News zur Microsofts Echtheitsprüfung

_Grisu schrieb:
Natürlich kann man durch eine solche Hintertür auch Rechner "durchsuchen".
Richtig interessant wird das dann bei Firmen oder gar bei Rechnern staatlicher Einrichtungen.

Hmm, ich glaube (!) nicht, das in den Corporate-Versionen dieser WGA-Kram enthalten ist, das wäre MS auf jeden Fall anzuraten!:D

Wenns doch enthalten ist, werden die Firmen dagegen Sturm laufen, genauso wie gegen die "TCPA"-Geschichte damals, wo rauskam, das sich jedes zu installierende Programm und Tool eine "Erlaubnis" bei einem MS-Server im Internet holen sollte, Stichwort Black- und White-List!

Das werden die auf gar keinen Fall tolerieren und MS würde massiv Marktanteile bei den Firmen verlieren!

MS weiß, das Sie mit diesen Maßnahmen nur Privat-anwender nerven können, Firmen sind da viel empfindlicher! Logisch, da es ja bei denen um vertrauliche Infos und Firmen-Geheimnisse handelt!

Aber wer den Thread hier aufmerksam liest;) , findet auch ne Lösung für dieses neue WGA-Problem!:D

PCB
 
Ich könnte mir vorstellen, warum:
Jede gekaufte windowsversion hat ja eine einzellizen bei privatanwendern. Wenn jetzt aber ein key mehrmals pro monat angewandt wird, dann muss ja eine dieser versionen unerlaubt installiert sein, oder?

Vielleicht wollen se das damit eingrenzen. Das wäre das einzigste was ich mir dabei vorstellen könnte.
 
@eydol-
Das kann man auch schon bei der einmaligen Abfrage checken und ggf. unterbinden, wie ja die ganze Zeit schon. Raubkopien gehen auch jetzt nicht, nur eben mit cracks. Und bei Raubkopien spielt es keine Rolle ob nur 1 mal geprüft wird oder täglich. Crack ist Crack. Der ehrliche Kunde ist und bleibt dabei der einzig gear...te.
 
mh also ich versteh diesem murks nicht... wenn das jetzt auch schon geht, dann is das doch völlig dämlich. mh vielleicht wollen die das auch mit vista einführen und testen das ganze erstmal an winxo aus ob das hingenommen oder bekämpft wird...

ein weiteres scenario :D
 
Naja aber ganz verblödet ist MS ja nun auch nicht, ist nicht gerade image- und verkaufsfördernd und verhindert gegen Illegalität absolut NIX, im Gegenteil es schreckt ehrliche Käufer ab und fördert letztere, einfach schon, damit man seine Ruhe hat.

Die müssen also einen trifftigeren Grund haben, der für alle irgendwo richtig nachvollziehbar ist. Nur ich komme auch nicht drauf.

PS:
Ich pers. halte das ganze deshalb für eine Ente, bzw. für pure Medienpublicity.
 
Zuletzt bearbeitet:
mh wenn das eine ente ist, warum kann man dieses Notification tool runterladen und warum steh es unter den weichtigem updates?

Irgendwas muss doch dran sein...

//edit

Also hab mal bei x64 reingeschaut. Da gibts diese notifivation tool nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
_Grisu schrieb:
Du hast eine Softwarelizenz von MS erworben / gekauft. MS kann als Vertragspartner nicht einfach hingehen und diese Lizenz einseitig in ein Vertragsverhältnis mit Mietrechtselementen umgestalten, weil sie gerade Lust dazu haben.

Anderes Beispiel:
Du kaufst ein Auto: Der Händler verlangt Jahre später, dass Du jede Woche einmal bei ihm auf den Hof damit fährst, damit er die Fahrgestellnummer überprüfen kann. Machst Du das einmal nicht, wird das Auto ferngesteuert nach einigen Wochen Frist stillgelegt.

Genau das glaube ich nämlich auch.

Das gleiche Beispiel habe ich ja auch in Post #12 genannt.

Was ist aber wenn Microsoft die EULA ändert? Und man diese annehmen muss um ein sicheres System zu haben?

Das ist ja schon fast Nötigung...:eek:
 
eyedol schrieb:
Ich könnte mir vorstellen, warum:
Jede gekaufte windowsversion hat ja eine einzellizen bei privatanwendern. Wenn jetzt aber ein key mehrmals pro monat angewandt wird, dann muss ja eine dieser versionen unerlaubt installiert sein, oder?

naja, wenn jemand nun meinen legalen key mit diversen keygens errechnet hat, dann bin ich als ehrlicher user mal wieder gearscht. so sieht's aus.

wie hiess dieses DX-derivat für linux doch gleich nochmal? cedega? weil ausser zocken kann linux alles was auch windows kann.

baFh
 
Ich vertrau einfach mal auf die Klage-freude der Amerinaischen Bevölkerung :D
 
baFh schrieb:
wie hiess dieses DX-derivat für linux doch gleich nochmal? cedega? weil ausser zocken kann linux alles was auch windows kann.

