Monitor beim Käufer angeblich defekt !?!

Wer weiß, was für Problemen man hat. Ich bezahle durchschnittlich ca. 5-8-mal im Jahr.
 
Die Probleme mit Paypal hat man wohl auch eher als Verkäufer denn als Käufer.
 
Schmollor schrieb:
Paypal hat den Betrag einfach meinem Paypal Konto negativ in Rechnung gestellt, da ich kein Guthaben hatte.
Also hatte ich in der App in dicker roter Schrift stehen" Bitte überweisen Sie 250€ um ihr Konto auszugleichen"
Ihr Konto ist für alle Transaktionen gesperrt bis Ihr Konto ausgeglichen ist.

2. Ich habe dem Käufer dann zähneknirschend den Betrag zurückerstattet, das habe ich getan da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze, noch nicht. Und ich auf mein Paypal Konto angewiesen bin.
Moment..
Du hast dem Käufer jetzt auch nochmal 250€ gezahlt? Das hat doch Paypal schon… der hat jetzt also 500€ und du musst jetzt noch 250€ an Paypal zahlen um dein Paypal auszugleichen.. oder hast du dich da nur verschrieben?
 
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Merlin74 schrieb:
oder hast du dich da nur verschrieben?

Du hast es einfach nur falsch verstanden! Die 250,00 Euro Guthaben waren die ganze Zeit auf dem PayPal Konto des TE! Und genau diese hat sich PayPal nun wieder zurück geholt aufgrund des Käuferschutzes. Das meint der TE sicherlich mit

Paypal hat den Betrag einfach meinem Paypal Konto negativ in Rechnung gestellt

Selbst wenn der TE sich das Guthaben sofort auf sein Girokonto hat überweissen lassen würde sich PayPal die 250,00 Euro nun von hier holen. Deshalb wäre dies auch die bessere Option da der TE diese Lastschrift zurück holen könnte. Das PayPal Konto wäre in diesem Fall futsch und er würde auch noch ein paar Inkasso Bettelbriefe bekommen aber mehr passiert da auch nicht.

In beiden Fällen hat der TE also kein Minus gemacht und auch keine 250,00 Euro doppelt bezahlt. Der entstandene Schaden ist lediglich der Monitor.
 
Der Einwand ist aber nicht ganz abwegig, denn der TE schreibt das:
Schmollor schrieb:
1. Paypal hat den Betrag einfach meinem Paypal Konto negativ in Rechnung gestellt, da ich kein Guthaben hatte.
Also hatte ich in der App in dicker roter Schrift stehen" Bitte überweisen Sie 250€ um ihr Konto auszugleichen"
Ihr Konto ist für alle Transaktionen gesperrt bis Ihr Konto ausgeglichen ist.
Das würde bedeuten, dass der TE entweder den Betrag zurückgeschickt (evtl. als normale Zahlung per PP an den Käufer) hat oder das Geld auf die Bank bereits abgezogen hat, wenn dem so ist. Zu erwähnen ist hier dass der TE nicht mal wusste das der Käufer per Käuferschutz bezahlt hat. Sonst wäre das Konto ja auf 0 wenn er das Geld draufgelassen hat und PP sich die 250 krallt.. Paypal holt sich das Geld in diesen Fällen auch nicht per Lastschrift, da musst du aktiv einzahlen.
Yiasmat schrieb:
Selbst wenn der TE sich das Guthaben sofort auf sein Girokonto hat überweissen lassen würde sich PayPal die 250,00 Euro nun von hier holen.
Nein, auch hier würde erst das PP-Konto belastet.

Hoffe ja dass das wirklich nur missverständlich geschrieben wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Yiasmat schrieb:
Du hast es einfach nur falsch verstanden! Die 250,00 Euro Guthaben waren die ganze Zeit auf dem PayPal Konto des TE!
Das PP Konto war auf Null, aber PP hat dem Käufer 250,-- erstattet und das PP Konto des Verkäufers auf minus 250,-- gestellt.
Und diese 250,-- musste er gegenüber PP ausgleichen.
 
Er musste nicht. Er hat das (leider?) getan, bzw. wohl aus anderen Verpflichtungen heraus, die er aufgrund der Nutzung von Paypal hat.

Mein Paypal-Konto war auch schon im Minus, bevor es dann resettet wurde. Was wollen die machen? Vorbei kommen und mich hauen?
 
Schmollor schrieb:
Und ich auf mein Paypal Konto angewiesen bin.
Das kann ich durchaus nachvollziehen, @Schmollor .

