Klassiker: Notebook per eBay Verkauft, Käufer hat es sich spontan anders überlegt..

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http://www.inkasso-sofort.de/

Habs mir grad mal durchgelesen. Klingt einfach & fair. Würde ich eher präferieren, danke vielmals :)

Nun nochmal zum Thema: Notebook Gutachten erstellen lassen

Ums mal salopp zu sagen: Wo zum Teufel bestätigt mir ein Gutachter den Zustand meines Notebooks für ~ 20 € ? Wüsste da nichts

Edit: Habe mal 3 Firmen in meiner Nähe angeschrieben zwecks der Zustandsbewertung, mal schauen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Notebook vernünftig zu begutachten kostet niemals 20 €, wenn das nicht innerhalb einer Stunde durchlaufen soll. Mehr als ein "Angeschaltet, Internet gestartet, läuft" ist da nicht. Zu einem brauchbaren, wasserdichten Gutachten gehört u.A.:
Funktiontest von:
-allen Tasten
-Touchpad
-Display
-Sound
-ggf. optischem Laufwerk (Test durch gängige Medien, ggf. Brennen)
-allen Schnittstellen
-ggf. Cardreader
-Festplatte (SMART-Werte, Oberflächentest)
-Prozessor (längerer Test durch bspw. Prime)
-Arbeitsspeicher (offline-Test, bspw. Memtest86)
-Kühlung (längere Volllast)
-Ladefähigkeit
-Akku (ungefähre Laufzeit)
...
Da geht einiges an Mannstunden drauf, wobei man für die selbsttätigen Tests was aushandeln könnte, weil da keiner die ganze Zeit neben sitzen muss.

Dann noch "weiche" Kriterien, ob bspw. die Scharniere stramm halten, der äußere Zustand, sind irgendwo Schrauben locker...
 
Ein Inkasso für ein Notebook das sich z.Z. noch bei dir befindet, sicher das sowas eine gute Idee ist?
 
Es gibt eine eBay Rechnung und somit einen Kaufvertrag. Warum sollte das keine gute Idee sein ?

Grad eine Antwort von der Käuferin bekommen :

"Sie können mich gerne schlecht bewerten, das ist mir egal, ich werden den Laptop nicht bezahlen, da ich schon einen anderen günstiger gekauft habe.
mfg"
 
schlecht bewerten kann man einen Käufer ja nicht mehr. ich würde weiter druck machen . weil es ja auch egal ist.
 
CrAzY DiD schrieb:
Da ich ab Juli eine "kleine" Weltreise vorhabe, möchte ich das vorher erledigt haben.

Denk nochmal genau drüber nach. Du willst jetzt einen Rechtsstreit deswegen eröffnen? Wenn der läuft, kannst du weder den Laptop anderweitig verkaufen, noch wirst du schneller das Geld erhalten weil sich die Verkäuferin ja klar weigert zu zahlen.

Wenn sie eine Rechtschutzversicherung hat und eventuell ihren eigenen Anwalt einschaltet, weil du zb ein Inkassounternehmen beauftragst (warum auch immer, denn erstmal braucht sie ne Frist und 1-2 Mahnungen) kann’s im Idealfall Monate dauern bis du (vielleicht) irgendwas erhältst.

Den Fall hast du ja schon bei eBay eröffnet. Einfach über eBay klären und den Laptop neu einstellen. Ich sehe auch keinen Zeitverlust, den Laptop müsstest du ja sowieso herrichten. Und vielleicht bekommst du bei einem anderen Käufer zusätzlich ein besseres Angebot.
 
Ich verstehe dich jetzt ganz ehrlich NULL!

klar ist so was ärgerlich, aber die Zeit und die Arbeit hast du doch nicht umsonst investiert. Eröffne einen Fall "Käufer möchte vom Kaufvertrag zurück treten" und lass sie zustimmen! Dann hast du auch keine Gebühren zu zahlen. Danach stellst du den Laptop wieder ein!

- Finanziell entstand dadurch kein schaden
- wenn den laptop jemand anderes ersteigert hättest du ihn doch genauso platt machen müssen und Treiber + Win installieren sollen.
- wenn du ihn dann an den nächsten für beispielsweise 20€ weniger verkaufst, kannst du diese Differenz von der Frau einklagen. (Was ich persönlich auch lassen würde)

So wie du das alles schilderst, und die Tatsache dass du auf den Kaufvertrag so pochst lässt mich vermuten, dass du den Laptop über den preis an die Frau verkauft hast, den du dir ursprünglich erhofft hast. Dass die Frau ihn nun "billiger" wo anders bekommen hat würde auch dafür sprechen.

