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News Nintendo-Switch-Emulator: Yuzu-Nachfolger Suyu nach DMCA-Beschwerde auch offline

Nintendo nur als eifrig zu beschreiben ist Spott Gegenüber deren Firmenpolitik.
 
Grimba schrieb:
Reverse Engineering ist eben nichts, was man im selben Atemzug mit irgendwelchen anderen Maßnahmen zur Erlangung zum Betrieb eines Systems nötiger Informationen nennt, denn Reverse Engineering ist eben tatsächlich nachbauen.
Nein. Reverse Engineering ist Erhalten von Informationen, wie eine Hardware oder Software arbeitet und welche Funktionen sie hat. Dieses Erlangen von Informationen für Zwecke der Interoperabilität ist ausdrücklich durch Richtlinie 2009/24/EG abgedeckt.

Der "Nachbau" ist der Emulator. Er übersetzt das Programm, so dass es auf anderer Hardware und Software lauffähig ist und ist ebenfalls von dieser Richtlinie abgedeckt.

(10)Die Funktion von Computerprogrammen besteht darin, mit den anderen Komponenten eines Computersystems und den Benutzern in Verbindung zu treten und zu operieren. Zu diesem Zweck ist eine logische und, wenn zweckmäßig, physische Verbindung und Interaktion notwendig, um zu gewährleisten, dass Software und Hardware mit anderer Software und Hardware und Benutzern wie beabsichtigt funktionieren können. Die Teile des Programms, die eine solche Verbindung und Interaktion zwischen den Elementen von Software und Hardware ermöglichen sollen, sind allgemein als „Schnittstellen“ bekannt. Diese funktionale Verbindung und Interaktion ist allgemein als „Interoperabilität“ bekannt; diese Interoperabilität kann definiert werden als die Fähigkeit zum Austausch von Informationen und zur wechselseitigen Verwendung der ausgetauschten Informationen.
(1)Artikel 6

Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstaben a und b unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, …
Ergänzung ()

pcblizzard schrieb:
Ich denke das Glück für Ryujinx ist einfach, dass sie nicht die Firmware der Switch entschlüsselt und davon Teile im Emulator nutzen (war ja bei Yuzu der Fall), denn einen Patreon Account habe die Entwickler von Ryujinx ja auch und bekommen da "Spenden".
Bei Ryujinx gab es keine Anzeichen dafür, dass illegal geleakte Kopien von Zelda ToTK in der Entwicklergemeinde kursierten, und sie haben auch nicht gegen Geld extra angepasste Programmversionen an Leute ausgegeben, die solche Kopien hatten.

Das "Glück" von Ryujinx ist dass sie sich darauf konzentrieren einen akkuraten Emulator für die Switch-Hardware zu bauen, und nicht darauf aus sind, aus Softwarepiraterie Einnahmen zu erzielen. Man kann die Arbeit der Entwickler zwar finanziell unterstützen, aber erhält keine unmittelbare Gegenleistung dafür.
 
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chithanh schrieb:
ist ausdrücklich durch Richtlinie 2009/24/EG abgedeckt.
Das mag ja sein, aber es ist eine Richtlinie, kein Gesetz. Nochmal: Eine EU-Richtlinie ist weder Gesetz noch Erlaubnis, schon gar nicht ausdrücklich, denn in der Umsetzung der Richtlinie wird Gestaltungsspielraum eingeräumt. Die Gesetzgebung geschieht in den Mitgliedsländern, und dort, und nur dort, ist der für dich gültige Gesetzestext zu finden. Auf die Richtlinie alleine kannst du dich nicht berufen. Das wäre etwas anderes, wenn es eine EU-Verordnung wäre. Ist es aber nicht.
 
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Grimba schrieb:
Auf die Richtlinie alleine kannst du dich nicht berufen.
Das ist so nicht korrekt.
Auch Richtlinien entfalten teilweise unmittelbare Wirkung, nur etwas eingeschränkter gegenüber der vollständigen unmittelbaren Wirkung von Verordnungen.

Angenommen Deutschland hätte diese Richtlinie nicht oder nicht korrekt umgesetzt, fehlt es an der horizontalen unmittelbaren Wirkung (also man könnte nicht Nintendo mit dieser Richtlinie zu einem bestimmten Verhalten zwingen) aber es gibt eine vertikale unmittelbare Wirkung (man könnte sich gegenüber dem Gericht, bei dem ein Strafverfahren wegen Verletzung des UrhG läuft, darauf berufen). Ebenso wird vorwiegend angenommen, dass es eine drittbelastende unmittelbare Wirkung gibt, sofern die Dritten bloße negative Auswirkungen treffen.
 
