Nachbar Überwachungskamera filmt mein Grundstück - Was tun?

Ja, wo ist das Problem? Wo hast du her, dass das zweite Fotografieren unerlaubt wäre? Ich bitte um Belege.
 
Lies doch einfach, was ich geschrieben habe. Wenn Dir die Ironie der Beweisführung dann immer noch nicht auffällt, kann ich auch nichts dafür.
 
Incanus schrieb:
Beweise für ein unerlaubtes Fotografieren des eigenen Grundstücks dadurch sammeln, dass man unerlaubt das Nachbargrundstück fotografiert?

Der Nachbar filmt das Grundstück! Videoaufnahmen von privaten oder öffentlichen Grundstücken sind verboten.

Er hat nun das Haus des Nachbarn fotografiert. Das Fotografieren von privaten oder öffentlichen Grundstücken/Gebäuden ist erlaubt.
 
Auch das Fotografieren ist nicht ohne weiteres erlaubt. Zudem steht noch gar nicht fest, ob tatsächlich Videoaufnahmen angefertigt werden.
 
Woraus leitest du das ab?
 
Incanus schrieb:
Zudem steht noch gar nicht fest, ob tatsächlich Videoaufnahmen angefertigt werden.
Das ist richtig.
Unsere Kameras sind auf dem Teil, der den öffentlichen Grund filmt (Durchgangsstraße hinter dem Zaun), per Software geschwärzt. Das ist rechtlich auch okay (laut der Sicherheitsfirma).
Nur würde ich natürlich keine Nicht-Amtsträger ins Gebäude lassen um das zu verifizieren.
 
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cyberpirate schrieb:
woher weißt du denn das er dein Grundstück filmt? Und wie willst du Ihm das nachweisen?

Zum einen das, @h00bi hat ja auch schon geschrieben, kann man per Software schwärzen. Machen wir @work ebenso, da unsere Kamera theoretisch die Straße mitfilmen würde. Zum anderen, wer hat denn mit der Kameraüberwachung angefangen? Anscheinend ja der TE wie hier schon verlinkt wurde. Da fühlt sich vermutlich der Nachbar auch getriggert.

Wie mehrfach geschrieben, geh zum Anwalt, anders wird das nix
 
Sylar schrieb:
Das mit dem Laser überlege ich mir mal.
Sichtschutz ist leider nicht mögich da er vom Dach filmt. Somit muss der Sichtschutz sehr sehr weit nach oben Ragen.

Das wäre Sachbeschädigung. Also schlechte Idee.
Incanus schrieb:
Auch das Fotografieren ist nicht ohne weiteres erlaubt. Zudem steht noch gar nicht fest, ob tatsächlich Videoaufnahmen angefertigt werden.

Sofern er von einem freiem zugänglichen Ort das Gebäude / Grundstück seines Nachbarn fotografiert und er nicht dafür das Nachbargrundstück betritt, sollte das in Ordnung sein. Deshalb verstehe ich den ersten Satz nicht? Bezieht sich 'nicht ohne weiteres' auf den Standort?
 
'Ohne Weiteres' bezieht sich darauf, dass das Fotografieren eines fremden Grundstückes nicht unter allen Umständen erlaubt ist. Wenn man dabei z.B. durch ein Fenster einen der Bewohner mit auf der Aufnahme hat, oder auch im Garten der nicht von der Straße aus, aber von der ersten Etage aus, dann darf man diese Aufnahmen auch an Behörden nicht weitergeben.
 
Wenn die Kamera ganz offensichtlich dein Grundstück filmt, Ruf doch Mal die Polizei oder Ordnungsamt (ist letzteres dafür zuständig?), Sollte eine Straftat vorliegen, wird die Polizei beweise sichern und du kannst es zur Anzeige bringen. Wäre jetzt zumindest mein erstes vorgehen.
 
Mighty schrieb:
Zum einen das, @h00bi hat ja auch schon geschrieben, kann man per Software schwärzen.
Wäre mir reichlich egal, wenn jemand offensichtlich in mein Grundstück filmt im Sinne, die Kamera ist so ausgerichtet, dass man davon ausgehen muss. Denn ob Schwärzung oder nicht, darüber habe ich ja dann keinerlei Ausübungsgewalt und das lässt sich sicher an und ausschalten, ganz davon abgesehen, dass ich es ja nicht wissen kann, ob das überhaupt getan wird. Ich bezweifele, das für öffentlichen Raum ausreichend ist, aber für private Grundstücke ist das ganz ganz sicher keine akzeptable Lösung. Da gilt einfach nur, dass Kameras so auszurichten sind, dass sie rein physikalisch nicht in die Nachbargrundstücke filmen können.
 
