Nach Kartenverkauf Abmahnung erhalten

Ralle :-)

Ensign
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Guten morgen,
vllt könnt ihr mir weiterhelfen oder zumindest einen Tipp geben.
Folgendes ist passiert:
Ich hatte 4 Karten für das Spiel Schalke - Gladbach gekauft. Aus verschiedenen Gründen konnten meine Freundin, 2 Bekannte und ich nicht zu dem Fußballspiel gehen, also habe ich die Karten zum Orginalpreis auf Facebook in einer Gruppe zum verkauf gestellt (ohne Bilder o.Ä.). Relativ schnell meldeten sich dann auch zwei Leute an die ich dann die Karten jeweils verkauft habe. Dem einen habe ich sie per Einschreiben geschickt der andere hatte sie persönlich abgeholt.
Letzten Donnerstag bekam ich dann einen Brief des FC Schalke in dem es hieß ich hätte gegen die AGB verstoßen und die Karten zu einem höheren Preis verkauft. Ich soll nun 250 Euro Vertragsstrafe bis zum 19.02.19 bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichenen in der es heißt das die Karten nicht teurer (maximal 10 % teurer) veräußert werden dürfen. Unterschrieben ist natürlich nichts.


2.3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Kapitel C, Ziff. 2.2 vorliegt und
a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Verkäufers https://store.schalke04.de und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder
b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Verkäufer einverstanden ist und der Verkäufer unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.
2.4. Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Kapitel C, Ziff. 2.2 ist der Verkäufer unter Berücksichtigung der Schwere des dem Kunden vorzuwerfenden Verstoßes nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
a) Bei EinzelTickets ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag über das konkrete Einzelticket und von anderen Kaufverträgen des Kunden über andere EinzelTickets zurückzutreten.
b) Bei Dauerkartenabonnements ist der Verkäufer berechtigt, das zu dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis ganz oder teilweise außerordentlich und fristlos zu kündigen.
c) Der Verkäufer kann das Ticket sperren und dem Kunden den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern.
d) Der Verkäufer ist berechtigt, von Kunden, die unter Verstoß gegen Kapitel C, Ziff. 2.2 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Die Vertragsstrafe wird vom Verkäufer nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.
e) Der Verkäufer ist berechtigt, von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Kapitel C, Ziff. 2.2, Buchstabe a) und/oder Kapitel C, Ziff. 2.2, Buchstabe b)handelt.
f) Der Verkäufer ist berechtigt, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
2.5. Weitere Maßnahmen: Der Verkäufer behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in Kapitel C, Ziff. 2.2 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Meine Vermutung ist das einer der Beiden die Karten teurer veräussert hat... Die Frage ist nur Hafte ich dafür was andere mit dem Ticket machen?

Als erstes habe ich dann natürlich die Hotline angerufen welche mir dann sagte das sie keine Möglichkeit haben in die Daten zu sehen und ich eine Mail an AGB@Schalke04.de schicken soll. Das habe ich dann auch getan, mit der Bitte mich persönlich anzurufen. Bis jetzt habe ich allerdings keinen Anruf bzw. Antwort erhalten. Am meisten stört mich das ich nicht mal die Möglichkeit habe mich dazu zu Äußern. Geschweige denn irgendwelche Beweise gesehen habe.

Am Freitag hatte ich diesbezüglich schon einmal einen Anwalt kontaktiert, dieser will aber nur für eine Erstberatung 150 Euro. Da keine Rechtschutz besteht halte ich das für gewagt, zumal der Anwalt vor der Beratung nicht sagen kann ob die Chancen gut oder eher schlecht stehen.

Hat einer von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wenn ja wie seid ihr vorgegangen und wie ist es ausgegangen?
Für Antworten bzw Vorschläge ware ich sehr Dankbar.

Liebe Grüße
 
Erst mal solltest du einen schriftlichen Widerspruch einlegen, dass du die Karten zum Originalpreis verkauft hast und dir ein höherer Verkaufspreis nachgewiesen werden soll. Damit du zumindest nicht nichts tust. Wenn du Name und Anschrift der Käufer hast - schon mal gut.
 
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Du hast ja sicher eine Hardcopy von deinem FB Post?
Dann schreib der entsprechenden Stelle einen Brief und Weise die Vorwürfe zurück und lege entsprechenden Screenshot bei.
Dazu würde ich noch anmerken, das Dir nicht bekannt ist und nicht in deiner Verantwortung liegt, was die Erwerber mit den Karten veranstalten.
 
