industriellen. ein recht für die reichen. ein recht dann, für den normalen bürger(da steht dann, das er keine rechte hat).

man könnte auch sagen, der urheber der daten ist die bank, welche bestohlen wurd. wenn du so diskutieren möchtest. du kannst sagen, es ist kein diebstahl. nach eurer rechts-sprechung, falls man dies so nennen mag, ist es also kein diebstahl.

wenn der diebstahl von daten kein delikt ist, würde ich liebend gerne sehen, wie ihr reagiert, wenn man die datensätze der deutschen bank nun stehlen würde. etc pp. oder wirtschaftsdaten.
zB klaut mal google den algorhytmus, mal sehen wie sehr es mit einemmale einen diebstahl von daten gibt. auch hehlerei damit.


Mittäterschaft ist was ganz anderes, das vergessen wir mal schnell wieder.

genau da trennt sich die spreu vom weizen. will man alles schönfärben, sagt man es sei kaum ein delikt.*dann möchte ich aber wissen, warum bei privatpersonen die monströsen strafen zusammenkommen, wenn es kein diebstahl ist*G dazu kommt noch, das man einen klaren wirtschaftlichen schaden feststellen kann. bei raubcopieren kann man das nicht, wird aber massig bestraft.

diebstahl ist nunmal ein delikt(auch bei daten). dabei kann man sich nicht herauswinden, das es keine bewegliche sache sei. ansonsten latsch ich bei euch in die regierung und copier mir da daten. dann siehste schnell, wie verlogen die ausrede ist.

würde das von dir geschriebene stimmen, könnte KEIN einziger wegen daten, die er sich irgendwie beschafft hat, verklagt oder verurteilt werden.

bitte, zeig mir nun nicht auf, welches gesetzt da wie bei euch steht. ich habe nicht vor, darauf einzugehen. da wir beide keine anwälte, oder richter sind. es geht darum, die sachlage zu verstehen UND diese so zu erklären, das der menschenverstand dazu in der lage ist, es nachzuvollziehen.

auch vergisst man zu schnell ein kleines detail. gesetze werden für den bürger gemacht. würde bedeuten, für alle in dem land lebenden personen. es ist keine höhere instanz, welche diese festlegt. es ist der bürger, um den es geht. das zusammenleben sollte damit geregelt werden. es ist nicht gott gegeben. ausser, man hat den grundgedanken der demokratie nicht verstanden.

vielleicht ist das ja, die erklärung dafür, warum ihr eine repräsentative demokratie habt. sie heisst repräsentativ, weil sie keine ist?!?

greez
 
Zuletzt bearbeitet:
tarrabas, Creeed hat vom rechtlichen Standpunkt aus gesprochen und da hat er schlichtweg recht.

Dass du das mit deinem Hausverstand anders siehst, mag sein, er hat auf jeden Fall die geltende Rechtslage wiedergegeben.

Was Diebstahl betrifft:

§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Das Gesetz sagt eindeutig "fremde, bewegliche Sache". Eine Sache kann laut §90 BGB aber nur eine körperliche sein. Da Daten keinen Körper haben, kann man sie daher auch nicht nach §242 StGB stehlen. Die von dir angesprochene Hehlerei fällt somit auch flach.

Für das unerlaubte Ansichbringen von Daten gibt es womöglich eigene Strafbestimmungen, aber die des Diebstahles ist hier schlicht nicht anwendbar. Analogie geht auch nicht, da im Strafrecht (aus gutem Grund = Rechtssicherheit) ein Analogieverbot herrscht.

Von Mittäterschaft im strafrechtlichen Sinn spricht man dann, wenn Paragraph 25/2 StGB zur Anwendung kommt. Das geschieht dann, wenn zwei oder mehrere Personen (natürliche wohlgemerkt, juristische wie der Staat sind gar nicht erfasst) etwas mit dem gemeinsamen Tatplan begehen (Vorsatz beider erstreckt sich auf das selbe und ist abgesprochen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist nicht "mein" Gesetz, ich bin kein Deutscher.

