Muss ich zweimal Windows 11 kaufen für 2 PCs (Windows Key)?

E

eric2398

Gast
Jemand auf Google sprach von: ja kannst du auf mehrere PCs installieren, aber den Key kann man nur einmal aktivieren.

Verstehe ich also so richtig: wenn ich mein Windows 11 (USB-Stick Version) auf einem PC installiere und den Key aktiviere, muss ich dann Windows 11 nochmal kaufen, damit ich den zweiten Key hab und es auf dem zweiten PC ordnungsgemäss läuft?
 
1 Key = 1 Rechner
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: H3llF15H
Du brauchst 2 Lizenzen, ja klar.
Mit dem Stick kannst du alle PCs der Welt neu installieren, da ist keine Lizenz drauf. (Beim gekauften USB Stick glaube ich auch nicht)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: WinFan
di26 schrieb:
Selbst wenn du Windows mehrfach auf dem selben Rechner nutzt
Was soll denn das bedeuten?
Der Key ist an die Hardware gebunden und sonst nix. Du kannst dein Windows so oft installieren wie du willst, solange du nicht gerade dein MB tauschst und ist mit dem immer selben Key aktiviert.
 
im normalfall: ein gerät, eine lizenz.

unter umständen auf einem standgerät sowie auf einem notebook parallel, dein lizenzvertrag gibt dir auskunft.
 
Rokitt schrieb:
Was soll denn das bedeuten?
Angenommen du nutzt beispielsweise ein VM, dann brauchst du schon zwei Lizenzen an einem Rechner.
Rokitt schrieb:
Der Key ist an die Hardware gebunden und sonst nix.
Nur weil der Key funktioniert, heißt es nicht, dass du eine gültige Lizenz hast. Wenn du Windows gleichzeitig mehrfach installiert hast, brauchst du für jede Installation einen Lizenz. Selbst wenn du es auf C: und D: vom selben Rechner installierst
Ergänzung ()

whats4 schrieb:
im normalfall: ein gerät, eine lizenz.
Nein, das stimmt nicht. Im Normalfall brauchst du eine Lizenz pro Installation. Lies doch einfach mal die Lizenzbestimmungen
 
@Rokitt

Solange man es Privat nutzt ja. Bei Hyper-V/VM Maschinen wird es bei mehr als 2 knifflig was die Aktivierungen angeht.

Als Firma muss auch für jede VM eine Lizenz kaufen.
 
du wirfst da äpfel und birnen durcheinander.
klar brauchts eine eigene lizenz für die VM.
die VM rennt auch gleichzeizig mit dem host system.

aber von einer multiboot install kann immer nur eine instanz gleichzeitig aktiv sein.
was etwas völlig anderes ist.
 
Vielleicht kann ja hier mal jemand berichten, wie es sich verhält, wenn der gleiche Key auf mehreren Geräten installiert wird?
 
Gleichzeitig mehrfach... aber auch nur in der VM.
Das ist nicht gerade ein typischer Anwendungsfall für den Normalanwender.
 
Bitte nicht soooo weit ausschweifen. Hier geht es wohl nicht um Hyper-V, Enterprise Lizenzen oder VMs.
Sondern der TE hat 2 PCs und will darauf jeweils ein Windows haben.
Und dafür braucht er 2 Lizenzen, ganz simpel.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: be_myself, mrdeephouse, PericoloGiallo und 9 andere
di26 zielst auf virtuelle Umgebungen ab. Das ist aber mit Consumer-Windows sowieso ein Problem, da eine VDA-Lizenz benötigt wird, die es aber gar nicht für Consumer-Editionen gibt. Dann gibts aber noch Ausnahmen ... das wird zu hart off-topic.

"Windows to Go" (USB-Stick) ist eine Enterprise-Lizenz mit Software-Assurance. Die darfst du als Privatperson gar nicht verwenden.

Windows für Privatpersonen auf einem USB-Stick verhält sich lizenzseitig wie ein normales Windows. Dort gilt dann für deinen Fall: Du brauchst für jeden PC, an dem du deinen USB-Stick verwendest, eine eigene Lizenz. Du hast auch kein Sonderrecht, weil du Windows ja "nie zeitgleich an mehreren PCs verwendest", du brauchst für jedes Gerät eine Lizenz.
 
Makkaroni schrieb:
Vielleicht kann ja hier mal jemand berichten, wie es sich verhält, wenn der gleiche Key auf mehreren Geräten installiert wird?
Es geht technisch, ist aber nicht erlaubt. Mehr gibt es nicht zu berichten, da hier im Forum keine Hilfestellungen zu illegalen Inhalten gegeben werden dürfen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Terrier
Die Aktivierungsserver werden das bei Mehrfachaktivierungen schon regeln, ;)
 
Makkaroni schrieb:
Vielleicht kann ja hier mal jemand berichten, wie es sich verhält, wenn der gleiche Key auf mehreren Geräten installiert wird?
funktioniert bis zu einer bestimmten anzahl. wenn der key auf zu vielen verschiedenen geräten aktiviert wird, wird er gesperrt.

das mit den windows 10 keys ist nicht mehr wirklich durchsichtig. früher hattest du n aufkleber mit dem key und das wars - ein aufkleber, ein pc, ein lizenzhalter. microsoft verknüpft aber mit win10 den key mit dem mainboard, d.h. sobald einmal ein board mit win10 aktiviert wurde, ist der key an die hardware gebunden, obwohl hinterher nicht klar ist, was mit dem board passiert. ich habe mal ein board als b-ware bei einem großen händler gekauft, und mit dem board wurde vor der rücksendung windows aktiviert. ich weiß garnicht, ob es ohne microsoft account (also offline installation) überhaupt möglich ist, den key wieder von der hardware zu lösen. da kann man als neuer besitzer nur selber n neuen key eingeben und der lizenzinhaber der letzten lizenz hat mit dem board seinen key ins nirvana geschossen. das selbe spiel mit reparaturen, wenn das board gewechselt werden muss. theoretisch ist das ein "neuer PC" - und eigentlich wäre da als "2. PC" eine neue lizenz fällig - aber das auch völliger unsinn, weil man ja nur einen pc hat - halt mit neuer hardware. ggf. wird das alte board repariert und kommt mit dem schlüssel wieder in den umlauf, es wird verkauft, der schlüssel ist noch dran gebunden etc...

da hat microsoft die büchse der pandora geöffnet. ich glaube es ist für niemanden mehr irgendwie nachvollziehbar, wo die lizenzen legal oder illegal ihre runden drehen.

deshalb verfolgt microsoft auf privater ebene so zeug eigentlich nicht - die sind froh, wenn leute windows installieren und sich ausspionieren und mit werbung volltexten lassen.

im businessumfeld wird microsoft bei sowas aber grätig.

letztendlich kann man hier aber nur empfehlen sich an die nutzungsbedingungen von microsoft zu halten.

Slayn schrieb:
Gegen welches Gesetzt verstößt er dann?
verstoß gegen die nutzungsbedingungen von microsoft. ein gesetz gibt es hier nicht. das geht in deutschland eher in die andere richtung mit der erlaubnis des verkaufs von gebrauchten lizenzen, was das thema in der praxis noch viel chaotischer macht.
 
Zurück
Oben