Schmollor schrieb:
Laut eigenem Telefonat vorgestern mit Paypal hätte ich als Verkäufer keine Chance gegenüber der Argumentation des Verkäufers gehabt das der Artikel Defekt bei ihm ankam.
Das sehe ich anders und stimme da mit @Avatoma

Avatoma schrieb:
in jedem Fall ist Paypal aber kein Gericht.
überein.

Wenn Du hier aus den dargestellten Gründen nicht gegen den Käufer vorgehen möchtest - auch gut.

Verbuche es als Lehrgeld und handhabe Paypalverkäufe zukünftig anders. Vorschläge hast Du ja hier dazu bekommen.
 
Yiasmat schrieb:
@N.o.L.i.m.i.t.

Viel Spaß beim einklagen! Denn hättest Du den kompletten Thread gelesen wüsstest du dass der (nun komplett defekte) Monitor wieder beim TE ist und das Geld längst von PayPal zurück geholt wurde und wieder beim Käufer ist. Der Käufer ist fein raus und der Schaden ist nun beim TE der es nun als Lehrgeld verbuchen muss oder Klagen kann was aufgrund des Streitwerts aber wohl keinen Sinn macht. Da bringt dir Dein BGB auch nichts!

Glück hat der TE nur wenn er das in Post #42 von It's-a me! beschriebene machen kann. Sonst bleibt er auf allen Kosten sitzen.
Ich wollte darauf abheben, dass die Gefahr in dem Moment auf den Käufer übergeht, in dem der Verkäufer das Paket an den Transportdienstleister übergibt.
 
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Hätte der Käufer das Geld nicht wieder zurückholen können, hätte er doch kaum noch handhabe gehabt. Ohne Absprache die Ware zurückzuschicken - was kann der VK dafür, wenn der Käufer seine Ware nicht mehr will.
So ist es nun blöd gelaufen und der VK ist angeschmiert.
Ich weiß schon, warum ich sowas auf KA sehr ungern verkaufe. Die Problemgefahr ist auf den Plattformen bei Versand schon sehr hoch.
Genauso andersrum kaufe ich auch nichts mehr auf Versand. Entweder es ist in fahrbarer Nähe zum Abholen oder ich gehe das Risiko bewusst ein, das was sein könnte. Bei einem 30€ Teil ist da Risiko geringer, dass man einem Scammer aufsitzt.

Hab vor 2 Jahren mal Bildschirme verkauft und hatte auch einige Anfragen für Versand - war mir aber zu riskant. Hab dann doch irgendwann jemanden gefunden, der sie abgeholt hat.
Kann ich nur jedem raten, grad solche empfindlichen Sachen nicht zu versenden/per Versand bei Privat zu kaufen.

Für den TE ist es schade und echt blöd gelaufen. Aber mal eine Frage zu PP: Erkennt man denn, ob etwas per F&F oder regulär gezahlt wurde? In dem Fall wurde der Betrag ja genau so angepasst, das es daran nicht auffällt. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, das zu entdecken? Falls ja, würde ich da in Zukunft mal bewusster drauf achten, auch wenn ich bislang keine Probleme damit hatte.
 
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Da steht entweder Zahlung empfangen(Dienstleistung) oder Geld erhalten(FF). Normalerweise sieht man auch die Übersicht der gezahlten Gebühren.
 
Schon wieder die Frage falsch verstanden @Confused Johnny ?! Lese- und Verständniskompetenz nicht vorhanden? Das

Khaotik schrieb:
Erkennt man denn, ob etwas per F&F oder regulär gezahlt wurde?

bezieht sich auf die Verkäufersicht ob man von dieser Seite aus erkennen kann mit welcher PayPal Bezahlvariante bezahlt wurde.


@Khaotik weicht der Betrag um wenige Cent nach oben oder unten ab kann man sich sicher sein dass mit PayPal Waren und Dienstleistungen bezahlt wurde und der Unterschied auf rundungen zurück zu führen ist. Denn via PayPal Gebührenrechner kann man sich ja ausrechnen lassen wieviel man inklusive Gebühren senden muss damit genau die ausgemachte Summe beim Empfänger ankommt. Keine Ahnung ob es auch aus der Betrag Empfangsbestätigungs E-Mail von PayPal hervorgeht ob die Zahlung via Waren & Dienstleistungen bezahlt wurde oder nur via Familie & Freunde.

Vermutung von Mir:

Bei Waren & Dienstleistungen steht die Adresse dabei zwecks Verkäuferschutz an die man senden muss. Diese fehlt? vermutlich bei Familie & Freunde.