Wieso kritsierst du dann seine Aussage, wenn sie richtig ist?
 
ich wollts grad ändern in : dann taugt DAS gesetz nix.*g

greez
 
Lies meine Beiträge bitte nochmals, ich war gerade immer beim Editieren, als du geantwortet hast. :)
 
Zum Thema Gesetz taugt nix Wortlaut Wiki

In der schweizerischen Strafrechtswissenschaft bezeichnet Diebstahl eine Straftat gegen das Eigentum nach Art. 139 StGB. Da der Wortlaut des österreichischen und schweizerischen Gesetzes zum Diebstahl weitgehend mit dem des deutschen StGB übereinstimmt, gelten die zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen angestellten Überlegungen auch für das Strafrecht dieser drei Länder.
Gesetzestext des schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 139 StGB):
Art. 139 Diebstahl.1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Zusätzlich ist Tatbestandsmerkmal, dass der Täter durch die Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmässig bereichern will. Alle Tatbestandsmerkmale (vor allem: fremde bewegliche Sache; Wegnahme aus der Gewahrsame eines anderen; Zueignung; Bereicherung) müssen im Zeitpunkt der Tat vom Vorsatz des Täters umfasst sein.

Den großen Text bin ich gerade am auseinander nehmen, kommt gleich nach.
 
@Creeed

es geht mir nicht darum, das die ch darin besser sei. aber da vergisst du eventuell, wir sind n kleines licht. deutschland ist der grosse player da. darum geht es mir. das ich hier, genauso desolate zustände im recht antreffe, dürfte klar sein. bedeutet aber auch nicht, das man darum diese gesetze brechen dürfte.

greez
 
Ich werde versuch zu dieser späten Stunde alles entsprechend auf die Reihe zu bekommen.

tarrabas schrieb:
@Creeed
daten können gestolen werden. das ist ne tatsache. genau das wurde getan.

Datendiebstahl ist nicht möglich da Diebstahl eine fremde bewegliche Sache voraussetzt nach deutschem Recht. Siehe http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/d/diebstahl/
Das einzige was hier greifen würde ist:


  • Immaterialgüterrecht, Verrat von Geschäftsgeheimissen §17 UWG
  • Verrat von Privatgeheimissen §203 StGB
    Verwertung fremder Geheimnisse §204 StGB
Da die Tatbestände aber nicht auf deutschem Boden stattgefunden haben ist die Aufstellung schon irrelevant. Eventuell solltest du Google bemühen um das Schweizer Recht in dieser Form zu konsultieren. Ich empfehle Geheimnisverrat und Bankgeheimnis.

Den geschädigten Banken steht es frei und das haben sie meines Wissens auch getan einen Strafantrag gegen den Schädiger zu stellen. Die Schweizer Polizei kann den mutmaßlichen Täter mit internationalem Haftbefehl suchen lassen und die Auslieferung ersuchen. Ob dem Gesuch stattgegeben wird sei mal dahin gestellt.

tarrabas schrieb:
die mittäterschaft ist übrigens klar ersichtlich. deutschland rückt den namen des daten-diebes und dessen standort nicht heraus. womit d ein straf-verfahren in der ch verunmöglicht gerade. das IST mittäterschaft, was denn sonst. da würd steinbrück direkt mit der kavallerie drohen. manchmal, seid ihr drollig mit euren versuchen unrecht als recht darzustellen.

Eine Mittäterschaft ist nicht gegeben da es in Deutschland eine Kronzeugenregelung gibt die den "Täter" vor Strafverfolgung schützen kann, bzw. eventuelle Strafsachen abmildern kann,wenn er zur Aufklärung von Straftaten erheblichen Ausmaßes beitragen kann. Mittäterschaft setzt zudem eine gemeinschaftliche Durchführung eines Tatbestandes voraus, was in diesem Fall nicht vorliegt da die Daten schon kopiert waren bevor sie angeboten wurden.

