Markus83Muc
Lt. Commander
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nille02 schrieb:Ist es zum Teil auch. Es will will nur keiner gegen die Hersteller klagen.
http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html#BJNR173910015BJNG000200000
Da hast du etwas falsch verstanden.
Der Verstoß gegen Vorschriften des ElektroG stellt eine Ordnungswidrigkeiten dar. Die Ordnungswiedrigkeiten sind im § 23 ElektroG geregelt und abschließend aufgezählt. Ein Verstoß gegen $ 4 ElektroG ist hier allerdings nicht aufgelistet. Sommit stellt der Verstoß gegen § 4 ElektroG auch keine Ordnungswiedrigkeit dar.
Ergänzend vertritt das Umweltbundesamt die Auffassung/Auslegung, dass die Akkus bzw. Batterien nur bei der Entsorgung problemlos zu entnehmen sein müssen.