Missgeschick im Home-Office passiert

Fragonaut

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Leider ist mir etwas dummes passiert. Ich habe während dem Home-Office privat gesurft. Es war nix schlimmes. Aber mein Arbeitgeber ist da streng und verfolgt das auch nach, wegen Nichteinhaltung anderer Kollegen in der Vergangenheit. Zum Glück ist es mir aufgefallen, als die Suchergebnisse kamen. Das heißt es geht nur darum, dass ich privat eine Suche bei Google eingegeben habe und dann die Suchergebnisse kamen. Als ich gemerkt habe, dass ich nicht mit meinem privaten Browser surfe sondern mit dem Arbeitsbrowser (am selben Heim-PC), habe ich sofort den Browserverlauf gelöscht.

Meine Frage: Kann trotz der Löschung nachvollzogen werden, dass ich privat gesurft habe? (Die Suchergebnisse habe ich nicht angeklickt.)
Ich hoffe jemand kennt sich da gut aus.
 
Da fehlen viel zu viele Informationen.
Was ist dein Arbeitsbrowser, wie unterscheidet der sich von anderen Browsern?
Was ist dein Heim-PC. Ist er vom AG gestellt?
Nutzt du ein VPN? Wenn ja wie eingestellt? Läuft alles drüber?
 
Kommt ganz drauf an wie der "Abreitsbrowser" funktioniert. VPN? Proxy? Remote Desktop?
 
Sollte es ein Firmenrechner sein, der entsprechend konfiguriert ist, kann alles nachvollzogen werden.
Im übrigen auch wenn du in einem "Privaten" Modus surfst
 
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cartridge_case schrieb:
Das wäre sowieso illegal.

Sagt wer?
https://www.welt.de/wirtschaft/karr...eitgeber-meinen-Browserverlauf-auswerten.html
https://www.kupka-stillfried.de/aktuell/surfen-am-arbeitsplatz-wann-darf-der-arbeitgeber-pruefen
https://www.dsb-ratgeber.de/artikel/datenschutz-browserverlauf.html

Stichwort: Privates und Arbeit sollte man trennen. Nicht nur dann, wenn man einen Vorteil daraus zieht. Auch wenn es hier eher unglücklich gelaufen ist. Er loggt sich wahrscheinlich von Zuhause ins Firmennetzwerk ggfs. per Remote sogar auf seinen Rechner im Büro und nutzt eben auch den Browser im Firmennetzwerk.

Konkret: Nein. Du kannst löschen wie du lustig bist, den Verlauf kann dein AG nachverfolgen, wenn er es möchte.
 
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kachiri schrieb:

Der Arbeitgeber. Der mit dem MA eine Vereinbarung abgeschlossen hat. Die bindend ist.

Aber wie schon gesagt wurde, kommt ganz drauf an. Und richtig würde es der Arbeitgeber machen, kämst Du gar nicht auf Seiten, die nicht gewollt sind.
 
Fragonaut schrieb:
Es war nix schlimmes

Wenn das wirklich der Fall war und dich dein Arbeitgeber dennoch abmahnt würde ich mir an deiner Stelle schleunigst einen neuen Job suchen, ist auf jeden Fall gesünder.
 
Das schlimmste was passieren kann, ist eine Abmahnung.
Und selbst die wird schwer durchzusetzen bei home-office...
 
Fragonaut schrieb:
Leider ist mir etwas dummes passiert. Ich habe während dem Home-Office privat gesurft. ..

Firma wechseln, oder willst weiter wie nen Sklave behandelt werden?
 
Arbeitsbrowser = Firefox
PC = Meine eigene Hardware zu Hause, die ich mir selber ursprünglich für private Zwecke angeschafft habe.
Die Arbeit läuft über meine private Internetleitung allerdings ausschließlich über dieses Citrix Workspace (ich meine das ist VPN), das heißt ich habe in meinem privaten Desktop das Citrix laufen, was aber von meinem privaten Desktop getrennt ist.
 
Jo, so habe ich es auch, Fragonaut. Alle Programme die du über Citrix ausführst laufen über das Firmennetzwerk. Entweder indem du direkt auf deinen Arbeitsrechner zugreifst oder in dem ein zentraler Server die Programme ausführt.

Mach dir wegen eine Suchanfrage via Google echt keine Gedanke. Das wäre tatsächlich nicht verhältnismäßig.

Kleiner Tipp unter Windows 10: Mehrere Desktops anlegen im Home-Office ;)

@FGA: Was hat das mit "wie ein Sklave behandelt werden?" zutun. Als AG hat man das Recht seine AN zu kontrollieren. Privates, außer es ist wirklich dringend und mit dem Vorgesetzten abgestimmt, hat nichts am Arbeitsplatz zu suchen. Gibt aber sicher AG die das "lockerer" sehen.
 
Ich finde es bedauerlich, dass man vor seinem Arbeitgeber so einen Schiss hat und dafür extra einen Forenbeitrag erstellt.

Nichts gegen dich, aber dein Arbeitgeber scheint nicht ganz auf der Höhe der Zeit zu sein. Ab und an mal ins Netz ist doch gang und gäbe. Was nicht erreicht werden soll, wird zentral geblockt, so ist das zumindest bei uns.

Ohne google wäre ich ziemlich aufgeschmissen :D. Bei uns wird gewarnt Mature Content/Social Network/File Sharing, dann weiß man > hier ist die Grenze (die man aber, falls notwendig/berechtigt, auch durchbrechen kann).
 
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Danke erstmal für die beruhigenden Antworten. Ich schließe also daraus, dass es trotz Löschung des Browserverlaufs möglich ist, zu rekonstruieren, was ich in die Google-Suche eingegeben habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fehler passieren, wenn das für deinen Arbeitgeber ein Grund zur Abmahnung ist ist es höchste Zeit den Arbeitgeber zu wechseln.
Jedes Arbeitsgericht zerreißt das lachend in der Luft...
 
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