News Mining-Grafikkarten: PNY behält sich Ablehnung der Garantie vor

Es bleibt offen, wie der Hersteller feststellen möchte, ob eine Grafikkarte im Dauerbetrieb für Anwendungen abseits von Gaming verwendet wurde, und welche nicht aufgelisteten Aktivitäten ebenfalls zum Ausschluss der Garantie führen können.

Vollkommen unerheblich da Garantie eine freiwillige Leistung ist.
Das vergessen nur die meisten genau so wie das sie es nicht gebacken bekommen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden.
 
Dr!ll schrieb:
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers bzw. Herstellers, dass das Produkt für eine bestimmte Dauer - bei ordnungsgemässer Nutzung - ohne Probleme funktioniert.

Falsch, das gilt nur für den Händler und nicht für den Hersteller. Eigentlich hat man nur eine Gewährleistung von 6 Monaten weil danach die Beweislastumkehr in Kraft tritt. Das nehmen die meisten Händler nicht so genau, aber das ist dann reine Kulanz!

Dr!ll schrieb:
Garantie ist eine freiwillige (zusätzliche) einseitige vertragliche Verpflichtung des Verkäufers (bzw. Herstellers), dass das Produkt für eine bestimmte Dauer (und in der Regel auch bei ordnungsgemässer Nutzung) ohne Probleme funktioniert.

Falsch, Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller, nicht aber vom Händler. Der Hersteller muss keine Garantie anbieten und kann, wenn er sich dazu entschlossen hat, die Zeit selbst festlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir des Unterschieds sehr wohl bewusst und darum stell ich mir auch die Frage wie das am Ende funktionieren soll, wenn ich schon jetzt beobachten kann, wie Onlinehändler in der Schweiz versuchen sich hinter angeblichen "Garantievorgaben" des Herstellers zu verstecken.

Frei nach dem Motto: Wenn der Hersteller bei der Garantie bockt, brauch ich keine Gewährleistung zu erbringen.
 
ich werde sie niemals kaufen!

habe sie ohnehin noch nie gekauft, aber jetzt werde ich es erst recht nicht mehr tun.

Ich bin kein Miner.
 
O-Saft-Killer schrieb:
Letztlich könnte das darauf hinauslaufen das früher oder später GPUs nebenbei aufzeichnen für was sie verwendet wurden...

Genau das (GPU Daten/Nutzerprofil auslesen) macht nVidia mit GeForce Experience (und mittlerweile vielleicht auch direkt über den Treiber) ja ohnehin schon, schöne neue Grafikkarten-Welt eben :p, und vielleicht holt PNY (m.W. der kleinste Exklusiv-Boardpartner nVidias) von dort die notwendigen Infos, ob Mining oder anderweitig ähnlich exzessive Nutzung stattgefunden hat ;).

Verständlich ist das schon, wenn die ganz kleinen Exklusiv-Boardpartner (wie PNY und Inno3D) das so machen weil Sie die Kosten nicht kompensieren können im Gegensatz zu den oft höherpreisigen GPU-Mainstream-Boardpartnern (ASUS, MSI und Gigabyte), die ja auch AMD/RTG bedienen und etliche andere umsatzreiche Hardwareproduktsparten haben, mit denen notfalls quersubventioniert werden könnte).

Wenn sich die Belastung/Anwendung und Seriennummer nicht per Treiber oder GeFroce Experience auslesen ließe, kämen evt. Mining-typische Schäden oder Gebrauchsspuren (wenn man denn gewisse Komponenten der GPU so klassifizieren/auslesen kann?) noch in Frage.

Also mir bleiben Inno3D und PNY immer noch deutlich sympatischer als dieser ASUS Verein bspw. und schlechter als die EVGA Qualitätskontrolle (die keine Wärmeleitpads vermisst hat) ging es auch nicht, da braucht man wohl auch zwangsläufig die lange Garantiedauer, wenn an der Qualitätskontrolle komplett gespart wird ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wert sein Produkt nicht so designed dass es die Garantiezeit unter Volllast übersteht dessen Produkt wird einfach mehr gekauft. Abgesehen von mechanischen Defekten der Lüfterlager liegt das einfach nur an den 5€ die sie sparen bei den Bauteilen etc.
 
Herak schrieb:
Dürfte interessant werden in Ländern in denen der Gesetzgeber eine Gewährleistungspflich gesetzlich verankert hat.
Schweiz z.B. 2 Jahre.

Du weißt, dass die Gewährleistung - auch in der Schweiz - nur insoweit gilt, dass gewährleistet wird, dass das Produkt bei Kauf voll funktionstüchtig und ohne Mängel ist. Die Gewährleistung ist keine "das Produkt muss 24 Monate funktionieren"-Garantie... Nach 6 Monaten musst du als Kunde - wenn es der Händler darauf ankommen lässt - nachweisen, dass der Defekt bereits bei Kauf existierte.

