Monitor verkauft, kam beschädigt beim Käufer an

hallo7 schrieb:
Und ich hab gesagt, dass der Monitor von einem nahen Verteiler kommen wird und bis dorthin auf Paletten transportiert wurde.
Das kannst du gerne sagen.

SpookyFBI schrieb:
Korrekt… aber da steht nichts von extra Umverpackung [...]
Doch, das schreibt DHL tatsächlich und nicht nur das, sondern bezogen auf diesen Fall auch:
1663961605904.png

https://www.dhl.de/content/dam/images/Express/pdf/dhl-packing-guide-elektronische-waren.pdf

Mir war das aber auch neu, dass DHL das so handhabt. Ich denke aber, es geht eher weniger darum, dass die Verpackung das nicht aushält, sondern das man so eher Diskussionen aus dem Weg gehen kann:
Nicht entsprechend unserer Richtlinien verpackt? --> Schadensfall abgelehnt.
Und ja klar, wenn man es x-fach einpackt, gibt es natürlich auch insgesamt weniger Schadensfälle.
 
chris12 schrieb:
die schadensmeldung musst du stellen, da du der kunde bei DHL bist.
Nein:rolleyes: - das muss der Käufer machen und er muss den auch zu DHL schicken, wenn die den Schaden begutachten sollen.
Ist bei Hermes ähnlich.
Nur dauert das teilweise Wochen, bis da überhaupt was geklärt wird, sieh es als Kampftaktik der Konzerne an.
Ergänzung ()

kieleich schrieb:
eigentlich müsste DHL den Schaden ersetzen man zahlt ja, bei jedem Paket die entsprechende Versicherung mit, DHL wirbt explizit damit "Haftung bis zu 500 EUR inklusive" aber die DHL drückt sich da sehr gerne wie jede andere Versicherung auch
Müsste, könnte, täte...
Ich konnte dieses Jahr auch nur einen Schaden geltend machen, weil laut Sendungsverfolgung das Paket drei Tage durch Hamburg gekurvt wurde und beim neu verpacken Bargeld entnommen wurde - die Anzeige bei der Polizei haben Sie dann doch gescheut.
Leider droht DHL schnell mit einer Gegenanzeige, wenn man denen öffentlich Diebstahl unterstellt, den Sie in meinem Fall ja zugegeben haben. Denn die beschädigte Ware wurde nicht ersetzt, sondern nur das Bargeld!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Besuz
ist das von DHL Express?
weil unter dem normalen Privatkunden Link findet sich nichts dazu… und als Privatkunde der nicht mit Express versendet, würde genau dort nicht gucken
 
Dhl kann schreiben was sie wollen, die üblichen monitorverpackungen sind auch transport-/versandverpackungen und dafür konzipiert. Das karton um karton prinzip wird ihr von jedem anwalt zerrissen, denn finde mal als privatperson einen karton, der um einen karton eines 27 zoll oder gar 55 zoll tv drum herum geht inklusive füllmaterial. Das ist ganz und gar utopisch und diese aussage dahingehend unwirksam weil de facto nicht umsetzbar. Warum versenden wohl die ganzen händler die geräte in der „verkaufsverpackung“?

Ansonsten wäre mir das ihr in dem fall egal gewesen. Versandrisiko trägt der käufer, der verkäufer hat hier lediglich die Pflicht zu helfen, zum beispiel den transportschaden als vertragspartner der dhl zu melden. Sich das gerät turück schicken lassen war ein fehler des te.

