Monitor beim Käufer angeblich defekt !?!

Schmollor schrieb:
Darauf hin hat er sich aufgeregt und siehe da der Monitor wurde doch per Paypal Käuferschutz gekauft.
Ich war mir sicher das wir Paypal F&F vereinbart hatten. So steht es auch im Kleinanzeiegn Chat.

Ja und? Ihr könnt soviel vereinbaren wie ihr wollt. Das bekommst Du gar nicht mit ob der Käufer mit oder ohne PayPal Käuferschutz bezahlt wenn er die Gebühren miteinrechnet. Lediglich wenn der Gesamtbetrag um wenige Cent nach oben oder unten abweicht siehst Du dass mit PayPal Käuferschutz bezahlt wurde.

PayPal selbst bietet diesen Gebührenrechner auch an:

https://gebuehren-rechner.info

Bei 250 inklu Porto hat der Käufer also 256,57 Euro bezahlt damit unterm Strich die 250 rauskommt. Den Totalschaden hast Du jetzt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Schmollor
Schmollor schrieb:
Naja Paypal hat sich schon gemeldet und die 250 € direkt wieder von meinem Konto einbehalten.

Hattest du das Geld noch am PayPal Konto oder wurde dir das vom Bankkonto eingezogen per Einzugsermächtigung? Bei zweiterem würde ich das Geld wieder zurückbuchen lassen. PayPal steht nicht über dem Gesetz und hat kein Recht zu entscheiden welche Seite im Recht ist. Danach wird vermutlich das PayPal Konto gesperrt und man wird ein paar böse Briefe von PayPal erhalten. Aber mehr können sie ohne ein Gerichtsverfahren, dass sie mit hoher Wahrschinlichkeit verlieren würden, nicht machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Oudenstekelig
Orientiere dich an der Gesetzeslage.

Zitat
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).
Zitatende

Das heisst, der Käufer muss seine (evtl.) Ansprüche an den Dienstleister richten
 
@N.o.L.i.m.i.t.

Viel Spaß beim einklagen! Denn hättest Du den kompletten Thread gelesen wüsstest du dass der (nun komplett defekte) Monitor wieder beim TE ist und das Geld längst von PayPal zurück geholt wurde und wieder beim Käufer ist. Der Käufer ist fein raus und der Schaden ist nun beim TE der es nun als Lehrgeld verbuchen muss oder Klagen kann was aufgrund des Streitwerts aber wohl keinen Sinn macht. Da bringt dir Dein BGB auch nichts!

Glück hat der TE nur wenn er das in Post #42 von It's-a me! beschriebene machen kann. Sonst bleibt er auf allen Kosten sitzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Raptorlake und RedPanda05
Avatoma schrieb:
warum ich konsequent keine Sachen verkaufe, sondern entsorge.
Das handhabe ich ähnlich. Verschenken oder entsorgen.
 
Ich persönlich würde klagen. Vor dem Amtsgericht brauche ich nicht mal einen Rechtsanwalt. Den würde ich mir aber nehmen, weil ich ja nur klage, wenn ich meine, auch zu gewinnen. Und dann muss ihn die andere Partei bezahlen.

Dieselbe andere Partei, die sich keinen neuen Monitor leistet oder leisten kann, also ggf. rasch einknickt, wenn das Prozessrisiko hart auf dem Tisch liegt...

@RedPanda05

lol, in Indien wird Industriemüll ganz normal im Hof der Unternehmen verbrannt, aber ich bin Schuld, weil ich aufgrund der völlig bescheuerten Rechtslage nichts mit Idioten zu tun haben will? Muahahahaha.
 
Avatoma schrieb:
Ich persönlich würde klagen.

Ich befürchte, dass dem TO der Aufwand für eine solche Klage zu aufwendig und zu risikobehaftet sein könnte.

Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Erfolgsaussichten einer Klage abhängig von den Umständen des Einzelfalls sind, insbesondere von der Beweisführung.

Hinzu kommt, dass ein solches Klagebegehren für einen Nichtjuristen nur mit dem Einsatz einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes zu bewältigen ist, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten und Risiken richtig eingeschätzt werden.

Die Beauftragung einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes verursacht Kosten, für die der TO erst einmal einzustehen hat und in der der Regel mit einem Kostenvorschuss in Vorleistung gehen muss.
 
So ich noch einmal,

erst einmal, noch mal ein Dankeschön für die vielen Hilfreichen Ratschläge und Hinweise besonders von Froki.
Und natürlich beantowrte ich hier auch noch einmal die eine oder andere Frage.
1. Paypal hat den Betrag einfach meinem Paypal Konto negativ in Rechnung gestellt, da ich kein Guthaben hatte.
Also hatte ich in der App in dicker roter Schrift stehen" Bitte überweisen Sie 250€ um ihr Konto auszugleichen"
Ihr Konto ist für alle Transaktionen gesperrt bis Ihr Konto ausgeglichen ist.