Da schiele ich besonders auf diesen Punkt:

"b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Verkäufer einverstanden ist und der Verkäufer unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird. "

Laut diesem Absatz hätte Ralle also Schalke tatsächlich beim Weiterverkauf über die neuen Besitzer informieren müssen - denke ich.
 
Name und Anschrift habe ich zumindest von einem der Beiden.
Ja von dem Facebook Post habe ich einen Screenshot sowie die Chatverläufe der beiden Käufer.

Okay, dann werde ich mich mal an einem schriftlichen Einspruch versuchen...
Was mache ich mit der Forderung? Erstmal einfach nicht bezahlen?

TheManneken schrieb:
Da schiele ich besonders auf diesen Punkt:

"b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Verkäufer einverstanden ist und der Verkäufer unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird. "

Laut diesem Absatz hätte Ralle also Schalke tatsächlich beim Weiterverkauf über die neuen Besitzer informieren müssen - denke ich.
Naja, die Karten sind ja eigentlich nicht personalisiert. Und wer guckt schon jedes Mal in die AGB bevor er etwas weiter verkauft. Es gibt ein offizielles Übergabeprotokoll in der FB-Gruppe welches ich allerdings erst nach dem ich den Brief seitens Schalke bekommen habe gefunden habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du widersprichst bezahlst du erstmal nicht. Wieso auch, du hast dem Vorwurf ja (berechtigt) widersprochen. Nun ist Schalke wieder am Zug. Warte deren Reaktion hab.
 
Man kann hier auch zuvor ansetzen.

Sind die AGB wirksam einbezogen?
Sind die Klauseln wirksam?

Natürlich will ein Anwalt Geld für seine Arbeit. Der Fall ist nicht trivial.

Zahlen würde ich wahrscheinlich nicht.

Weiterhin halte ich von Telefonaten wenig. E-Mail etc. kann man wenigstens belegen.
 
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Ich habe mich mal an einem Widerspruch versucht. Gibt es von eurer Seite Verbesserungsvorschläge?
Gegendarstellung und Widerspruch zur Abmahnung vom 05.02.2019



Sehr geehrte Damen und Herren,



Ich habe mit Schreiben vom 05.02.2019 eine Abmahnung von Ihnen erhalten, welcher ich entschieden Widerspreche.



Wie Ihnen bereits am 06.02.2019 per E-Mail mitgeteilt, weise ich die entsprechenden Vorwürfe zurück. Diese sind aus meiner Sicht unbegründet:

Die Karten habe ich am 25.01.2019 über die 2. Restkartenbörse auf Facebook zum nominellen Preis von 67 Euro verkauft. Womit der Vorwurf die Karten erheblich teurer verkauft zu haben schlicht falsch ist. Einen Bild der Anzeige liegt diesem Einschreiben bei.

Aus den benannten Gründen halte ich den Vorwurf, ich hätte gegen die AGB des FC Schalke 04 e.V. für unzutreffend. Ich setze ihnen hiermit eine Frist von 2 Wochen zum 25.02.2019 die Abmahnung zurück zu ziehen, sowie mich wieder für den Kauf von Tickets freizuschalten.



Mit freundlichen Grüßen

Idon schrieb:
Sind die AGB wirksam einbezogen?
Sind die Klauseln wirksam?
Zu Punkt 1:
Was heißt in dem Fall wirksam einbezogen? Beim Kauf muss man die AGB's als gelesen bestätigen.

Zu Punkt 2:
Wird es interessant. Laut mehreren Urteilen und Diskussionen die ich Rund um das Thema finden konnte ist es legal die Karten privat zu verkaufen.
Siehe:
Urteilspruch gegen BVB

Idon schrieb:
Natürlich will ein Anwalt Geld für seine Arbeit. Der Fall ist nicht trivial.
Das ist mir auch klar, dennoch möchte ich mir erstmal einige Meinungen einholen bevor ich 150 Euro zahle und eben keinen Vorteil davon habe. ;) Wäre eben blöd 150 Euro für den Anwalt zu zahlen und evtl dann nochmal 250 Euro an Schalke.
 
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Es muss dir ja nicht nur ums GEld an sich gehen sondern um Prinzip. ;) Manchmal ist das durchaus angebracht.
 
