Ralle :-)
Ensign
- Registriert
- Jan. 2005
- Beiträge
- 193
Guten morgen,
vllt könnt ihr mir weiterhelfen oder zumindest einen Tipp geben.
Folgendes ist passiert:
Ich hatte 4 Karten für das Spiel Schalke - Gladbach gekauft. Aus verschiedenen Gründen konnten meine Freundin, 2 Bekannte und ich nicht zu dem Fußballspiel gehen, also habe ich die Karten zum Orginalpreis auf Facebook in einer Gruppe zum verkauf gestellt (ohne Bilder o.Ä.). Relativ schnell meldeten sich dann auch zwei Leute an die ich dann die Karten jeweils verkauft habe. Dem einen habe ich sie per Einschreiben geschickt der andere hatte sie persönlich abgeholt.
Letzten Donnerstag bekam ich dann einen Brief des FC Schalke in dem es hieß ich hätte gegen die AGB verstoßen und die Karten zu einem höheren Preis verkauft. Ich soll nun 250 Euro Vertragsstrafe bis zum 19.02.19 bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichenen in der es heißt das die Karten nicht teurer (maximal 10 % teurer) veräußert werden dürfen. Unterschrieben ist natürlich nichts.
Meine Vermutung ist das einer der Beiden die Karten teurer veräussert hat... Die Frage ist nur Hafte ich dafür was andere mit dem Ticket machen?
Als erstes habe ich dann natürlich die Hotline angerufen welche mir dann sagte das sie keine Möglichkeit haben in die Daten zu sehen und ich eine Mail an AGB@Schalke04.de schicken soll. Das habe ich dann auch getan, mit der Bitte mich persönlich anzurufen. Bis jetzt habe ich allerdings keinen Anruf bzw. Antwort erhalten. Am meisten stört mich das ich nicht mal die Möglichkeit habe mich dazu zu Äußern. Geschweige denn irgendwelche Beweise gesehen habe.
Am Freitag hatte ich diesbezüglich schon einmal einen Anwalt kontaktiert, dieser will aber nur für eine Erstberatung 150 Euro. Da keine Rechtschutz besteht halte ich das für gewagt, zumal der Anwalt vor der Beratung nicht sagen kann ob die Chancen gut oder eher schlecht stehen.
Hat einer von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wenn ja wie seid ihr vorgegangen und wie ist es ausgegangen?
Für Antworten bzw Vorschläge ware ich sehr Dankbar.
Liebe Grüße
vllt könnt ihr mir weiterhelfen oder zumindest einen Tipp geben.
Folgendes ist passiert:
Ich hatte 4 Karten für das Spiel Schalke - Gladbach gekauft. Aus verschiedenen Gründen konnten meine Freundin, 2 Bekannte und ich nicht zu dem Fußballspiel gehen, also habe ich die Karten zum Orginalpreis auf Facebook in einer Gruppe zum verkauf gestellt (ohne Bilder o.Ä.). Relativ schnell meldeten sich dann auch zwei Leute an die ich dann die Karten jeweils verkauft habe. Dem einen habe ich sie per Einschreiben geschickt der andere hatte sie persönlich abgeholt.
Letzten Donnerstag bekam ich dann einen Brief des FC Schalke in dem es hieß ich hätte gegen die AGB verstoßen und die Karten zu einem höheren Preis verkauft. Ich soll nun 250 Euro Vertragsstrafe bis zum 19.02.19 bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichenen in der es heißt das die Karten nicht teurer (maximal 10 % teurer) veräußert werden dürfen. Unterschrieben ist natürlich nichts.
2.3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Kapitel C, Ziff. 2.2 vorliegt und
a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Verkäufers https://store.schalke04.de und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder
b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Verkäufer einverstanden ist und der Verkäufer unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.
2.4. Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Kapitel C, Ziff. 2.2 ist der Verkäufer unter Berücksichtigung der Schwere des dem Kunden vorzuwerfenden Verstoßes nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
a) Bei EinzelTickets ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag über das konkrete Einzelticket und von anderen Kaufverträgen des Kunden über andere EinzelTickets zurückzutreten.
b) Bei Dauerkartenabonnements ist der Verkäufer berechtigt, das zu dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis ganz oder teilweise außerordentlich und fristlos zu kündigen.
c) Der Verkäufer kann das Ticket sperren und dem Kunden den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern.
d) Der Verkäufer ist berechtigt, von Kunden, die unter Verstoß gegen Kapitel C, Ziff. 2.2 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Die Vertragsstrafe wird vom Verkäufer nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.
e) Der Verkäufer ist berechtigt, von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Kapitel C, Ziff. 2.2, Buchstabe a) und/oder Kapitel C, Ziff. 2.2, Buchstabe b)handelt.
f) Der Verkäufer ist berechtigt, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
2.5. Weitere Maßnahmen: Der Verkäufer behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in Kapitel C, Ziff. 2.2 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.
a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Verkäufers https://store.schalke04.de und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder
b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Verkäufer einverstanden ist und der Verkäufer unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.
2.4. Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Kapitel C, Ziff. 2.2 ist der Verkäufer unter Berücksichtigung der Schwere des dem Kunden vorzuwerfenden Verstoßes nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
a) Bei EinzelTickets ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag über das konkrete Einzelticket und von anderen Kaufverträgen des Kunden über andere EinzelTickets zurückzutreten.
b) Bei Dauerkartenabonnements ist der Verkäufer berechtigt, das zu dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis ganz oder teilweise außerordentlich und fristlos zu kündigen.
c) Der Verkäufer kann das Ticket sperren und dem Kunden den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern.
d) Der Verkäufer ist berechtigt, von Kunden, die unter Verstoß gegen Kapitel C, Ziff. 2.2 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Die Vertragsstrafe wird vom Verkäufer nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.
e) Der Verkäufer ist berechtigt, von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Kapitel C, Ziff. 2.2, Buchstabe a) und/oder Kapitel C, Ziff. 2.2, Buchstabe b)handelt.
f) Der Verkäufer ist berechtigt, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
2.5. Weitere Maßnahmen: Der Verkäufer behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in Kapitel C, Ziff. 2.2 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Meine Vermutung ist das einer der Beiden die Karten teurer veräussert hat... Die Frage ist nur Hafte ich dafür was andere mit dem Ticket machen?
Als erstes habe ich dann natürlich die Hotline angerufen welche mir dann sagte das sie keine Möglichkeit haben in die Daten zu sehen und ich eine Mail an AGB@Schalke04.de schicken soll. Das habe ich dann auch getan, mit der Bitte mich persönlich anzurufen. Bis jetzt habe ich allerdings keinen Anruf bzw. Antwort erhalten. Am meisten stört mich das ich nicht mal die Möglichkeit habe mich dazu zu Äußern. Geschweige denn irgendwelche Beweise gesehen habe.
Am Freitag hatte ich diesbezüglich schon einmal einen Anwalt kontaktiert, dieser will aber nur für eine Erstberatung 150 Euro. Da keine Rechtschutz besteht halte ich das für gewagt, zumal der Anwalt vor der Beratung nicht sagen kann ob die Chancen gut oder eher schlecht stehen.
Hat einer von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wenn ja wie seid ihr vorgegangen und wie ist es ausgegangen?
Für Antworten bzw Vorschläge ware ich sehr Dankbar.
Liebe Grüße