9t3ndo
Captain
- Registriert
- Dez. 2013
- Beiträge
- 3.764
cruse schrieb:und bei altverträgen ?
eine änderung der formulierung gilt doch nur bei neukunden...die altkunden haben ihre alten verträge mit den alten formulierungen. und es zählt das, was im vertrag steht, den ich unterschrieben hab.
Dann lies mal was du unterschrieben hast. Wenn dort unbegrenzt erwähnt wird schreib ne E-Mail. Entweder hast du Glück und dir wird die Mitarbeiterflat eingebucht oder du bekommst die Standartantwort: "Urteil ist noch nicht Rechtskräftig und wird von uns geprüft." In der Zeit wird Revision eingelegt sein von o2 und das nächste Urteil lässt ein Jahr auf sich warten. Bis dahin sind alle Tarife bereits welche von o2 Aufgrund der tech. Umstellung.