Incanus schrieb:
Beweise für ein unerlaubtes Fotografieren des eigenen Grundstücks dadurch sammeln, dass man unerlaubt das Nachbargrundstück fotografiert?
Wenn du die Anspielung ernst meinst, solltest du nochmal ein Jura-Seminar besuchen, oder zumindest aufhören, hier solche "Tipps" zu geben.

Natürlich darfst du das Grundstück des Nachbarn nicht einfach so filmen, insbesondere nicht dauerhaft. Wenn du allerdings aktiv selbst Fotos/Videos machst (und nicht dauerhaft durch z.B. eine Webcam), um eine Straftat/Ordnungswidrigkeit zu dokumentieren, ist das natürlich erlaubt. Auch, wenn du dabei den Nachbarn filmst, wenn dieser z.B. die Kamera aufbaut/abbaut.

Wichtig ist am Ende nur, dass deine Tat (Also z.B. das Fotografieren) durch eine Tat des Täters gerechtfertigt wird. Also: Wenn jemand eine Straftat begeht, hast du im Normalfall immer das Recht, Bild/Videoaufnahmen der Straftat anzufertigen.
Selbstverständlich darf man diese Aufnahmen dann nur mit seinem Anwalt / Polizei / Staatsanwaltschaft teilen, und nicht z.B. auf Youtube hochladen.

Beispielquellen, kann aber jeder Googlen:
https://www.haufe.de/recht/weitere-...n-zu-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html
https://www.dr-datenschutz.de/rechte-pflichten-polizei-straftaten-filmen-personenkontrolle-u-v-m/

Im Zweifel immer beim Anwalt fragen, aber das Dokumentieren von Straftaten ist generell erlaubt, solange man hier natürlich nicht übertreibt. Ein einzelnes Bild, auch täglich mit einer Tageszeitung im Bild zum Nachweis des Datums, ist erlaubt. Irgendwie muss man ja nachweisen können, dass jemand eine Straftat begeht.

Ist das gleiche Spiel wie z.B. bei Notwehr: Ich habe pauschal nicht das Recht, jemanden seiner Freiheit zu berauben. Greift diese Person aber eine dritte Person an, ist es sogar meine Pflicht zu helfen (Ansonsten: Unterlassene Hilfeleistung), allerdings ohne mich dabei selbst in Gefahr zu bringen.
Ich darf aber durchaus auch einschreiten und mich dabei in Gefahr begeben, zum Beispiel um den Täter zu fixieren (Körperverletzung, Freiheitsberaubung), damit er A) aufhört die Person anzugreifen, und B) um ihn festzuhalten, bis die Polizei da ist, um ihn festzunehmen. Meine Aktivitäten müssen am Ende aber natürlich verhältnismäßig sein. Einem Typen einfach die Nase zu brechen, weil er jemanden geschubst hat, ist offensichtlich nicht davon gedeckt. Stürzt die Person aber durch das schubsen, darf ich die Person festhalten, für den Fall, dass die betroffene Person Anzeige wegen Körperverletzung erstatten will.

Ich hoffe es ist klar, worauf ich hinaus will: Es ist am Ende immer eine Abwägung von den Rechten aller betroffenen. Filmt jemand mein Grundstück / Öffentlichen Grund, ist das eine Straftat, und damit darf ich zur Beweismittelsicherung ein Bild der Kamera machen, um diese Straftat nachweisen zu können.
 
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So wie die Polizei auch mit 180km/h jemanden verfolgen darf, um zu dokumentieren, dass er den Verkehr gefährdet? Das ist genauso fragwürdig.

Hätte ich Jura studier, dürfte ich mich hier wohl gar nicht äußern. Aber darum geht es nicht, ich mahne halt lieber zur Vorsicht, damit man sich kein Eigentor schießt. Im Gegensatz zu einigen anderen, die schon zu drastischen Mitteln raten. Deine Ratschläge gehen zudem doch auch in die gleiche Richtung wie meine:

Snowi schrieb:
Im Zweifel immer beim Anwalt fragen,
Snowi schrieb:
solange man hier natürlich nicht übertreibt
etc, von daher weiß ich nicht, was Du mir eigentlich vorzuwerfen versuchst.
 