Ich persönlich würde in deinem Fall Gnade vor Recht ergehen lassen! Wenn dir so etwas passiert, wärst du auch froh, wenn dein Handelspartner kein Paragraphenreiter ist und sich kooperativ zeigt.

Auch dass aktuell ein Rechtsstreit gegen ein ganzes Unternehmen läuft wirkt nicht unbedingt "entlastend" auf die Tatsache dass du eben ein solcher Paragraphenreiter bist. (Nur eine Vermutung, da ich den anderen Fall ja nicht kenne)
 
Zuletzt bearbeitet:
er kann doch einen fall bei ebay eröffnen,kostet jetzt nicht wirklich zeit. die anderen optionen, zb. den kauf annullieren, besteht ja immer noch. wenn ich , was bei ebay so passiert, dann kann ich den verkäufer gut verstehen.
macht ja so kaum noch spass.
 
Thema anderer Rechtsstreit: Da geht es um Mängel an einer Sache, das ist was anderes. Trotzdem danke...

Kann den Fall erst ab dem 20.03.14 bei eBay eröffnen. Ich werds mir in Ruhe überlegen. Ich bin für alle Anregungen & Tipps dankbar, egal wie negativ sie sind. Hauptsache es bleibt freundlich

Thema: Kein Zeitverlust mit Windows aufspielen. Da ich nun das Notebook platt gemacht habe, kann ich damit nicht mehr arbeiten. D.h. ich muss nun mein Backup wieder einspielen, sodass das Notebook wieder benutzbar ist.
Nach einem erneuten Verkauf muss ich dann das frische Windows wieder zurückspielen. So siehts nämlich aus
 
CrAzY DiD schrieb:
Da ich nun das Notebook platt gemacht habe, kann ich damit nicht mehr arbeiten.

Naja, wenn du den Laptop erfolgreich verkauft hättest, könntest du jetzt auch nicht mehr damit arbeiten…
 
CrAzY DiD schrieb:
Kann den Fall erst ab dem 20.03.14 bei eBay eröffnen.

Ich weiß nicht ob du mein Post gelesen hast, aber du brauchst nicht Warten, du kannst den Kauf auch sofort Rückabwickeln.
Negativ Bewerten kann man ja Schwachsinniger Weise bei Ebay als Verkäufer eh nicht mehr.

Rückabwickeln und fertig
Und ja, auch wenn du nun für dein Notebook 650 Euro bekommst, dann ist das schlicht Pech.
PS: Ich hebe mir Persönlich so Leute immer für die Zukunft auf, und jedes Jahr wenn ich in Urlaub fahre schaue ich ob einer dieser Penner auf meinen Weg liegt und kläre das nicht selten auch mal 2 Jahre später vor Ort Persönlich, wenn mich jemand verarscht bin ich sehr Unvergesslich ;-)
 
Wenn man einen Fall wegen nicht bezahltem Artikel bei ebay eröffnet, ist man für weitere Aktionen wie z. Bsp. Kaufrückabwicklung über ebay gehindert. Es kommt dann ein schöner Hinweis, dass diese Aktionen nicht gehen, weil ein Fall noch offen ist und dessen Abwicklung kann dauern. Die andere Seite kann sich Zeit lassen mit einer Antwort und braucht auch gar nicht antworten. Bis ebay dann den Fall schließt, vergehen Wochen. Und wenn sie ihn schließen, hat der Verkäufer davon erst einmal gar nichts, außer das er das Notebook wieder anderweitig verkaufen darf.
Das Schließen eines Falles für einen nicht bezahlten Artikel bringt außer einer internen Verwarnung für den Käufer gar nichts für den Verkäufer.
Die Käuferin stellt sich ja ersichtlich stur und ist bereit für ersparte 800 Euro eine solche ebay-Verwarnung zu akzeptieren.
 
Ach so, da ist der Fall geöffnet....
Ja gut, dann ist es erst mal gesperrt, richtig
 
Nehmen wir den Fall an, der Käufer stellt sich stur, weigert sich den Kaufvertrag zu erfüllen, der TE stellt den Laptop erneut ein bekommt aber nur 650€ dafür, kann er dann nicht den Käufer in Regress nehmen und Schadensersatz fordern?
 
CrAzY DiD schrieb:
Grad eine Antwort von der Käuferin bekommen :

"Sie können mich gerne schlecht bewerten, das ist mir egal, ich werden den Laptop nicht bezahlen, da ich schon einen anderen günstiger gekauft habe.
mfg"

Allein schon für dieses rotzfreche Verhalten hätte ich mir den Spaß gegönnt und wäre gerichtlich vorgegangen. Da wären die 800 € Kaufpreis schon zur Nebensache geworden.