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Ja, Herrje… der Punkt war eher, dass nicht zwingend der Wortlaut (Stichwort ausdrücklich) so umgesetzt sein muss. Geltend ist der Gesetzestext, und für diesen gibt es eben auch bei der Umsetzung Spielraum. Insofern kann man sich eben nicht auf eine Formulierung in der Richtlinie berufen.
 
Grimba schrieb:
Insofern kann man sich eben nicht auf eine Formulierung in der Richtlinie berufen.
Eben doch.

Man kann nur nicht Nintendo zu einem bestimmten Verhalten zwingen (horizontale unmittelbare Wirkung).
Aber man kann damit durchsetzen, dass Nintendo die negativen Auswirkungen auf ihre Rechte dulden muss (drittbelastende unmittelbare Wirkung).

Das natürlich unter der Annahme, dass die Richtlinie in §§ 69d, 69e UrhG nicht korrekt umgesetzt worden wäre. Anderenfalls wäre sowieso alles was darin steht in nationales Recht umgesetzt.
 
Nur dass nach unserem UrhG keine besonderen Schutzmaßnahmen umgangen werden dürfen. Die kommen auch in der EU-Richtlinie vor. Korrektur: Zu meiner eigenen Verwunderung, man lernt ja nie aus, sind Computerprogramme davon explizit ausgenommen laut §69a UrhG. Okay. Allerdings gilt das eben nur für Software, nicht hingegen auch für Ton- und Bild- Material, wie es in Computerspielen ja auch vorkommt. Dazu, also für eine Kombination wie bei Spielen, gibt es offenbar keine eigene Aussage, so wie sich mir das darstellt. Damit wäre also das Rippen von Switch-Spielen weiterhin problematisch. Außerdem muss man sich an dieser Stelle fragen, was mit Schlüsselmaterial ist, ob das auch als Software anzusehen ist oder als geschütztes Asset.

Die Schnittstellen usw., also die Programmbestandteile, die die Interoperabilität sicherstellen, sind ja z.B. nicht mit Schlüsselmaterial, das Teil einer Trust Chain ist, gleichzusetzen.

Homebrew kannst du deswegen natürlich immer auf deinem Emulator laufen lassen. Das benötigt diese Schlüssel auch nicht. Bei allem anderen müsste nach meinem Verständnis die Zustimmungspflicht der Richtlinie bzw. des UrhG greifen. Denn hier geht es dann um das Abspielen von geschütztem Material, und nicht mehr um reine Interoperabilität bzw. um den Abspielprozess selbst.
 
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Folgendes bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Menschen, die sich für die Software um ihrer selbst willen interessieren! Github rules.

Trimipramin schrieb:
Und ich bleibe weiterhin auf dem Standpunkt, dass man sowas als Konkurrenz sehen muss und sich fragen sollte, weshalb es Bedarf dafür gibt.

Die.. was weiß ich.. 15% von den Usern, welche sowas nutzen, die eh nicht kaufen würden mal ausgeschlossen. Diese kriegt man halt nicht überzeugt, egal was man macht. Aber die restlichen 85% eben.. warum man sich dem nicht annimmt versteh ich nicht.

Muss hier sagen, dass ich mich dem in der Form nicht anschließen kann. :) Wenn hier jemand das Programm zum Spielen nutzen möchte, dann soll er/sie halt. Da jetzt aber so eine Art - ich überspitze es mal - "Nintendo treibt die Leute dazu und ist selber Schuld" Story aufzumachen, ist doch etwas übertrieben.

Northstar2710 schrieb:
Nintendo hatte aber schon eine grosse Marge mit den verkauf an Hardware. Egal welche der ganzen Konsolen.Günstig waren die Nie vor allem wenn man sich die Technik dazu anschaut. Zusätzlich zum zudem spiele verkauf.

Kann ja sein, aber wenn man wenn wild auf ein paar Runden Mario und Zelda ist, dann kauft man sich eben eine gebrauchte Switch Lite (120€ ?) auf ebay oder leiht sie sich im Bekanntenkreis aus und geht damit seinen Bedürfnissen nach. Kann man danach ja weiterverkaufen oder verschenken usw..
 
Das liest du da lediglich heraus, gemeint war es meinerseits so nicht.
 
