Mindfactory Rückgabe zum Minderpreis?

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TecMar

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Hallo,

nachdem ich grade mal meine Rechnungen zusammen gesucht habe ist mir bei Mindfactory aufgefallen das ich immer noch Hardware zurückschicken kann obwohl am 06.11.21. gekauft.. also die 14 Tage Rückgaberecht sind ja um. zb. NZXT H1 Gehäuse gekauft für 209€ würden sie mit "Gutschrift Abzgl. Nutzung" für 160€ zurücknehmen :confused_alt:.

Soll das also heißen man könnte mit gewissem abschlag bei denen gekaufte Hardware wieder zurück schicken? und die Kaufen das sozusagen an?

Die Bearbeitungszeit Ihrer Reklamation kann unter Umständen mehrere Wochen dauern. Zur Vermeidung dieser Wartezeit bieten wir Ihnen im Wege der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Gutschrift an. Die Gutschrift ergibt sich aus dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis abzüglich des Wertersatzes für die gezogenen Nutzungen. Mit der Gutschrift können Sie bei uns aus unserem Sortiment einen anderen Artikel bestellen und den Betrag mit der Bestellung verrechnen lassen.
Sofern Sie eine Gutschrift möchten, wählen Sie beim Artikel als Wunsch "Gutschrift abzgl. Nutzungen". Nach Eingang der Ware bei uns werden wir Ihnen diese unter dem Vorbehalt der Nachbelastung kurzfristig erstellen. Eine Nachbelastung erfolgt, sofern sich herausstellt, dass der gerügte Mangel auf unsachgemäßer Handhabung beruht, die Ware mechanisch beschädigt ist, die Seriennummer entfernt oder das Siegel gebrochen wurde.
 
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"Nach Eingang der Ware bei uns werden wir Ihnen diese unter dem Vorbehalt der Nachbelastung kurzfristig erstellen. Eine Nachbelastung erfolgt, sofern sich herausstellt, dass der gerügte Mangel auf unsachgemäßer Handhabung beruht, die Ware mechanisch beschädigt ist, die Seriennummer entfernt oder das Siegel gebrochen wurde."

Es handelt sich dabei darum, dass du den Artikel reklamierst und damit von deren Händlergarantie, oder deinem Recht der Gewährleistung gebrauch machst. Die können von dir aber, wenn die Reklamation nicht anerkannt wird, den Betrag auch wieder unter den oben genannten Gründen zurückverlangen.

Edit:
TecMar schrieb:
Soll das also heißen man könnte mit gewissem abschlag bei denen gekaufte Hardware wieder zurück schicken? und die Kaufen das sozusagen an?
Jain. Also ich hab noch nie versucht ein unbeschädigtes und funktionierendes Produkt zu reklamieren, weder über Gewährleistung noch über Garantie. Da sich aber sowohl die Hersteller als auch der Händler das Produkt meistens nur oberflächlich anschauen werden (um eben festzustellen, ob Siegel enternt wurden, oder gröbere Beschädigungen von außen, Wasserschäden, etc. zu erkennen sind), vermute ich mal, dass ein intaktes Produkt meistens "erfolgreich" duch die Reklamation gehen sollte...

Zudem: Ohne mich jetzt durch MFs Zeug zu lesen: Es könnte natürlich sein, dass du durch das akzeptieren dieser Zahlung automatisch auf eine Reparatur, bzw. den Ersatz deines Produktes verzichtest - sowas könnte ich mir bei einem Shop wie MF zumindest gut vorstellen. Ein Anrecht auf den Restbetrag, solltest du bei erfolgreicher Reklamation natürlich trotzdem haben... aber lies dir immer gut durch, was du zusätzlich so bestätigst, wenn du dich mit einer solchen Zahlung einverstanden erklärst.
 
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Wichtig hierbei: Widerruf (14 Tage) ist eben nicht das gleiche wie eine Reklamation, auf die sich der Absatz bezieht.

2 völlig verschiedene Dinge mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und Rechtsfolgen. Widerrufen kannst du alles, reklamieren nur defekte/beschädigte Ware und das auch nur, wenn der Mangel bereits vor Gefahrenübergang (sprich dem Kauf) vorhanden gewesen ist.

Und wie dem Absatz zu entnehmen ist, verzichtest du dann bei Annahme auch auf gewisse dir zustehende Rechte. Nämlich zum Beispiel einer Reparatur oder einer mangelfreie Ware. Da das ganze auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht, ist die Sache damit dann auch gegessen, der Vertrag quasi nichtig mit all daraus rechtlichen Konsequenzen.
 
Okay mich hat's halt nur gewundert das man was zurück schicken kann mit Restzeit wert Erstattung.. das ließt sich auf den ersten Blick halt so wie als ob die Artikel wieder zum geringeren Preis zurück nehmen würden um die dann vlt. Als gebrauchtware wieder zu verkaufen.. also so eine Art Rebuy Ding.
 
Tun sie auch. Erleichtert ihnen halt die Abwicklung und senkt ihre Kosten. Für den Kunden ist es nicht immer die beste Wahl. Da es aber nur eine Option ist, ist ja alles gut. Im BGB gibt es halt nicht nur eine Wahlmöglichkeit, das was hier angeboten wird, ist eine davon, die dem Kunden attraktiv präsentiert wird, weil sie für den Händler besonders praktikabel ist.
 
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Gesetzlich hast du bei jedem Händler halt eine 2jährige Gewährleistung, oft auch zusätzlich eine Garantie, welche weitere Beschädigungen/Ausfälle umfasst. Der muss dir also (wenn ein Produkt Mängel aufweißt die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind) dir das Produkt reparieren, oder ersetzen, oder wenn er beides nicht mehr kann (z.B. weil es keine Ersatzteile mehr gibt, das Produkt nicht lieferbar ist, oder weil du dich damit einverstanden erklärst), kann er dir auch einfach das Geld zurückgeben.

MF gibt dir halt die Option einen Teil-Betrag erstattet zu bekommen, bevor die überhaupt geprüft haben, ob z.B. dein Laptop tatsächlich a.G. eines Produktionsfehlers den Geist aufgegeben hat, oder weil du ne ganze Tasse Kaffee drüber geschüttet hast und dadurch eigentlich kein Anrecht mehr auf eine Gewährleistung hast. Im Fall verlangen die diesen Betrag aber auch nach der Prüfung einfach zurück, oder überweisen dir halt den Rest. Da für den Händler die Reperatur, bzw. der Austausch oft schwieriger ist, als einfach das Geld zu erstatten, musst du als Kunde vorsichtig sein eine solche "kulante Vorrauszahlung" zu akzeptieren, wenn es ggf. eher in deinem Interesse wäre das Produkt getauscht/repariert zu bekommen. Ich vermute halt diese Kulanz kommt mit dem generellen Einverständnis zu einer Auszahlung und damit dem Verzicht einer Reparatur/einem Austausch.
 
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