..na super...Maxtor gibt ab 1. Oktober nur noch ein Jahr Garantie

Sir Mouse

Ensign
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Aug. 2001
Beiträge
225
...das kann ja lustig werden....

auf hartware.net ist zu lesen...

http://www.hartware.de/news.html?id=27982

Zitat
****
schlechte Nachricht aus dem Hause Maxtor gibt es aber auch: Ab 1. Oktober wird Maxtor nur noch ein Jahr Garantie auf seine ATA-Geräte geben und nicht mehr drei Jahre wie zuvor
****

was bleiben da noch für Hersteller übrig???

IBM...die gleiche Sch***, WD ???

CU Sir Mouse
 
Na also in Deutschland sind seit dem 1.1.2002 zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Also wird es zumindest in Deutschland auch weiterhin mehr als ein Jahr geben.
 
..Moment

1. da fehlt immer noch ein Jahr!!! (alte Garantiezeit 3 Jahre!!)

2. das neue Garantierecht besagt folgendes

Der Händler muss im Streitfall beweisen, dass das Teil im Neuzustand defektfrei war.Allerdings nur während der ersten 6 Monate. :-)

Für die übrigen 18 Monate liegt die Beweispflicht beim Käufer. :-(



sieht’s der Kunde ist König...aber nicht DE

CU Sir Mouse
 
Zuletzt bearbeitet:
Ermm... das wird aber dazu führen, dass die Händler keine Maxtor Platten mehr verkaufen werden. Maxtor: 1 Jahr | Gesetz: 2 Jahre.
Die Händler werden wohl kaum 1 Jahr Garantie auf sich nehmen und ggf. Ersatz aus eigener Tasche erstatten, weil sie dazu verpflichtet sind wenn sie auch ne schrottige IBM verkaufen können für die der Hersteller aufkommt.

Meine WD hat noch 3 Jahre Garantie. Da bin ich ja beruhigt ;)

Peer
 
die können nicht 1 jahr machen.
weil in deutschland es per gesetz 2 jahre ist.
 
@ guillome das ist schon richtig, aber :

Der Händler muss im Streitfall beweisen, dass das Teil im Neuzustand defektfrei war. Für die übrigen 18 Monate liegt die Beweispflicht beim Käufer.

und peer15 hat Recht, es werden Händler keine Maxtor HD mehr gerne verkaufen wollen..

CU Sir Mouse
 
Original erstellt von Sir Mouse
@ guillome das ist schon richtig, aber :

Der Händler muss im Streitfall beweisen, dass das Teil im Neuzustand defektfrei war. Für die übrigen 18 Monate liegt die Beweispflicht beim Käufer.

und peer15 hat Recht, es werden Händler keine Maxtor HD mehr gerne verkaufen wollen..

CU Sir Mouse
kann ich nicht sagen wie sich das mit der beweislast nach 6 monaten verhält. aber fakt ist das es in deutschland 2 jahre garantie sind. die gelten auch wenn ein händler festplatten bei maxtor kauft.
2 jahre garantie ist ein eu recht zitat: "Die neue Verjährungsfrist dieser Gewährleistung von zwei Jahren beruht auf einer EU-Richtlinie, die in Deutschland über das Schuldrecht umgesetzt wurde".
und genau deshalb hat sich auch maxtor an deutsche (eu)gesetze zu halten. und wenn die festplatte in der zeit nach den 6 monaten kaputt geht (fehlerhafte sektor uä.) ist das eindeutig ein garantiefall. ist bei anderen herstellern genau so.
natürlich bekommst du keine garantie wenn du das teil nicht sachgemäß behandeslt (z.b. fallen lassen), aber das ist auch bei den ersten 6 monaten so der fall.


auszug aus einem gesetzestext:

"Dieses Verbraucherrecht darf vertraglich nicht eingeschränkt werden. Geschäftsbedingungen, die die Gewährleistung verkürzen, sind also ungültig. Lediglich bei Gebrauchtwaren ist eine Gewährleistung von nur einem Jahr zulässig."

da man in der regel beim kauf einer festplatte in einem geschäft neuwertige ware kauft müssen die 2 jahre gelten.

 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nebenbei ein kleines Gewerbe, und mein Großhändler gibt mir nur 6 Monate Garantie!!!!

Die neue Regelung gillt nur für den Endkunden, nicht von Händler zu Händler...daher werde ich und sicherlich auch viele andere Händler keine Hardware verkaufen, bei der nicht zwei Jahre Herstellergarantie besteht!

Cu Sir Mouse
 
Original erstellt von guillome
auszug aus einem gesetzestext:

"Dieses Verbraucherrecht darf vertraglich nicht eingeschränkt werden. Geschäftsbedingungen, die die Gewährleistung verkürzen, sind also ungültig. Lediglich bei Gebrauchtwaren ist eine Gewährleistung von nur einem Jahr zulässig."

da man in der regel beim kauf einer festplatte in einem geschäft neuwertige ware kauft müssen die 2 jahre gelten.

Wo hast du die Gesetzestexte her? Ist sehr praktisch sowas parat zu haben, falls man mal Ärger hat!

Gruß,

Peer
 
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