Schließt Mindfactory?

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@Roy Schwarz seit wann soll das so sein? Der Gewährleistunsanspruch ist gegenüber dem Verkäufer zu realisieren. Und offensichtlich weiß auch die Verbraucherzentrale von deinem „Grundwissen“ nichts.

„Wenn der Händler insolvent wird, müssen Sie Ihre Nacherfüllungsansprüche auf Austausch oder Reparatur gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Dieser kann entscheiden, ob er die Ansprüche erfüllt oder die Erfüllung ablehnt. Lehnt er ab, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihre Forderung gegen den Insolvenzverwalter als Schadenersatzanspruch zur Insolvenztabelle anzumelden.“
https://www.verbraucherzentrale.de/...rma-insolvent-wird-das-sind-ihre-rechte-10630
 
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col schrieb:
Augenscheinlich geht Mindfactory nicht massiv gegen die zahlreichen Gerüchte im Internet vor. Das sagt für mich alles.
Was sollen sie deiner Meinung nach Tun?

In social Media ne Kampagne starten oder was?
Bloß weil jemand das sich wieder in der Vordergrund stellen muss für sein kleines Ego und hier Gerüchte streut?
Machst du das im privaten auch sobald jemand ein Gerücht über dich verbreitet?

@WeisheitsTroll
Nope. Gewährleistung wird entweder an einen Partner des alten Shops oder einem Partner des Herstellers übergeben.
EU Recht. Nach deiner Logik hätte ich nach der Pleite von eqqliper oder wie der Shop hieß ja keine RMA mehr bekommen. Das kann ich wiederlegen mit Evga Netzteilen 12 Stück. Rtx Ampere GPU Versch. 7 stck. Mainboards 23stck. Etc.
Habe du gut eingekauft und hatte im Nachgang 7 rma Fälle und alle wurden positiv abgewickelt, obwohl der schop schon 1 Jahr zu war.

Gewährleistung = Endkunden 24 Monate nach 6 Monaten Beweislastumkehr.

Hersteller Garantie= Freiwillig kein Muss und kann jederzeit durch Hersteller abgelehnt werden.
 
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Wer gut Vernetzt ist, weiß das es mehr als nur Gerüchte sind ;)
 
@maximemelian
Wenn ich das richtig in verstanden habe ist grundsätzlich der Verkäufer zuständig bei Gewährleistung nicht der Hersteller.
Und ja in der Insolvenz sollte es weiter gehen mit der Gewährleistung.
 
Roy Schwarz schrieb:
Nope. Gewährleistung wird entweder an einen Partner des alten Shops oder einem Partner des Herstellers übergeben.
EU Recht.
Und wo steht das im EU Recht?

Du wirst nichts finden, das deine Aussage belegen kann.

Cu
redjack
 
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Roy Schwarz schrieb:
Was sollen sie deiner Meinung nach Tun? In social Media ne Kampagne starten oder was?
Wie jedes seriöse Unternehmen ein Dementi auf der Webseite veröffentlichen und erklären wieso die Situation so aussieht wie sie aussieht. Sie machen es aber nicht, weil sie nicht können und gleichzeitig können sie nicht einfach so öffentlich die Insolvenz bekannt geben, bevor es amtlich ist.
 
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Roy Schwarz schrieb:
Was Igor da wieder macht ist echt das letzte, er lernt einfach nicht aus seinen Fehlern, schade eigentlich.
Igor hat einem Forumsmitglied geholfen und das entsprechend korrekt formuliert.

Was der Rest des Netzes daraus macht ist wieder eine andere Geschichte.
 
Richtig ist aber die Aussage: Wenn Händler futsch - dann Gang zum Hersteller. Ob der dann reguliert - Sache des Herstellers.
 
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@redjack1000 hast ja wohl ein. Mobiles Gerät oder PC zum selber recherchieren oder. Aber gut macht den Leuten hier noch Angst mit euren Aussagen wie, ist der Shop dicht hast du keine Gewährleistung mehr auf deine neu GPU von zb. Asus. Sorry das ist nun mal falsch.

EU Recht aber wichtiger das Deutsche Recht für uns sagt 24 Monate Gewährleistung zur Not durch den Hersteller.
 
Roy Schwarz schrieb:
hast ja wohl ein. Mobiles Gerät oder PC zum selber recherchieren oder.
Na sicher habe ich das und ich habe geschaut, kann aber nichts finden, das deine Aussage stützt.

Da Du Dich explitzit auf EU Recht beziehst, bin ich davon ausgegangen das Du dich damit auskennst.

CU
redjack
 
Bono35 schrieb:
Richtig ist aber die Aussage: Wenn Händler futsch - dann Gang zum Hersteller. Ob der dann reguliert - Sache des Herstellers.

Wohl nicht ganz richtig?

Ist die gelieferte Ware von Anfang an mangelhaft, haben Käuferinnen und Käufer grundsätzlich gesetzliche Gewährleistungsrechte. Auch insolvente Händler müssen also innerhalb der Gewährleistungsfrist nacherfüllen, das heißt: entweder das Produkt kostenlos reparieren oder neu liefern. „Allerdings sind diese Rechte im Insolvenzfall häufig nicht mehr viel wert“, sagt Tettinger. Denn meist ist der Betrieb bereits eingestellt und Geld oder Ersatzware nicht mehr vorhanden. Auch dann bleibt Betroffenen nur, Gewährleistungsrechte beziehungsweise daraus folgende Schadensersatzansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden. Er rät daher, besser nicht zu widerrufen und die Ware privat weiterzuverkaufen.

Händler pleite – kann Ware trotzdem umgetauscht werden?

Edit: sry, ich hatte den falschen User zitiert
 
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KarlsruheArgus schrieb:
Igor hat einem Forumsmitglied geholfen und das entsprechend korrekt formuliert.
Aber die Aussage mit dem Finanzamt war doch von ihm und somit hat er das Gerücht angeheizt. Ob mal das nach der Lüfter Geschichte so machen sollte ... erstmal vor der eigenen Türe Kehren.
 
Roy Schwarz schrieb:
EU Recht aber wichtiger das Deutsche Recht für uns sagt 24 Monate Gewährleistung zur Not durch den Hersteller.
Du legst dir die Gesetze aus wie du sie magst oder? Gewährleistung ist Bestanteil eines Kaufvertrages zwischen dir und einem gewerblichen Anbieter. Geht der Pleite hast du Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter, der Hersteller hat mit einer Gewährleistung nichts am Hut, er vergibt eine Garantie.

Vielleicht einfach mal auf den Wortlaut achten....
Der Verkäufer einer Sache haftet zwei Jahre dafür, dass die Sache beim Gefahrübergang (in der Regel bei Übergabe der Sache) keinen Mangel hat.
 
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Nu kommt mal runter Leute. Hier gehts nur um unbestätigte Spekulationen....

Rechtsberatung kann man hier zudem nicht geben und ich muss JEDEM davon abraten dies hier zu versuchen. Dafür bitte an Juristen wenden - z.b. im Rahmen einer Rechtschutzversicherung.

Ihr tut Euch selbst keinen Gefallen hier sowas wie "Rechtsberatung" zu geben. Nur als gut gemeinter Rat.
 
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Wo ist den jetzt die Insolvenzbekanntmachung Igor? Hätte doch schon da sein müssen ^^
 
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