Meetthecutthe
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Holt schrieb:Also ehrlich, so ein Blödsinn, denn wenn das Finanzamt vorbeikommt, dann haben sie schon einen Hinweis auf Steuerhinterziehung und im Zweifel schätzen sie dann die Steuerschuld, wenn sie keine genaueren Daten haben. Auch vor strafrechtlichen Konsequenzen schützt es nicht, wenn keine Daten im Haus des Steuersünders gefunden werden.
Ebenso wie ein grundsätzlicher Verdacht oder die anhaltslose Diskreditierung durch Dritte weder für eine willkürliche Schätzung, geschweige denn für die Durchsetzung von Strafen reicht.
Auch wenn einige es hier so darstellen ist weder Zoll noch Fiskus allmächtig sondern muss sich im Zweifel ebenfalls hinreichend erklären und belegen können.
Wenn beispielsweise keiner der vor 2 Jahren zu je 100€ gekauften 10 BTC mehr vorhanden ist und auch kein größerer ungeklärter Geldeingang auf den eigenen Konten zu verzeichnen, kann der Fiskus nicht die Differenz auf Basis des heutigen Kurses berechnen und willkürlich darauf die Steuer schätzen.
Da braucht es schon ein wenig mehr - schließlich können die Coinlinge ebenso einfach abhanden gekommen sein. Passiert gerade in dem Bereich ja ständig - vorsichtige Schätzungen sprechen davon dass vermutlich auf 1/4 der bisher geminten Bitcoins aus verschiedenen Gründen kein Zugriff mehr besteht.
Anders sieht es natürlich aus wenn auf der einen Seite die Käufe und auf der anderen unerklärbare Geldeingänge nachzuweisen sind. Dann kann und wird es tatsächlich eine Schätzung geben.
Der Finanzbeamte ist gesetzlich übrigens verpflichtet "möglichst exakt auf Basis der zu ermittelnden Daten" zu schätzen und darf nicht mutwillig oder aufgrund von schieren Vermutungen zu hoch gehen. Das Werkzeug der Schätzung ist -klar geregelt- keines zur Bestrafung.
Da der Widerspruch gegen einen unpassenden Steuerbescheid mittlerweile gar schon unproblematisch Online einzureichen ist und sich der Sachbearbeiter in einem solchen Fall -auch zu einer Schätzung- erklären können muss, sollte zweckentfremdender Missbrauch auch quasi ausgeschlossen.
Das wichtigste ist offensiv zu zeigen seine Steuerlast auch bestmöglich begleichen zu wollen.
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