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Notebook per Ebay verkauft - Nun Probleme mit Käufer!

Marvolo

Lt. Commander
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Nov. 2007
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Hallo Forum,

Hier mein kleines Problem:

Ich habe vor kurzem ein älteres Notebook von Sony (Vaio) per Ebay verkauft. In meiner Ebay-Beschreibung machte ich ausdrücklich klar, dass das Notebook OHNE Betriebssystem verkauft wird, aber mit Leichtigkeit eines installiert werden kann, da sich auf der Rückseite ein Lizenzaufkleber für WindowsXP Prof. befindet.

Am Abend vorm Versand habe ich extra nochmal mein eigenes XP aufgespielt, um zu testen, ob auch alles funktioniert. Hat auch alles geklappt. Danach habe ich die aktive Partition im WindowsXP-Setup wieder gelöscht, sodass nach dem Einschalten die Meldung

Operating System not found

erschien und habe es weg geschickt.

Kurze Zeit später kam vom Käufer die Frage, warum denn die Meldung "Operating System not found" erscheinen würde - ich verwies auf meine Ebay-Beschreibung und auf den Lizenz-Key auf der Rückseite.

Dann kam komischerweise und ganz plötzlich einige Tage später eine wütende Mail, wonach der Käufer das Notebook zu einer PC-Werkstatt gebracht habe, um WindowsXP zu installieren. (Selber kenne er sich nicht gut mit PCs aus). Jetzt sei laut dieses angeblichen Spezialisten die Festplatte defekt und ich werde nun zur Kasse gebeten für eine neue Festplatte.

Das ganze erscheint mir jetzt natürlich sehr suspekt. Der Käufer führt das auf meine angeblich zu schlechte Verpackung zurück (Das Notebook war in Papierfolie eingewickelt und lag ebenfalls auf zusammengeknüllter Papierpolsterung im Paket, das Paket selber war zudem mit ZERBRECHLICH beschriftet) und da dies ja nun meine Schuld sei, solle ich nun Zahlen.

Die jüngsten Ebay-Bewertungen des Käufers sind ebenfalls nicht gerade positiv und ich habe nun mehr und mehr den Verdacht, dass ich nun einfach für eine größere Festplatte bzw. Aufrüstung des schon älteren Notebooks zahlen soll und das sehe ich nicht ein!

Zudem: Wenn der Käufer das Notebook bereits getestet hat und die Meldung "Operating System Not Found" erschienen ist, wie er ja berichtet hat, kann das dann überhaupt noch auf einen Defekt der Festplatte hinweisen? Da hätte doch dann eine Meldung kommen müssen, wonach keine Platte gefunden worden sei, oder?

Was meint ihr dazu?
Bisher habe ich mich natürlich nicht auf die Forderungen eingelassen. Am Abend vorm Versand habe ich sogar ein Video gemacht, wie das Gerät mit WindowsXP hochfährt, was ich also als Beweis anführen könnte.
 
Hast du Gewährleistungsansprüche wegen Privatverkaufs im Ebay Angebot abgelehnt?

Falls nicht: lass dir die Festplatte des Notebooks aushändigen wenn er denn eine Neue will, und dann prüfe diese Festplatte selber. Wie soll die PC-Werkstatt auch Profit machen wenn man nichts austauschen darf?
 
warum löscht du das betriebssystem wenn eine gültige lizenz dabei ist???

rückabwicklung, er soll dir das gerät zurückschicken
 
Im Ebay-Angebot selber habe ich nur erwähnt:

Bitte beachten: Privatauktion

Dem Käufer selber habe ich bereits angeboten, dass er mir das Notebook auf meine Kosten zurückschickt und ich ihm ein WindowsXP draufspiele (und ich demnach schauen kann, ob die Platte wirklich defekt ist). Das lehnt er aber mit dem Argument "zu zeitintensiv und kostspielig" ab. Außerdem sei das Notebook ja bereits in der Werkstatt wo eine neue Festplatte eingebaut werden würde... Mich bittet man halt nun zur Kasse für die neue Platte.
Ergänzung ()

Stocki13 schrieb:
warum löscht du das betriebssystem wenn eine gültige lizenz dabei ist???

rückabwicklung, er soll dir das gerät zurückschicken

Weil die Version, die ich installiert habe zum Testen, eine Cooperative-Version war, also ein Volumen-lizenz-code, der automatisch schon aktiviert und registriert gewesen wäre und diese Version hätte ich nicht weiterverkaufen dürfen.
 
Das musst du nicht akzeptieren: FALLS (großes falls) du fehlerhafte Ware geschickt hast und du Gewährleistung geben musst, dann muss der Käufer dir eine Möglichkeit der Nachbesserung geben. Er kann nicht einfach zu einem Dritten gehen und dort auf deine Kosten nachbessern lassen. Das geht nicht.
 