Und ganz ehrlich, wenn das gerät in der ovp versendet wurde bzw ähnlich geschützt, sieht das geärt niemals so aus ohne das die verpackung nicht sichtlich beschädigt wurde…
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TomH22
Erkekjetter schrieb:
Und ganz ehrlich, wenn das gerät in der ovp versendet wurde bzw ähnlich geschützt, sieht das geärt niemals so aus ohne das die verpackung nicht sichtlich beschädigt wurde…
Der Schaden sieht schon sehr "spezifisch" aus, vor allem dieser tiefe langgezogene Kratzer. Als wäre da etwas Spitzes (gezielt?) entlang geschrammt .... Wenn Teile in der Packung lose gewesen wäre; wie hätte wohl das Panel nach einem Versand durch Deutschland aussehen müssen? Wohl eher wie eine Eislaufbahn ;)

Wie gut das Teil verpackt wurde, weiß nur der TE. Sofern da nichts frei beweglich vor dem Monitor lag, sieht das für mich mutwillig beschädigt aus. Durch den Karton kann man auch nicht so eine Furche erzeugen.

@okanmojo
Sind das die einzigen Fotos, die existieren? Jeder mit genug Sachverstand schaut sich doch bei sowas sofort die Packung Innen und Außen genauer an. Er hat vermutlich nichts von losen Teilen erwähnt?
Und darauf geachtet, ob die Verpackung eventuell mal geöffnet wurde hat er auch nicht (was zugegebenermaßen etwas schwer bei wieder benutzten Verpackungen ist). Aber :daumen:👇

Du hast mich aber gerade auf die Idee gebracht in Zukunft fertig verpackte Pakete vor dem Versand zu fotografieren.
 
chris12 schrieb:
Du schreibst, dass OVP pauschal für Einzelversand nicht geeignet wäre, was auch weiterhin nicht stimmt, nur weil DHL es fordert.
Also ja, für DHL Versand wohl ungeeignet, pauschal aber nicht.

SpookyFBI schrieb:
@Besuz
ist das von DHL Express?
Anhand der URL denke ich ich, dass es Express ist. :)
Habs über "Verpackungsleitfaden DHL" per Google gefunden. Inwiefern das auch für "normal DHL" gilt, kann ich nicht sagen, würde aber vermuten, dass es da gleich ist.
 
wenn DHL das fordert, wird das seine gründe haben.
wenn du einen schaden meldest, heisst es unzureichende verpackung, und du bleibst auf deinem schaden sitzen.
zja, blöd gelaufen dann.
 
So läuft das nicht. Sowas steht heute nahezu überall in ähnlich übertriebener firm damit das claim stets einen Ansatzpunkt hat. Rechtens ist das damit noch lange nicht. Zeig mir doch mal, wie man als privatperson einen 27“ zoll moni in der ovp noch einmal verpacken soll. Wo bekomme ich solche kartons her? Wie bleibe ich dann damit noch im rahmen der von dhl angegebenen maximalmaße?

DHL weiß dass das utopisch ist und sie wissen auch, dass solche ovps nicht nur verkaufsverpackung sondern auch transportverpackung sind. Natürlich schreiben sie was anderes. So haben sie stets einen ansatz zu abwehr des anspruchs.

Ps: ist hier an sich ohnehin nebensache. Es wurde die ovp zum versand genutzt. Diese ist hinreichend gepolstert, dass der gezeigt schaden niemals entstanden sein kann ohne wie behauptet einen schaden an der ovp von außen. Vielmehr sieht es aus als wäre etwas drauf gefallen bzw der monitor auf etwas drauf gefallen. Daher die risse im panel und dazu passende kratzer/druckstellen im panel.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: TomH22
Wenn man nen guten Anwalt und Rechtschutz hat würde ich das mal machen… weil als Privatkunde überall durchklicken, bis ich auf einer Seite lande, die für Express gedacht ist.. ob man das nicht DHL um die Ohren schlagen kann?
wenn ich bei Privatkunden mir sämtliche FAQs ansehe, steht da nichts zur Verpackungsverordnung etc.
 
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, sonst hätte ich das glaube ich auch in Erwägung gezogen.

Hm, ich vergleiche heute mal ein paar Rechtschutzversicherungen :daumen:
 
chris12 schrieb:
wenn DHL das fordert, wird das seine gründe haben.
wenn du einen schaden meldest, heisst es unzureichende verpackung, und du bleibst auf deinem schaden sitzen.
zja, blöd gelaufen dann.
Die Aussage, das OVP pauschal nicht zum Einzelversand taugt, stimmt trotzdem nicht.

