Was genau hat dieser Zusatz jetzt damit zu tun, ob Bitcoin Fiatgeld ist oder nicht?PuscHELL76 schrieb:Bitcoin ist zwar nicht an Gold gebunden aber es gibt nur eine begrenzte Anzahl.
Dieser Zusatz taucht hier im Forum immer plötzlich aus dem nichts aus.PuscHELL76 schrieb:es ist im Wesentlichen ein Versprechen der Regierung oder der Zentralbank
Uuuppsy buuupsie, vllt solltest du den von dir verlinkten Beitrag Mal melden. Er widerspricht nämlich dem, was man (ebenfalls auf investopedia) in einem anderen Artikel findet.Quonux schrieb:Uuuppsy buuupsie.
Ich wusste garnicht dass Bitcoin von einer dämlichen Regierung gesteuert wird etc.
Die von dir rausgewählte definition entspricht nämlich eher der Definition von Legal Tender (aka gesetzliches Zahlungsmittel), auf dessen Unterschied zu Fiatgeld Investopedia übrigens in einem eigenen Artikel eingegangen ist:
https://www.investopedia.com/ask/an...rence-between-fiat-money-and-legal-tender.asp
Fiat money has no intrinsic value, while legal tender is any currency declared legal by a government.
Wenn fiatgeld per Definition ein gesetzliches Zahlungsmittel sein muss, dann wäre der Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels überflüssig (nenn mir ansonsten gerne ein Beispiel für ein gesetzliches Zahlungsmittel, das nicht Fiat ist. Spoiler aus deiner eigenen Quelle: Virtually every country today has legal tender that is fiat money.)
Ich bin übrigens Mal alle nicht abgelaufenen (2) oder hinter einer paywall steckenden (1) Quellen durchgegangen.Quonux schrieb:
Zwei Quellen gehen auf den Begriff Fiatgeld ein. Eine andere verwendet den Begriff Fiat, erklärt aber nur das gesetzliche Zahlungsmittel nach Lösung vom Goldstandard als Fiat (was nicht nicht-gesetzliche Zahlungsmittel als Fiat ausschließt). Die beiden Quellen schreiben sinngemäß (wie ja auch deine Quelle, nur weniger ausführlich):
Lässt sich das gesetzliche Zahlungsmittel nicht zu einem gesetzten Standard in eine Ware umtauschen (wie bspw beim Silber- oder Goldstandard) und ist das Zahlungsmittel selbst keine Ware, so handelt es sich dabei um Fiatgeld[, dessen fiktiver Wert nur auf der Wirtschaftlichkeit des Staates basiert].
Auf den letzten Teilsatz gehe ich später ein.
Angenommen wir würden uns auf diese Definition einigen, dann könntest du Recht damit haben, dass Bitcoin kein Fiatgeld ist.
Mit der Definition habe ich insgesamt 4 Probleme:
1. Der Begriff "gesetzliches Zahlungsmittel" ist für die Definition zu 100% überflüssig. Sie funktioniert genauso, wenn man diesen Zusatz weglässt. Es ergibt sich nichtmal aus dem Ursprung des Wortes "fiat", warum es ein gesetzliches Zahlungsmittel sein muss. Der Begriff hat sich etwa im 19. Jahrhundert etabliert. Logischerweise war da der Begriff Fiatgeld den gesetzlichen Währungen vorbehalten. Da gab es niemanden, der etwas ohne eigenen Wert gekauft hätte. Müssen wir deswegen an diesem Verständnis und das in heutige Definitionen mitnehmen?
2. Den Gold- oder andere Waren-Standards als Kennzeichnung dafür zu nehmen, ob es Fiatgeld ist oder nicht, hebt nicht die Eigenschaft des Fiatgeldes auf, keinen eigenen Warenwert zu besitzen. Ich muss immernoch den Umtausch durchführen, um auch tatsächlich eine Ware in der Hand zu halten. Mein Geldschein ist immer noch kein Warengeld.
Ja, ein Metallstandard lässt nur einen Obergrenze an Geld im Umlauf zu. Inflation wird aber immer nur als Eigenschaft von fiat-währung (als gesetzliches Zahlungsmittel) beschrieben, nie als Definitionsbestandteil.
3. El Salvador will Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel anerkennen. Wird Bitcoin in dem Moment zu fiat-währung? Lassen wir den Zusatz in der Definition oben (den ich nur als Verdeutlichung eingefügt hatte) weg, würde Bitcoin in dem Moment diese Definition erfüllen, in dem BTC als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt wird.
4. Was ist mit Sammlern? Für diese kann eine Münze oder auch ein Schein eben jene Ware darstellen, die Fiatgeld eben nicht sein darf. Geht es hier sozusagen um einen "Mehrheitskonsens"?
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