Deine Videodokumentation war eine sehr gute Idee. Noch dazu, wenn es dafür einen oder mehrere Zeugen gibt. Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall(DSLR) und habe einen Privatprozess dadurch gewonnen.
Laß dich da auf nichts ein.
Aber hoffentlich hast du auch die Garantie und Gewährleistung mit dem Hinweis auf Privatauktion ausgeschlossen. Das ist oberstes Gebot bei Ebääi
 
hast du:

"Bitte beachten: Privatauktion" geschrieben , oder richtig ausformuliert , weil so isses natürlich nix wert.

desweiteren:
wenn der käufer eine neue hdd einbauen lassen will , bitte soll er doch tun.
die kostenübernahme für die neue platte einfach kommentarlos ablehnen.

btw gibts die auktion noch zu sehen in der historie oder so ?
 
eine festplatte geht beim verschicken nicht kaputt, schon garnicht wenn diese IM laptop eingebaut war und dieser unbeschädigt ist.
das video beweist, dass die festplatte bei dir funktioniert hat.

jetzt soll er dir das gegenteil BEWEISEN. nicht einfach nur leeres geschwätz.
 
Kreacher schrieb:
Im Ebay-Angebot selber habe ich nur erwähnt:

Bitte beachten: Privatauktion

Dem Käufer selber habe ich bereits angeboten, dass er mir das Notebook auf meine Kosten zurückschickt und ich ihm ein WindowsXP draufspiele (und ich demnach schauen kann, ob die Platte wirklich defekt ist). Das lehnt er aber mit dem Argument "zu zeitintensiv und kostspielig" ab. Außerdem sei das Notebook ja bereits in der Werkstatt wo eine neue Festplatte eingebaut werden würde... Mich bittet man halt nun zur Kasse für die neue Platte.

Damit hat er dich meines Wissens nach von allen Ansprüchen befreit, zunächst hätte er Dir die Chance auf Nachbesserung einräumen müssen. Da das Gerät auf sein Veranlassen inzwischen nicht mehr in dem Zusatnd ist, in dem es verkauft wurde, sollte eigentlich die Verantwortung auf ihn übergegangen sein.
 
Multivitamin schrieb:
hast du:

"Bitte beachten: Privatauktion" geschrieben , oder richtig ausformuliert , weil so isses natürlich nix wert.


Leider habe ich nur "Bitte beachten: Privatauktion" geschrieben. Für mich beinhaltete das allerdings auch keine Rücknahme, o.Ä.

Hier könnt ihr das Ebay-Angebot noch sehen, falls das geht für euch. (Vielleicht geht das nur für mich als Verkäufer, keine Ahnung)

http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=290839932839&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123
 
Kreacher schrieb:
Im Ebay-Angebot selber habe ich nur erwähnt:

Bitte beachten: Privatauktion

Was dich nicht vor Gewährleistungsansprüchen schützt.

Aber da du es Dokumentiert hast, ist nun der Käufer in der Pflicht zu Beweisen das die HDD wirklich Defekt ist.
 
In Deiner Beschreibung steht ganz klar drinnen, mit Windows XP Professional Edition. Warum hast Du die frische Installation gelöscht. Alleine das wäre mir als Käufer Grund genug zu sagen, das Produkt entspricht nicht der Beschreibung. Und da bist Du auch als Privatverkäufer verpflichtet, die Sache zu regeln.
 
Es war natürlich etwas unglücklich, dass du in deiner Auktion nicht die Gewährleistung ausgeschlossen hast.
Es reicht wenn du schreibst: Gewährleistung ausgeschlossen. Bitte für die Zukunft merken, kannst dir damit eine Menge Ärger ersparen.

Ansonsten hat Muschi_103 so grob Recht! ;)
 
BlubbsDE schrieb:
In Deiner Beschreibung steht ganz klar drinnen, mit Windows XP Professional Edition. Warum hast Du die frische Installation gelöscht. Alleine das wäre mir als Käufer Grund genug zu sagen, das Produkt entspricht nicht der Beschreibung. Und da bist Du auch als Privatverkäufer verpflichtet, die Sache zu regeln.

Das habe ich doch oben geschrieben, oder nicht? Das Gerät lief bei mir nie mit einer unabhängigen Professional-Version, sondern mit einem Volumenlizenz-Key. Das war auch die Version, die ich am Abend zuvor aufgespielt habe, um zu testen, ob alles läuft. Ich habe keine unabhängige WinXP-Professional CD zum installieren, sprich keine SystemBuilder, sondern nur die Volumenlizenz-Version, womit die Lizenz schon automatisch aktiviert wäre. Und DIESE Version darf ich nicht verkaufen.