Ich versuche aus deiner Argumentation schlau zu werden, ich nehme an du echaufirst dich dass der "Täter" in Deutschland der Kronzeugenregelung unterliegt und dadurch in der Schweiz, wohl dein Wohnort, eine Strafverfolgung/Verurteilung unmöglich ist.

tarrabas schrieb:
die ausflucht, es müsste beweglich sein, damit es gestolen werden kann, oder als hehlerei gilt, ist mehr als fadenscheinig. ich glaube aber sofort, das dies so bei euch im gesetz steht. mein kommentar dazu, es taugt nix. hehlerei ist, wenn man etwas gestohlenes kauft und weiss, das es gestohlen ist. DAS ist der teil, welcher zählt.

Falsch, der Teil der zählt ist der Teil der im Gesetz steht. Was du in deinem Rechtsempfinden siehst ist irrelevant da entsprechende Gesetze gibt an die wir uns zu halten haben. Hehlerei setzt kein Wissen des illegalen Inbesitzbringen voraus, kann aber strafmildernd berücksichtigt werden.

Hehlerei ist in §259 StGB definiert.

tarrabas schrieb:
es bleibt ein diebstahl. es ist gesetzlich verboten, dies zu tun. der deutsche staat würde sowas NIE bei den amis versuchen. das zeigt genauestens, wie die sachlage liegt.
anarchistisches gehabe eines grossen players, der sich als rechts-staat ausgibt. d hat aber an glaubwürdigkeit verloren, wenn man betrachtet, wie gesetze der ch gebrochen werden. das würde zur rechtsstaatlichkeit gehören, anderer länder gesetzte zu achten. vorallen, wenn dies auf ihrem grund und boden geschieht.

Das ewige Wiederholen von widerlegten Aussagen macht den Vorwurf nicht richtiger, wie schon mehrfach gesagt , es ist kein Diebstahl.

Deine politischen Verschwörungstheorien lassen wir mal unkommentiert.

Die Banken in der Schweiz und Lichtenstein die sich so massiv aufgeblasen haben gingen in Deutschland auch einer im Prinzip illegalen Tätigkeit nach nämlich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Dabei werden sie vom Schweizer Staat geschützt, mit Berufung auf das Bankgeheimnis und behindern dadurch zu aller erst die Ermittlungen des Zolls und des Finanzamts.


tarrabas schrieb:
man kann die sache auch drehen. wenn die ch die daten gekauft hätte, wie d. dann hätten wir garantiert sanktionen von euch zu erwarten, falls nur das. auch darum ist das herauswinden etwas hässlich gerade.

Lassen wir mal unkommentiert.

tarrabas schrieb:
der unterschied, zum vorgeworfenen(nicht erwiesenen) steuerhinterzug von deutschen bürgern, welche ihr geld in die ch bringen, ist dagegen nur ein verdacht. tatsächlich, wurde aber ein datensatz, der erwiesenermassen in der ch gestohlen wurde, in deutschland gekauft. das nennt man nunmal hehlerei. dazu kommt auch, das d wusste, das die daten gestohlen sind. das erschwert die sachlage erheblich. moralisch, kann man das auch nicht rechtfertigen.

Auch hier gilt Wiederholen von falschen Tatsachen macht diese nicht richtiger, Hehlerei und Diebstahl wurden bereits behandelt und entsprechend erklärt. Die Daten wurden nicht als Beweismittel verwertet sondern nur als Grundlage genutzt um bei Ermittlungen einen begründeten Anfangsverdacht zu finden. Erst daraufhin wurde entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Durch die inzwischen erlösten Steuernachzahlungen und Starfgelder kann man davon ausgehen das ein nicht unerheblicher Teil der in dem Datensatz aufgeführten Personen Lücken in der Steuerhistorie hatte.

tarrabas schrieb:
jahrzehntelang werden nun schon menschen wegen "diebstahl" "raubmordkopieren" abgemahnt und verurteilt desswegen. darum gibt es diese strafe nämlich, weil man da es klar als diebstahl, oder raub deklarierte. da wurde auch von einem schaden fabuliert, der faktisch NIE erwiesen wurde.