Incanus schrieb:
Lies doch einfach, was ich geschrieben habe. Wenn Dir die Ironie der Beweisführung dann immer noch nicht auffällt, kann ich auch nichts dafür.

Ich habe schon gelesen, was du geschrieben hast. Da gibt es keine Ironie. Die vermeintliche Ironie, die du siehst, kommt daher, weil du Unsinn geschrieben hast. Das erste Filmen des Grundstücks war rechtswidrig. Das Beweise Sammeln ist rechtmäßig. Ich kann auch nichts dafür, wenn du falsche Behauptungen aufstellst.
 
was soll der Link jetzt sagen? Es steht nichts davon drin, was du dann im Anschluss schreibst. Sobald eine Kamera so ausgerichtet ist, dass sie das Recht am eigenen Bild verletzten kann, ist das unzulässig. Dann muss nicht der gefilmte beweisen, dass er gefilmt wurde, sondern der Filmende muss nachweisen, dass er keine Rechte bricht. Und schwärzen reicht da mit Sicherheit nicht, da der Gefilmte darüber keine Verfügungsgewalt hat. Woher soll der gefilmte wissen, wann/was der Filmende schwärzt oder wann/was nicht?

Das geht auch aus diversen Urteilen gegen Drohnen hervor, wo bereits Schützen freigesprochen wurden, die über ihrem Grundstück fliegende Drohnen per Luftgewehr abgeschossen hatten. Siehe https://www.spiegel.de/netzwelt/ger...wehren-a-27507b49-084c-4299-b1e8-b86a475451f6

Man muss eine offensichtliche Verletzung am Persönlichkeitsrecht nicht hinnehmen und auch nicht erst beweisen. Wenn eine Kamera so positioniert ist, dass das Persönlichkeitsrecht verletzt werden kann und nicht erkennbar ist, was sie genau tut, stehen mir alle Rechtsmittel bis hin zur Notwehr offen.
 
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@Erkekjetter hat recht. Natürlich kann man nicht beweisen, ob gefilmt wird. Denkt eure Bedenken doch einmal zu Ende. Dann dürfte man immer und überall ungestraft alles filmen, weil die Beweisführung unmöglich wäre. Offensichtlich kann es so nicht funktionieren.
 
Nein hat er nicht. Hätte er den Beitrag aus dem Link gelesen, wüsste er, das das Filmen mit Drohnen und der Überflug über Privatgrund verboten ist. Daher kann man davon ausgehen das man aktiv gefilmt wird. Bei einer Überwachungskamera ist das was Anderes. Wenn man davon ausgeht das diese aktiv filmt, kann man Rechtsmittel einsetzen, wobei dann der Filmer das Gegenteil beweisen muss (geschwärzter Privatbereich). Notwehr und Hausrecht (Abschuss der Drohne) sind zwei grundverschiedene Dinge.

Und in dem Link ging es darum von wo man fremdes Eigentum/Grundstücke fotografieren darf und von wo nicht. Wobei es da eher um Veröffentlichung dieser Bilder geht. Daher auch mein Hinweis: Anwalt vorher fragen
 
Hättest du richtig gelesen, wüsstest du zum einen das automatische Kameras/Überwachungskameras deinem Link nach auch darunter fielen (weil sie zum Beispiel nicht an frei zugänglichen Stellen stehen und per se ein Hilfsmittel weil automatisch sind und nicht in der Hand gehalten werden) und zum anderen, dass das Hausrecht hier überhaupt keinerlei Rolle spielt, da niemand ein Grundstück betreten will. Ich kann nämlich alles filmen, wenn keine Menschen drauf sind. Auch Privatgrund. Denn auch wenn das konkret in deinem Link nicht steht: Ich darf auch von einer öffentlichen Straße aus keine Fotos von privaten Grundstücken machen, wenn dabei Personen abgelichtet werden, deren Einverständnis ich nicht habe. Fliegt meine Drohne also so hoch, dass man keine Menschen mehr erkennen kann, ist das durchaus erlaubt (vorbehaltlich anderer ggf. entstehender Rechtsverletzungen). Denn das entscheidende ist das Persönlichkeitsrecht, nicht das Hausrecht. Und ich habe nicht behauptet, dass Notwehr und Hausrecht das selbe sind....
 
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