2. Ich habe dem Käufer dann zähneknirschend den Betrag zurückerstattet, das habe ich getan da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze, noch nicht. Und ich auf mein Paypal Konto angewiesen bin.

3. Ich hätte DHL niemals beweisen können das ich das Paket sicher verpackt hatte, es war halt in OVP verpackt so wie beim Erst-Kauf und damals auch von DHL so zugestellt. Und genau diese OVP ist laut AGB von DHL zu wenig, da gehört eine Umverpackung mit Dämmmaterial drumzu.
Ich hatte auch keine Bilder gemacht wie der Monitor von innen verpackt war. Ich könnte lediglich mit Bildern dokumentieren wie die Aussenverpackung aussah.

4. Laut eigenem Telefonat vorgestern mit Paypal hätte ich als Verkäufer keine Chance gegenüber der Argumentation des Verkäufers gehabt das der Artikel Defekt bei ihm ankam.
Paypal hätte hier mit einer großen Wahrscheinlichkeit für den Käufer entschieden und gegen mich.
Denn Paypal interessiert auch nicht die Sachmängelhaftungs Klausel als Privatverkäufer in einem Ineserat.
Für Paypal ist hier relevant ob der gekaufte Artikel stark von dem beschriebenen Artikel abweicht.
Und hier habe ich einen voll funktionsfähigen Monitor zum Verkauf angeboten und der Käufer laut eigener Aussage einen defekten Monitor von mir erhalten. Und hier greift laut Paypal der Käuferschutz.

Ich hätte also wie Froki schrieb auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen müssen um hier eine Einigung zu finden. Einen Anwalt möchte ich auch nicht bei einem Streitwert von 250 € hinzuziehen. Den ich erst einmal aus eigener Tasche hätte zahlen müssen.

Wie bereits erwähnt noch einmal ganz ganz vielen Dank an die tolle Community hier bei Computer Base
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Oudenstekelig
Tja das passiert wenn man mit Paypal verkauft. Anscheinend hat er ja als Dienstleistung das Geld verschickt?
Sonst hätte er gar nicht PP einschalten können. Da hast du leider nicht aufgepasst, du musst immer schauen ob da Gebühren dabei sind bei der PP-Transaktion. Sonst hättest du dich lässig zurücklehnen können, der Monitor hat ja funktioniert.

Als Lehrgeld abhaken:
Zukünftig nur noch Überweisung bei hochpreisigen Teilen anbieten.
Funktion (z.B cpu) mit Handy/Screenshots festhalten.
Versandkarton/Innenleben fotografieren.

Dann kann dir nichts passieren und kannst dich hinlegen
 
Zuletzt bearbeitet:
Paypal ist meiner Meinung nach ein Drecksladen, in jedem Fall ist Paypal aber kein Gericht. Es ist völlig irrelevant wie irgendein Dödel bei Paypal entscheidet, entscheiden würde oder entschieden hat.

Mein Verständnis ist, dass du nach wie vor einen Kaufvertrag mit dem Käufer hast, den du natürlich ggf. erfüllen lassen kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bully49

Kein "upps". Die Paypal-Rechtsabteilung hat meine Kontaktdaten noch vom letzten Mal, als sie meines Erachtens ungerechtfertigterweise eine Inkasso-Butze auf mich gehetzt haben, nur um sich nach meiner Antwort nie wieder sachgemäß zurückzumelden.

Wer Angst vor Paypal hat der weiß nur nicht, wie viel für die mit jedem einzelnen Gerichtsprozess auf dem Spiel steht, in dem es direkt oder indirekt um deren meines Erachtens zumindest in Teilen fragwürdiges Geschäftsgebaren geht.


Deshalb würde ich als TE mit dem aktuellen Stand der Dinge auch nicht verbleiben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Penicillin
Also, ich bezahle per PayPal seit gefühlte 15-18 Jahren... Noch NIE hatte ich Probleme mit denen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM und Avatoma
Das ist doch super. Deshalb habe ich auch von meiner Meinung gesprochen und keine allgemeingültige Aussage getroffen........... fast so, als ob das den ggf. justiziablen Unterschied bedeuten würde. :P
 
Bully49 schrieb:
Also, ich bezahle per PayPal seit gefühlte 15-18 Jahren... Noch NIE hatte ich Probleme mit denen.
Und weil du keine hattest, kann bei keinen jemals Probleme gegeben haben?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Oudenstekelig und Avatoma
Zurück
Oben