Hallo JohnStorm,
ja, wir benötigen hier eine Abtretungserklärung, da Gewährleistungsrechte aus rechtlicher Sicht generell nicht automatisch beim Weiterverkauf an Dritte übertragen werden und wir nur einen Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Käufer geschlossen haben.
Wenn du jedoch tatsächlich Restgarantie meinst und nicht die Gewährleistung, dann ist das eigentlich eine Sache des Herstellers, nicht des Händlers. In dem Fall können wir die Abwicklung aus Kulanz übernehmen - auch dann, wenn die Händlerabwicklung die einzige vom Hersteller angebotene Methode ist, weil hierauf gegenüber uns schlicht kein Rechtsanspruch besteht. In der Praxis bedeutet das, dass es hier selbstverständlich keinen Soforttausch gibt und die (ansonsten dennoch kostenlose) Abwicklung über den Hersteller einige Wochen dauern kann.
Dass wir hier aktuell sehr vorsichtig sind und die Hersteller selber genau prüfen lassen, hat auch mit oft defekten oder stark beanspruchten Grafikkarten aus Kryptominingsystemen zu tun, die seit dem Ende des Hypes bei eBay oder ähnlichen Plattformen verkauft werden. Natürlich werden wir als Händler nicht die Kosten für diese oftmals vom Hersteller nicht offiziell unterstützte Nutzung und damit verbundene Überbeanspruchung übernehmen.
Liebe Grüße,
Mike