In meinem Angebot stand deshalb Windows XP Professional Edition, weil der Lizenzaufkleber auf der Rückseite eine Lizenz für WinXP professional IST.

Alles, was der Käufer also tun müsste, ist, sich eine Professional CD zu besorgen und einfach den Code auf der Rückseite dafür verwenden... Jetzt klarer?
 
Ich habe leider die Erfahrung mit Ebay gemacht, dass manche Leute noch versuchen, den Preis zu "drücken", indem sie noch eine zusätzliche Aufrüstung auf deine Kosten abwalzen würde. Muss hier nicht so sein, aber so wie du das beschrieben hast... Außerdem kann der das Gerät nicht einfach zu einen IT-Laden bringen, und sagen, das ding geht nicht, und dann warten lassen, biss du zahlst.
Ich würde ihm sagen, dass er das Ding zurückschicken soll, damit du das selber testen kannst. Oder er soll es aktzeptieren. Oder sagen, wenn er ein Problem hat, und nicht kooperativ ist,und nichts rauskommst, dass du zum Anwalt gehst (vorrausgesetzt du hast eine Rechtsschutzversicherung).
Meiner Erfahrung nach hilft LEIDER nur noch das Drohen mit dem Anwalt.
Ergänzung ()

Außerdem steht nirgendwo, das das Betriebssystem installiert ist.
 
BlubbsDE schrieb:
In Deiner Beschreibung steht ganz klar drinnen, mit Windows XP Professional Edition.

also ich seh das nicht ... er hat geschrieben "Für bestmögliche Performance empehle ich die Verwendung von WindowsXP Professional"

aber bei artikelmerkmale - betriebsstystem hat er windows xp geschrieben
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ist ja eine Lizenz dabei, oder nicht? Der Aufkleber ist ja die Lizenz, oder? Aber es steht nirgends, dass eine CD bzw. was vorinstalliert ist. So würde ich es zumindest sehen.
 
Ein Zitat aus der eBay Auktion:

Weitere Spezifikationen
Hardware Plattform: PC
Betriebssystem: Windows XP Professional Edition
Bildschirm: 14.1 TFT-Aktivmatrix 1024 x 768 (XGA) | ATI Mobility Radeon M6-C16 16MB
Abmessungen: (BxHxT) 316mm x 23.8 to 39mm x 247.4 mm
Akku: Lithium-Ionen Akku PCGA-BP2V


Was ist daran missverständlich? Für mich als Leser ist Klar. Win XP Pro ist mit dabei und installiert. Schlecht formulierte Beschreibungen gehen auf Kosten des Anbieters.

Eine gültige Lizenz bei XP bedeutet immer. Hologramm Aufkleber und Datenträger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bezog sich allerdings nur auf den Lizenzaufkleber. Ein fehlendes Betriebssystem ist jetzt aber sowieso gar nicht Thema dieses Problems. Es geht darum, dass der Käufer mir unterstellt, ich hätte eine defekte Festplatte mitgeliefert. Ich habe ihm soeben eine Mail bestehend aus oben genannten Aspekten geschickt und deutlich gemacht, dass ich nicht das Recht auf Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen habe und somit nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Zudem solle er mir beweisen, dass es meine Schuld ist, dass die Platte angeblich nicht mehr funktioniert. Denn das Gegenteil beweist meine Videodokumentation!

Vielen Dank soweit für eure Unterstützung. Und auf einem nicht-installierten Betriebssystem rumzureiten macht jetzt hier keinen Sinn. Ich denke jeder versteht das aus meinem Angebot schon richtig so, dass KEINE Betriebssystem-Disc mitgeliefert wurde, aber ein Aufkleber mit Lizenz vorhanden ist!
 
BlubbsDE schrieb:
Ein Zitat aus der eBay Auktion:

Weitere Spezifikationen
Hardware Plattform: PC
Betriebssystem: Windows XP Professional Edition
Bildschirm: 14.1 TFT-Aktivmatrix 1024 x 768 (XGA) | ATI Mobility Radeon M6-C16 16MB
Abmessungen: (BxHxT) 316mm x 23.8 to 39mm x 247.4 mm
Akku: Lithium-Ionen Akku PCGA-BP2V


Was ist daran missverständlich? Für mich als Leser ist Klar. Win XP Pro ist mit dabei und installiert. Schlecht formulierte Beschreibungen gehen auf Kosten des Anbieters.

ah jetz seh ich das auch ... aber das hat nix damit zu tun das der käufer auf einmal sagt das die festplatte hinüber ist...

er hat sogar ein ein video beweiß das dass nicht stimmt .
und wie er schon sagte wurde das packet mit zerbrechlich angeschrieben bedeutet dann die post oder der kaufer hat sie zerstört oder ist nur leeres geschwätz vom käufer das er ne neue bekommt .
 
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