Klassiker: Notebook per eBay Verkauft, Käufer hat es sich spontan anders überlegt..

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Um 23 Euro bekommst du aber kein gerichtliches Mahnverfahren. Maximal ein Anwaltliches Mahnschreiben. Und das kannste in die Tonne kloppen ;)
 
Das sind nur die Gerichtsgebühren. Und wer zahlt die Anwaltsgebühren? Oder schreibst du dein gerichtliches Mahnverfahren selbst? Peanuts wie Zeit- und Spritaufwand kommen auch noch dazu…

Aber mal abgesehen davon: Wenn ich ein gerichtliches Mahnverfahren erhalte für Ware die ich nicht mal bekommen habe, wird dem erst recht widerrufen und wir sehen uns vor Gericht wieder. Und dann geht’s letztendlich nicht um 800 Euro sondern vielleicht nur um 50 Euro die durch den nichtentstandenen Kaufvertrag entgangen sind.

Wie gesagt, jedem das seine, aber mir wär es das nicht wert…
 
Den Mahnbescheid füllst Du selbst aus. Dafür braucht es keinen Anwalt. Gründliches Lesen ist aber erforderlich. Im Mahnbescheid kannst Du angeben, ob im Falle eines Widerspruches automatisch der Gerichtsweg erfolgen soll. Kreuzt Du dies nicht an, bleibt es bei den o.g. Gebühren.

Ich persönlich würde im vorliegenden Falle den Weg im Zweifel bis zum Ende gehen. Es besteht aber eine gute Chance, dass das gar nicht nötig ist, wenn die Person (wie Du es oben erwähntest) den Mahnbescheid einfach in den Mülleimer wirft. In diesem Falle wäre die nächste Station sofort der Gerichtsvollzieher (der kostet auch nicht die Welt). Dann wird sich zeigen, ob ein Offenbarungseid geleistet wird (bzw. überhaupt werden kann) und keine pfändbaren Gegenstände existieren.

Am Ende sollte, diesen Hinweis erlaube ich mir noch, folgende Erkenntnis stehen (egal ob man das Geld bekommen hat oder ob man es überhaupt erst versucht hat): Finger weg von ebay.

MfG,
Dominion.
 
Ich würde in diesem Fall ohne gründliche Prüfung der Rechtmäßigkeit keinen gerichtlichen Mahnantrag stellen!

Bisher ist dem Verkäufer kein finanzieller Schaden entstanden, das Notebook ist weiterhin in seinem Besitz.
Im Mahnantrag heißt es dazu wörtlich
Das Mahnverfahren ist nur zulässig, wenn die geforderte Zahlung keine Leistung des Antragstellers mehr voraussetzt, wenn also a) der Antragsteller seine Leistung bereits erbracht hat (Bsp.: Ware wurde geliefert, Dienstleistung wurde erbracht, usw.)
Quelle: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3010946-1395264145626&Command=start
 
Es liegt eine ernsthafte, endgültige und nachweisbare Abnahmeverweigerung vor.
Die Abnahme gehört zu den vertragswesentlichen Verpflichtungen des Verpflichtungsgeschäftes (Kaufvertrag).
Die Leistung dürfte daher hier mE entbehrlich sein.


Das den Antrag entgegennehmende zuständige Amtsgericht berät hierzu weiter.

MfG,
Dominion.
 
Einfach beeindruckend wie sehr mir hier geholfen wird.
Auch wenn ich das volle Programm sehr gerne durchziehen würde, werde ich den Fall schließen & das Notebook erneut verkaufen.
Ich bin bald 1 Monat im Urlaub & der wichtigste Grund: das Notebook verliert stetig an Wert

Nochmal kurz zum Thema womit ich arbeite: Natürlich stadtdessen mit meinem Haupt PC zuhause, allerdings will ich mir ein anderes Notebook kaufen, aber erst wenn das alte verkauft ist.

Wie dem auch sei, danke euch Jungs vielmals ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du Dich (leider) dazu entschlossen hast, dann ziehe doch ein anderes Register:

Teile der Person mit, dass Du das Notebook nun anderweitig veräußern wirst und jeden Mindererlös aufgrund eines sogar von ihr schriftlich bestätigten, rechtskräftigen Kaufvertrages als Schadenersatz gegen sie geltend machen wirst. Pokere hoch und sage ihr, Du hättest mit Deinem Anwalt diese Vorgehensweise abgestimmt. Und fordere sie auf, Dir ein Angebot zu unterbreiten, aufgrund dessen Du auf Deinen Schadenersatzanspruch pauschal verzichten wirst. Sage weiter, Dein Anwalt hätte Dir dazu geraten.

Mal sehen was da kommt... .

Unrechtmäßig ist diese Vorgehensweise zumindest nicht.

MfG,
Dominion.
 
Die Käuferin informieren kann man ja mal, aber rauskommen wird dabei nichts..
 