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DJMadMax schrieb:
Selbst Sony hat das kapiert.
naja ... du meinst so wie bei Rise of the Ronin, Spiderman, God of War Ragnarok etc? Das sind uebrigens die Kassenschlager der PS5. Und jetzt nicht kommen mit "die koennten ja irgendwann noch fuer den PC kommen" ... man kann ja schon froh sein dass FF7 Rebirth auch offiziell nur Time-Exclusive ist.
Auch immer witzig dass die PS5 fuer ihre exklusiven Titel bejubelt wird, machen es andere ist es unfair und doof. Die Uebernahme von Activision Blizzard durfte MS ja nur dank Versprechen machen ... da fand es Sony ploetzlich auch irgendwie doof und bekam Panik.
 
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Es ist erstaunlich, dass Konsens zu herrschen scheint, dass es in Ordnung sei, die Emulatoren zu verteidigen und Nintendo als den Bösen hinzustellen.

Täter Opfer Umkehr feinster Güte.

Wenn völlig wildfremde Personen in deine Firma gehen, geheime Rezepte oder Baupläne stehlen, Firmeneigentum entwenden und damit im schlimmsten Fall sogar noch Geld verdienen (egal ob Spenden oder Bezahlung), wäre da nicht Klage und Verurteilung sinnvoll um den Erhalt der Firma, bzw. deren Wert, aufgrund des geistigen Eigentums zu schützen?

Wieso darf Hinz und Kunz Spiele von Nintendo raubkopieren und extern mit extra dafür geschaffenen Emulatoren spielen?

Nintendo setzt geltendes Recht durch und ich empfinde die Bagatellisierung und das Ausreden finden, wieso alles gar nicht so schlimm sei, unterste Schublade.


Seit froh, dass es noch Hersteller wie Nintendo gibt, die immer wieder mit kreativen Ideen um die Ecke kommen und um diese Ideen zu verwirklichen, benötigt man das Geld durch die Spiele mit den bisherig etablierten Marken.

Es ist nicht alles Gold was bei Nintendo entsteht, aber meistens entstehen leuchtende Augen bei Kindern und häufig auch Erwachsenen.
Weil diese Firma noch überdurchschnittlich häufig mit Liebe produziert.
 
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Was für Konsens, hier ist doch jede Meinung vertreten. Pauschal von Raubkopien zu schreiben, bei Usern die das Original besitzen und Emu zum Spielen Nutzen, bleibt noch immer zu beweisen.
 
FearandLoathing schrieb:
Es ist erstaunlich, dass Konsens zu herrschen scheint, dass es in Ordnung sei, die Emulatoren zu verteidigen und Nintendo als den Bösen hinzustellen.

Täter Opfer Umkehr feinster Güte.
Die Firma Nintendo ist sicherlich Täter und Opfer zugleich wenn es um die Durchsetzung ihres geistigen Eigentums geht.
Und für Yuzu habe ich keine Sympathien, die haben mit Softwarepiraterie Geld gescheffelt und haben verdient die Rechnung dafür bekommen.

FearandLoathing schrieb:
Wieso darf Hinz und Kunz Spiele von Nintendo raubkopieren und extern mit extra dafür geschaffenen Emulatoren spielen?

Nintendo setzt geltendes Recht durch und ich empfinde die Bagatellisierung und das Ausreden finden, wieso alles gar nicht so schlimm sei, unterste Schublade.
Raubkopieren verteidige ich nicht und ich sehe hier auch keinen der das tut.

Es geht darum, ob man ein legal gekauftes Konsolenspiel auf den eigenen PC übertragen darf um es in einem für diesen Zweck entwickelten Emulator zu spielen. Das ist nicht schlimm und in der EU durch die Richtlinie 2009/24/EG gedeckt.

FearandLoathing schrieb:
Wenn völlig wildfremde Personen in deine Firma gehen, geheime Rezepte oder Baupläne stehlen, Firmeneigentum entwenden und damit im schlimmsten Fall sogar noch Geld verdienen (egal ob Spenden oder Bezahlung), wäre da nicht Klage und Verurteilung sinnvoll um den Erhalt der Firma, bzw. deren Wert, aufgrund des geistigen Eigentums zu schützen?
Geistiges Eigentum ist ein staatlich gewährtes Monopolrecht. Nintendo muss, wenn sie ihre Spiele in der EU in Verkehr bringen, bestimmte Dinge hinnehmen wie den Erschöpfungsgrundsatz und halt auch dass sie nicht verhindern können, dass Spiele ohne ihre Zustimmung interoperabel zu anderer Hardware und Software gemacht werden.