Ok, du legst es drauf an, ich packe die dicke juristische Keule aus. Das Wort Raubkopierer ist eine Wortschöpfung der Rechteinhaber/Verwerter und wurde durch einschlägige Publikationen bekannt. Raub setzt immer, nicht nur im deutschen Recht den Einsatz von Gewalt voraus, das heißt der einzige Raubkopierer der vorstellbar wäre ist ein Kopiergerät dass dich unter Einsatz von Gewallt bestiehlt. Eine ähnliche auch falsche Wortschöpfung ist das geistige Eigentum da Eigentum auch eine Sache voraussetzt.

Es gibt in der deutschen Rechtsprechung keine Fall in dem ein Kopierer, der nur Nutzer ist, verurteilt wurde. Alle bisherigen Verurteilungen, Abmahnungen breuhen auf dem Verteilen von urheberrechtlich geschütztem Material.

tarrabas schrieb:
mir ist auch klar, das es da, unter der flagge von urheberrecht läuft. doch worin genau besteht der unterschied? die contentmafia dahinter wurd durch den deutschen staat ersetzt? ja bravo, das soll rechtens sein, oder etwas mit recht und gesetz zu tun haben? daten sind daten, das nimmt sich herzlich wenig. vielleicht könnt ihr ja nun endlich mehrer arten des rechtes etablieren. ein recht für die industriellen. ein recht für die reichen. ein recht dann, für den normalen bürger(da steht dann, das er keine rechte hat).

Das deutsche Recht unterscheidet nach Eigentum und Immaterialgütern. Beide sind geschützt durch entsprechende Gesetze.

tarrabas schrieb:
man könnte auch sagen, der urheber der daten ist die bank, welche bestohlen wurd. wenn du so diskutieren möchtest. du kannst sagen, es ist kein diebstahl. nach eurer rechts-sprechung, falls man dies so nennen mag, ist es also kein diebstahl.

wenn der diebstahl von daten kein delikt ist, würde ich liebend gerne sehen, wie ihr reagiert, wenn man die datensätze der deutschen bank nun stehlen würde. etc pp. oder wirtschaftsdaten.
zB klaut mal google den algorhytmus, mal sehen wie sehr es mit einemmale einen diebstahl von daten gibt. auch hehlerei damit.

Daten der Bank unterliegen einem besonderen Schutz zuerst den Geschäftsgeheimnissen und dann noch zusätzlich dem Bankgeheimeis. Hier geht es nicht um Urheberrechte sondern um Geheimnisse an sich, ist entsprechende im Immaterialgüterrecht geregelt.

Algorithmen oder Quelltexte oder komplette Programme, Musik ( fassen wir es simpel als Ideen zusammen) sind über das Urheberrecht, Markenrecht oder sogar über Patentrecht geschützt.

tarrabas schrieb:
genau da trennt sich die spreu vom weizen. will man alles schönfärben, sagt man es sei kaum ein delikt.*dann möchte ich aber wissen, warum bei privatpersonen die monströsen strafen zusammenkommen, wenn es kein diebstahl ist*G dazu kommt noch, das man einen klaren wirtschaftlichen schaden feststellen kann. bei raubcopieren kann man das nicht, wird aber massig bestraft.

diebstahl ist nunmal ein delikt(auch bei daten). dabei kann man sich nicht herauswinden, das es keine bewegliche sache sei. ansonsten latsch ich bei euch in die regierung und copier mir da daten. dann siehste schnell, wie verlogen die ausrede ist.

würde das von dir geschriebene stimmen, könnte KEIN einziger wegen daten, die er sich irgendwie beschafft hat, verklagt oder verurteilt werden.

bitte, zeig mir nun nicht auf, welches gesetzt da wie bei euch steht. ich habe nicht vor, darauf einzugehen. da wir beide keine anwälte, oder richter sind. es geht darum, die sachlage zu verstehen UND diese so zu erklären, das der menschenverstand dazu in der lage ist, es nachzuvollziehen.

auch vergisst man zu schnell ein kleines detail. gesetze werden für den bürger gemacht. würde bedeuten, für alle in dem land lebenden personen. es ist keine höhere instanz, welche diese festlegt. es ist der bürger, um den es geht. das zusammenleben sollte damit geregelt werden. es ist nicht gott gegeben. ausser, man hat den grundgedanken der demokratie nicht verstanden.

vielleicht ist das ja, die erklärung dafür, warum ihr eine repräsentative demokratie habt. sie heisst repräsentativ, weil sie keine ist?!?

greez
Den letzten Teil krieg ich nicht mehr zusammen, es wird mir zu spät, Konzentration ist weg. Gerne morgen nach der Arbeit nochmal. Aber ein Schlusswort hab ich noch.