Ja, es heißt Cedega, ist ein Abkömmling des Wine Emulators :)

Aber befriedigend ist das (noch) nicht, vor allem die Treiber sind nicht berauschend. :rolleyes:
 
_Grisu schrieb:
Du hast eine Softwarelizenz von MS erworben / gekauft. MS kann als Vertragspartner nicht einfach hingehen und diese Lizenz einseitig in ein Vertragsverhältnis mit Mietrechtselementen umgestalten, weil sie gerade Lust dazu haben.

Anderes Beispiel:
Du kaufst ein Auto: Der Händler verlangt Jahre später, dass Du jede Woche einmal bei ihm auf den Hof damit fährst, damit er die Fahrgestellnummer überprüfen kann. Machst Du das einmal nicht, wird das Auto ferngesteuert nach einigen Wochen Frist stillgelegt.

Das siehst Du falsch, denn das Auto hast Du gekauft und bist damit Eigentümer und Besitzer.
Bei Software sieht das aber anders aus!
Hier hast Du lediglich das Nutzungsrecht einer Kopie beim Kauf erworben!
Die Software selbst bleibt Eigentum von MS.;)
Das ist rechtlich etwas ganz anderes.
 
GIGA reloaded schrieb:
Ja, es heißt Cedega, ist ein Abkömmling des Wine Emulators :)

Aber befriedigend ist das (noch) nicht, vor allem die Treiber sind nicht berauschend. :rolleyes:
Kumpel von mir ist jetzt mit meiner Hilfe zu Ubuntu umgestiegen :)

Sein WoW läuft mit Cedega, Bittorrent, Surfen, ICQ, Musik geht ja alles mit Linux.

Ich spiele sowieso kaum noch. Wenn doch mal, dann reicht mir die Performance unter Cedega.

David
 
Könnte er mal einen Performance Vergleich machen? :)
 
Täte mich auch mal interessieren. Spiele schon lange mit dem Gedanken umzusteigen, aber bisher happerts eben noch wegen den Spielen.
 
So, und nun alle wieder abregen ;) , war nur ein Gerücht, welches Microsoft dann auch dementiert hat, Zitat:

"Ein Microsoft-Sprecher habe mitgeteilt, dass die WGA-Komponenten keine Rechner abschalten würden, dieses nicht einmal könnten: "No, Microsoft antipiracy technologies cannot and will not turn off your computer."

Wie schon gesagt, wäre das auch rechtlich umstritten bzw. bei Geschäftskunden gar nicht gern gesehen.

Wäre mal interessant zu erfahren, welcher Anti-MS-Troll das wieder in die Welt gesetzt hat!:evillol:

PCB
 
Nur ein Gerücht... mh mh mh.

So ein haufen Aufregung wegen einem Gerücht... achherje... das sprichwort, "In der Ruhe liegt die Kraft" trifft immer wieder zu :D
 
Tiu schrieb:
Das siehst Du falsch, denn das Auto hast Du gekauft und bist damit Eigentümer und Besitzer. Bei Software sieht das aber anders aus!
Hier hast Du lediglich das Nutzungsrecht einer Kopie beim Kauf erworben!
Die Software selbst bleibt Eigentum von MS.;)
Das ist rechtlich etwas ganz anderes.
Ad primum: Ich habe nie die Behauptung aufgestellt, dass ein Softwarelizenzerwerb und eine Autokauf rechtlich zwingend kongruent sind! Es ging mir lediglich darum, das rechtliche Problem der Maßnahme von MS für Nichtjuristen zu veranschaulichen.

Und Deine Aussage oben ist auch "unsauber":
Beim Kauf der Software hat man das Eigentum und den unmittelbaren Besitz an dem jeweiligen Datenträger (CD, DVD...) sowie das Nutzungsrecht / eine Lizenz des Programmablaufcodes zu eigenen Zwecken (im Rahmen des EULA) erworben. Rechtsinhaber des Originalquellcodes ist natürlich weiterhin MS.

Deine Rechtsauffassung, es handle sich beim "Softwarekauf" um einen Rechtskauf ist im Ergebnis hier unerheblich. - Selbst wenn man dies unterstellen würde, so finden auf den Immaterialgüterkauf die kaufvertraglichen Vorschriften entsprechende Anwendung (z.B. Gaul, MDR 00, 549). Der BGH stellt zur Einordnung im vorliegenden Falle der Überlassung vorgefertigter Standardsoftware, welche im Wege eines einmaligen Erwerbsaktes gegen einmaliges Entgelt erfolgt auf "normales" Kaufvertagsrecht ab (vgl. z.B. BGHZ 102, 135).

De facto ändert MS meiner Meinung nach durch den Zwang zur regelmäßigen Aktivierung der Software einseitig die ürsprünglich erworbene Lizenz zu Lasten der Erwerber (ohne deren Einverständnis) im nachhinein einseitig ab. Das ist rechtlich zumindest fragwürdig.

Wie die Gerichte diesen Umstand berurteilen und welche Rechte den Kunden im Klagefalle am Ende zugesprochen werden (Unterlassungsanspruch, Minderung, Wandelung, Rücktritt, Schadensersatz...), wird die Zeit zeigen.
Aber wenn, wird das wahrscheinlich nur vor amerikanischen Gerichten geklärt werden. Da sieht die Rechtslage vielleicht wieder ganz anders aus.

Interessant ist das auf jeden Fall. :)

*Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern gibt lediglich die unbedeutende Rechtsauffassung des Verfassers wieder!
 
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