Wenn im Fall von Yuzu die Entwickler offensichtlich illegale Kopien von Zelda ToTK hatten und anderen nicht rechtmäßigen Besitzern gegen Geld das Spielen auf PCs ermöglicht haben, dann geht das natürlich weit über das hinaus was Nintendo hinnehmen muss. Das ändert aber nichts an der allgemeinen Lage was Emulation betrifft.
 
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Grimba schrieb:
Es bleibt aber trotzdem das Zielgruppenargument, und eben die Beschaffenheit der Switch als Handheld. Da kommt der PC ja auch jetzt erst an, da ist man noch nicht auf Augenhöhe unterwegs.
Das Ding ist, viele scheinen sich die Switch in erster Linie wegen Nintendo-Spielen zu kaufen und hätten lieber ein stärkeres Gerät als einen Handheld gehabt. Aber ohne Emulation bleibt einem ja nichts übrig. PC ist breit gefächert, da spielen die Leute, wo sie wollen. Desktop, Fernseher, Laptop, Handheld, oder gar Cloud.

Die Switch an sich ist nicht für jeden ideal, es wird eben hingenommen, weil es nicht anders geht. Das muss bei PC nicht sein.
 
Wenn das ein Ding wäre, und die Zahl der „viele“ so groß, wie du es hier darstellst, die sich die Konsole notgedrungen wegen der Nintendo Spiele kaufen, also quasi Die Hard Nintendo Fans, warum ist denn dann die WiiU gefloppt? Gab tolle Nintendo Titel darauf, nicht umsonst wurden die auf die Switch nachgeportet. Und sie sind dort nach wie vor sehr erfolgreich.

Wenn die Beschaffenheit der Konsole gar keine Rolle spielen würde, und nichts anderes war der Hauptverkaufsgrund, sprich das Killerfeature von Wii (Bewegungssteuerung) und Switch (Handheld plus Dock), wohingegen das Konzept von WiiU nicht besonders zog, dann kann das ja nicht stimmen. Beide nicht besonders starke Hardware, beide überaus erfolgreich. Mal davon abgesehen, dass Nintendo Handhelds allesamt sehr erfolgreich waren. Das Argument diesbzgl. kommt also nun wirklich nicht aus dem nichts.
 
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SilkBot schrieb:
Das Ding ist, viele scheinen sich die Switch in erster Linie wegen Nintendo-Spielen zu kaufen und hätten lieber ein stärkeres Gerät als einen Handheld gehabt.
...
Die Switch an sich ist nicht für jeden ideal, es wird eben hingenommen, weil es nicht anders geht. Das muss bei PC nicht sein.

In der Hinsicht wäre ich vorsichtig, weil gerade die lautstarken Onlineleute da mit der breiten Masse nicht viel zu tun haben. Viele wiederholen auch Klischees, alias "Hardware nicht so stark", weil man das immer sagen kann. Die Switch funktioniert so gut, weil sie eben ein vielseitiger Hybrid ist. Manche Titel sind heutzutage auch Pixeltitel (Sea of Stars usw.) und da würde die Hardware wenig bringen.
Nintendo hat übrigens mal auf die Schiene Hardwarepower gesetzt, nämlich beim Gamecube. Der ist aber gefloppt.

Bevor wir da aber so tief reingehen: es ist natürlich für einige PC Gamer mit 3000€+ Spiele-PCs irgendwie befremdlich, wenn Leute mit einer 7 Jahre alten 300€ Konsole ihren Spielespaß ausleben können. Mit über 140 Millionen Exemplaren scheint aber etwas dran zu sein und nicht umsonst holen viele die Switch auch zusätzlich zum PC oder der stationären Konsole.
 
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Grimba schrieb:
Wenn das ein Ding wäre, und die Zahl der „viele“ so groß, wie du es hier darstellst, die sich die Konsole notgedrungen wegen der Nintendo Spiele kaufen, also quasi Die Hard Nintendo Fans, warum ist denn dann die WiiU gefloppt?
Das Marketing war wohl schlecht, insbesondere die Namensgebung. Die hartgesottenen Nintendo-Fans waren nicht zahlreich genug, die Masse fehlte einfach.

Viele Leute dachten, dass die Wii U nur eine extra Steuerung für die Wii ist, und nicht eine komplett neue Konsole.
Dass die Wii U dann auch fast so aussah wie die Wii und (anfangs) die selben Spiele gespielt hat, das Zubehör ähnlich aussah, usw. kam dann noch erschwerend hinzu.
 
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