Repräsentativ bedeutet wir wählen Repräsentanten in das Parlament die unsrer Interessen vertreten sollten. Theorie und Praxis sind hier dann doch zwei Paar Schuhe. Ich bin mit dem was wir an Vorturnern da oben haben auch nicht unbedingt zufrieden, aber es gibt schlimmere Politikformen in denen man leben kann. Direkte Demokratie wie die Schweiz wäre mir persönlich zwar lieber, aber ich sehe in Deutschland das Problem dass hier dann die BILD regiert weil ein Großteil Leute sich auf plumpen Populismus niederlassen würde und sich nicht wirklich mit den Themen auseinandersetzen wollen. Wie heißt es so schön, man hat immer die Regierung die man verdient.

In gewissem Sinne stimme ich ir ja zu, Rechtsempfinden ist nicht unbedingt das was Recht ist. Einige empfinden es als ihr Recht Vergewaltiger ohne Prozess an der nächsten Straßenlaterne aufzuhängen, andere töten hingegen Menschen weil sie meinen dass sie in diesem Land nichts verloren haben. Aus diesem Grund brauchen wir Gesetze um allen das gleiche Recht zukommen zu lassen. Wenn uns Gesetze nicht passen sind wir Bürger die einzigen die sie ändern könnten, entweder wandert man aus in ein Land in dem mir die Gegebenheiten besser passen oder ich tue was um diese Gesetze zu ändern. Aber ich darf nicht vergessen, nur weil mir persönlich etwas nicht passt darf ich meine eigene Meinung nicht anderen aufzwingen. Das nämlich wäre Diktatur und das wollen wir wohl alle nicht.

Gute Nacht...
 
Ich sollte nicht mehr so spät posten, die Sachdefinition des §90 ist nicht so ganz ident mit der strafrechtlichen. Inhatlich sollte mein Post aber dennoch passen.


@ Creeed

Sehr schöner Post, danke für die spätnächtliche Mühe. Von so etwas lebt ein Forum.
 
tarrabas schrieb:
es geht mir nicht darum, das die ch darin besser sei. aber da vergisst du eventuell, wir sind n kleines licht. deutschland ist der grosse player da. darum geht es mir. das ich hier, genauso desolate zustände im recht antreffe, dürfte klar sein. bedeutet aber auch nicht, das man darum diese gesetze brechen dürfte.

Was möchtest du hier eigentlich erreichen?
Es geht hier um Rezeptdaten und nicht darum wie scheiße Deutschland doch ist und das die anderen doch so klein sind und es deswegen dürfen...
Für mich ist das Off-Topic Flamen.
 
Ja leider sind personenbezogene Daten für die Politik nix wert.
Sie sagen viel aus und scheine viel Wert zu sein.

In der letzten Zeit habe ich das Gefühl das so gut wie jede Firma eine eigene kleine Datensammelstelle aufbaut.
Bei einigen wird man wenigstens belohnt (Payback) bei anderen nicht.

Alles in allem sollte der Datenschutz drastisch verschärft werden und die Strafen viel grösser ausfallen.
Die jetzigen sind ein absoluter Witz und bis mal etwas verhängt wird gehen Monate ins Land.
(siehe Facebook die es immer noch nicht für nötig halten die gesamten gesammelten Daten heraus zu rücken angeblich wegen einem Betriebsgeheimnis)

Aber solange es für die Bürger und gegen die Industrie ist werden wir wohl noch lange warten müssen.
 
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