Geil, nicht? Die Gewährleistung hat man zudem beim Händler. Da hat der Hersteller erstmal nicht viel mitzutun. Garantien sind freiwillige Leistungen. Die Bedingungen und Bestimmungen kann dieser ziemlich frei bestimmen.
 
also rein von der Logik her das kein Mensch auf der Erde sein "GAMING" PC 24/7 in Volllast betreiben kann - finde ich die Entscheidung verständlich.

Nachweis wird mehr als nur schwierig werden.
 
Herak schrieb:
Dürfte interessant werden in Ländern in denen der Gesetzgeber eine Gewährleistungspflich gesetzlich verankert hat.
Schweiz z.B. 2 Jahre.

Nicht wirklich. Du kennst ja offenbar noch nicht einmal den Unterschied zwischen (gesetzlicher) Gewährleistung bzw. neuerdings Sachmängelhaftung des Händlers und völlig freiwilliger Garantie unter eigenen Bedingungen des Herstellers.

Der Hersteller kann in seinen Garantiebedingungen recht frei definieren wann die Garantie greift und was die Folgen sind. Lediglich die Formulierung "applications such as (but not limited)" dürfte unwirksam sein, weil es eine überraschende Klausel ist. Hier könnte der Hersteller ja quasi alles ablehnen.
 
Gibts ja öfter, dass eine Garantie z.B. bei gewerblicher Nutzung nur eingeschränkt gilt. Nur wie nachweisen?
 
Is ganz einfach: Alle Garantiefälle abweisen. Funktioniert in der Fahrradindustrie (speziell bei Mountainbikes) richtig gut ;)
 
alterSack66 schrieb:
Nur wie nachweisen?
Wer soll was nachweisen? (keine rhetorische Frage)

@cypeak (unter mir)
Hier wird gar nichts einseitig aufgekündigt, bzw. ist das nur Spekulation. Wer sagt dir, dass nicht folgendes zutrifft: Der Hersteller behandelt alle Grafikkarten, die mit Garantie verkauft wurden, wie bisher und der Ausschluss gilt nur für die neu verkauftent, so wie es juristisch natürlich ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
selbst wenn man kein miner ist, ist diese einseitige "aufkündigung" des herstellers schlicht inakzeptabel.
 
Irgendwie muss dir der Hersteller ja den Verstoß gegen die Garantiebedingungen zumindest plausibel darlegen. Wobei sich da ein Rechtsstreit für den Käufer kaum lohnen dürfte.
 
Macht doch absolut Sinn. Grafikkarten sind nicht darauf ausgelegt 24/7 unter Volllast zu laufen. Wenn man die Grafikkarte darauf auslegt muss man sie teurer herstellen/entwickeln/testen. Ist doch bei Festplatten auch so. Wenn du eine für Dauerbetrieb (Überwachungskamera) brauchst musst die paar Euro extra hinlegen, für eine die das auch mitmacht.

Keiner darf sich beschweren, wenn eine Archiv-Festplatte in einer Überwachungskamera eingeht. Selbes darf imho für Grafikkarten die zum Minen eingesetzt werden gelten.

Ich kann mir vorstellen, dass Mining (24/7 den selben Task) andere Spuren auf einer Grafikkarte hinterlässt als Spielen. Trotzdem besteht die Gefahr von false positives.
 
@alterSack66
Ich weiß nicht, ob es in diesem Fall eine Ausnahme gibt - die Regel ist aber: wer einen Anspruch geltend machen will muss beweisen, dass er diesen Anspruch auch hat.
Es müsste also der Käufer nachweisen, dass die Garantie für seine Grafikkarte gilt und nicht etwa der Hersteller das umgekehrte.
 
Da bin ich mal gespannt wie EVGA das handhaben wird. Ich habe meine 1070 FTW2 letztes Jahr im April direkt bei denen im Shop gekauft und die Garantie bewusst auf insgesamt 10 jahre erweitert. Ich habe mit dieser Karte nie Mining gemacht..., die meiste Zeit bisher lief sie im Idle.
 
DcJ schrieb:
Wieso habe ich dann bei Apple nur 1 Jahr? Ich lebe in der Schweiz und es wird jedesmal darauf hingewiesen. Ist dann legal wenn man den Kunden darauf aufmerksam macht?

Weil es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt....
Und da sind extrem viele (dich will ich damit nicht ansprechen sonder allgemein) zu dumm das zu verstehen.

Ich arbeite im Verkauf, unter anderem auch von beliebten Technikprodukten. Wenn da jemand nach etwas über einem Jahr mit einem Gerät ankommt, dass nur ein Jahr Garantie hat, muss er uns beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an bestand. Denn die Gewährleistung würde in dem Fall greifen, dank Beweislastumkehr nach sechs Monaten muss aber der Kunde den Beweis des Fehlers erbringen.
 
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