Formulierungshilfen stellen vermutlich unerlaubte Rechtsberatung dar.

Meine Ansätze habe ich genannt. Ob dir das jetzt einen Anwalt wert ist musst du entscheiden. Mit wäre es das, und ich würde versuchen, dass die Gegenseite im Nachhinein für seine Kosten aufkommt. Ob's klappt? Keine Ahnung...
 
Vielleicht hat sich die Sache mit einem Widerspruch ja auch schnell erledigt. Ich persönlich würde also in deiner Lage erst mal die Antwort abwarten. Ggf. - je nachdem, wer das Ding nachher liest - schadet es auch nicht, einfach den Grund für den Verkauf der Karten und das Bedauern, das Spiel nicht selbst besuchen zu können, zu erwähnen. Einen Fan zu vergraulen kann auch nicht in deren Interesse sein.

Es gibt leider zu viele, die ohne Absicht, das Spiel zu besuchen, Karten kaufen um sie mit Gewinn wieder zu veräußern. Wenn du selbst an so jemanden geraten bist und anhand der Ticketnummer oder Ähnlichem zurückverfolgt wirst, ist das natürlich auch schädigend für dich. Selbst wenn du aus der Sache rauskommst, ist die Frage, ob bei der nächsten Kartenbestellung auf deinen Namen nicht gar ein Storno seitens des Anbieters kommt.
 
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ich zweifel auch mal pauschal dran das diese AGBs so überhaupt rechtlichen Bestand hätten...
 
Okay, ich versuche mein Gluck erstmal mit dem Widerspruch und lasse euch dann wissen wie es ausgegangen ist. Erstmal möchte ich mich bei allen für die Unterstützung ganz herzlich bedanken! :)
 
@ralle

Ich drück' die Daumen. Bitte lass' uns wissen, wie's ausgeht -- das interessiert mich.

Ich würde selber rein aus Trotz nicht zahlen. Wenn jemand anderes auf meinem Buckel Gewinn macht, zahl' ich doch nicht auch noch 'ne Strafe. Sollen die dem Weiterverkäufer doch am Zeug flicken.
 
@ Idon

Okay, das stimmt natürlich. Dann allerdings muss er doch nur belegen, dass er die Dinger zum Originalpreis weiterverkauft hat, damit keinen Gewinn erzielt und nicht gegen die AGB verstoßen hat, und wäre damit 'raus...? Denn das war doch wohl ursprgl. der Stein des Anpisses, äh, Anstoßes...
 
So ein kleines Update meinerseits:
Gestern bekam ich eine Mail von Schalke, darin waren 3 Screenshots von zwei Auktionen bei Ebay. Der Text lautet wie folgt:

Sehr geehrter Herr xxxx,

anbei erhalten Sie die entsprechenden eBay-Inserate. Es handelte sich um zwei Auktionen á 2 Tickets. Der Originalpreis für alle vier Tickets (i. H. v. 62,00€) wurde hierbei deutlich überschritten (79,-€ + 61,-€).

Sie als Käufer sind verantwortlich für den Verbleib Ihrer Tickets. Die Weitergabe von Karten ist grundsätzlich in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt (siehe Kapitel C, Ziffer 2).

Nach Erhalt der genannten Chatverläufe/Transaktionsbelege/PayPal-Belege etc. kann der Vorgang ggf. neu bewertet warden.

Was die Screenshots belegen sollen ist mir allerdings Schleierhaft. Es ist weder die Ticketnummer zu erkennen noch lief das ganze von meinem Account aus. Mir ist es absolut unerklärlich wie die darauf kommen das es meine Karten sein sollen.
Ich habe denen daraufhin ein Screenshot meines Angebots sowie geschwärzte Chatverläufe der beiden Käufer geschickt.
Sehr seltsam ist auch das die Auktion zweimal vom selben Anbieter ist.
Wie dem auch sei, ich warte mal ab was von Schalke nun zurück kommt.
 
Liest sich als wollten sie nen Nachweis, dass du die Karten verkauft hast und somit Rechte wie Pflichten wirksam abgetreten hast. Quasi als Nachweis, dass das nicht dein Ebayaccount ist.
 
Nachdem die nun auf ihre AGB hingewiesen haben, würde ich mir überlegen, ob ich nun meine AGB-Argumente zusätzlich zu den anderen Unterlagen einbringe.
 
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