Aller Wahrscheinlichkeit nach würde angesichts des Sachverhalts und der Beweislage (ihre emails) das Gericht nach Aktenlage entscheiden; es käme vermutlich erst gar nicht zu einer mündlichen Verhandlung.

Zumindest das Erwirken eines Mahnbescheides halte ich für notwendig und geboten.

Diese dreiste Person spielt "Wünsch-Dir-Was" mit den Ansprüchen anderer und kümmert sich nur um sich selbst und ihre eigenen Interessen. Höchste Zeit, da mal gehörig zwischenzulangen.


Umso erschreckender und unverständlicher finde ich es, wie viele Personen dem TO hier raten, sich nicht zur Wehr zu setzen und diese Person einfach gewähren zu lassen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ihm ein schlechteres Geschäft drohen könnte. Nicht um einen Cent hätte ich hier nachgegeben. Wäre ja noch schöner... .


MfG,
Dominion.


EDIT @ methadron:

Ja, auch das ist generell möglich.
Neben der Tatsache jedoch, dass auch hierfür der Gerichtsweg eingeschlagen werden müsste, stellen sich die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches deutlich schwieriger dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
Umso erschreckender und unverständlicher finde ich es, wie viele Personen dem TO hier raten, sich nicht zur Wehr zu setzen und diese Person einfach gewähren zu lassen.....

Das Leben zu Kurz um sich mit so einen Mist zu befassen. Diese Personen gab es schon immer und wird es immer geben, ob man die nun verklagt oder nicht.
Am Ende des Tages bekommt diese Person Harz4 und wird die nächsten 25 Jahre auch nicht mehr Abeiten gehen.
Dann hat man ein Titel und kann ihn sich an die Wand Nagel und sich jeden Tag darüber ärgern das man ihn nicht volstrecken kann.
Sorry hier ist niemand wirklich Betrogen worden sondern jemand ist maximal ein gutes Geschäft durch die Lappen gegangen, das ist sehr Ärgerlich, aber die Sache definitiv nicht Wert, zumal wie schon mal erwähnt wurde ist das Notebook für Zeit der Verhandlung schon zuhause liegen muss und Täglich an Wert verliert............
 
Silica schrieb:
Das Leben zu Kurz um sich mit so einen Mist zu befassen. Diese Personen gab es schon immer und wird es immer geben, ob man die nun verklagt oder nicht.

Diese Einstellung ist es, die es solchen Leuten immer leichter macht, mit ihrem Treiben durchzukommen. Darüber hinaus ist sie der Grund dafür, dass es immer mehr solcher Leute gibt.

Nebenbei bemerkt halte ich die Wahrscheinlichkeit an eine zahlungsunfähige Person zu geraten angesichts des hier im Raum stehenden Geldbetrages für überschaubar.

Ein Mahnbescheid würde hier - ohne die Kosten für ein weiteres Vorgehen - schlappe 23 € kosten. Die kann man sich gönnen, oder?

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Diese Einstellung ist es, die es solchen Leuten immer leichter macht
Wie schon gesagt ist es ein Unterschied ob 800 Euro komplett „futsch“ sind und man um die 800 Euro betrogen wurde, oder einfach nur ein Geschäft geplatzt ist, bei dem weder Ware noch Geld geflossen sind.

dominion1 schrieb:
Ein Mahnbescheid würde hier
Ein Mahnschreiben ist auch nur ein „Druckmittel“. Die Käuferin kann drauf reagieren und man bekommt die Mahnspesen retour, oder den Bescheid einfach in die Mülltonne kloppen. Erst danach kann man gerichtliche Schritte setzen, und die werden erstmal ziemlich teuer, ziehen sich lange hin und das ohne Garantie auf Erfolg.

Klar kann der TE das volle Programm durchziehen, aber den Aufwand wäre es auch mir in der Sache nicht wert. Wenn ich mir wegen jeden Mist der mir täglich im Leben unterkommt nen Anwalt holen würde, würde ich wohl mehr Zeit im Gerichtssaal verbringen als zuhause…
 
Tronix schrieb:
[...] oder den Bescheid einfach in die Mülltonne kloppen. Erst danach kann man gerichtliche Schritte setzen, und die werden erstmal ziemlich teuer, ziehen sich lange hin und das ohne Garantie auf Erfolg.

Das ist falsch und war genau das, worauf ich spekuliert hätte.

Ein nicht widersprochener Mahnbescheid wird rechtskräftig und es kann aus ihm ohne weitere Gerichtsverhandlungen sofort vollstreckt werden.


MfG,
Dominion.
 
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