@okanmojo Versuch macht klug. :)
Steck nicht zu viel Energie rein, dann ärgerst dich auch nicht zu sehr, wenns nix wird.
 
zumindest ich, würde es nicht darauf ankommen lassen.
ausser bei z.b. amazon, wenn die in OVP versenden, und ich es zurück sende.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Besuz
chris12 schrieb:
wenn DHL das fordert, wird das seine gründe haben.
Ja, weil es dann einfacher ist, den Schaden nicht zu bezahlen.

Und zur Versandverpackung und Schaden erkennen: das Gehäuse, was im Februar ankam war leicht verbogen, das ist mir nicht mal beim auspacken aufgefallen. Erst am nächsten Morgen, aus etwas Entfernung dachte ich, ich hab nen Knick in der Optik.

@okanmojo melde den Schaden zusätzlich bei DHL und schau, ob die irgendwo einen schriftlichen Fehler hinterlassen.
Z.B. am Ablageort hinterlegt, obwohl persönlich mit Unterschrift entgegen genommen. Oder ob eine Kontaktlose Übergabe überhaupt möglich war.

PS scheint bei DHL aber immer mehr in Mode zu kommen, das Pakete verschwinden oder beschädigt ankommen
 
nächstes mal schlauer sein lieber TE. Du hast dir 100% den schaden des käufers andrehen lassen. Der schaden ist wie gesagt eindeutig, dass den da was drauf gefallen ist oder drauf getreten. Nur so kommen derartige risse in ein solches panel. Wäre von aussen da so heftig was drauf gefallen, dass bei einer ovp da solche rissen entstehen, dann wäre die ovp beschädigt.
 
Erkekjetter schrieb:
Wo bekomme ich solche kartons her? Wie bleibe ich dann damit noch im rahmen der von dhl angegebenen maximalmaße?
https://www.amazon.de/Generisch-TV-Karton-55-1365x155x845mm/dp/B09V3B4KB7

Bei Amazon für ein paar Euro extra. So speziell ist das jetzt nicht. Mein 55 Zoll Fernseher kam übrigens in einer Karton im Karton Verpackung an vom Händler...

Wenn die Maße für den normalen Versand nicht passen bzw. die Quadarform nicht erreicht wird, dann ist es bei DHL als Sperrgut zu versenden. Mein TV war übrigens auch eine Sperrgut Sendung vom Händler. Bei noch größeren Maßen schlägt sich das dann auch ordentlich bei den Versandkosten durch - beim gewerblichen Händler.

Als Privatperson ist das eben auch so. DHL da rechtlich angreifen zu wollen halte ich für vergebene Mühe.
 
Genau, dann erklär demnächst mal deinem
Käufer, dass er, neben den versandkosten noch 20€ zusätzlich für die verpackung bezahlen soll und er solange warten muss, bis amazon liefert.

Nochmal: DHL kann viel schreiben wenn der Tag lang ist. Sie müssten erstmal darlegen, warum die ovp sich nicht eignet für ihren versand, in dem moment wo ein umkarton drumherum ist, aber schon obwohl das gesamte dämmmaterial aus der ovp stammt und man den fernseher nicht ohne diese versendet könnte sofern man will das er unbeschädigt bleibt…

Davon ab, hab grade mal geschaut, mein 55“ tv ovp passt nicht in den karton…. Sind nämlich nicht normiert…

Der punkt ist, die verpackung muss für den versand geeignet sein bzw dafür konzipiert. Die ovps von tv und monitoren sind das im allgemeinen. Der rest sind „tipps“ von dhl zum orientieren und ggf für ihre claimabwehr. Sie können jedoch nicht einfach behaupten verpackungen seien nicht für den transport geeignet nur weil es eine ovp ist. Ggf haften sie dann nicht für schäden an dieser, sofern man wollte, das sie unbeschädigt bleibt. Wer das will, der muss natürlich umverpacken.
 
Zurück
Oben