Cool Master schrieb:
Seh ich auch so nen Klaps aufn Hintern hat noch niemand geschadet.
Mal außen vor gelassen, ob ein Kind durch "maßvolle" Prügel körperlichen oder seelischen Schaden nehmen würde und ob das irgeneinen pädagogischen Nutzen hat:
Hält es irgendwer für angemessen, seine eigenen Kinder zu schlagen, nur weil die Musikindustrie zu faul und/oder zu unfähig ist, sich zeitgemäße Verwertungsmodelle für ihre Produkte auszudenken?
Ist Prügel für Kinder gerechtfertigt, wegen unbewiesenen Träumereinen von Medienkonzernen über zusätzliche Fantastilliardeneinnahmen in einer fiktiven Welt ohne Filesharing?
Mir platzt immer wieder der Kragen, wenn ich Lobbyisten dieser Konzerne von "Moral" reden/schreiben sehe. Ausgerechnet diese Schweinebande, die Profite über Menschenrechte stellt und wörtlich Kinderpornographie im Internet für eine "großartige Sache" hält, weil man die prima als Vorwand für die Einführung von Zensur und Totalüberwachung benutzen kann.
Für solche skrupellosen Schweine wollt ihr eure Kinder verprügeln?
Und dann noch was zu den "Warnhinweisen".
Das ist ja eine ziemlich einmalige Sache. Man nehme z.B. das von der MIFI oft und gerne strapazierte Gleichnis mit Diebstahl: "Du wurdest auf frischer Tat beim Diestahl ertappt. Mach das noch zwei weitere mal und du bekommst Ärger..."
Wenn die MIFI der Meinung ist, dass das heutige Urheberrecht richtig, sinnvoll und verhältnismäßig ist, dann sollen sie gefälligst den Arsch in der Hose haben und es auch konsequent anwenden und durchsetzen. Wenn ausreichende Beweise gegen einen illegalen Filesharer vorliegen, dann soll der vor Gericht gestellt und verurteilt werden.
Dann würden wir ja sehen, wie lange es das Urheberrecht in dieser Form noch geben würde, wenn allein in Deutschland alljährlich viele Millionen deswegen vor Gericht gezerrt werden und das Justizsystem damit zum Zusammenbrechen gebracht wird.
Statt dessen versucht die MIFI jeden Trick, um das rechtsstaatliche Justizsystem außen vor zu lassen, weil sonst alles zusammenbrechen würde. Das spricht meiner Meinung nach Bände darüber, wie gut dieses Gesetz in einen Rechtsstaat passt. Die "Warnhinweise" sind das offene Eingeständnis, dass das heutige Urheberrecht mit rechtsstaatlichen Methoden nicht durchsetzbar ist und in so einem Fall muss nicht der Rechtsstaat angepast oder umgangen werden, sondern das fragliche Gesetz reformiert. Zumal wenn es beim Urheberrecht in den fraglichen Teilen nicht mal um Grundrechte geht. Es gibt kein Grundrecht auf Profit mit dem Geschäftsmodell seiner Wahl. Sehr wohl aber auf anonyme, unbeobachtete und ungehinderte Kommunikation.