Ich sehe das wie dominion1 und kann nach ein paar Jahren ebay auch ein paar haarsträubende Geschichten zum Besten geben. Schreibe ihr am besten einen Brief per Einschreiben, dass kommt besser als eine Nachricht über ebay/email. So lange sie sich im Verzug befindet, müsste sie theoretisch ja auch Angst haben, dass mit dem Gerät was passiert und sie für den potentiellen Schaden keinen Ersatz fordern kann. Aber das wäre ja eh das schönste Szenario: Laptop aus Versehen vom Tisch gefallen und sie muss trotzdem 800€ löhnen :evillol:
 
Das hängt ganz von Deinem Schreiben ab:

Ich werde Dir mal kurz was formulieren:

Sehr geehrte Frau ...,

nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt werde ich freiwillig darauf verzichten, Sie zur Abnahme des Notebooks zu zwingen. Ich weise darauf hin, dass dies ein Entgegenkommen meinerseits ist, da Sie gem. § 433 BGB die (beweisbare) Verpflichtung eingegangen sind, das Notebook abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Die Tatsache, dass Sie zu späterem Zeitpunkt ein für Sie günstigeres Angebot angenommen haben, berührt die Rechtswirkungen unseres Kaufvertrages nicht. Sie wären weiterhin zur Abnahme und zur Zahlung verpflichtet, da der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) gilt.

Stattdessen werde ich Ihnen einen etwaigen Mindererlös, den ich mit dem Notebook erziele, in voller Höhe in Rechnung stellen. Die Rechtsgrundlage für diesen Schadenersatz ergibt sich aus §§ 280 ff BGB. Selbstverständlich werde ich versuchen, Ihren Schaden gering zu halten, doch bitte ich Sie auch zu beachten, dass eine zeitnahe Regelung aufgrund des Wertverfalls für Computerteile rechtlich wie tatsächlich als geboten erscheint. Da sich durch diese Vorgehensweise der Streitwert und damit meine Kosten der Rechtsverfolgung mindert, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich meinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz auch klageweise durchsetzen werde. Da Ihre emails an mich bereits alle hierfür notwendigen Beweise bereits vollständig enthalten, weise ich darauf hin, dass die Erfolgsaussichten für Sie im Falle einer Zivilklage höchst ungünstig stehen.

Im Interesse einer schnellen und gütlichen Einigung biete ich Ihnen jedoch an, mir ein pauschales Angebot für einen Schadenersatz zu unterbreiten. Sollte dies für mich annehmbar sein, werde ich Ihnen gegenüber schriftlich den Verzicht auf weitere Rechtsmittel erklären.

Ich erwarte Ihre Erklärung bis zum [hier eine Woche Frist setzen]. Nach dem Verstreichen der Frist werde ich sofort nach Veräußerung des Notebooks und ohne weitere Ankündigung den Klageweg bestreiten.

MfG, ...


Dies dürfte durchaus Eindruck machen. ;)


MfG,
Dominion.
 
@ dominion1

Nehme ich ;-)

Geht dann per Einschreiben raus
 
Dachte ich mir. ;)

Sag hier mal Bescheid, obs was gebracht hat. Die Chancen stehen bei einer so abgebrühten Person mE eher schlecht, aber man weiß ja nie.

Kannst ja behaupten, Dein Anwalt hätte Dir das diktiert. ;)

MfG,
Dominion.
 
Wir werden sehen, aber den Spaß gönn ich mir noch. Nun schaue ich nach vorne & sehe zu, dass ich meinen DELL XPS 14 annehmbar verkauft kriege
 
Das wird sie zumindest für einige Tage zittern lassen. Besser als nichts.

Ich wünsche Dir viel Glück bei der Veräußerung.

Und vergiss nicht, uns über die Reaktion der Person zu informieren.


MfG,
Dominion.
 
Immer wenns was neues gibt, werde ich es hier posten, versprochen :D
 
Wie geil gehts hier denn ab? Thema is abonniert. Bin auch mal gespannt ob und wie Sie auf dominions Schreiben reagiert. :D
 
Mich lassen Schreiben von Rechtsanwälten immer total kalt. Anwälte sind lediglich normale Bürger, die sich juristisch etwas besser auskennen.

genauso Inkasso-Unternehmen -> da ist es noch schlimmer! Tonne auf, rein damit!
 
@Metaxa
Früher oder Später wirst du damit schon auf die Schnauze fallen....
 
Wenn du meinst...

du weißt ja gar nicht von welchen Anwälten ich spreche, und um welche Fälle es sich da handelt.

das sind alles Klassiker (die man eben so an der backe hat heut zu Tage) wie:
- Telekom rechnet download ab, den ich nicht getätigt habe
- Kabel deutschland beauftragt inkasso Büro meine Beiträge einzuklagen obwohl ich gekündigt habe
- dubioser SMS Dienst möchte 300€ für ein 2-Jahres Abo und schickt Mahnungen durch deren Anwalt
- dann kommen noch die ganzen Fakes dazu

-> ich schmeiß alles in die Tonne.
Alles andere als ein Gerichtsschreiben interessiert mich nicht.
Ich verhalte mich aber auch gesetzestreu und habe dadurch auch nichts zu befürchten :)

Es ist bei uns ja total schlimm (sorry fürs OT):
ich war letztes Jahr für 2 Monate in den USA. Nach 10 Minuten Draußen am Fluhafen hörte ich die erste Kfz-Alarmanlage. Alle drum herum haben sich überhaupt nicht betroffen gefühlt. Die nächste ließ auch nicht lange auf sich warten. Ich hab natürlich schon immer etwas geschaut ob da nicht einer gerade das Auto knackt. Da war ich aber der einzige. Einige Tage später war mir dann aber klar wieso sich da niemand dafür interessiert... so oft wie da drüben die Alarmanlage los gehen wegen NICHTS, ist das nicht verwunderlich!

Und jetzt komm ich zu dem was ich sagen möchte:
-> so oft wie man hier zu Lande wegen nichts durch Anwälte / Inkasso Unternehmen und Mahnungen eingeschüchtert wird, so stumpft man eben mit der Zeit ab!
 
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