@Schmollor hast Du diese E-Mail noch und könntest es ggf. auflösen? Ggf. auch noch eine ältere Mail wo via Familie & Freunde an Dich bezahlt wurde damit man den eventuellen Unterschied zwischen beiden Bezahlarten sehen kann?
 
Raptorlake schrieb:
Und weil du keine hattest, kann bei keinen jemals Probleme gegeben haben?
Das hat er nicht geschrieben, er hat nur geschrieben, dass die pauschale Aussage "Paypal ist ein Drecksladen" nicht richtig ist weil er noch nie Probleme hatte. Ich übrigens auch nicht. Damit sagt aber keiner, dass es mit Paypal keine Probleme geben kann.
N.o.L.i.m.i.t. schrieb:
Ich wollte darauf abheben, dass die Gefahr in dem Moment auf den Käufer übergeht, in dem der Verkäufer das Paket an den Transportdienstleister übergibt.
Aber nur wenn der Verkäufer auch ordnungsgemäß verpackt, sonst helfen mir die ganze Sachmangelhaftung oder Gefahrenübergang nichts.

Ich hab bei mir mal gekuckt als ich gelesen habe was Du @Yiasmat geschrieben hast. Also via Paypal App auf iOS kann ich, genau wie Du sagst, nicht sehen wie gezahlt wurde.
Also in der E-Mail bei F&F steht keinerlei Hinweis auf F&F. Hab grad mal gekuckt.
 
@Yiasmat @FrankenDoM wen dem wirklich so ist, dass man das als Empfänger abseits des Betrags und evtl. geringfügig abweichender Summe nicht erkennen kann, würde ich dann künftig auch von PP als Zahlungsempfänger Abstand nehmen. Da kann ja jeder herkommen und behaupten, er hat was kaputtes bekommen (muss ja nur selbst schon 1:1 das Gleiche kaputte Produkt zuhause haben) und bekommt "schwupps" sein Geld einfach wieder zurück. Das hat in der Form ja auch massives Missbrauchspotential. Hier sollten Zahlungen dringend als private oder Dienstleistungszahlung markiert werden.

Auf der anderen Seite finde ich es auch nicht so geil, meine Bankdaten für eine direkte Überweisung herauszugeben. Da war mir eine einfache, halbwegs anonyme Email-Adresse, schon lieber.
 
Die Frage ist doch ggf. bereits, ob vertraglich vereinbart war, dass Paypal Friends genutzt wird...
 
@Avatoma Auf diesen Thread bezogen würde ich aus Post 1 rauslesen "ja", aber sowohl hier als auch generell hat man halt trotzdem erstmal das Geschiss wenn es der Andere anders macht und man es nicht sehen kann.

@Khaotik
Also ich hab paar Geldeingänge bei denen ich 100% sicher weiß, dass es F&F war, weil der Sender wirklich Family oder Friends gewesen ist, aber ich es anhand der Mail oder in der App nicht rauslesen kann.
Hab da direkt mal gekuckt als das @Yiasmat letzte Woche geschrieben hat.
 
FrankenDoM schrieb:
erstmal das Geschiss wenn es der Andere anders macht und man es nicht sehen kann.
Eben, das ist ja genau das Problem.
Würde man den ganzen Fall jetzt richtig hart per Anwalt eskalieren lassen, bekäme man ggf. sogar recht. Aber wer weiß das schon. Und der geringe Streitwert sorgt wiederum dafür, dass man es doch eher bleiben lässt.
Wenn man nicht gerade selbst Anwalt ist und ggf. an sowas auch eine "diebische" Freude hat, ist der Kosten/Nutzen-Faktor oft ein Problem.
Bei 4- oder gar 5-stelligen Beträgen natürlich ganz andere Hausnummern.
Ebenso im B2B-oder B2C-Bereich, da hier ja nochmal ganz andere Regeln gelten.

Für mich ein klares Versäumnis (oder doch so gewollt?...) von Paypal, hier keine klare Trennung oder Kennzeichnung vorzunehmen. Es wäre ja mehr als einfach. Glaube nicht, dass man das bei Paypal vergessen hat, sondern ganz bewusst darauf verzichtet.
 
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bei Zahlung mit pp Dienstleistung ist eine Lieferadresse angegeben. Wurde auch schon häufig mit konfrontiert, dass FF angemacht war und dann mit Dienstleistung bezahlt wurde.
 
FrankenDoM schrieb:
Aber nur wenn der Verkäufer auch ordnungsgemäß verpackt, sonst helfen mir die ganze Sachmangelhaftung oder Gefahrenübergang nichts.

Davon steht im §447 BGB genau nichts, das sollte aber natürlich selbstverständlich sein
 
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